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ESt-Training Sophie.

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Präsentation zum Thema: "ESt-Training Sophie."—  Präsentation transkript:

1 ESt-Training Sophie

2 Inhaltsverzeichnis ESt-Schema Persönliche Verhältnisse
Gesamtbetrag der Einkünfte Zu versteuerndes Einkommen Verlustabzug Sonderausgaben I Sonderausgaben II Außergewöhnliche Belastungen Steuerpflicht Eheleute werden zusammenveranlagt Kinderfreibetrag 3 Altersstufen Doppelter Kinderfreibetrag

3 Inhaltsverzeichnis Kapitaleinkünfte im Privatvermögen Vollversteuerung
Kapitaleinkünfte im Betriebsvermögen Zufluß und Abfluß Wesentliche Beteiligung Betriebsverpachtung Betriebsveräußerung Betriebsaufspaltung (Zeichnung) Betriebsaufspaltung setzt voraus Folgen der Betriebsaufspaltung

4 ESt-Schema

5 ESt-Schema Persönliche Verhältnisse 7 Einkünfte
Zu versteuerndes Einkommen

6 Persönliche Verhältnisse
Steuerpflicht Veranlagung und Tarif Kinder

7 Gesamtbetrag der Einkünfte
= Summe der Einkünfte ./. Altersentlastungsbetrag 1.900 ./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1.308 = Gesamtbetrag der Einkünfte

8 Zu versteuerndes Einkommen
Gesamtbetrag der Einkünfte ./. Verlustabzug ./. Sonderausgaben ./. außergewöhnliche Belastungen = Einkommen ./. Kinderfreibetrag 7.008 = zu versteuerndes Einkommen

9 Verlustabzug Verlustrücktrag 511.500 / 1.023.000
Verlustvortrag 1 Mio / 2 Mio %

10 Sonderausgaben I Unterhalt an den Ehegatten 13.805 Versorgungsrente
Vorsorgeaufwendungen Kirchensteuer Kinderbetreuungskosten 4.000 Berufsausbildung 6.000

11 Sonderausgaben II 30 % vom Schulgeld 5.000 Spenden bis 20 %
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 / 72

12 Außergewöhnliche Belastungen
Unterhalt 8.004 Ausbildungsfreibetrag 924 Behinderten-Pauschbetrag Pflege-Pauschbetrag 924

13 Steuerpflicht Unbeschränkte Steuerpflicht mit Wohnsitz im Inland mit den Welteinkünften Beschränkte Steuerpflicht ohne Wohnsitz im Inland mit den inländischen Einkünften

14 Eheleute werden zusammenveranlagt
unbeschränkt steuerpflichtig verheiratet leben nicht dauernd getrennt Zusammenveranlagung im Todesjahr Witwensplitting im Folgejahr

15 Kinderfreibetrag / 7.008 Kind im 1. Grad verwandt oder Pflegekind bis 18, 21 oder 25 Jahre doppelter Kinderfreibetrag ?

16 3 Altersstufen Alle Kinder bis 18 arbeitslose Kinder bis 21
Kinder in Berufsausbildung bis 25 Behinderte Kinder über 25

17 Doppelter Kinderfreibetrag
Eltern werden zusammenveranlagt Anderer Elternteil ist tot oder beschränkt steuerpflichtig Anderer Elternteil verletzt Unterhaltspflicht Betreuungsunterhalt oder Barunterhalt (75 %)

18 Kapitaleinkünfte im Privatvermögen
25 % Abgeltungsteuer mit Abzugsverbot Teileinkünfteverfahren mit 60 % auf Antrag ab 25 % Beteiligung Vollversteuerung Veranlagung auf Antrag bei Einkommensteuer unter 25 %

19 Vollversteuerung Kapitaleinkünfte unter Nahestehenden
Gesellschafterdarlehen ab 10 % Beteiligung

20 Kapitaleinkünfte im Betriebsvermögen
Teileinkünfteverfahren mit 60 % Dividende mit 60 % Betriebsausgaben mit 60 % Betriebsaufspaltung

21 Zufluß und Abfluß Wirtschaftliche Verfügungsmacht geht über
Zufluß beim beherrschenden Gesellschafter mit Fälligkeit Kein Zufluß wenn GmbH zahlungsunfähig ist

22 Wesentliche Beteiligung
an einer Kapitalgesellschaft ab 1 % im Privatvermögen Veräußerungsgewinn mit 60 % Freibetrag für Veräußerungsgewinn bis

23 Betriebsverpachtung Verpächter-Wahlrecht
Ruhender Gewerbebetrieb mit Einkünften aus Gewerbebetrieb ohne Gewerbesteuer Betriebsaufgabe mit Aufgabegewinn und Mieteinkünften

24 Betriebsveräußerung Unternehmer veräußert den Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen Freibetrag mit ab 55 Jahre Fünftel-Regel oder halber Steuersatz ab 55 Jahre

25 Betriebsaufspaltung Betriebs- GmbH 100 % 100 % Axel Axel Mietvertrag
Besitz- unternehmen 100 % Axel

26 Betriebsaufspaltung setzt voraus
Besitzunternehmer beherrscht Betriebs-GmbH (51 %) Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille Besitzunternehmer überläßt wesentliche Betriebsgrundlage, z. B. Grundstück

27 Folgen der Betriebsaufspaltung
Besitzunternehmen ist Verpachtungs-Gewerbebetrieb Grundstück und GmbH-Anteil sind notwendiges Betriebsvermögen Gewinnausschüttung mit 60 % mit dem Ausschüttungsbeschluß


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