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Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Regulierung Regulatorische Anforderung an Nachhaltigkeit in Deutschland und in der Welt Rudolf.X.Ruter@de.ey.com.

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1 Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Regulierung Regulatorische Anforderung an Nachhaltigkeit in Deutschland und in der Welt 6. Deutsches Nachhaltigkeitsforum Stuttgart, 13. April 2010

2 Agenda 1 Unser Verständnis von Nachhaltigkeit und C(S)R 2
C(S)R im Fokus – Ein Rückblick auf die vergangenen 12 Monate 2 Vertrauen und Kontrolle - Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 3 Regulatorische Anforderungen – Nichtfinanzielle Berichterstattung 4 Freiwillige Implementierung von Corporate Responsibility 5 Vertrauen schaffen und bewahren – Zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 6 Anhang 7

3 Unser Verständnis von Nachhaltigkeit Verschiedene Aspekte
Corporate Responsibility Corporate Governance Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Codex, Value Statement, Anti-Korruption, etc. Corporate Social Responsibility Triple Bottom Line Ökonomische Verantwortung Langfristige Wertschöpfung, Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, Sicherung der Marktanteile, Kundenbindung, etc. Umwelt Verantwortung Umweltmanagement-system, Abfallmanage-ment, Green-IT, Travelmanagement, etc. Soziale Verantwortung Diversity, Mitarbeiterverantwortung, Work-Life-Balance, Healthcare, Lebenslanges Lernen, etc. Corporate Citizenship Spenden, Sponsoring, Stiftungen, Kulturförderung, Bildungsprojekte, Humanitäre Hilfsprojekte, etc. Quelle: Ernst & Young

4 Agenda 1 Unser Verständnis von Nachhaltigkeit und C(S)R 2
C(S)R im Fokus – Ein Rückblick auf die vergangenen 12 Monate 2 Vertrauen und Kontrolle - Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 3 Regulatorische Anforderungen – Nichtfinanzielle Berichterstattung 4 Freiwillige Implementierung von Corporate Responsibility 5 Vertrauen schaffen und bewahren – Zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 6 7 Anhang

5 C(S)R im Fokus Ein Rückblick auf die vergangenen 12 Monate
Vieles wurde erreicht… (u.a.) … aber der Weg ist noch weit! Reform des öffentlichen Vergaberechts: Soziale und ökologische Kriterien können in Vergabe miteinbezogen werden … konkrete Umsetzung des Wahlrechts der öffentlichen Institutionen abzuwarten; Kriterien sollen erneut geprüft werden Rat für Nachhaltige Entwicklung lobt Deutschlands Leistungen im Bereich neuer Technologien … und rügt zugleich die fehlende Entfaltung des deutschen Potentials – insbesondere im Bereich Bildung 55 von 150 deutschen Großunternehmen veröffentlichen C(S)R-Bericht … nur 7 der DAX 30 C(S)R-Berichte sind extern geprüft 25% der Unternehmen befürworten eine Berichtspflicht zu Nachhaltigkeit … 60% der Unternehmen sind gegen eine Berichtspflicht BMU empfiehlt Anwendung der GRI Richtlinien … nur knapp die Hälfte der DAX 30 nutzt GRI Telekom benennt Frauenquote … in den 200 größten deutschen Unternehmen(ohne Finanzsektor) sind zur Zeit nur 2,5 Prozent der Spitzenpositionen von Frauen besetzt Weiterführende Informationen sowie Quellen – siehe Anhang

6 C(S)R im Fokus Ein Rückblick auf die vergangenen 12 Monate
Vieles wurde erreicht… (u.a.) … aber der Weg ist noch weit! Positive Bilanz zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie … Erwartung eines Rückschritts wegen Krise Einflussnahme der EU auf Produktgestaltung … Labeldschungel Akteure verfolgen zunehmend gleiche Ziele … Parlament kritisiert unambitionierte nationale Umsetzung von konkreten Maßnahmen SEC: Mitteilungspflicht zu Klimawandelstrategie ... bisher kaum Informationen in SEC filings Neue Rekordzahl der GRI Berichterstatter … geringer Anteil extern geprüfter Berichte Chinas Bürger wehren sich gegen Verschmutzung … 16 der 20 schmutzigsten Städte sind in China C(S)R engagierte Unternehmen 15% bessere Performance als der Markt in der Krise … 40% der Manager: Weniger C(S)R wegen Krise Kopenhagen Gipfel abgehalten … Ergebnisse unzureichend Fertigstellung ISO in naher Zukunft … Widerspruch Deutschland Weiterführende Informationen sowie Quellen – siehe Anhang

7 Agenda 1 Unser Verständnis von Nachhaltigkeit und C(S)R 2
C(S)R im Fokus – Ein Rückblick auf die vergangenen 12 Monate 2 Vertrauen und Kontrolle - Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 3 Regulatorische Anforderungen – Nichtfinanzielle Berichterstattung 4 Freiwillige Implementierung von Corporate Responsibility 5 Vertrauen schaffen und bewahren – Zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 6 Anhang 7

8 Regulierung / Kontrolle Regulierung / Kontrolle
Vertrauen und Kontrolle Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Regulierung Flexibilität Starre Freiwilligkeit Regulierung / Kontrolle Regulierung / Kontrolle Beliebigkeit Verbindlichkeit Vertrauen in was? Kontrollinstrumente Wer kontrolliert? Unternehmenstätigkeit Berichterstattung Qualität und Unabhängigkeit einer externen Prüfung Qualität und Unabhängigkeit von Ratings & Rankings Einbindung von C(S)R in die Unternehmens-DNA Selbstregulierung Rating / Ranking Externe Prüfung Gesetzliche Vorgaben Entscheidungsträger in Unternehmen Markt: Wettbewerber / Lieferanten / Kunden Öffentlichkeit: Gewerkschaften / NGOs / Interessengruppen Nationale / internationale Politik Gesetzlicher Ordnungsrahmen

9 Agenda 1 Unser Verständnis von Nachhaltigkeit und C(S)R 2
C(S)R im Fokus – Ein Rückblick auf die vergangenen 12 Monate 2 Vertrauen und Kontrolle - Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 3 Regulatorische Anforderungen – Nichtfinanzielle Berichterstattung 4 Freiwillige Implementierung von Corporate Responsibility 5 Vertrauen schaffen und bewahren – Zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 6 Anhang 7

