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Information zum Waffenrecht

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Präsentation zum Thema: "Information zum Waffenrecht"—  Präsentation transkript:

1 Information zum Waffenrecht
Referentin: Marie-Kristin Werner

2 Rechtsgrundlagen Grundgesetz (GG) Landesverwaltungesetz S-H (LVwG)
Waffengesetz (WaffG) Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) Sprengstoffgesetz (SprengG) Bundesjagdgesetz (BJG) Landesjagdgesetz (LJG)

3 Aufgaben der Waffenbehörde
Die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen Das Eintragen von Waffen bei Erwerb und Austragen von Waffen bei Verkauf aus der Waffenbesitzkarte Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung Die Erbenermittlung bei verstorbenen Waffenbesitzern sowie die Klärung des Verbleibs von Schusswaffen Der Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen bei Unzuverlässigkeit Das Erteilen von Waffenhandels und -herstellungserlaubnissen  

4 Waffenrechtliche Erlaubnisse
Waffenbesitzkarte (grün) Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb) Waffenbesitzkarte für Sammler- und Waffensachverständige (rot) Europäischer Feuerwaffenpass Waffenschein Kleiner Waffenschein Munitionserwerbschein

5 Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen
Jäger mit gültigem Jagdschein Sportschützen min. 12 Monate aktives Mitglied im Verein Verbandsbescheinigung min. 18 Mal am Trainingsschießen teilgenommen Erben - mit Blockiersystem gesichert Altbesitzer - Erwerb der Schusswaffe vor 1973 - Besitzstandswahrung Sonstige - u. a. gefährdete Personen

6 Erlaubnisvoraussetzungen
Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat

7 Waffenbesitz in Deutschland
ca. 10 Mio. legale Waffen ca. 20 Mio. illegale Waffen

8 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Polizei örtliche Polizeistationen Landeskriminalamt Bundeskriminalamt Bundespolizei Kommunale Behörden Waffen- und Jagdbehörden Ordnungsämter Meldeämter Standesämter Justizbehörden Staatsanwaltschaften Gerichte Generalbundesanwaltschaft

9 Landesbehörden Bundesbehörden Innenministerium S-H
Wirtschaftsministerium S-H Bundesbehörden Innenministerium des Bundes Zoll Bundesverwaltungsamt

10 Nationales Waffenregister
EU-Richtlinie sieht die Umsetzung bis vor § 43 a Waffengesetz sieht die Umsetzung bis vor Bundesweite Vernetzung der Waffenbehörden

11 Waffenaufbewahrung Nur in entsprechend zertifizierten Sicherheitsbehältnissen zulässig Nachweis der sicheren Aufbewahrung, muss vom Erlaubnisinhaber bzw. Antragsteller erbracht werden (Bringschuld) Auskunftsbogen Überprüfung der Waffenaufbewahrung vor Ort Stichprobenartig Anlassbezogen


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