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Einheitlicher Medikationsplan

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Präsentation zum Thema: "Einheitlicher Medikationsplan"—  Präsentation transkript:

1 Einheitlicher Medikationsplan
Dr. Horst Möller Ministerialrat a. D.

2 Problem Nur 30% der Patienten über 65 Jahre, die bis zu 8 Arzneimittel einnehmen, kennen die verordnete Dosis ihrer Medikation. Bei 9 verordneten Arzneimitteln können dies nur noch 10% der Patienten. Leal HM, Abellan AJ, Casa Pina MT, et al. [Patients on multiple medication: do they know the right doses? Do they take their medications correctly?] Aten Primaria 2004; 33: 451–456 Bei 115 von 120 Patienten weicht die eingenommene Medikation von der ab, die der Arzt verordnet hat. Barat I, Andreasen F, Damsgaard EM. Drug therapy in the elderly: what doctors believe and patients actually do. Br J Clin Pharmacol 2001; 51: 615–622

3 Ziele „Der behandelnde Arzt muss einen vollständigen Überblick über die Arzneimittelhistorie des Patienten haben. Dazu gehören vollständige Angaben über alle aktuell eingenommenen Arzneimittel inklusive frei verkäuflicher (Over the Counter) Medikamente und im Einzelfall auch solche, die früher eingenommen wurden.“ Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen: Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung, Sondergutachten 2012: Gutachten/2012/GA2012

4 Ziele ● Die Erfassung der Gesamtmedikation ist Grundvoraussetzung für eine optimale Arzneimitteltherapie (mit oder ohne EDV- Unterstützung). ● Situation in Deutschland ist unbefriedigend. ● Ein einheitlicher Medikationsplan ist unverzichtbar. ● Eine Spezifikation dafür liegt vor. ● Dem BMG wurde mit dem Entwurf des Aktionsplanes AMTS eine Erprobung der Spezifikation vorgeschlagen.

5 Zweck des Medikationsplanes
Zweck des spezifizierten Medikationsplans ist es, ● die Gesamtmedikation eines Patienten zu erfassen und zu dokumentieren, ● den einzelnen Patienten – und seine Angehörigen – über die von ihm aktuell eingesetzten Arzneimittel zu informieren und ihm Hinweise für deren richtige Anwendung zu geben sowie ● die verschiedenen am Medikationsprozess beteiligten Heilberufler (insbesondere in Arztpraxis, Krankenhaus, Apotheke, Pflegeeinrichtung) über die Gesamtmedikation des jeweiligen Patienten informieren.

6 Zweck des Medikationsplanes
Der Medikationsplan dient primär der Information des Patienten – und seinen Angehörigen – und ersetzt damit in keiner Weise die eGK, Patientendokumentationen, Arztbriefe, Entlassungsbriefe, Verschreibungen oder die Kommunikation zwischen Patient, Arzt, Pflegekraft oder Apotheker. Die Daten des Medikationsplans sollen auch für eine AMTS-Prüfung durch einen Heilberufler genutzt werden können – mit oder ohne Rechnerunterstützung.

7 Praktikabilität des Medikationsplanes
Der Medikationsplan muss sowohl für den Patienten – und seine Angehörigen – als auch für den Heilberufler in der Anwendung praktikabel sein. Insoweit ist es zwingend erforderlich, ● eine Papierform für den Patienten bzw. dessen Angehörige und ● eine elektronische Fassung für die Aktualisierung und AMTS-Prüfung bereit zu stellen.

8 Muster eines Medikationsplanes

9 Softwareprogramme für die AMTS-Prüfung
Softwareprogramme für die AMTS-Prüfung werden in Deutschland primär für Krankenhäuser, mittlerweile aber auch für Arztpraxen angeboten. In Apotheken bestehen in der Breite Möglichkeiten für eine AMTS-Prüfung unter Apothekenbedingungen. In Umsetzung der Aktionspläne AMTS und wurde ein Konzept für entsprechende Fachanforderungen erarbeitet. Mit dem Entwurf des Aktionsplanes AMTS wurde vorgeschlagen, die fachlichen Anforderungen an Software zur AMTS-Prüfung differenziert für den medizinischen und pharmazeutischen Bereich abschließend zu definieren.

10 Softwareprogrammen für die AMTS-Prüfung
Softwareprogramme für die AMTS-Prüfung müssen entweder als Bestandteil der jeweiligen Systemsoftware oder über eine entsprechende Schnittstelle zur Systemsoftware bereit gestellt werden. In Umsetzung des Aktionsplanes AMTS wurden die Inhalte für eine Schnittstelle erarbeitet. Mit dem Entwurf des Aktionsplanes AMTS wurde vorgeschlagen, zeitnah die Spezifikation für eine entsprechende Schnittstelle vorzulegen.

11 Organisation einer breiten Einführung
Die breite Einführung eines einheitlichen patientenbezogenen Medikationsplanes und von Softwaresystemen zur AMTS-Prüfung mit definierter Qualität bedarf behördlicher Vorgaben, die aus Sicht der Koordinierungsgruppe nur durch eine entsprechende Zertifizierung der Krankenhaus-, Praxis und Apothekensoftware zu erreichen ist.

12 Danke für Ihre Aufmerksamkeit


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