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Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Niedersachsen 2007 – 2013 - Überblick – Wolfgang Hintz Geschäftsführer Vereinigung der Handwerkskammern.

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Präsentation zum Thema: "Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Niedersachsen 2007 – 2013 - Überblick – Wolfgang Hintz Geschäftsführer Vereinigung der Handwerkskammern."—  Präsentation transkript:

1 Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Niedersachsen 2007 – Überblick – Wolfgang Hintz Geschäftsführer Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen

2 Einführung Die sozioökonomische Situation und die Beschäftigungslage in Niedersachsen bilden die Begründung für die ESF-Programme Produktivitätswachstum lag im Zeitraum 1995 – 2004 unter dem westdeutschen Mittelwert Beschäftigungsquote beträgt 65,3 % in 2005, die Arbeitslosenquote 13,3 % die Region Lüneburg liegt wirtschaftlich gegenüber dem Rest des Landes im Rückstand Als zweitgrößtes Bundesland gibt es große strukturelle und wirtschaftliche Ungleichheiten

3 Einführung Niedersachsen hat noch große Herausforderungen in Sachen Globalisierung und demographischer Wandel zu bewältigen. Wissensbasierte und innovative Industrien stellen dabei den Schwerpunkt dar. Das Bildungs- und Ausbildungsniveau der Beschäftigungs-losen ist gering. 37,8 % aller Arbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bei Jugendlichen sind die Bildungs- / Ausbildungsdefizite noch eklatanter.

4 Einführung Basierend auf der EU-ESF-Verordnung, den Ergebnissen der EU-Förderperiode 2000 – 2006, einer durchgeführten Stärken-Schwächen (Swot)-Analyse, einer strategischen Umweltprüfung sowie einer Ex-ante-Evaluierung wurden die 2 niedersächsischen operationellen Programme des ESF für die Strukturfondsperiode 2007 – 2013 erstellt. Ein ESF-Programm betrifft die Region Lüneburg unter dem Ziel Konvergenz (Angleichung) und ein weiteres ESF-Programm betrifft die Regionen Braunschweig, Hannover und Weser-Ems unter dem Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB). Die beiden operationellen Programme für Konvergenz und RWB unterscheiden sich in den Förderquoten (75 % / 50 %) sowie in der Mittelausstattung. 237 Mio. € entfallen auf das größere RWB-Gebiet, 210 Mio. € auf das sehr viel kleinere Konvergenzgebiet Lüneburg. Viele Programme im RWB-Gebiet mussten daher im Vergleich zur vorhergehenden Förderperiode Mittelkürzungen hinnehmen. Die Programmstruktur blieb jedoch weitgehend identisch.

5 Einführung Die Höhe der ESF-Finanzmittel sind für die Zielregion unterschiedlich. Dies beruht auf dem sogenannten relativen Wohlstand der Regionen. Lüneburg ist eine Phasing-out-Region mit einem Pro-Kopf BIP von über 75 % des EU 25-Durchschnitts, aber weniger als 75 % des EU 15-Durchschnitts, was für die Einstufung entscheidend war. Die Zuordnung Lüneburgs als einziges westdeutsches Ziel 1-Konvergenzgebiet ist deshalb einmalig. Am 9. Juli 2007 wurden alle vier Programme (2 x ESF, 2 x EFRE) offiziell nach einer Rekordzeit von nur 6 Monaten Vorbereitung durch die EU-Kommission genehmigt und gestartet. Niedersachsen ist bundes- und europaweit damit Spitzenreiter. Bereits im September / Oktober 2007 flossen die ersten Gelder nach Niedersachsen. Die VHN hat in einem Expertenarbeitskreis des MW an allen vier Programmen mitgearbeitet und Vorschläge ihrer Mitglieder eingebracht.

6 Einführung Auf der Grundlage der operationellen Programme wurden die Landesförderrichtlinien und –grundsätze formuliert. Das Oberziel der Ziel 1 und Ziel 2-Förderung lautet: Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze durch Wirtschaftswachstum und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. So sollen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in Niedersachsen eng miteinander verzahnt werden. Das Oberziel verdeutlicht die Wechselwirkung zwischen Arbeitsmarkt und wettbewerbsfähigen Unternehmen.

7 ESF-Schwerpunkte und Querschnittsziele im Gebiet Konvergenz und RWB
Schwerpunkt: 1: Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Mittelausstattung: EU: 115,8 Mio. € (60,5 Konvergenz, 55,4 RWB) Nationaler Beitrag: 87,5 Mio. € (Landesmittel, Dritte) gesamt: 203,3 Mio. € Ziel dieses Schwerpunktes sind die Stärkung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten und die Stärkung von KMU im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung.

