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„Aktuelles Steuerrecht 2012“ (Stand Februar 2012)

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Präsentation zum Thema: "„Aktuelles Steuerrecht 2012“ (Stand Februar 2012)"—  Präsentation transkript:

1 „Aktuelles Steuerrecht 2012“ (Stand Februar 2012)

2 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

3 Gesetzgebung und Termine H
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Steuervereinfachungsgesetz 2011

4 Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression
Stand Inhalte bzw. betroffene Vorschriften Inkrafttreten Entwurf eines Gesetzes Im System des progressiv ausgestalteten 2013/2014 zum Abbau der kalten Progression Kabinettsbeschluss Einkommensteuertarifs profitiert der Staat von Steuermehreinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen. Diesen nicht gewollten Steuerbelastungen sollen durch eine Korrektur des Est-Tarifs entgegengewirkt weden. Gesetz zur Förderung der Förderung der außergerichtlichen Konflikt- am Tag nach Mediation und anderer Regierungsentwurf beilegung und insb. der Mediation zur Ver- der Ver- Verfahren der außer- besserung der Streitkultur: kündung gerichtlichen Konfliktbei- legung Legaldefinition der außergerichtlichen, gerichtsnahen, gerichtsinternen Ausschüsse Mediation Verhaltenspflichten und Aufgaben der Mediatoren 1. Beratung BR Verschwiegenheitspflicht und Zeugnis- verweigerungsrecht Keine Reglementierung der Quali- Gesetzentwurf fikation Gegenäußerung BReg 1. Lesung BT Beschlussempfehlung und Bericht 2./3. Lesung BT Seite 3 von 8

5 Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen
Steuerliche Anreize für energetische geplant war Förderung von energetischen Regierungsentwurf Wohngebäudesanierung: § 7e EStG: Erhöhte Absetzungen für Sanierungsmaßnahmen energetische Gebäudesanierungsmaß- an Wohngebäuden 1. Lesung BT nahmen § 10k EStG: Steuerbegünstigung für Beschluss- empfehlung und nahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden Bericht 2. Lesung BT BR Versagung der Zustimmung Anrufung VermA durch BRg 08./ Sitzung VermA (ohne Einigungs-vorschlag) Seite 3 von 8

6 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unter- nehmen
Regierungsentwurf BR-Empfehlung der Ausschüsse Reform des Insolvenzrechts zur Erleichterung der Fortführung sanierungs- fähiger Unternehmen: geplant war 1. Beratung BR Gesetzentwurf Stärkung des Gläubigereinflusses Ausbau des Insolvenzplanverfahrens Stärkung der Eigenverwaltung Lesung BT Beschlussempfehlung 2./3. Lesung BT Unterrichtung BR/ Empfehlung der Ausschüsse zur Anrufung des Vermittlungsausschusses Beratung BR (keine Anrufung) Verkündung Berichtigung

7 Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung
Referentenentwurf Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU sowie Änderungen folgender steuerrechtlicher Regelungen: 2011/2012 und 2013 steuerlicher Vorschriften - Änderung und Neufassung der Kabinettsbeschluss Regelungen des LSt- Abzugsverfahrens - Einführung einer Steuerfreiheit für Sozialversicherungsrenten an BR-Empfehlung der Empfänger, die als Verfolgte nach § 1 Ausschüsse BEG anerkannt sind - Einführung eines Mindestbeitrags von 60 Euro p.a. für die i. R. d. steuerlich 1. Beratung BR geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen - Erweiterung des Katalogs der Frei- Gesetzentwurf willigendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst - engere Bindung der Gewährung von 1. Lesung BT Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuer- pflichtige Einkünfte aus nichtselb- Beschluss- ständiger Arbeit empfehlung und - Einführung eines automatisierten Ver- Bericht fahrens für den Kirchensteuerabzug bei abgeltend besteuerten Kapitalerträgen - Aufhebung des § 8c Abs.1a KStG 2./3. Lesung BT - Überarbeitung des II. Teils der Anlage 24 des Bewertungsgesetzes zur Ge- währleistung der Ermittlung des ge- Zustimmung BR meinen Werts im Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 BewG - Einführung eines Antragsrechts eines Verkündung beschränkt steuerpflichtigen Erwerbers auf Behandlung des Vermögensanfalls wie bei unbeschränkter Steuerpflicht - Änderung § 370 Abs.6 AO - Änderung §§ 2 und 17 des 5. VermBG Seite 7 von 8

