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AIDS in der Arbeitswelt

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Präsentation zum Thema: "AIDS in der Arbeitswelt"—  Präsentation transkript:

1 AIDS in der Arbeitswelt
Imke Schmieta Niedersächsische AIDS-Hilfe

2 Arbeitsrecht: Neueinstellungen
Nicht zulässig: Abfrage einer HIV-Infektion Zulässig: - bestehende Aids-Erkrankung? (Vollbild) - Einstellungsuntersuchung (HIV-Test ist freiwillig)

3 Arbeitsrechtliche Grundlagen
Kriterien von Einstellungsuntersuchungen: - Eignung - Arbeitsfähigkeit - Gefährdung für KollegInnen

4 Arbeitsrechtliche Grundlagen
Eignung: Infektion hat keinen Einfluss Arbeitsfähigkeit Wenig Einfluss: Prognose bezogen auf den Zeitraum nach Arbeitsaufnahme „Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Arbeitnehmer, die während ihres gesamten Arbeitslebens gesund sind.“ W. Plesmann Gefährdung für andere: Wenig Einfluss: evt. abhängig von Tätigkeit (Einhaltung der Hygienevorschriften)

5 Arbeitsrechtliche Grundlagen
Ziel / Ergebnis von Einstellungsuntersuchungen: - geeignet oder nicht geeignet -

6 Arbeitsrechtliche Grundlagen: HIV-Test
Laut Bundesanstalt für Arbeit gibt es keinen Beruf, bei dem ein HIV-Test verlangt wird. Ausnahme: Beamte (nach Ermessen) Es besteht kein rechtlicher Hintergrund zu einem HIV-Test. Freiwilliger Test: Befund darf nicht mitgeteilt werden (Schweigepflicht).

7 Arbeitsrechtliche Grundlagen
Fazit: Positive haben das Recht, die Infektion zu verschweigen.

8 2006 - www.niedersachsen.aidshilfe.de
Arbeitswelt Verlängerte Lebens- und Arbeitszeit für Infizierte durch Therapien Seit Ende der 90er Jahre verstärkte Beratung zum Wiedereinstieg Positiver ins Berufsleben Ca. 50% der Positiven in Dtl. arbeiten (Schätzung Krey/Link-UP-Arbeitgeberinitiative) Studie: 233 TN, davon Erwerbstätige 42,6%. Nichterwerbstätige: 57,4 %. Von ihnen gaben mehr als ¾ an, wieder arbeiten zu wollen (1998, AIDS & Arbeit, Berlin)

9 2006 - www.niedersachsen.aidshilfe.de
Arbeitswelt Zahlen zu HIV/AIDS bedingten Arbeitsunfähigkeitstagen: 34 Tage bei den Männern und 28 Tage bei den Frauen Die Dauer hat sich nach Etablierung verbesserter Therapien deutlich verkürzt. (Pflichtmitglieder der AOK zum Stichtag = ca. 33 % in der gesetzlichen Krankenversicherung). Stand: chronische Krankheit

10 Arbeitswelt: Tendenzen
… „im Wandel zu einer Gesellschaft des langen Lebens“ Im Gesundheitswesen entwickelter Begriff für „Überalterung“. Schätzungsweise sind 40% der Bevölkerung in Dtl. chronisch krank Schwankungen der Leistungen Änderungsbedarf (Wiedereinstieg/Erhalt): - Flexibilität der Arbeitsmöglichkeiten - Vielfältige und differenzierte Qualifizierungsmöglichkeiten

11 2006 - www.niedersachsen.aidshilfe.de
Arbeitswelt

12 Arbeitswelt: Tendenzen

13 Arbeitswelt: Probleme
Die meisten Erwerbstätigen verschweigen ihre Infektion Hidden disabilities erleichtern es langjährig Weiterhin: irrationale Infektionsängste im Kollegium, geprägt vom Bild des AIDS-Kranken („Positive nicht gängig“)

14 Arbeitswelt: Probleme
„HIV ist kein Kündigungsgrund. Aber ein Grund zum Kündigen.“ (Zitat) Heimlichkeit macht krank. Änderungsbedarf: Um offen positiv leben zu können, braucht es Aufklärungskampagnen in der Arbeitswelt (AG) Leitfaden der IAO umsetzen

15 Arbeitswelt: HARTZ IV + V

16 Arbeitswelt: HARTZ IV + V
Wir sind von den Krankenkassen darauf hingewiesen worden, dass selbst Koma-Kranke für arbeitsfähig erklärt wurden oder auch Aids- und Suchtkranke.“ 02/2005

