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Wahlraum Bannmeile: keine gesetzliche Regelung im Bundeswahlrecht, aber Wahlprüfungsausschuss beim Bundestag hat mind. 20 m vom Gebäudeeingang empfohlen.

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1 Wahlraum Bannmeile: keine gesetzliche Regelung im Bundeswahlrecht, aber Wahlprüfungsausschuss beim Bundestag hat mind. 20 m vom Gebäudeeingang empfohlen (keine Wahlwerbung, keine Unterschriftenaktion, usw.) Im Landeswahlrecht gilt eine Entfernung von 10 Metern Öffentlichkeit der Wahl Wahlkabinen und Urnen in ausreichender Zahl Prüfen, ob Urnen leer sind (Schlüssel verwahren – Wahlvorsteher/in) Beschilderung des Wahlraums

2 Unterlagen Aushändigung durch Beauftragten der Gemeindeverwaltung
Wählerverzeichnis Stimmzettel Niederschrift Schnellmeldung Sonst. Büromaterial

3 Anwesenheit des Wahlvorstandes
Während des Wahlgeschäfts mind. 3 Mitglieder Bei der Ergebnisermittlung sollen alle Mitglieder anwesend sein – Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.

4 Wahlberechtigung - Bundestag
Prüfung der Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtigungskarte, Ausweis, persönlich bekannt) Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (auch doppelte Staatsangehörigkeit) Vollendung 18. Lebensjahr am Wahltag Wohnsitz seit drei Monaten in der Bundesrepublik (22. Juni) Nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen Stichtag für die Eintragung im Wählerverzeichnis war der 18. August 2013. In Zweifelsfällen kann die Wahlberechtigung von der Gemeindeverwaltung am Wahltag nochmals überprüft werden.

5 Wahlberechtigung - Landtag
Deutsche im Sinne von § 116 Abs. 1 GG (auch doppelte Staatsangehörigkeit) Am Wahltag 18. Lj. vollendet Seit mind. 3 Monaten Wohnsitz in Hessen Nicht nach § 3 LWG vom Wahlrecht ausgeschlossen

6 Wahlberechtigung bei kombinierten Wahlen
Wenn Wahlberechtigte innerhalb der Dreimonatsfrist aus einem anderen Bundesland nach Hessen zugezogen sind, sind sie für die Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Im Wählerverzeichnis ist dann in der entsprechende Spalte ein Sperrvermerk eingetragen.

7 Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen
Personen, die seit längere Zeit im Ausland wohnen, können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden und durch Briefwahl ihre Stimme abgeben. Diese Personen sind am Ende des Wählerverzeichnisses handschriftlich eingetragen (mit Sperrvermerk für Briefwahl).

8 Stimmzettel - Wahlurne
Die Stimmzettel für Bundes- und Landtagswahl sind farblich unterschiedlich Es wird für beide Wahlen nur eine Wahlurne benutzt

9 Wahlhandlung - Ablauf Aushändigung des Stimmzettels (auffalten) – der Wahlvorstand kann anordnen, dass dabei die Wahlberechtigung vorgezeigt werden muss Kennzeichnung des Stimmzettels (zusammenfalten) Ausweispflicht des Wählers (Wahlbenachrichtigung, Ausweis, o. ä.) Stimmzettel in die Urne werfen Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis

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