8 Programme Schwerpunkt 1
Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM) Mit diesem Programm werden Projekte zur überbetrieblichen beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten sowie zur Stärkung der Kompetenzen von KMU im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung gefördert. Projektvorschläge können einerseits zu besonderen Antragsstichtagen und andererseits im Rahmen von Ideenwettbewerben zu unterschiedlichen, mehrmals im Jahr bekannt gegebenen Themen, eingereicht werden. Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) Regionale Anlaufstellen unterstützen KMU bei der Ermittlung des Weiterbildungsbedarfes ihrer Beschäftigten und bei der Auswahl passgenauer Qualifizierungen auf dem Weiterbildungsmarkt. Einen Zuschuss zu den Qualifizierungskosten erhalten die Unternehmen direkt von den Regionalen Anlaufsstellen. Alle niedersächsischen Handwerkskammern haben regionale Anlaufstellen gegründet. IWIN ist inzwischen eines der wichtigsten EU-Programme für die Kammern geworden.

9 Programme Schwerpunkt 1
Dynamische Integration in den Arbeitsmarkt (DIA) Gefördert werden Maßnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte aus strukturgeprägten Unternehmen in Krisensituationen. Ziel ist es, durch job-to-job-Konzepte Arbeitslosigkeit erst gar nicht entstehen zu lassen (Transfer von Beschäftigten). Förderung der Integration von Frauen im Arbeitsmarkt (FIFA I) Gefördert werden Projekte zur berufs- und branchenspezifischen Weiterbildung von Frauen, zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, an Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Gleichstellung im Erwerbsleben.

10 ESF-Schwerpunkte und Querschnittsziele im Gebiet Konvergenz und RWB
Schwerpunkt: 2: Stärkung der regionalen Humanressourcen Mittelausstattung: EU: 84,2 Mio. € (40,2 Konvergenz, 44,0 RWB) Nationaler Beitrag: 66,55 Mio. € gesamt: 144,75 Mio. € Ziel dieses Schwerpunktes ist die Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation und die Erhöhung der Qualität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere im dualen System

11 Programme Schwerpunkt 2
Ausbildungsakquisiteure Zusätzliche Ausbildungsakquisiteure bei den niedersächsischen Kammern werden gefördert. Ziel ist es, niedersächsische Unternehmen, die nicht oder nicht ausreichend ausbilden, durch Beratung und praktische Unterstützung für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu gewinnen. Zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze (2.000 x 2.500) Ziel der Förderung ist die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen in Niedersachsen in anerkannten Ausbildungsberufen für Altbewerber oder benachteiligte Bewerber, wie Jugendliche ohne Schulabschluss oder aus Förderschulen. Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜLU) Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe und in den Fachstufen der dualen Ausbildung. Ziel der Förderung ist die Sicherung einer landesweit einheitlich hochwertigen Ausbildungsqualität.

12 Programme Schwerpunkt 2
Kompetenzzentren Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Bildungsstätten zu Kompetenzzentren. Gefördert werden Personal- und Sachkosten für die Dauer von höchstens drei Jahren zur Unterstützung des Prozesses. Innovative berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung Gefördert werden innovative Maßnahmen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Neben dem Ausbau von Kompetenzen in besonders zukunftsträchtigen Bereichen (z. B. Oberflächentechnik, Umweltschutztechnik oder Systemtechnologie) gehören auch die Internationalisierung der Berufsbildung und innovative Qualifizierungen der Ausbilder zum Programm. Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben Die Fortführung der Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben wird gefördert. Ziel ist es, dass Jugendliche, die die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf begonnen haben, diese in einem Übernahmebetrieb fortsetzen und beenden können.

13 Programme Schwerpunkt 2
Ausbildungsverbünde Gefördert wird die Schaffung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen im Rahmen der Verbundausbildung. Ausbildungsträger (Ausbildungsverbünde, Ausbildungspartnerschaften, Ausbildungsnetzwerke u. a.) sollen in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund durchführen und organisieren. Inklusion durch Enkulturation Durch eine gezielt im Elementarbereich einsetzende Förderung z. B. der unspezifischen Lernvoraussetzungen, der Sprachbewusstheit und der interkulturellen Kompetenzen, sollen vor allem die bislang immer noch benachteiligten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Gruppen erreicht und beim Erwerb von sozialen und kognitiven Schlüsselqualifikationen unterstützt werden. Durch die Fortführung dieser Arbeit in den nachfolgenden Bildungs- und Ausbildungsstrukturen können langfristig auch die Schulabbrecherquoten gesenkt und die Ausbildungsfähigkeit erhöht werden.