10 Regulatorische Anforderungen Nichtfinanzielle Berichterstattung - internationaler Vergleich
Land Berichterstattungspflicht Prüfungspflicht Regulatorisches Umfeld China Nein n/a Voranschreitend, insb. Umwelt Dänemark Management Commentary (Indikatoren) iRd Jahresabschlussprüfung Viele Guidelines C(S)R-Berichtspflicht für große Unternehmen Deutschland (Konzern-) Lagebericht (Indikatoren) Hohes Niveau der Sozial- und Umweltgesetzgebung C(S)R-Berichte: Nein Prüfungsstandard: IDW PS 821 Frankreich Annual Report (Indikatoren)  für börsennotierte: spezif. Regeln Regulierung im C(S)R-Bereich mit Bestrebungen diese zu verstärken (CO2-Steuer) Sarkozy zieht Energiesteuer Gesetz zurück Niederlande Directors‘ Report (Indikatoren) Ausgeprägte Regulierung im C(S)R-Bereich C(S)R-Bericht: grds. nein, Besonderheit bei Krankenkassen Standard 3410, Royal NIVRA) Schweden Annual Report (Indikatoren) Hohes Niveau der Umwelt- und Sozialgesetzgebung C(S)R-Bericht: Pflicht für Unternehmen nach Umweltgesetz & Staatsunternehmen Staatsunternehmen, sonst: nein Prüfungsstandard RevR 6 UK Kaum regulatorisches C(S)R-Umfeld USA Geringes Niveau der Umwelt- und Sozialgesetzgebung Umweltgesetzgebung abhängig v. Konjunktur in nächsten Jahren Weiterführende Informationen – siehe Anhang

11 Regulatorische Anforderungen Positionierung führender Organisationen
Niedrig Mittel Hoch ISO IFAC Social Investment Forum Einfluss CSR-Forum PBNE BMAS Hoch EU Kommission Econsense Nachhaltigkeitsrat GRI WBCSD UN Global Compact DGB Mittel BDA / BDI Deutscher Ethikrat Amnesty International FEE Greenpeace OECD Niedrig Regulierungsambitionen Wirtschaft Standardsetter Politik NGO / Interessengruppen Weiterführende Informationen – siehe Anhang

12 Agenda 1 Unser Verständnis von Nachhaltigkeit und C(S)R 2
C(S)R im Fokus – Ein Rückblick auf die vergangenen 12 Monate 2 Vertrauen und Kontrolle - Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 3 Regulatorische Anforderungen – Nichtfinanzielle Berichterstattung 4 Freiwillige Implementierung von Corporate Responsibility 5 Vertrauen schaffen und bewahren – Zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 6 Anhang 7

13 Freiwillige Implementierung von C(S)R Gründe für Berichterstattung
„Was denken Sie, sind die Gründe für andere Organisationen, Nachhaltigkeits- bzw. C(S)R-Reports zu entwickeln?“ Motiv eher wichtig Motiv eher unwichtig Strategisches Management von Reputation und Marke Weil unsere Wettbewerber es machen Auf Druck von NGOs Motivation von Mitarbeitern Auf Druck der Finanzindustrie Zur Effizienz-steigerung Um Übergang zu gesetzlichen Anforderungen zu erleichtern Philantrophie Quelle: S.20,

14 Freiwillige Implementierung von C(S)R Unternehmerischer Nutzen proaktiven Handelns
Die unternehmerische Wertschöpfung ist bei einer rein reaktiven Erfüllung regulatorischer Anforderungen am geringsten Das Unternehmen unternimmt nur das rechtlich Notwendigste Wachstums-plattform Wertbasierte Selbstregulierung Strategische Philanthropie Effizienz Zugang zu neuen Märkten, neuen Partnerschaften oder Produkt-/ Dienstleistungs-innovationen, die Einnahmen generieren Verwendet das Wertesystem der Unternehmen und/oder den Code of Conduct, um das Geschäfts-verhalten zu steuern Reaktives Verhalten Messbare Kosten-einsparungen durch effiziente oder win-win Szenarios Ausrichtung von wohltätigen Aktivitäten auf gesellschaftliche Themen, die die Geschäftsziele unterstützen Einhaltung der Gesetze in den Produktions-, Tätigkeits- und Distributions-länder Quelle: IBM Institute for Business Value, Februar 2008

15 Agenda 1 Unser Verständnis von Nachhaltigkeit und C(S)R 2
C(S)R im Fokus – Ein Rückblick auf die vergangenen 12 Monate 2 Vertrauen und Kontrolle - Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 3 Regulatorische Anforderungen – Nichtfinanzielle Berichterstattung 4 Freiwillige Implementierung von Corporate Responsibility 5 Vertrauen schaffen und bewahren – Zwischen Freiwilligkeit und Regulierung 6 Anhang 7

16 Vertrauen schaffen durch … (Beispiele)
Vertrauen schaffen und bewahren Zwischen Freiwilligkeit und Regulierung Kontrollinstrumente Vertrauen schaffen durch … (Beispiele) Einbindung von C(S)R in die Unternehmens-DNA Strategische Einbindung: CR als U‘Steuerung Frauenquote – vgl. Telekom Auflösung von Konflikten: Stärkung der Mitarbeiter Selbstregulierung Gegenseitige Kontrolle: Selbstregulierung Dialog: Öffentliche Stellungnahmen von Entscheidungs- und Verantwortungsträger Bsp. I Bsp. II Rating / Ranking / Externe Prüfung Transparenz: Nachhaltigkeitsberichterstattung Externe Kontrolle: Ratings & Rankings sowie externe Prüfung Siehe Anhang Umwelt- und Sozialgesetzgebung Modernisierungsrichtlinie C(S)R-Berichte: In Deutschland keine Gesetzliche Vorgaben Comply or Explain: Deutscher Corporate Governance Kodex

17 Ein-schätzung/ Analyse
Vertrauen schaffen und bewahren Strategische Einbindung: CR als Steuerungsinstrument Vermeidung von Reputationsschäden Risikominimierung Sustainable Supply Chain Konzernweite, konsistente CR-Standards Bisherige und neue CR-Aktivitäten (ökonomisch, ökologisch, sozial) CR-Budget Zeithorizont für CR-Maßnahmen Planung Ausfüh-rung Bericht Ein-schätzung/ Analyse Strategie Zielsetzung Unter-nehmenswert Unternehmensleitbild/-werte CR-Policy/-Roadmap Balanced Scorecard Auswahl KPI's Supply Chain Management Risikomanagement Human Capital Management Umweltmanagement Klärung von Verantwortlichkeiten Interne Kommunikation, Implementierung und Überwachung Implementierung eines IT-Systems (MIS) Lieferantenaudits CR-Kommunikation Trendanalyse Benchmarking Stakeholderanalyse Potenziale Umsatzeffekte Steuerung anhand KPI‘s CR-Reporting Prüfung CR-Bericht

18 Vertrauen schaffen und bewahren Frauenquote – vgl. Telekom
► Die Deutsche Telekom führt als erstes DAX-30 Unternehmen eine Frauenquote ein: 30 Prozent der oberen und mittleren Führungspositionen sollen bis 2015 von Frauen besetzt sein FidAR Nürnberger Resolution Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft reichen nicht aus, um eine größere Diversität der Aufsichtsräte und eine bessere Unternehmenskontrolle herbeizuführen. Darum fordert FidAR: Eine sanktionierbare Frauenquote für die Aufsichtsräte von mindestens 25% im Deutschen Corporate Governance Kodex Eine wirksame gesetzliche Quotenregelung für die Anteilseigner- und die Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsräten Die Stärkung der Kompetenzen aller Aufsichtsratsmitglieder Die parteiübergreifende Nürnberger Resolution fordert: Aufsichtsräte deutscher Aktiengesell-schaften müssen bis zum Jahr 2013 mind. zu 40 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein Die Definition von Qualifikationsstandards für männliche und weibliche Aufsichtsratmitglieder und die entsprechende gesetzliche Verankerung Aufbau und Weiterentwicklung einer zentralen Datenbank, in die sich alle potentiellen Aufsichtsratsmitglieder eintragen können Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft u.a. zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen Weitere Informationen siehe: Weitere Informationen siehe:

19 Vertrauen schaffen und bewahren Auflösung von Konflikten: Stärkung der Mitarbeiter
C(S)R bedeutet für den Einzelnen, Konflikte zwischen Werten und Ansprüchen lösen zu müssen. Die Verantwortung hierfür darf jedoch nicht allein auf den Mitarbeiter abgewälzt werden. Daher: Klare Verhaltensregeln in Stellenbeschreibungen verankern. Vergütungsanreize auch an die Erreichung sozialer und ökologischer Ziele knüpfen. Die Einhaltung von Verhaltenskodizes überwachen und sanktionieren. Werte auf jeder Unternehmensebene vorleben. Durch konkrete Verhaltensrichtlinien erlangt das Unternehmen Glaubwürdigkeit nach Innen und Außen.

20 Vertrauen schaffen durch … (Beispiele)
Vertrauen schaffen und bewahren Zwischen Freiwilligkeit und Regulierung Kontrollinstrumente Vertrauen schaffen durch … (Beispiele) Einbindung von C(S)R in die Unternehmens-DNA Strategische Einbindung: CR als U‘Steuerung Frauenquote – vgl. Telekom Auflösung von Konflikten: Stärkung der Mitarbeiter Selbstregulierung Gegenseitige Kontrolle: Selbstregulierung Dialog: Öffentliche Stellungnahmen von Entscheidungs- und Verantwortungsträger Bsp. I Bsp. II Rating / Ranking / Externe Prüfung Transparenz: Nachhaltigkeitsberichterstattung Externe Kontrolle: Ratings & Rankings sowie externe Prüfung Siehe Anhang Umwelt- und Sozialgesetzgebung Modernisierungsrichtlinie C(S)R-Berichte: In Deutschland keine Gesetzliche Vorgaben Comply or Explain: Deutscher Corporate Governance Kodex

21 Vertrauen schaffen und bewahren Gegenseitige Kontrolle: Selbstregulierung
Business Social Compliance Initiative (BSCI, Europäischer Zusammenschluss von Unternehmen des Einzelhandels mit dem Ziel der Einhaltung sozialer Standards in der Lieferkette Verhaltenskodex basiert auf internationalen Standards wie den ILO Core Labour Conventions und SA 8000 harte Konsequenzen bei Nichtbeachtung Aber auch Befähigung der Lieferanten mit speziell auf sie zugeschnittenen Schulungen für die Einhaltung des Code of Conduct Lieferantenbewertung mit klaren Regeln: transparenter und nachvollziehbarer Auditierungsprozess 2008 mehr als 4900 Kontrollen in Fabriken weltweit Die BSCI ist eine freiwillige Unternehmensinitiative, die normative Bindungswirkung erreicht hat

22 Selbstverpflichtung durch öffentliches Bekenntnis zu Nachhaltigkeit
Vertrauen schaffen und bewahren Dialog: Öffentliche Stellungnahmen – Beispiel I Arbeitskreis Nachhaltige Unternehmensführung der Schmalenbach Gesellschaft ( Grundlegende Fragestellung: Beitrag der einzelnen Träger der Verantwortung zu einer nachhaltigen Unternehmensführung Diskussion von Instrumenten, Hemmnissen und Lösungsansätzen, denen sich die einzelnen Verantwortungsträger gegenübersehen Mitglieder: 28 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und NGOs „Klartexte“ – Stellungnahmen zu Nachhaltigkeit von mittlerweile mehr als 160 Verantwortungsträgern  aktive Beiträge der Wirtschaft zur öffentlichen Meinungsbildung Selbstverpflichtung durch öffentliches Bekenntnis zu Nachhaltigkeit

23 Vertrauen schaffen und bewahren Dialog: Öffentliche Stellungnahmen – Beispiel II
Initiative „Verantwortung tragen“( Was bedeutet Verantwortung tragen für jeden, ganz persönlich? Die Initiative lotet den Gehalt des Begriffes aus: Menschen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Politik und Sport sagen, was es für sie bedeutet, Verantwortung zu tragen. Ein Miniatur-Teddybär ist das Symbol dafür. Er begleitet seinen Besitzer oft durch das ganze Leben. Und er signalisiert: Verantwortung fängt im Kleinen an.

24 Vertrauen schaffen durch … (Beispiele)
Vertrauen schaffen und bewahren Zwischen Freiwilligkeit und Regulierung Kontrollinstrumente Vertrauen schaffen durch … (Beispiele) Einbindung von C(S)R in die Unternehmens-DNA Strategische Einbindung: CR als U‘Steuerung Frauenquote – vgl. Telekom Auflösung von Konflikten: Stärkung der Mitarbeiter Selbstregulierung Gegenseitige Kontrolle: Selbstregulierung Dialog: Öffentliche Stellungnahmen von Entscheidungs- und Verantwortungsträger Bsp. I Bsp. II Rating / Ranking / Externe Prüfung Transparenz: Nachhaltigkeitsberichterstattung Externe Kontrolle: Ratings & Rankings sowie externe Prüfung Siehe Anhang Umwelt- und Sozialgesetzgebung Modernisierungsrichtlinie C(S)R-Berichte: In Deutschland keine Gesetzliche Vorgaben Comply or Explain: Deutscher Corporate Governance Kodex

25 Unternehmensbewertung
Vertrauen schaffen und bewahren Transparenz: Nachhaltigkeitsberichterstattung Ökonomisch Reputation Strategische Betrachtung von Nachhaltigkeitsthemen Dokumentation der sog. „license to operate“ Teil der internen und externen Kommunikationsstrategie Sicherung & Verbesserung der Reputation Warum berichten? Glaubwürdigkeit Unternehmensbewertung Organisation Dokumentation der C(S)R-Strategie, der C(S)R-Aktivitäten und nachhaltiger Unternehmenspolitik Verbesserung der Stakeholder-Kommunikation Analyseinstrument für die Bewertung der sozialen und ökologischen Bilanz Transparenz Beleg eines umfassenden Risikomanagements Verbesserung der Unternehmensorganisation und -koordination Innovationsmotor und Wettbewerbsvorteil

26 Vertrauen schaffen und bewahren Externe Kontrolle: Rating & Ranking
Unterstützende Funktion von Ratingagenturen allgemein, da Kosten- / Nutzenerwägungen der Informationsbeschaffung Fehlende Einflussmöglichkeiten auf das Unternehmen Komplexität von Informationen Die Finanzmarktkrise hat gezeigt: Diese Funktion kann verbessert werden. Ein angemessener Ordnungsrahmen mit transparenten Strukturen und Ratingmethoden ist vonnöten. Dieser sollte durch geeignete Unabhängigkeitsregeln flankiert werden. (vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer, „Erkenntnisse aus der Wirtschaftskrise – Ein Blick nach vorn“, abrufbar unter: Die Forderungen des IDW sollten auf Nachhaltigkeitsratings übertragen werden, bevor es zu ähnlichen Verwerfungen wie im Finanzbereich kommt.

