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Kerngeschäft der ARGE/AAgAW

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Präsentation zum Thema: "Kerngeschäft der ARGE/AAgAW"—  Präsentation transkript:

1 GemeinWohlArbeit Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten Angelika Weber-Wittkopp BMAS, Referat IIb3

2 Kerngeschäft der ARGE/AAgAW
Prüfung der Voraussetzungen Förderentscheidung und Bewilligung Koordinierung, Planung und Steuerung Zuweisung Mittelbewirtschaftung Maßnahmekontrolle, Ahndung von Leistungsstörungen

3 Aufgaben im Kerngeschäft – Prüfung der Voraussetzungen
aussagekräftige Maßnahmebeschreibung, u. a. Maßnahmeziel, Einsatzorte, Finanzierung der Maßnahme

4 Aufgaben im Kerngeschäft – Förderentscheidung und Bewilligung
Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen und Maßnahmekonzepte Begründung der Förderentscheidung Erstellen von Bewilligungsbescheiden im Rahmen des Antrags - Bewilligungsverfahrens Möglichkeit eines Vereinbarungsverfahrens

5 Aufgaben im Kerngeschäft – Koordinierung, Planung und Steuerung
Möglichkeit der Einrichtung von Einzel- oder Gruppenmaßnahmen verschiedene Planungsmöglichkeiten wie Planungsgespräch, Maßnahmepool bewerberorientierte Maßnahmegestaltung

6 Aufgaben im Kerngeschäft- Zuweisung
Eingliederungsvereinbarung Konkretes Angebot ist zu unterbreiten Ziele mit der Zuweisung sind zu erläutern schriftliche Form ist erforderlich

7 Aufgaben im Kerngeschäft – Mittelbewirtschaftung
Mittelbewirtschaftung durch BA-Verfahren erforderlich

8 Aufgaben im Kerngeschäft – Maßnahmekontrolle, Ahndung
Regelmäßige und anlassbezogene Maßnahmeprüfungen Bei Leistungsstörungen Prüfung von Konsequenzen

9 Unterstützungsmöglichkeiten
Dienste Dritter zur Unterstützung können in Anspruch genommen werden. Übertragung des Kerngeschäftes oder Teile davon unter Abgabe der Verantwortung nicht möglich.

10 Auftragsklärung Vor Beginn der Maßnahme ist zwischen der ARGE/AAgAW und dem Träger zu klären, welches Ziel für den Teilnehmer oder der Teilnehmerin angestrebt wird und ob dieses Ziel durch die Maßnahme erreicht werden kann.

11 Schnittstellen bei Zuweisung
Erste Kontaktaufnahme nach Zuweisung i. d. R. durch den Teilnehmer ggf. Einladungsschreiben durch Träger Erstgespräch durch den Träger, ggf. Rückkoppelung mit dem Grundsicherungs-träger Ggf. schriftliche Vereinbarung über Rechte und Pflichten zwischen Träger und Teilnehmer einschl. Einsatzplan

12 Schnittstelle während der Teilnahme
verschiedene Abberufungsmöglichkeiten Erkenntnisse des Trägers, die eine Neuorientierung erfordert Einbeziehung in Vermittlungsaktivitäten der Grundsicherungsstelle Führung von Vermittlungs- und Beratungsgesprächen durch die ARGE/AAgAW

13 Schnittstelle nach Abschluss der Teilnahme
Erstellung einer Teilnehmerbeurteilung ggf. Erstellung eines Ergebnisberichtes durch den Träger Hinweisauswertung durch die ARGE/AAgAW für weitere Eingliederungsstrategie


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