8 Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatz- steuergesetzes
Kabinettsbeschluss Koalitionsbeschluss 1. Lesung BT Beschluss- empfehlung und Bericht 2./3. Lesung BT Zustimmung BR Verkündung Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ein Auslaufen der Regelung würde den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen. Eine erneute nur befristete Verlängerung würde wieder neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen. Die Umsatzgrenze von Euro soll daher auf Dauer beibehalten werden. Die Unternehmen erhalten so mehr Planungssicherheit. Zweite Verordnung zur Einführung von normativen Vorgaben für / Änderung steuerlicher BMF veröffentlicht die Ausgestaltung der von den Landes- Verordnungen Referentenentwurf finanzbehörden bei der Verwaltung der Gemeinschaftssteuern eingesetzten automationsgestützten Abgabefrist der Ver- bandsstellungnahmen Risikomanagementsysteme in der Verordnung über Art und Umfang der steuerlichen Ermittlungen der Landesfinanzbehörden bei Einsatz automations- gestützter Risikomanagementsysteme Zustimmung BR (Steuer-Ermittlungs-Verordnung - StErmV). Darüber hinaus sind insbesondere Regelungsbereiche der Umsatzsteuer- Verkündung Durchführungsverordnung (UStDV) in Bezug auf Ausfuhrlieferungen und inner- gemeinschaftliche Lieferungen betroffen. Seite 7 von 8

9 Steuervereinfachungsgesetz 2011
Gesetz über den Rechts- schutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Er- mittlungsverfahren Regierungsentwurf BR- Empfehlung der Ausschüsse 1. Beratung BR Gesetzentwurf 1. Lesung BT Beschluss- empfehlung und Bericht 2./3. Lesung BT Zustimmung BR Verkündung Einführung eines Entschädigungsanspruchs für überlange Gerichtsverfahren: Ersatz materieller Nachteile Ersatz immaterieller Nachteile, soweit nicht nach den Einzelfallumständen Wiedergutmachung auf andere Weise (z.B. in Form der gerichtliche Fest- stellung der überlangen Verfahrensdauer) ausreichend ist Besondere Wiedergutmachungsmöglichkeiten im Strafverfahren Steuervereinfachungsgesetz 2011 Referentenentwurf Kabinettsbeschluss Anhebung des Arbeitnehmer- Pauschbetrags von 920 Euro auf Euro Wegfall der Einkünfte- und Bezüge- grenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich, Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute Erfassung von Erstattungsüberhängen 2011/2012 und 2013 Seite 7 von 8

10 04.11.2011 Verkündung Gesetzentwurf 23.03.2011 Gegenäußerung
Steuervereinfachungsgesetz 2011 Gesetzentwurf Gegenäußerung von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses Wegfall der Einbeziehung der ab- geltend besteuerten Kapitaleinkünfte in BRg die Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens 1. Lesung BT Einführung einer Bagatellgrenze bei der Gebührenpflicht für die verbindliche 08./ Auskunft Beschlussempfehlung und Erleichterung für die elektronische Rechnungsstellung Bericht 2./3. Lesung BT BR Versagung der Zustimmung Anrufung VermA durch BRg Vermittlungsvor- schlag Zustimmung/ Annahme Vermittlungsvorschlag BR/BT Verkündung Seite 8 von 8

11 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

12 Ausbildungskosten bleiben Sonderausgaben (Rechtsprechungsänderung durch BFH -> Gesetzesänderung durch Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz). Ab 2012 wurden der SA-Höchstbetrag hierfür von 4000 auf 6000 € angehoben. (Frage: Ist das verfassungswidrig?) Mindestbeitrag bei der Riester-Rente 60 € pro Jahr für mittelbar zulageberechtigte Personen Kein Wahlrecht mehr bezüglich Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte durch Kreditinstitute (automatisierter Datenabruf vom BZSt – Sperrung durch Anleger möglich) – gilt erst für Kapitalerträge die 2014 zufließen (Banken und GmbH) Ab 2013 wird die getrennte Veranlagung von Ehegatten durch die Einzelveranlagung von Ehegatten abgelöst – damit werden Sonderausgaben demjenigen zugerechnet, der sie getragen hat

