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Arbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Körperschaften im Steuerrecht I M E X Association Day 21. April 2008.

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1 Arbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Körperschaften im Steuerrecht I M E X Association Day 21. April 2008

2 Übersicht 1 Überblick über die Einnahmequellen Steuerliche Einordnung der Einnahmequellen Spenden Sponsoring „Partnerschaftsverträge“ Vermögensverwaltung: Rechtspacht Stiftung als Fundraising-Modell neben dem Verein

3 1 Überblick über die Einnahmequellen
► Interne Quellen - Mitgliedsbeiträge - Spenden von Mitgliedern - Teilnehmergebühren von Mitgliedern ► Externe Quellen - Spenden von Dritten - Teilnehmergebühren von Dritten - Öffentliche Zuwendungen - Zinserträge - Vermietung von Immobilien - Industriekontakte verschiedenster Art

4 2 Steuerliche Einordnung der Einnahmequellen
steuerfrei Ideelle Tätigkeit steuerfrei Vermögens-verwaltung steuerfrei Steuerbegünstigter Zweckbetrieb Wirtschaftliche Betätigung steuerpflichtig Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Sponsoring Symposien Ausstellung Anzeigen Beiträge Spenden Mieten Zinsen Pacht TN – Gebühren Sponsoring

5 3 Spenden 3.1 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
► Vereinheitlichung der förderungswürdigen Zwecke ► Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstsätze ► Wegfall der Großspendenregelung ► Stattdessen zeitlich unbegrenzter Vortrag ► Erleichterter Spendennachweis ► Haftung für unrichtige Zuwendungsbestätigungen geändert ► Neue amtliche Formulare für die Zuwendungsbestätigungen ab ► Inkrafttreten rückwirkend zum

6 3 Spenden 3.2 Weitere interessante Änderungen durch dieses Gesetz
► Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigung auf EUR ► Entsprechende Anhebung der Grenze für die Vorsteuerpauschalierung ► Neuer Ehrenamtsfreibetrag von EUR 500 im Jahr für nebenberufliche Tätigkeit ► Empfängerbenennung für das Vermögen bei Auflösung zwingend ► Erleichterung bei der Mittelweitergabe

7 4 Sponsoring 4.1 Begriff laut Sponsoringerlass
► Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen ► durch Unternehmen ► zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen ► in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen ► mit der regelmässig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.

8 4 Sponsoring 4.2 Behandlung bei der steuerbegünstigten Körperschaft
► Zuordnung - Idealbereich > nicht ertrag- und umsatzsteuerbar - Zweckbetrieb > ertragsteuerbefreit, 7 vH USt - wirtschaftl. Geschäftsbetrieb > ertragsteuerpflichtig, 19 vH USt ► Beispiele Zweckbetrieb - Logo mit Danksagung auf Kongressunterlagen - Logo mit Danksagung auf der Internetseite - Sponsorname und Logo auf der Rückseite von Eintrittskarten - Museumsverein benennt einen Raum nach dem Sponsor

9 4 Sponsoring 4.2 Behandlung bei der steuerbegünstigten Körperschaft
► Beispiele wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Werbeanzeigen oder Werbebeilage in Vereinszeitschrift - Link von der Internetseite auf die Seite des Sponsors - Überlassung von Reklameflächen in Sportstätten - Gestattung des Betriebs von Ausstellungsständen - Entgeltliche Gestattung der rundfunkmässigen Verwertung - Entgeltliche Überlassung eines Bewirtschaftungsrechts - Gestattung der Werbung für Produkte auf Fortbildungsveranstaltungen

