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Anfertigung von Hausarbeiten

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Präsentation zum Thema: "Anfertigung von Hausarbeiten"—  Präsentation transkript:

1 Anfertigung von Hausarbeiten
6. Februar 2007 Hans-Jürgen Rupp (Akad. Rat a.Z.)

2 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Einstieg Hausarbeit zunächst lösen wie eine Klausur Auffälligkeiten im Sachverhalt (A sagt… B entgegnet…) deuten auf Problem hin Bekannte Probleme gleich vermerken Gliederung entwerfen Anschließend in Lehrbüchern und Kommentaren gezielt nach Problemen suchen Stets überprüfen, ob das Problem auch im Sachverhalt angelegt ist (nur relevante Probleme bearbeiten) Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

3 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Fallbearbeitung (1) Fallbearbeitung letztlich wie in Klausur: Gutachtenstil einhalten! Übersichtlich gliedern (A.I.1.a.aa.(1)) Irrelevantes weglassen Problematisches ausführlich Wichtigster Unterschied: Probleme wissenschaftlich angehen, d.h. umfassend recherchieren und in Fußnoten belegen Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

4 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Fallbearbeitung (2) Sprachliches Verständlich formulieren (einfache Sätze) Auf Rechtschreibung und Grammatik achten Korrekturlesen lassen Keine eigenen Abkürzungen Verweis auf h.L. ersetzt kein Argument Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

5 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Recherche allgemein Beginn der Recherche in aktuellem Kommentar oder Lehrbuch Verweisen in verwendeter Literatur nachgehen Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

6 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Recherche im Netz Google, Wikipedia etc. wenig hilfreich Hausarbeitsdatenbanken als absolute „Ausbildungskiller“ OPAC Juris Beck online Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

7 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Problembehandlung (1) Wenn Problem erkannt, Meinungsstand umfassend recherchieren und darstellen (evtl. auf gängige Meinungen beschränken) Rechtsprechung, Lehrbücher, Kommentare und Zeitschriften heranziehen Genau in Fußnoten zitieren und Literatur (nicht Rechtsprechung) in Literaturverzeichnis aufnehmen Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

8 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Problembehandlung (2) Übliche Darstellung von Problemen: Erste Ansicht: (der nicht gefolgt wird) Darstellen der Ansicht Argumente Auswirkung im Fall (=Subsumtion) Gegenansicht: (der gefolgt wird) Lösung: Entscheidung nur erforderlich, wenn Ansichten zu unterschiedlichen Auswirkungen im Fall kommen; dann Darlegen, welcher Ansicht gefolgt wird (oder eigene Ansicht) präsentieren Präsentieren des Ergebnisses im Fall Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

9 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Formalia allgemein Eine Hausarbeit besteht aus: Deckblatt Literaturverzeichnis Gliederung Text der Hausarbeit Meine Hinweise beziehen sich auf das allgemein Übliche (stets konkrete Hinweise des jeweiligen Lehrstuhls beachten) Einzelheiten nachzulesen unter: Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

10 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Deckblatt Erforderliche Angaben: Üblicherweise oben links: Vor- und Zuname des Verfassers Postanschrift Matrikelnummer Fachsemester Üblicherweise unten zentriert: Art der Arbeit (1. Hausarbeit) Lehrveranstaltung Name des Professors Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

11 Literaturverzeichnis (1)
Führt alle (aber auch nur die) Quellen (nicht Rechtsprechung, Gesetze oder Gesetzesmaterialien) auf, die im Text zitiert wurden Übersichtliche Darstellung (Trennung nach Lehrbüchern, Kommentaren und Zeitschriften möglich, aber unnötig; besser alphabetisch nach Autoren) Grundsätzlich aktuellste Auflage zitieren Fleißarbeit: 5 Fundstellen genügen nicht Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

12 Literaturverzeichnis (2)
Angaben: Autor mit Name und Vorname keine Titel Adelsprädikate werden grs. nachgestellt Mehrere Autoren durch Schrägstrich trennen Titel des Aufsatzes, Lehrbuches, Kommentars (hier evtl. schon Kurztitel einführen: „zitiert als…“) Auflage Erscheinungsjahr Auf Zitiervorschläge achten Bearbeiter (bei Kommentaren) im Einzelnen hier noch nicht nennen; erst in Fußnote Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

13 Literaturverzeichnis (3)
Beispiele: Junker, Abbo: Grundkurs Arbeitsrecht, Aufl., München 2006 (ggf Kurztitel) Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 66. Aufl., München (zitiert: Palandt/Bearbeiter) Schlachter, Monika: Das Arbeitsrecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ZESAR 2006, Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

14 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Gliederung Alphanumerisch gliedern (A.I.1.a.aa.(1)) Automatische Gliederung von Word benutzen (Skript beim Infostand im Rechenzentrum) Beachte: Überschriften kosten viel Platz und richtiger erster Satz im Gutachtenstil ist besser als jede Überschrift Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

15 Formatierung der Arbeit
Hinweise des Lehrstuhls beachten Üblicherweise: Times New Roman 12 Punkt Zeilenabstand 1,5 Korrekturrand (7 cm) Arbeiten Sie mit den Formatvorlagen von Word (Skript im Rechenzentrum) Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

16 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Zitierweise Jeder fremde Gedanke, jede fremde Ansicht und jedes fremde Argument ist zu belegen Wörtliche Zitate nur im Ausnahmefall, dann aber mit Anführungszeichen (sonst Plagiat) Ansonsten indirekte Rede Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

17 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Fußnoten (1) Auf der jeweiligen Seite (Word macht Zicken) Durchgängige (automatische) Nummerierung von Word Fußnoten: Oberster Grundsatz wie immer: GENAU SEIN! Bezieht sich Fn. auf ganzen Satz, dann nach Punkt Bezieht sich Fn. nur auf Teilsatz, dann unmittelbar nach diesem (ggf. vor Punkt bei Satzende) Bezieht sich Fn. nur auf ein Wort, dann direkt dort Für herrschende Meinung genügt nicht die Angabe nur einer Fundstelle in der Fußnote Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

18 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Fußnoten (2) Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt Verfasser klarstellen: Kursiv oder Müller, in:… Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

19 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Fußnoten (3) Rechtsprechung: Auf Einheitlichkeit achten, d.h. soweit wie möglich nur aus einer Quelle (BGHZ oder NJW etc.) zitieren Stets Anfangsseite und Fundstelle angeben (auch wenn identisch) Beispiele: BGHZ 58, 133, 135 oder BGHZ 58, 133 (135). BGH, NJW 2004, 1023, 1025. Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

20 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Fußnoten (4) Lehrbücher: Langtitel, Auflage, Erscheinungsjahr etc. hier nicht, da dafür Literaturverzeichnis Beispiele: Junker, Arbeitsrecht, Rn. 725. Faust, BGB AT, Rn. 697. Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

21 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Fußnoten (5) Kommentare: Verfasser klarstellen Beispiele: Palandt/Heinrichs, § 433 Rn. 12. MüKo/Kramer, § 119 Rn. 3. Richardi/Annuß, BetrVG, § 112 Rn. 40. Alternativ: Kramer, in: MüKo, § 119 Rn. 3. Annuß, in: Richardi, BetrVG, § 112 Rn. 40. Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

22 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Fußnoten (6) Aufsätze: Stets Anfangsseite und Fundstelle angeben (auch wenn identisch) Beispiele: Rupp, Jura 2007, 124, 128. Richardi/Annuß, NZA 1999, 953, 953 f. Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp

23 Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp
Viel Erfolg bei der Hausarbeit! Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp


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