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Bundestagswahl 2013 Fakten & Rechtliches. Rheinland-Pfalz Einwohner: 4 Millionen Wahlberechtigt: ca. 3 Millionen Bundestagswahl 2009 Wahlbeteiligung:

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1 Bundestagswahl 2013 Fakten & Rechtliches

2 Rheinland-Pfalz Einwohner: 4 Millionen Wahlberechtigt: ca. 3 Millionen Bundestagswahl 2009 Wahlbeteiligung: 72 % Erststimmen PIRATEN:0,1 % 1 Wahlkreisbewerber 2,1 % WK 208, Philipp Scherer Zweitstimmen PIRATEN: 1,9 % Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

3 299 Wahlkreise Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

4 Rheinland-Pfalz 15 Wahlkreise Wahlkreis 198-212 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

5 Wahlkreisänderungen 2013 Folgenden Wahlkreise in RLP sollen geändert werden: VG Adenau soll aus dem Wahlkreis 199 in den Wahlkreis 203 geschoben werden. VG Sprendlingen-Gensingen soll aus dem Wahlkreis 206 in den Wahlkreis 202 geschoben werden. Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

6 Regulär 598 Sitze im Bundestag 299 über Wahlkreisbewerber 299 über die Landeslisten Landesliste: Die Parteien können 16 Landeslisten aufstellen, welche in numerischer Reihenfolge alle Listenkandidaten der jeweiligen Landesliste aufführen. Diese 16 verbundenen Landeslisten werden mit der Zweitstimme gewählt. Um bei der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden müssen mindestens 5% der gültigen Zweitstimmen auf die Partei entfallen sein oder drei Wahlkreise gewonnen werden. (Grundmandatsklausel) Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

7 Aufstellung von Listenkandidaten Bei den Wahlen zur Aufstellung der Listenkandidaten sind nur diejenigen Parteimitglieder stimmberechtigt, die zu diesem Zeitpunkt das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen. (Aktives Wahlrecht) Es sind also folgende Bedingungen zu erfüllen: Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG das achtzehnte Lebensjahr vollendet seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen Mögliche Beitragsrückstände dürfen nicht zum Stimmverlust führen! Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

8 Aufstellung von Listenkandidaten Bei den Wahlen zur Aufstellung der Listenkandidaten können nur diejenigen Personen aufgestellt werden, welche am Wahltag die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzen. (Passives Wahlrecht) Es sind also folgende Bedingungen zu erfüllen: Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren Der Wohnort muss nicht innerhalb des Bundeslandes der Landesliste sein. Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

9 Wahlkreisbewerber Wahlkreisbewerber werden von Parteien auf eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlungen aufgestellt. Landesvorstand kann Einspruch gegen das Ergebnis einer Mitgliederversammlung erheben. Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

10 Aufstellung von Wahlkreisbewerbern Bei den Wahlen zur Aufstellung der Wahlkreisbewerber sind nur diejenigen Parteimitglieder stimmberechtigt, die zu diesem Zeitpunkt das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen und in einem Wählerverzeichnis im Wahlkreis geführt werden. (Aktives Wahlrecht) Es sind also folgende Bedingungen zu erfüllen: Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG das achtzehnte Lebensjahr vollendet seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalte nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen Wahlberechtigt im Wahlkreis Mögliche Beitragsrückstände dürfen nicht zum Stimmverlust führen! Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

11 Aufstellung von Wahlkreisbewerbern Bei den Wahlen zur Aufstellung der Listenkandidaten können nur diejenigen Personen aufgestellt werden, welche am Wahltag die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzen. (Passives Wahlrecht) Es sind also folgende Bedingungen zu erfüllen: Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren Der Wohnort muss nicht innerhalb des Wahlkreises sein. Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

12 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Aufstellungsversammlungen § 21 (5) BWahlG: Das Nähere […] über die Einberufung und die Beschlussfähifkeit der Mitgliederversammlungen sowie über das Verfahren für die Wahl des Bewerbers regeln die Parteien durch ihre Satzungen. § 6 (1) Landessatzung: Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten neben dieser Satzung die Bestimmungen der Wahlgesetze.

13 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Aufstellungsversammlungen In der Landessatzung fehlen folglich Bestimmungen zu: Einberufung der Versammlungen Beschlussfähigkeit Wahlverfahren In der Satzung vorhandene Regelung: § 6.2 (1) Neuenquote Bei der Aufstellung der Listen für die Volksvertretungen durch den LV ist das Wahlverfahren möglichst so zu gestalten, dass mindestens jeder fünfte Listenplatz in numerischer Reihenfolge mit einem Piraten besetzt wird, welcher noch nie einem Parlament […] angehört hat. […]

14 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Aufstellungsversammlungen Ämter auf den Versammlungen: Versammlungsleiter Schriftführer Weitere benötigte Personen: Bewerber, (Ersatzbewerber) zwei Versicherungen an Eides Statt Vertrauensperson, Stellvertreter Mandatsprüfungskommision Akkreditierung Zählkommision Wahlleiter + Helfer