27 Vertrauen schaffen und bewahren Externe Kontrolle: Prüfung
Warum externe Prüfung? “Um sicherzustellen, dass wir nicht nur die positiven Geschichten erzählen.” “Für die Bestätigung von außerhalb, dass wir unseren Stakeholdern zuhören und auf ihre Bedürfnisse eingehen.” “ Damit die Leser unseres Berichts sicher sein können, dass das, was sie lesen der Wahrheit entspricht.” “Damit die Glaubwürdigkeit vor der Veröffentlichung gesichert ist.” “Um unserem Management die Sicherheit zu geben, dass die Aussagen, die wir machen, externer Kritik standhalten.” “Um durch einen unabhängigen Blick auf unsere Unternehmens-prozesse verbesserungs-würdige Gebiete zu erkennen.” “Um den Vorsprung zu erhalten, der uns bei Benchmarking Agenturen in eine gute Position bringt.” “Um uns zu helfen, eigene Prüfungskapazitäten im Bereich C(S)R auszubilden.”

28 Vertrauen schaffen durch … (Beispiele)
Vertrauen schaffen und bewahren Zwischen Freiwilligkeit und Regulierung Kontrollinstrumente Vertrauen schaffen durch … (Beispiele) Einbindung von C(S)R in die Unternehmens-DNA Strategische Einbindung: CR als U‘Steuerung Frauenquote – vgl. Telekom Auflösung von Konflikten: Stärkung der Mitarbeiter Selbstregulierung Gegenseitige Kontrolle: Selbstregulierung Dialog: Öffentliche Stellungnahmen von Entscheidungs- und Verantwortungsträger Bsp. I Bsp. II Rating / Ranking / Externe Prüfung Transparenz: Nachhaltigkeitsberichterstattung Externe Kontrolle: Ratings & Rankings sowie externe Prüfung Siehe Anhang Umwelt- und Sozialgesetzgebung Modernisierungsrichtlinie C(S)R-Berichte: In Deutschland keine Gesetzliche Vorgaben Comply or Explain: Deutscher Corporate Governance Kodex

29 Vertrauen schaffen und bewahren Comply or Explain
Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) § 161 AktG - Erklärung zum Corporate Governance Kodex (1) Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den […] Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. […] Die drei Säulen des DCGK Wiedergabe gesetzlicher Vorschriften Verpflichtungen auf Basis von Gesetzen der Bundesre-publik Deutschland Empfehlungen Erfordern die Abgabe einer Entsprechenserklärung oder Begründung Anregungen Optionale Maßnahmen für Unternehmen, die keine Pflichten zur Folge haben Kritik: Nach der letzten Neuerung enthält der DCGK eine Verpflichtung zum Nachhaltigen Wirtschaften (Abschnitt 4.1.1). Die gesetzliche Grundlage dieser Verpflichtung ist jedoch umstritten und macht den Kodex als Instrument angreifbar. „Comply or Explain“ ist ein Ansatz, der Beliebigkeit beim C(S)R-Engagement reduzieren kann, ohne den Grundgedanken der Freiwilligkeit zu gefährden.

30 Vertrauen schaffen und bewahren Lassen Sie mich mit einem Gebet enden…
„Klartext“ auf Schw. M. Theodolinde Mehltretter Generaloberin der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul, Mutterhaus München, Adelholzener Alpenquellen GmbH „Nicht allzu sicher, nicht allzu ängstlich lass leben mich, Herr, meine Zeit. Dankbar dem Gestern, trauend dem Morgen und ehrlich mich mühend im Heute, so lass uns leben.“ „Der christliche Glaube und die Verankerung der Werte leitet dazu an, verantwortlich zu handeln. Sie geben den Menschen die Kraft, sich unternehmerisch einzusetzen und im Zusammenwirken mit anderen an einer guten Zukunft zu arbeiten, die jeden leben lässt und zugleich die Schöpfung bewahrt. Gerade in Krisenzeiten sind die Herausforderungen, die uns tagtäglich begegnen, nicht ohne Grundsätze, Werte und Leitbilder zu bewältigen; sie geben Halt, Orientierung und Vertrauen. Wir müssen daran arbeiten, dass Freiheit und Verantwortlichkeit von den Menschen, ob als Unternehmer, als Manager, als Konsument, wie Geschwister, die untrennbar verbunden sind, begriffen werden und danach unsere Welt gestalten.“

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
„Rudi Nachhaltig“ – ein Bär, der Verantwortung trägt

32 Anhang 1 Weiterführende Informationen 2 Ihre Ansprechpartner 3
Nachhaltigkeit bei Ernst & Young 3

33 Anhang Weiterführende Informationen
Vieles wurde erreicht… u.a. … aber der Weg ist noch weit! Im April 2009 trat die Reform des öffentlichen Vergaberechts in Kraft, nach der soziale und ökologische Kriterien in die Vergabe einbezogen werden können … … aber die Umsetzung dieses Wahlrechts durch die öffentlichen Institutionen bleibt abzuwarten. Die Kriterien sollen einer erneuten Prüfung und ggf. Korrektur unterworfen werden.1 Der Rat für Nachhaltige Entwicklung würdigt in seinem Bericht Deutschlands bisherige Leistungen beim Klimaschutz und bei umweltfreundlichen Technologien … … aber kritisiert, das Land nutze seine guten Voraussetzungen und Talente nicht koordiniert und entschlossen genug. 2 55 von 150 deutschen Großunternehmen veröffentlichen einen Nachhaltigkeitsbericht…4 … aber nur 7 der DAX 30 lassen ihre Berichte extern prüfen. 3 Mittlerweile befürworten 25% der Unternehmen eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung…4 … allerdings lehnen über 60% eine solche Pflicht ab. 4 In einer Broschüre zur Nachhaltigkeitsberichterstattung empfahl das BMU die Anwendung der GRI Richtlinien…5 … von den DAX 30 nutzt jedoch nur knapp die Hälfte den anerkannten GRI G3 Standard.1 Telekom benennt Frauenquote…6 … laut DIW sind in den 200 größten deutschen Unternehmen (ohne Finanzsektor) zur Zeit nur 2,5 Prozent der Spitzenpositionen von Frauen besetzt. 6 Quellen: 1 2 3 4 5 6 Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU, FDP ( ) EY interne Untersuchung vom November 2009

