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Elternarbeit an der GHS-Gildehaus

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Präsentation zum Thema: "Elternarbeit an der GHS-Gildehaus"—  Präsentation transkript:

1 Elternarbeit an der GHS-Gildehaus
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Gremien der Elternarbeit an der GHS näher erläutern Klassenelternschaft Schulelternrat Schulelternratsvorstand (SERV) Schulvorstand

2 Klassenelternschaft In jeder Klasse werden jeweils 3 Elternvertreter (Vorsitz, Vertreter, Vertreter für die Zeugniskonferenzen) für 2 Schuljahre gewählt und bilden die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG)*. Die Aufgaben der Klassenelternschaft bestehen in der Vertretung der Eltern gegenüber der Klassen- und Fachlehrer und der Teilnahme an den Zeugniskonferenzen. * NSchG = Niedersächsisches Schulgesetz

3 Schulelternrat Den Schulelternrat bilden die Vorsitzenden aller gewählten Elternvertreter der Klassen der gesamten Schule (§ 90 NSchG)*. Diese Zentrale der Elternarbeit trifft sich mind. einmal jährlich zur sogenannten „Vollversammlung“. In dieser Vollversammlung wird der Schulelternratsvorstand (SERV) ebenfalls für 2 Schuljahre gewählt Die Aufgaben des Schulelternrates sind die folgendenden * Vertretung der Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, den Schulbehörden und dem Schulträger * Erörterung die Schüler/-innen, der Eltern und die Schule betreffende Fragen * NSchG = Niedersächsisches Schulgesetz

4 Schulelternratsvorstand (SERV)
Der SERV wurde an der GHS als besondere Form der Elternvertretung gegründet, um eine effektivere und direktere Arbeit der Elternschaft mit der Schulleitung zu ermöglichen, da es sich um eine kleine, vom Schulelternrat gewählte Gruppe handelt. > Der SERV wird vom Schulelternrat für 2 Schuljahre gewählt und setzt sich zusammen aus dem Vorsitz, der Stellvertretung und Beisitzer für den Grund- und Hauptschulbereich > Der SERV trifft sich ca. alle 6 – 8 Wochen gemeinsam mit der Schulleitung Die Aufgaben des SERV sind die folgenden: Wahl der Organisation u. Durchführung der Sitzungen des SERV Wahl der 3 Vertreter für den Schulvorstand Wahl der Vertreter für den Stadt- u. Kreiselternrat Teilnahme an den Fach- u. Gesamtkonferenzen Planung u. Durchführung von Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrer Unterstützung und Hilfestellung bei der Organisation und Durchführung von Schulveranstaltungen (z. B. Einschulungscafé, Schulfeste, Cafeteria bei den Bundesjugendspielen ....)

5 Schulvorstand Im Schulvorstand arbeiten die gewählten Vertreter der Elternschaft, der Schüler und der Lehrkräfte mit der Schulleitung verantwortlich zusammen. Die Zuständigkeiten, Aufgaben und Zusammensetzung sind gesetzlich in den §§ 38a ff NSchG* geregelt > Den Schulvorstand an der GHS bilden: 3 Vertreter der Elternschaft 3 Schülervertreter 6 Lehrkräfte – darunter auch die Schulleitung 3 beratende Mitglieder > In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen werden alle Beteiligten über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert und sind – bis auf die beratenden Mitglieder – stimmberechtigt. * NSchG = Niedersächsisches Schulgesetz

6 Wir freuen uns über jede Mitarbeit. Ihr Schulelternratsvorstand
Zum Schluss Wenn Sie noch Fragen, Anregungen, Kritiken oder Wünsche haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Vielleicht haben wir ja aber auch Ihr Interesse an der spannenden und vielfältigen Elternarbeit an der GHS geweckt? Wir freuen uns über jede Mitarbeit. Ihr Schulelternratsvorstand


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