13 Erneute Verschiebung der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte: ELStAM-Datenbank sollte ab an den Start gehen: aufgrund technischer Probleme verschoben. Neuer Beginn 1.November 2012 mit Wirkung zum Umsatzsteuer: dauerhafte Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze auf € (bundeseinheitliche Regelung) ab 2012 Umsatzsteuernachschau: zukünftig können auf Verlangen des Amtsträgers auch elektronisch aufgezeichnete Daten eingesehen werden. Blick in den Computer ist erlaubt. Rechtsprechung: Partyservice erbringt in der Regel Dienstleistungen, also müssen die Umsätze mit 19% Umsatzsteuer belastet werden

14 Schenkungssteuer bei Einlagen und vGA: disquotale Einlage bei einer Kapitalgesellschaft führt zur Schenkung an den Gesellschafter, der keine Einlagen gemacht hat. Zinslauf bei Aufgabe der Investitionsabsicht: rückwirkende Änderung des Investitionsabzugsbetrages und damit Erhöhung der Steuer im Jahr der Bildung der Rücklage der Zinslauf beginnt lt. Rechtsprechung erst mit dem Ereignis (=Aufgabe der Investitionsabsicht) -> ist nicht endgültig entschieden

15 Empfehlung: wenn ein PKW ohne Vorsteuerabzug (also von Privat) erworben und betrieblich genutzt wurde, dann muss dieser vor dem Verkauf / Inzahlunggabe dem Unternehmensvermögen entnommen werden, um kein Umsatzsteuer auszulösen. Diese Entnahme ist sicherheitshalber vor dem Verkauf schriftlich dem Finanzamt mitzuteilen. Änderungen bei der Belegnachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Durch die Änderung der UStDV wurde als Nachweis eine „Gelangensbestätigung“ eingeführt (Musterformular BMF-siehe Anlage): wegen großer Probleme bei der Umsetzung und unnötige Verkomplizierung der Rechtslage Übergangsregelung zunächst bis jetzt sogar bis alles wie bisher, Problem: Lösung danach bisher unbekannt. Änderungen bei der Ausfuhrlieferung jedoch nur mit Übergangsfrist bis zum wie bisher (Pflicht zum elektronischen Ausfuhrverfahren)

16 Anrechnung und Erstattung der USt-Sondervorauszahlung: Bisher wurde immer mit der Dezembervoranmeldung verrechnet und Überschüsse erstattet -> diese Erstattung soll zukünftig nicht mehr erfolgen, sondern eine Verrechnung mit der Jahressteuer. Das es technische Probleme gibt, wurde dies noch nicht umgesetzt. Rechtsprechungsänderung: Bei einer klassischen Betriebsaufspaltung mit Besitzpersonengesellschaft kann nicht mehr von einer umsatzsteuerlichen Organschaft ausgegangen werden. Rechtsprechung: keine Ansparabschreibung für Software. Auch Standardsoftware ist ein immaterielles Wirtschaftsgut Mitwirkungspflicht bei Fragebögen im Rahmen einer Betriebsprüfung (keine gesonderten Aufstellungen/Kalkulationen für das Finanzamt erstellen, insbesondere keine Schätzungen!) Nur was schon vorhanden ist, kann auch vorgezeigt werden.

17 Investitionszulagengesetz Überblick Minderung der Fördersätze
Beginn der Investition KMU andere Unternehmen vor dem 20% 10% vor dem 15% 7,50% vor dem 5% vor dem 2,50%

18 Grunderwerbsteuersätze
Neue Grunderwerbsteuersätze von 1983 bis 1997 betrug die GrEStG bundesweit 2 %, von 1998 bis 31. August 2006 bundesweit 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. (Tabelle siehe Anlage!)

19 Steuervereinfachungsgesetz 2011
Verkündung am Nachfolgend einige ausgewählte Punkte: Arbeitnehmer-Pauschbetrag Anhebung von 920 € auf 1000 € ab VZ 2011 Es entfällt künftig die Möglichkeit auf die Authentifizierung bei der elektronischen Übermittlung von Steuerdaten zu verzichten Grunderwerbsteuer: Veräußerungsanzeigen werden durch die Notare und Gerichte ab elektronisch übermittelt. Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige gilt ab 2012 Entspricht die vereinbarte Miete mehr als 2/3 (66%) der ortsüblichen Miete, können 100% der Werbungskosten geltend gemacht werden. Entfall der 56% - Grenze und der Totalüberschussprognose. Liegt die Miete unter 66%, dann teilentgeltlich/ Kosten nur anteilig. Entfernungspauschale: Vereinfachung der Berechnung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ab 2012