34 Anhang Weiterführende Informationen
Vieles wurde erreicht… u.a. … aber der Weg ist noch weit! Die EU (Eurostat) legte 2009 eine überwiegend positiv ausfallende Bilanz zur 2006 überarbeiteten EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung vor…1 … jedoch wird erwartet, dass die Wirtschaftskrise die Bemühungen zur nachhaltigen Entwicklung teils drastisch zurückwirft.1 Eine Studie (Eurobarometer) stellt fest, dass eine Vielzahl der europäischen Konsumenten den Umwelteinfluss von Produkten in ihre Kaufentscheidung einbezieht …2 … transparente und einheitliche Kriterien zur Kennzeichnung von Produkten sind noch nicht ausreichend vorhanden. Stattdessen existiert ein Labeldschungel. Die EU-Kommission resümiert, dass die Akteure (Mitgliedsstaaten, Unternehmen, NGOs etc.) zunehmend die gleichen Ziele verfolgen …3 … EU-Abgeordnete bemängeln aber die mangelhafte und unambitionierte Umsetzung auf nationaler Ebene.4 Das Verbot der Glühbirne zeigt, dass die EU zunehmend die Produktgestaltung unter nachhaltigen Kriterien beeinflusst… … dennoch mangelt es weiterhin an eindeutigen Richtlinien, an denen sich Unternehmen orientieren können. Quellen: 1 2 3 4 und

35 Anhang Weiterführende Informationen
Vieles wurde erreicht… u.a. … aber der Weg ist noch weit! Die amerikanische Börsenaufsicht (SEC) weist Unternehmen an, in ihren Risiko-Mitteilungen an Investoren die Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen sowie ergriffene Gegenmaßnahmen zu beschreiben … 1 ... eine Studie stellt fest, dass von mehr als SEC filings des Standard & Poor‘s 500 Aktienindex ( ) nur 5% eine Strategie zu mit dem Klimawandel verbundenen Risiken zeigen.1 Mit mehr als nach GRI G3 berichtenden Unternehmen (2008) wird ein neuer Rekord erreicht (Anstieg um 46%)…2 … der Anteil der extern geprüften Berichte bleibt jedoch nach wie vor gering.2 Chinas Bevölkerung befürchtet Lebensgefahr durch Müllproblematik – und protestiert regelmäßig zu tausenden in Städten … 3 … 700 Mio Chinesen haben keinen Zugang zu sauberem Wasser; von den 20 Städten weltweit mit der größten Luftverschmutzung befinden sich 16 in China.3 Einer Studie von A.T.Kearney zufolge, hatten in 16 von 18 Branchen Unternehmen, die sich im C(S)R-Bereich engagieren, während der Krisenmonate Mai bis November 2008 eine um 15% höhere Performance als der Markt… 4 … laut einer Studie von Booz & Company rechnen 40% von über 800 weltweit befragten Managern damit, dass die Finanzkrise zu einer Einschränkung der C(S)R in ihren Unternehmen führen wird.4 Quellen: 1 2 3 4 und

36 Anhang Weiterführende Informationen
Das nationale CSR-Forum der Bundesregierung Januar 2009 für zwei Jahre durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Plattform für den Dialog und die Verständigung mit den C(S)R-Akteuren einberufen Mitglieder: 43 Akteure aus Wirtschaft und Unternehmen, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Politik und internationalen Organisationen Aufgabe: Unterstützung der Bundesregierung bei der Entwicklung des „Aktionsplans C(S)R in Deutschland“ Ziele: Förderung von C(S)R durch Erhöhung der Sichtbarkeit & Schärfung des deutschen C(S)R-Profils im In- und Ausland Engagement von KMU: Strategische Ausrichtung stärken und in der Öffentlichkeit vermitteln Schaffung einer auch in der breiten Öffentlichkeit verständlichen Begrifflichkeit Transparente Verbraucherinformation Hohes Niveau der deutschen Sozial- und Umweltgesetzgebung im Ausland transparenter machen Beitrag zu einer sozialen & ökologischen Gestaltung der Globalisierung Bisherige Arbeitsergebnisse: Verabschiedung von Empfehlungen für ein "Gemeinsames Verständnis von C(S)R" Verständigung auf sechs politische Aktionsfelder & Einsetzung von Arbeitsgruppen Bestandsaufnahme von C(S)R in Deutschland und des internationalen Rahmens für die C(S)R-Aktivitäten deutscher Unternehmen Download des Zwischenberichts unter:

37 Anhang Weiterführende Informationen
Das nationale CSR-Forum der Bundesregierung Gemeinsames Verständnis von C(S)R in Deutschland C(S)R steht für eine verantwortungsvolle, nachhaltige Unternehmensführung im Kerngeschäft, die über gesetzliche Anforderungen hinausgeht und fest in der Unternehmensstrategie verankert ist. C(S)R ist freiwillig, aber nicht beliebig. C(S)R ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Anforderungen an das Verhalten aller Gruppen stellt. Aktionsfelder – Ab September 2009 Bearbeitung in Arbeitsgruppen (Beschluss des nationalen CSR-Forums vom 28. April 2009) 1. Glaubwürdigkeit & Sichtbarkeit von CSR 4. Stärkung von CSR in internationalen & entwicklungs- politischen Zusammenhängen 2. Förderung der Verbreitung des Themas CSR, insb. auch bei KMU 5. Beitrag von CSR zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen 3. Integration von CSR in Bildung, Qualifizierung und Forschung 6. Schaffung eines CSR- förderlichen Umfelds

38 Anhang Weiterführende Informationen
Regulierung von Berichterstattung, Prüfung und Umfeld im internationalen Vergleich Land Berichterstattungspflicht Prüfungspflicht Regulatorisches C(S)R-Umfeld China Nein Voranschreitend: z.B. hat China's State Council im August 2009 einen Entwurf zur Regulierung der Umweltevaluierung neuer Projekte veröffentlicht, wodurch Umweltverschmutzung oder -zerstörung von Beginn an vermieden werden sollen. Dänemark EU-ModernisierungsRiLi  börsennotierte & Staatsunter-nehmen  Berichtspflicht im Management Commentary zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Ab müssen große Unternehmen separat oder im Management Commentary über ihre CSR-Performance berichten (auch Fehlanzeige). Im Management Commentary veröffentlichte Informationen unterliegen JAP Die von großen Unternehmen zu veröffentlichenden CSR-Informationen unterliegen unabhängig vom Veröffentlichungsort der JAP, d.h. analog zum Management Commentary Durchsicht auf Konsistenz Es existieren viele Guidelines, die Unternehmen unterstützen sollen. Deutschland EU-ModernisierungsRiLi  Konzerne und große KapG  Berichtspflicht im (Konzern-) Lagebericht zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Keine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung Im (Konzern-) LB veröffentlichte Informationen unterliegen JAP Keine Pflicht zur Prüfung von C(S)R-Berichten Nationaler Prüfungsstandard für die Prüfung von Nachhaltigkeits-berichten (IDW PS 821) Hohes Niveau der Sozial- und Umweltgesetzgebung