10 4 Sponsoring 4.2 Behandlung bei der steuerbegünstigten Körperschaft
► Ertragsbesteuerung bei der steuerbegünstigten Körperschaft - Körperschaftsteuer 15 vH (ab 2008), Freibetrag EUR 3.835 - Gewerbesteuer Steuermesszahl 3,5 vH x Hebesatz der Gemeinde, Freibetrag EUR 3.900 - Neu: Auch Gewerbesteuer ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr - Pauschalversteuerung von Werbeleistungen neben Veranstaltungen des Idealbereichs oder eines Zweckbetriebs mit 15 vH der Einnahmen (§ 64 Abs. 6 AO)

11 4 Sponsoring 4.3 Behandlung beim Sponsor
► Betriebsausgabe, wenn wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen, z.B. - Sicherung und Erhöhung des unternehmerischen Ansehens - Werbung für Produkte - Mitwirkung an öffentlichen Veranstaltungen der Körperschaft - Möglichkeit der Abgabe von eigenen Erklärungen über das Unternehmen oder seine Produkte ► Spende, wenn - keine Betriebsausgabe und - Freiwilligkeit und - kein Entgelt für eine bestimmte Leistung der Körperschaft ► nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung bzw. bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen

12 5 „Partnerschaftsverträge“
► Problematische Mischformen, z.B. FG München vom (Revision eingelegt): - Sponsor förderte unterschiedlichste Projekte durch eine jährliche pauschale Zahlung - Sponsor durfte den Partnerschaftsvertrag werblich nutzen, die Mitgliedsvereine über die Partnerschaft unterrichten, bei Veranstaltungen der Körperschaft deren Mitglieder über versicherungsbezogene Themen informieren, seine Produkte bewerben, einen Link zur Homepage des Sponsors einrichten und in der Bayerischen Sportschützenzeitung versicherungsbezogene Themen darstellen und für seine Produkte werben.

13 6 Vermögensverwaltung: Rechtspacht
► Gestaltung - Pachtvertrag mit Agentur - Keine Vermischung mit Organisationsvertrag - Verpachtet wird das Recht, neben einem Kongress bspw. eine Industrieausstellung/ Workshops/ Abendprogramm abzuhalten - im Namen und für Rechnung der Agentur - Keine Mitwirkung der Körperschaft bei Akquisition - Keine aktive Mitwirkung an Werbung der Industrie (passiv, Duldung) - volles wirtschaftliches Risiko liegt bei der Agentur - Körperschaft darf keine Kosten der Industrieausstellung tragen

14 6 Vermögensverwaltung: Rechtspacht
- Anmietung der Räumlichkeiten durch Agentur - Agentur muss nach Zahlung der Pacht mindestens 10 vH Gewinn übrigbehalten - Rechtspacht darf nicht am Gewinn der Agentur orientiert sein - Rechtspacht sollte Festbetrag oder Prozentsatz der Einnahmen der Agentur sein ► Kongressabrechnung der Agentur - präzise Wiedergabe der vertraglichen Vereinbarung ► Besteuerung - Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: befreit, da Vermögensverwaltung - Umsatzsteuer: ermässigter Umsatzsteuersatz von 7 vH auf den Pachtzins, Vorsteuerabzug

15 7 Stiftung als Fundraising-Modell neben dem Verein
► Vorteile der Stiftung gegenüber dem Verein - bei der Spendenakquisition - bei der Akquisition öffentlicher Mittel - durch Unabhängigkeit von Mitgliederentscheidungen ► Gründung einer eigenen Stiftung - Verwendung gebundener Mittel für das Ausstattungskapital - Gremien und ihre Besetzung - Förderung des Vereins als Stiftungszweck  ► Nachteile der Stiftung gegenüber dem Verein - Stiftungsaufsicht

16 7 Stiftung als Fundraising-Modell neben dem Verein
► Verbesserung für Stiftungen im Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom für Zuwendungen Dritter in den Vermögensstock - Anhebung des Höchstbetrages auf EUR 1 Mio innerhalb von 10 Jahren - Neuerdings auch in schon bestehende Stiftungen, aber nicht in „Verbrauchsstiftungen“

17 Vielen Dank


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