20 Steuervereinfachungsgesetz
Kinderfreibeträge: Wegfall der Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern ab 2012, damit verzichtet die Familienkasse und das Finanzamt ab 2012 auf die Einkommensprüfung volljähriger Kinder, die in der Schul- oder Berufsausbildung sind. Eine nebenbei ausgeübte Erwerbstätigkeit bleibt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums außer Betracht. Danach (bei anschließender Zweitausbildung) sind Nachweise erforderlich – erwerbslos oder unter 20h/Woche oder geringfügige Beschäftigung Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr: Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit) der Eltern ab 2012 außerdem werden die Kinderbereuungskosten einheitlich als Sonderausgaben abgezogen (nicht mehr wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben) Abzugsfähig: 2/3 der Aufwendungen, max €/Kind

21 Steuervereinfachungsgesetz
Verbindliche Auskunft: Bagatellgrenze von € Gegenstandswert für Gebührenpflicht. Ist der Gegenstandswert unter €, fallen keine gebühren für die Bearbeitung des Auskunftsantrags an, bei einer Gebühr nach Zeitwert (wenn kein Gegenstandswert feststellbar) fallen bis zu 2h keine Gebühren an (bisher 200€!). Dies gilt für Anträge ab dem Betriebsaufgabe, -verpachtung, -unterbrechung: In Fällen der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt der Betrieb zukünftig als grundsätzlich fortgeführt, eine ausdrückliche Aufgabeerklärung wird erforderlich. Die Aufgabe kann bis zu 3 Monate rückwirkend erklärt werden. Gilt ab dem

22 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

23 Elektronische Übermittlung von Bilanzen
BMF gibt Form und Inhalt vor (Taxonomie, XBRL-Format) geht weit über die Gliederung im HGB hinaus, da um steuerliche Angaben erweitert E-Bilanz zweimal verschoben: erstmalig sollen Bilanzen, deren Wirtschaftsjahre nach dem beginnen Grundsatz) elektronisch übermittelt werden (also Bilanz für 2013) Diverse Ausnahmen (Sonderbilanzen, Vereinsbilanzen, Kapitalkontenentwicklung Personengesellschaften) Freiwillig ab Bilanz für 2012 (wegen Nichtbeanstandungsregel keine Pflicht) Härtefallregelung möglich

24 Elektronische Übermittlung von Bilanzen
Maßnahmen: Kontenpläne an Taxonomie anpassen also zusätzliche Konten einrichten – ideal schon im VZ 2012 (ca. 140 neue Buchhaltungskonten, Beispiele: Umsatzsteuerkonten, Vorsteuerkonten, Beteiligungen, steuerfreie Rücklagen) Differenziertes Buchen, Überarbeiten Buchungsanweisungen, evtl. Schulung der Mitarbeiter Steuerbilanz wird übertragen (Sammelkonten vermeiden) Alternativ: Überleitungsrechnung Auswertungen der Finanzverwaltung – vorab prüfen Vorauswahl für Betriebsprüfungen/Rückfragen vermeiden (betroffen: Mittel- und Kleinbetriebe)

25 Elektronische Übermittlung von Bilanzen
Nicht nur laufende Gewinnermittlung, auch alle anderen Bilanzen (z. B. Betriebsaufgabe, Veräußerung, Liquidation) Taxonomie unter abrufbar Kerntaxonomie, Branchentaxonomie (Beispiel: Bilanz einer kleinen KapGes. nach HGB hat 62 Gesamtfelder davon 23 Pflichtfelder – nach der Steuer-Taxonomie ergeben sich 465 Gesamtfelder mit 178 Pflichtfeldern) Mussfelder (teilweise Kontennachweise erwünscht), Auffangpositionen Ziele Finanzverwaltung: Bürokratieabbau bei der Finanzverwaltung Risikomanagement Verprobungen, Mehrjahresvergleiche Automatische Auswahl prüfungsrelevanter Fälle