39 Anhang Weiterführende Informationen
Regulierung von Berichterstattung, Prüfung und Umfeld im internationalen Vergleich Land Berichterstattungspflicht Prüfungspflicht Regulatorisches C(S)R-Umfeld Frankreich EU-ModernisierungsRiLi  Unternehmen, die bestimmte Größenmerkmale überschreiten,  im Annual Report Berichtspflicht zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren  börsennotierte Unternehmen: detaillierte Vorschriften bzgl. sozialer / ökologischer Informationspflicht Im Management Report veröffentlichte Informationen unterliegen einem Review durch AP Keine Pflicht zur Prüfung von C(S)R-Berichten Regulierung im C(S)R-Bereich mit Bestrebungen diese zu verstärken (CO2-Steuer) Großbritannien EU-ModernisierungRiLi  börsennotierte Unternehmen, PLCs sowie große und mittelständische Unternehmen  nichtfinanzielle Indikatoren bei Einfluss auf die Shareholder, andernfalls Wahlrecht Konsistenzprüfung der Informationen im Directors‘ Report (Review durch AP) Kaum vorhandenes regulatorisches C(S)R-Umfeld Die meisten börsennotierten Unternehmen berichten mittlerweile über Nachhaltigkeit. Der Umfang und die Qualität der Berichterstattung variieren jedoch stark. Niederlande EU-ModernisierungsRiLi  börsennotierte/große Unternehmen  nichtfinanzielle Indikatoren bei Einfluss auf die Shareholder, andernfalls Wahlrecht  „Guide to Sustainability Reporting“ (DASB) zu beachten Niederländische Krankenkassen: Pflicht, CSR-Berichte bei der Gesundheitsbehörde einzureichen. Konsistenzprüfung Directors‘ Report (Review durch AP) Die Prüfung von Nachhaltigkeits-berichten ist nicht verpflichtend, dennoch sind ca. 50% der Berichte extern geprüft Nationaler Prüfungsstandard für die Prüfung von Nachhaltigkeits-berichten (3410, Royal NIVRA) Das regulatorische C(S)R-Umfeld in den Niederlanden ist ausgeprägt und wird fortlaufend weiterentwickelt.

40 Anhang Weiterführende Informationen
Regulierung von Berichterstattung, Prüfung und Umfeld im internationalen Vergleich Land Berichterstattungspflicht Prüfungspflicht Regulatorisches C(S)R-Umfeld Schweden EU-ModernisierungsRiLi  börsennotierte sowie große und mittelständische Unternehmen  nichtfinanzielle Indikatoren, wenn sie einen Einfluss auf die Shareholder haben, andernfalls Wahlrecht Unternehmen, die nach dem Umweltgesetz tätig sind, müssen über ihre Umweltauswirkungen berichten Alle staatlichen Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2008 einen jährlichen CSR-Bericht veröffentlichen der sich an den GRI Leitlinien orientiert Im Annual Report veröffentlichte Informationen unterliegen JAP. Nachhaltigkeitsberichte der staatlichen Unternehmen müssen geprüft werden. Keine Prüfungspflicht für separate Nachhaltigkeitsberichte anderer Unternehmen Nationaler Prüfungsstandard RevR 6 Independent Review of voluntary separate sustainability reports Hohes Niveau der Umwelt- und Sozialgesetzgebung USA Nein Nur geringes Niveau der Umwelt- und Sozialgesetzgebung Mit Barack Obama als US-Präsident Paradigmenwechsel in der Klimapolitik Umweltgesetzgebung stark von wirtschaftlicher Entwicklung in nächsten Jahren abhängig

41 Anhang Weiterführende Informationen
Regulierungsambitionen und Einfluss wesentlicher Organisationen Politik Organisation Verlautbarungen hinsichtlich Regulierung Regulierungs-ambitionen potentieller Einfluss Nationales CSR-Forum der deutschen Bundesregierung Gemeinsames Verständnis von C(S)R in Deutschland ( ): C(S)R ist die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen über gesetzliche Anforderungen hinaus, die durch Freiwilligkeit geprägt ist. (Quelle: "Zwischenbericht zur Entwicklung ehttp:// Niedrig Hoch Rat für Nachhaltige Entwicklung Der Nachhaltigkeitsrat fordert Regeln, die sicherstellen, dass Freiwilligkeit nicht zur Beliebigkeit wird. Damit ein Wettbewerb der Unternehmen hinsichtlich der freiwillig eingegangenen C(S)R-Verpflichtungen stattfinden kann, sind Regeln zur Sicherstellung der Transparenz und Überprüfbarkeit vonnöten. Dies sei jedoch nicht mit staatlicher Regulierung gleichzusetzen. (Quelle: Unternehmerische Verantwortung in einer globalisierten Welt – Ein deutsches Profil der Corporate Social Responsibility, abrufbar unter: Mittel Europäische Kommission In der Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung des Jahres 2009 wird dargelegt, dass eine größere Bereitschaft der europäischen Unternehmen zur Übernahme sozialer Verantwortung die Möglichkeiten Europas, eine nachhaltige Entwicklung zu bewirken, verbessern würde. Dabei setzt die Kommission vor allem auf den Dialog mit den Unternehmen. (Quelle: "Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch die EU-Politik: Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung 2009", abrufbar unter: )

42 Anhang Weiterführende Informationen
Regulierungsambitionen und Einfluss wesentlicher Organisationen Politik Organisation Verlautbarungen hinsichtlich Regulierung Regulierungs-ambitionen potentieller Einfluss OECD Ziel der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen ist es, ein Rahmenwerk für eine verantwortungsvolle Unternehmenstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Ihre Anwendung ist für die Unternehmen freiwillig, allerdings haben sich die Regierungen verpflichtet, diese zu fördern. Jüngst ist an den Leitsätzen Kritik laut geworden, insbesondere, dass diese zu lax und die Arbeit der Nationalen Kontaktstellen unzureichend seien, um die Implementierung der Leitsätze zu fördern. (Quelle: "OECD Watch 2009 Review of NCP: The OECD Guidelines for MNEs: Are they ‘fit for the job’?", abrufbar unter: Niedrig UN Global Compact Der UN Global Compact ist politische Plattform und praktischer Rahmen für Unternehmen zugleich. Er versteht sich nicht als regulatorisches Instrument, sondern als freiwillige Initiative, die auf öffentliche Rechenschaft, Transparenz und Offenlegung baut, um Regulierung zu ergänzen und Raum für Innovation zu geben. Unternehmen, die Mitglieder des UNGC werden, verpflichten sich zu regelmäßigen Fortschrittserklärungen, die Nicht-Abgabe führt zum Delisting des Unternehmens (in Unternehmen von dieser Maßnahme betroffen). Insofern setzt der UNGC durchaus auf ein Mindestmaß an Regulierung gegenüber seinen Mitgliedern. (Quellen: "Corporate Citizenship in The World Economy", abrufbar unter: "UNITED NATIONS GLOBAL COMPACT ANNUAL REVIEW 2008", abrufbar unter: Mittel