15 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Aufstellungsversammlungen Versammlungsleitung stellt fest: dass die Wahlberechtigung aller Erschienen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist dass auf die ausdrückliche Frage von keinem Teilnehmer die Mitgliedschaft und Wahlberechtigung angezweifelt wird dass jeder Teilnehmer das Recht hat, Personen als Bewerber vorzuschlagen dass die Bewerber Gelegenheit haben sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen dass mit verdeckten Stimmzetteln über die Bewerber geheim abgestimmt wird dass gewählt ist wer… (vorher beschlossenes oder durch Satzung festgelegtes Wahlverfahren)

16 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Aufstellungsversammlungen Versammlungsleitung bittet um Vorschläge zur Wahl der Bewerber Gelegenheit zur Vorstellung Geheime Wahl der Bewerber Wahlergebnis wird verkündet Feststellung ob Einsprüche gegen den Wahlvorgang bestehen

17 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Aufstellungsversammlungen Versicherung an Eides Statt Unterzeichnung der Formulare bzw. Niederschrift Formulare zu finden auf der Seite des Landeswahlleiters bzw. auf der kommenden Wiki-Seite!

18 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Zulassung – Unterschriften?! Nein! §§ 18 (2), 27 (1) BWahlG: Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren […] Ersparnis: Landesliste: 2000 Unterschriften Wahlkreis: je 200 Unterschriften => bis zu 5000 Unterschriften

19 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Fristen 28. Juni 2012 (32. Monat nach Beginn der WP) Frühster Termin zur Aufstellung von Bewerbern. §§ 21 (3), 27 (5) BWahlG 66. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr Spätester Termin zur Einreichung der Wahlvorschläge und Beseitigung von Mängeln. §§ 19, 25 (2) und 27 (5) BWahlG 58. Tag vor der Wahl, vor der Zulassung Spätester Termin zur Beseitigung formaler Mängel, Änderung oder Zurücknahme des Wahlvorschlags. §§ 23, 24, 25 (3), 27 (5) BWahlG

20 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Fristen 58. Tag vor der Wahl Zulassung der Wahlvorschläge und Festsetzung der Listennummern. §§ 26 (1), 28 (1), 30 (3) BWahlG Bei Zurückweisung kann binnen drei Tagen beim nächst höheren Wahlausschuss Beschwerde einlegt werden. §§ 26 (2), 28 (2) BWahlG 52. Tag vor der Wahl Spätester Termin über die Entscheidung der eingelegten Beschwerden. §§ 26 (2) Satz 5, 28 (2) Satz 5 BWahlG

21 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Fristen 48. Tag vor der Wahl Spätester Termin zur Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge. §§ 26 (3), 28 (3) BWahlG 35. Tag vor der Wahl Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis. § 16 (1) BWO 6. Tag vor der Wahl Spätester Termin für die Wahlbekanntmachung über Wahlraum, Wahlzeit und Stimmabgabe. § 48 (1) BWO

22 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Fristen 2. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr Spätester Termin für die Beantragung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen). § 27 (4) BWO Kann bei plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden, so kann am Wahltag bis 15:00 Uhr der Wahlschein beantragt werden. § 27 (4) BWO Wahltag, 18:00 Uhr Ablauf der Wahlzeit (08:00 bis 18:00 Uhr). §§ 47 (1), 60 BWO

23 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Fristen möglichst bald nach der Wahl Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und der gewählten Bewerber. §§ 41, 42 BWahlG Benachrichtigung der Gewählten §§ 41 (1), 42 (2) BWahlG, §§ 76 (7) BWO Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Gewählten. § 79 BWO 2 Monate nach dem Wahltag Spätester Termin zur Einlegung von Einsprüchen gegen die Wahl zum Deutschen Bundestag. § 2 WahlPrG

24 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Sitzverteilung Sitze werden nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) verteilt Von den 598 regulären Sitzen werden folgende Wahlkreissitze abgezogen: die der parteilosen Einzelbewerber deren Partei in diesem Bundesland keine Landesliste eingereicht hat deren Partei die Sperrklauseln verfehlt hat Die übrigen Sitze werden an die Parteien, welche die Sperrklausel erfüllt haben, über das Divisorverfahren verteilt

25 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare Sitzverteilung Im Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, welcher die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmgleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter gezogene Los. gewonnene Wahlkreissitze werden der zustehenden Sitzzahl der Landeslite durch das Divisorverfahren abgezogen: 10 Sitze laut Zweitstimmenanzahl 8 gewonnene Wahlkreise 2 Sitze aus der Landesliste Mehr Wahlkreise gewonnen als Sitze durch Zweitstimmen zustehen: Überhangmandat

26 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

27 Fakten & Zahlen Wahlkreise Landesliste Wahlkreisbew. Fristen Sitzverteilung Formulare

28 Fragen?


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