26 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

27 Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge
Neue Erbschaftsteuerrichtlinen 2011, ab Poolvereinbarung: Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind nur bei einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 25% begünstigt. (Änderung: nur mit Stimmrecht kann Poolvereinbarung getroffen werden, Bündelung der Anteile in einer GbR ist nicht begünstigt) Unternehmensbewertung: Vereinfachtes Ertragswertverfahren (Vergangenheitsbezogen) kein Muss – andere Verfahren sind zulässig und in vielen Fällen sinnvoll

28 Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge
Weitere mögliche Probleme Wahl des Zuwendungszeitpunktes: Bewertungsstichtag, Steuerprogression Verwaltungsvermögen zu hoch Verwaltungsvermögen zu niedrig (die Grenzen können ausgeschöpft werden, 50% bei Regelverschonung)

29 Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge
Änderungen des Versorgungsvertrages sind schriftlich zu belegen. Andernfalls können derartige mündliche oder konkludente Vereinbarungen steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden OFD Frankfurt/M. v S 2221 A St 218) Hintergrund: Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung – in der Regel zur vorweggenommenen Erbfolge – geleistet werden. Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor, sind die Versorgungsleistungen beim Verpflichteten als Sonderausgaben abziehbar und beim Berechtigten nach § 22 Nr. 1b EStG steuerpflichtig. Hierzu die OFD: Werden die auf der Grundlage eines Übertragungsvertrags geschuldeten Versorgungsleistungen ohne Änderung der Verhältnisse, also willkürlich nicht mehr erbracht, sind sie steuerrechtlich nicht anzuerkennen, auch wenn die vereinbarten Zahlungen später wieder aufgenommen werden.

30 Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge
Im September 2013 finden die Bundestagswahlen statt. Je nach Ausgang, haben die Parteien bereits angekündigt, dass die Erbschaftsteuer geändert werden soll. Es könnte sein, dass die Begünstigungen von Betriebsvermögen wegfallen. Geplante Übertragungen sollten eventuell bis dahin vollzogen werden, da später keine Planungssicherheit mehr besteht. Weiterhin: Vorlageverfahren des BFH hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des ErbStG

31 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

32 Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen
(Hinweis: BMF hat Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen überarbeitet) Grundvoraussetzungen: Bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit Tatsächliche Durchführung Fremdvergleich

33 Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen
Fremdvergleich: Vergleichsmaßstab zu Kreditinstituten (Laufzeit, Tilgung, Zinsen, Besicherung) Problem: Besicherung – bankübliche Sicherheiten Ausnahme: Bei volljährigen, wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen kann auf Modalitäten zur Tilgung und Besicherung verzichtet werden, wenn Darlehen zur Herstellung/Anschaffung ansonsten bei fremden Dritten und Vereinbarungen tatsächlich vollzogen werden. (Ehegatte/Kind ohne eigenes Einkommen ist nicht unabhängig!)

34 Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen
Schenkung unter Auflage ein Darlehen zu gewähren wird nicht anerkannt! Unter Umständen auch wenn zeitnah in getrennten Verträgen – keine Anerkennung Vorschlag für den Inhalt eines Darlehensvertrages: Höhe des Darlehens Verzinsung Rückzahlung Sicherheiten Kündigung Salvatorische Klausel

35 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

36 6. Sonstiges Ausblick: Geplante Reform des Reisekostenrechts (ReiKoRef): 5 verschiedene Modelle vorgeschlagen Gesetz zum Abbau der kalten Progression: ab VZ 2013 Abmilderung durch eine Erhöhung der Grundfreibeträge und Verschiebung der Progressionskurve nach rechts Grundfreibetrag 2012: 8004 €, 2013: 8130 €, 2014: € Steuersatz 14% ab Grundfreibetrag+1€ Steuersatz 42% ab 2012: €, 2013: €, 2014: €

37 6. Sonstiges Ausblick: Geplante Neuregelung der Grundsteuer spätestens 2013 Reformmodelle werden momentan verprobt (Einheitswertverfahren wurden als Verfassungswidrig eingestuft, ein aktuelles Verfahren ist jedoch nicht anhängig) Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist in der Planung. Empfehlung: Vor dem Beginn einer solchen Maßnahme, wenn möglich Gesetzgebungsverfahren abwarten nützliche / zusammenfassende Hinweise der OFD Koblenz - siehe Anlage

38 Freizeichnung Der Vortragsinhalt und das Script sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann vom Verfasser und Referenten keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen werden. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung Simone Rappe Steuerberater mail: fon: / fax: / mobil: 0173 /


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