43 Anhang Weiterführende Informationen
Regulierungsambitionen und Einfluss wesentlicher Organisationen Politik Organisation Verlautbarungen hinsichtlich Regulierung Regulierungs-ambitionen potentieller Einfluss Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung Der Beirat begleitet die nationale Nachhaltigkeitsstrategie parlamentarisch bei der Festlegung und Konkretisierung von Zielen, Maßnahmen und Instrumenten, wird mitberaten, Empfehlungen zu mittel- und langfristigen Planungen abgeben, Beratungen mit anderen Parlamenten, insbesondere in der Europäischen Union, führen und die gesellschaftliche Diskussion zur nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Über seine Arbeit soll der Beirat mindestens alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen. (Quelle: gremien/beirat_nachhaltigkeit/einleitung.html) Mittel Hoch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Im Rahmen ihrer Federführung für das Thema CSR vertritt das BMAS die Interessen der Bundesregierung in der High Level Group of Representatives on Corporate Social Responsibility der EU-Kommission. Das Ministerium hat zudem die Aufgabe die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Rahmen des G8-Prozesses und des Dialogprozesses von Heiligendamm weiter zu stärken. Es beteiligt sich an der Erarbeitung einer ISO-Norm für gesellschaftliche und soziale Verantwortung sowie nachhaltiges Handeln von Unternehmen. (Quelle: Deutscher Ethikrat Der Dt. Ethikrat informiert die Öffentlichkeit und fördert die Diskussion in der Gesellschaft; er erarbeitet Stellungnahmen sowie Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln; er arbeitet zusammen mit vergleichbaren Einrichtungen und internationalen Organisationen. Der Rat erarbeitet seine Stellungnahmen auf Grund eigenen Entschlusses, im Auftrag des Deutschen Bundestags oder im Auftrag der Bundesregierung. Er leitet seine Stellungnahmen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung vor der Veröffentlichung zur Kenntnis zu. (Quelle:

44 Anhang Weiterführende Informationen
Regulierungsambitionen und Einfluss wesentlicher Organisationen Standardsetter Organisation Verlautbarungen hinsichtlich Regulierung Regulierungs-ambitionen potentieller Einfluss ISO Die International Organization for Standardization (ISO) hat den Entwurf ihrer C(S)R Guidelines (ISO 26000) vorgestellt. ISO stellt auf Freiwilligkeit des C(S)R-Engagements ab, darüberhinaus wird es sich bei ISO um nichtzertifizierbare Richtlinien handeln. (Quelle: "ISO and social responsibility", abrufbar unter: Niedrig Hoch GRI Die GRI veröffentlicht die "Amsterdamer Deklaration zu Transparenz und Berichterstattung", in der Regierungen aufgefordert werden, Regulierungen einzuführen, welche von Unternehmen die Veröffentlichung von Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Aspekten verlangen. (abrufbar unter: Mittel FEE FEE hat mehrere Grundsatzerklärungen veröffentlicht, darunter eine zur Rolle der Prüfung für die Entwicklung zu nachhaltiger Wirtschaft, in der die IFAC aufgefordert wird, Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsaspekten zu entwickeln, insbesondere für Nachhaltigkeitsberichte. Zudem fordert FEE gemeinsam mit EUROSIF, dass die Verpflichtung zu grundlegender, spezifischer Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen untersucht werden sollte, z.B. in Form eines "comply or explain" Ansatzes. (Quellen: "Towards a Sustainable Economy: the contribution of Assurance", abrufbar unter: content_ref=1078; "Call for Action Sustainability Disclosures in Financial Information Can Be Improved", abrufbar unter: ref=4&content_ref=1060

45 Anhang Weiterführende Informationen
Regulierungsambitionen und Einfluss wesentlicher Organisationen Standardsetter Organisation Verlautbarungen hinsichtlich Regulierung Regulierungs-ambitionen potentieller Einfluss IFAC Mit dem ISAE 3410 liegt ein erster Entwurf eines Standards für Treibhausgasverifizierungen vor (International Standard on Assurance Engagements 3410 Assurance on a Greenhouse Gas Statement). Eine Überarbeitung des Standards wird für September 2009 erwartet. Zudem hat das IAASB in sein Arbeitsprogramm für 2009 bis 2011 einen Review des niederländischen Assurance Standard on Sustainability Reporting aufgenommen, mit dem Ziel festzustellen, inwieweit dieser als Grundlage für einen entsprechenden internationalen Standard dienen kann. (Quelle: "International Auditing and Assurance Standards Board Strategy and Work Program, ", abrufbar unter: "Background Papers", abrufbar unter: Mittel Hoch

46 Anhang Weiterführende Informationen
Regulierungsambitionen und Einfluss wesentlicher Organisationen Wirtschaft Organisation Verlautbarungen hinsichtlich Regulierung Regulierungs-ambitionen potentieller Einfluss SIF Das US-amerikanische Social Investment Forum (mehr als 40 große Investment-unternehmen), hat die SEC aufgerufen, Finanzmärkte durch eine Verpflichtung gelisteter Unternehmen zur jährlichen Berichterstattung über soziale, ökologische und Corporate Governance-Aspekte zu stärken. Hoch Econsense Eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung droht das unternehmerische Kreativitätspotential abzugraben, da die Unternehmen ihr nützliches Handeln rechtfertigen müssten. Eine Normierung sozialen und ethischen Handelns würde kreative und innovative Projekte einengen. (Quelle: Corporate Social Responsibility – Ein Memorandum für Kreativität und Innovation (24. März 2004), Link: Niedrig WBCSD Sich überschneidende Systeme und Richtlinien der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nicht im Interesse der Unternehmen und führen auch nicht zu einer besser den Bedürfnissen der Adressaten entsprechenden Berichterstattung. (Quelle: Sustainable development reporting - Striking the balance, abrufbar unter : hUt/ _sdreport.pdf) Mittel BDA Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte an ökologischen und sozialen Aktivitäten sind abhängig von den Bedürfnissen seiner Stakeholder. Die Komplexität und Vielfältigkeit von C(S)R schließt Regulierung, Standardisierung und Zertifizierung aus, da Unternehmen uneingeschränkt Handlungsmöglichkeiten brauchen, um die besten C(S)R-Ansätze entwickeln und umsetzen zu können. (Quelle: Corporate Social Responsibility, abrufbar unter: EA1C5F394DD2C12574EC00383B25/$file/kompakt-CSR.pdf)

47 Anhang Weiterführende Informationen
Regulierungsambitionen und Einfluss wesentlicher Organisationen NGO / Interessengruppen Organisation Verlautbarungen hinsichtlich Regulierung Regulierungs-ambitionen potentieller Einfluss Deutscher Gewerkschaftsbund CSR bedeutet eine verbindliche Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen, zum dauerhaften Erhalt der Umwelt und zum Schutz der Verbraucher. Freiwillige CSR kann gesetzliche Regelungen nur ergänzen. Gefordert wird ein verbindliches internationales Regelwerk zur Durchsetzung sozialer und ökologischer Mindeststandards bei der Globalisierung. (Quelle: "Verbindliche Regeln, die für alle gelten!", abrufbar unter: Hoch Mittel Amnesty International Instrumente, wie der UN Global Compact werden als wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewertet. Gleichzeitig hat die Freiwilligkeit ihre Grenzen. Deswegen setzt sich Amnesty für verbindliche internationale Regeln ein. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachkommen. Notwendig ist ein international verbindlicher Standard, der die Verantwortung aller Unternehmen für die Menschenrechte definiert. (Quelle: und Greenpeace Die wenigen Selbstverpflichtungen, zu denen sich einige Unternehmen in letzter Zeit bekannt haben, beispielsweise die Global Reporting Initiative, die OECD-Richtlinien, den UN Global Compact, sind von vornherein umzureichend und verzögern nur die Debatte um rechtsverbindliche Institutionen. In einer am Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichteten Zukunft wird es nur Platz für Unternehmen geben, die es mit ihrem Engagement für nachhaltige Entwicklung ernst meinen und sich auch öffentlich legitimierter Überwachung stellen. (Zitat, Quelle:

48 Anhang Weiterführende Informationen
Nachhaltige Unternehmensführung Vergütung Etc. Integrität Compliance CC Compliance Reputation Risikomanagement Betrug (Anti-) Korruption Transparenz Investor Relations Compliance Management Klimaschutz CO2 Footprint Abfallmanagement Emissionen Rekultivierung Ressourceneffizienz Logistik und Verkehr Umweltschutz Umweltstandards Produktlebenszyklus Recycling Umwelt Management Recruiting Supply Chain Multikulturelle Teams Diversity / Chancengleichheit Entlohnung / Anreizsysteme Aus- und Weiterbildung Karriereplanung Motivation Arbeitsplatzsicherung Leistungsqualität Human Capital Management Einzuhaltende Standards Sozial Management Kundenbeziehung Marketing Kommunikation Gesundheitsschutz Lieferantenbeziehung Sozialstandards Menschenrechte Sozialpolitik Verbraucherschutz Kultur Gesundheit Beziehung zur Kommune Bildung / Forschung Politik Corporate Giving Corporate Foundations Corporate Volunteering Good Corporate Citizen Management Sarbanes Oxley Act of 2002 US Sentencing Guidelines of 2004 DCGK, Transparency International OECD Guidelines - Corruption Tarifvertrag Nationales Recht, z.B. ADG ILO OHSAS 18001 EMAS (EU), GRI ISO 14001, Life Cycle Assessment ISO 14064, EU ETS UN Global Compact ISO 26000, OHSAS 18001 SA 8000, GRI, WMSZfW, AA 1000 Steuerrecht Stiftungsrecht

49 Anhang 1 Weiterführende Informationen 2 Ihre Ansprechpartner 3
Nachhaltigkeit bei Ernst & Young 3

50 Ihre Ansprechpartner Anhang Rudolf X. Ruter
Climate Change and Sustainability Services Partner Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater Peter Nolden Climate Change and Sustainability Services Partner Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittlerer Pfad 15 70499 Stuttgart Telefon Telefax Mobil Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf Telefon Telefax Mobil

51 Anhang 1 Weiterführende Informationen 2 Ihre Ansprechpartner 3
Nachhaltigkeit bei Ernst & Young 3

52 Anhang Unser Nachhaltigkeitsteam in Deutschland
Leitung Hauptabteilung mit zuständigem Partner, Peter Nolden, in Düsseldorf Hamburg Bremen Teams 6 Regionalteams Hannover Berlin Dortmund Essen Mitarbeiter Momentan ca. 30 Mitglieder im Kernteam und 10 Mitglieder im erweiterten Team Düsseldorf Leipzig Köln Dresden Erfurt Unsere Leistungen Sustainability Management Framework Sustainability Risks Sustainable Supply Chain Sustainability Performance Reporting Sustainability Reporting Assurance Frankfurt/M. Mannheim Nürnberg Saarbrücken Heilbronn Stuttgart Freiburg Villingen-S. München Ravensburg

53 Anhang United Nations Global Compact
Hintergrund United Nations Global Compact Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young GmbH ist Mitglied im UN Global Compact seit August 2008 Der UN Global Compact wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen und hat zum Ziel, die Globalisierung sozial- und umweltverträglich zu gestalten. Inzwischen sind weltweit mehr als Unternehmen, davon über 120 aus Deutschland, dem Global Compact beigetreten. Mitgliedschaft im UN Global Compact als Zeichen aktiver Mitgestaltung zu einer nachhaltigeren Welt

54 Anhang Nachhaltigkeitsbericht 2008 und 2009
In 2008 wurde der erste Nachhaltigkeitsbericht von Ernst & Young der Öffentlichkeit vorgestellt. Engagement aus Überzeugung Engagement für unser Unternehmen Engagement für gelebte Werte Engagement für unsere Mitarbeiter Engagement für unsere Umwelt Engagement für die Gesellschaft Engagement für Unternehmertum Engagement für Transparenz First Mover unter den Big4 in Deutschland Im Februar 2010 wurde der Fortschrittsbericht 2009 veröffentlicht Weitere Informationen zu „Corporate Responsibility“ bei Ernst & Young finden Sie auf

55 Anhang Nachhaltigkeitsmagazin
Regelmäßiger Versand des Nachhaltigkeitsmagazins über den Ernst & Young-eigenen Mailverteiler mit derzeit ca Empfängern: Entscheidungsträger im Unternehmen (Vorstand, Investor Relations, Human Resources, Procurement etc.) Umwelt- und Nachhaltigkeitsabteilungen (Wirtschafts-) Verbände und -Organisationen Hochschulen, wissenschaftliche Institute und Studenten NGOs, Journalisten und interessierte Öffentlichkeit Sukzessive Entwicklung von einem kurzen Newsletter zu einem 48 Seiten umfassenden Magazin (Ausgabe 12, Herbst 2009) rund um das Thema Nachhaltigkeit Kombination aus wissenschaftlichen und praxisnahen Artikeln sowie aktuellen CR-Nachrichten und Veranstaltungshinweisen Ausgewogenes Verhältnis zwischen den Ernst & Young-internen Artikeln und Gastbeiträgen (z.B. Best Friends, Universitäten, DAX 30- Unternehmen und Mittelstand) Starke Wahrnehmung und positive Resonanz am Markt Die 13. Ausgabe erscheint Mitte April 2010 Kostenloser Download unter:

56 Anhang Our Value Statement
Who we are People who demonstrate integrity, respect and teaming. People with energy, enthusiasm and the courage to lead. People who build relationships based on doing the right thing. and what we stand for Achieving potential – making a difference 56

57 Anhang Haftungsausschluss
Copyright: Ernst & Young GmbH / Deutschland - Alle Rechte vorbehalten. Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Ernst & Young GmbH gestattet. Es wird – auch seitens der jeweiligen Referenten – keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Beratung.

58 Assurance | Tax | Transactions | Advisory
Ernst & Young Assurance | Tax | Transactions | Advisory Ernst & Young im Überblick Ernst & Young ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Trans-aktionsberatung sowie in den Advisory Services. Rund Mitarbeiter sind durch gemeinsame Werte und einen hohen Qualitätsanspruch verbunden. Gemeinsam mit den Mitarbeitern der internationalen Ernst & Young-Organisation betreut Ernst & Young Mandanten überall auf der Welt. Das Ziel von Ernst & Young ist es, das Potenzial seiner Mitarbeiter und Mandanten zu erkennen und zu entfalten. Weitere Informationen finden Sie unter Der Name Ernst & Young bezieht sich auf alle deut-schen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Alle EYG-Mitgliedsunter-nehmen weltweit werden gemeinsam auch als die internationale Ernst & Young-Organisation bezeichnet. © 2010 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved


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