17 Arbeitswelt: HARTZ IV + V
Erwerbsfähig (§ 8 Abs. 1 SGB II) ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung gegenwärtig oder auf absehbare Zeit (6 Monate) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, zusammenhängend mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

18 2006 - www.niedersachsen.aidshilfe.de
Nicht-Arbeitswelt Hartz IV: Keine Arbeit für HIV-Infizierte? Das behauptet zumindest der Kölner Rechtsanwalt Jakob Hösl. Nach seiner Ansicht haben HIV-Infizierte mit Hartz IV noch weitaus weniger Chancen einen Arbeitsplatz zu finden als vorher. Das Problem liege darin, dass die Arbeitsagenturen nun für die Arbeitsvermittlung und die Leistungsgewährleistung zuständig sein. Sobald ein HIV-Infizierter seine Zuschüsse beantragt, würde der Arbeitsvermittler von der Erkrankung erfahren, so Hösl. Entlarvte Erkrankte hätten allerdings auf dem deutschen Arbeitsmarkt kaum eine Chance, wodurch der Vermittler seine Bemühungen nicht mit vollem Einsatz weiterführen werde, so der Kölner Anwalt weiter.   Quelle:  , :12   |   Visits: 554   |  

19 Nicht-Arbeitswelt: Probleme
Fehlinformationen / falsche Beratung durch ARGE-Mitarbeiter (z.B. Angabe der Infektion beim AG) Rückgang / Verzicht auf Mehrbedarfe Erstes „Zwangsouting“

20 2006 - www.niedersachsen.aidshilfe.de
Nicht-Arbeitswelt Gutachten sollten grundsätzlich beim med. Dienst verbleiben, keine Diagnose an die Sachbearbeiter (Mehrbedarfe, Rehamaßnahmen) alle Sachbearbeiter haben dtl.-weit Zugriff auf interne Datenmasken (interne fast identisch mit externer Datenmaske > Verwechlungsgefahr) Sachbearbeiter maßen sich Diagnose an Insgesamt ein Aufweichen der Daten

21 2006 - www.niedersachsen.aidshilfe.de
Nicht-Arbeitswelt Die Sachbearbeiter haben Freiheiten bei den Förderungen (von – bis-Leistungen) Beobachtung der AH: keine Fortbildungsmaßnahmen (z.B. Bildungsgutscheine o.a.) 09/2006: Die Bundesagentur für Arbeit weist einen Überschuss von 8,8 bis 9,6 Milliarden Euro aus

22 2006 - www.niedersachsen.aidshilfe.de
Nicht-Arbeitswelt „Gezielter Einsatz der Förderleistungen begrenzt Mittelausschöpfung Die Ist-Ausgaben im Eingliederungstitel belaufen sich am Ende des ersten Halbjahres 2006 auf 1,1 Mrd. €, 520 Mio. € bzw. 32 % weniger als geplant. Die Abweichungsquoten in den einzelnen Monaten zeigen nur geringe Veränderungen. Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass nach Implementierung der Handlungsprogramme bei Auswahl und Einsatz der Förderleistungen in den Agenturen für Arbeit inzwischen wesentlich stärker qualitätsgesichert – entsprechend den Bedürfnissen der Kundengruppen – vorgegangen wird.“ aus: Quartalsbericht 02/2006 der BA

23 2006 - www.niedersachsen.aidshilfe.de
Nicht-Arbeitswelt Absicherung im Alter als Erwerbslose: Beiträge zur Sozialversicherung (§ 26 SGB II): zur Krankenversicherung (122,39 €/Monat) zur Pflegeversicherung (14,86 €/Monat) zur Rentenversicherung (78,00 €/Monat) (wird ab auf 40,00 € reduziert)

24 2006 - www.niedersachsen.aidshilfe.de
Nicht-Arbeitswelt Forderungen: Sachliche Information der ARGE-Mitarbeiter (Stellenleitung) über HIV/AIDS Fortbildung des med. Dienstes über das Krankheitsbild von HIV/AIDS

25 AIDS in der Arbeitswelt
Mehr Teilhabe an der Arbeitswelt für Menschen mit HIV und AIDS Mehr Möglichkeiten, offen positiv zu leben – auch in der Arbeitswelt

26 AIDS in der Arbeitswelt


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