14 ESF-Schwerpunkte und Querschnittsziele im Gebiet Konvergenz und RWB
Schwerpunkt: 3: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen Mittelausstattung: EU: 221,1 Mio. € (91,3 Konvergenz, 129,8 RWB) Nationaler Beitrag: 213,17 Mio. € gesamt: 434,27 Mio. € Ziel dieses Schwerpunktes ist die Eingliederung benachteiligter Jugendlicher, z. B. durch spezielle Berufsbildungszentren, der Zugang zum Arbeitsmarkt für benachteiligte Personen, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt, z. B. Wiedereingliederung nach längerem Erziehungsurlaub.

15 Programme Schwerpunkt 3
Arbeit durch Qualifizierung (AdQ) Gefördert wird die berufliche Integration von Arbeitslosen, z. B. von Hochqualifizierten oder Kombination mit Infrastrukturprojekten. Diese sollen einen hohen betrieblichen Anteil aufweisen und am regionalen Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Dabei haben am Arbeitsmarkt anerkannte Weiterbildungsabschlüsse und innovative Modellvorhaben einen besonderen Stellenwert. Im Konvergenzgebiet können Projekte zur Unterstützung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit gefördert werden. Qualifizierung und Integration von arbeitslosen Straffälligen Ziel der Förderung ist es, arbeitslose Straffällige in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch eine Kombination aus fachlicher Qualifizierung und sozialem Eingliederungsmanagement werden Strafgefangene sowie Probanden der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht gefördert.

16 Programme Schwerpunkt 3
Pro-Aktiv-Centren (PACE) Die Förderung dient dazu, individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen in Schule, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft zu integrieren. Ziel ist es, den besonderen Förderbedarf mit diesen jungen Menschen im Rahmen von Casemanagement abzustimmen und die notwendigen Hilfen anzubieten. Jugendwerkstätten Jugendwerkstätten unterstützen besonders benachteiligte junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Durch betriebsnahe Arbeitsweise, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Bildung sowie sozialpädagogische Hilfen anzubieten. Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA II) Zuwendungsziel ist die Qualifizierung und Vermittlung von Frauen in den Arbeitsmarkt, z. B. von Berufsrückkehrerinnen oder älteren Frauen. Darüber hinaus können auch Maßnahmen zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus oder Modellprojekte zur Schaffung neuer oder Aufwertung traditioneller Arbeitsplätze durchgeführt werden.

17 ESF-Schwerpunkte und Querschnittsziele im Gebiet Konvergenz und RWB
Schwerpunkt: 4 (nur Konvergenzgebiet): Transnationale Projekte Mittelausstattung: EU: 10 Mio. € Ziel ist die Förderung länderübergreifender Modellprojekte. Insbesondere KMU sollen Hilfestellungen beim Zugang zu internationalen Märkten erhalten. Es gibt keine Förderrichtlinie für diese Projekte. Sie werden im Rahmen der Programme WOM, FIFA, AdQ und innovative berufliche Aus- und Fortbildung umgesetzt.

18 Querschnittsziele der ESF-Förderung
Querschnittsziele werden über alle Schwerpunkte und Einzelprogramme verfolgt. Im Rahmen von Anträgen sind sie zu berücksichtigen. Daneben dienen Sie der Durchführung sogenannter Ideenwettbewerbe bei Einzelprogrammen, z. B. WOM Zu den Querschnittszielen gehören: 1. Bewältigung des demographischen Wandels insbesondere im RWB-Gebiet dazu gehört z. B. der sich abzeichnende Fachkräftemangel, Sinken der Bevölkerungszahl, Rückgang der wirtschaftlichen Entwicklung. Der ESF soll den demographischen Wandel gestalten durch Unterstützung bei der Erstausbildung, Erhöhung der Frauenerwerbsquote, im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung. Der 2. Ideenwettbewerb im Rahmen des Programms WOM hat dieses Querschnittsziel zum Inhalt.

19 Querschnittsziele der ESF-Förderung
2. Chancengleichheit von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung Dazu gehört vor allem die Verbesserung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeitmodelle. Diesem Querschnittsziel wird bei der Bewertung von Anträgen eine hohe Bedeutung beigemessen. 3. Nachhaltigkeit in Sachen ökologische, ökonomische und soziale Dimension Relevant ist beim ESF insbesondere die soziale Dimension / Komponente im Sinne einer langfristigen Integration in ungeförderten Beschäftigungsverhältnissen. Weitere Beispiele: Energieeffizienz, dauerhaftes Wirtschaftswachstum, Ressourcenschonung, nachhaltige Stadtentwicklung etc.

20 Durchführungssystem der Förderung und Abwicklung
Zuständige Verwaltungsbehörde für die operationellen Programme ist das Wirtschaftsministerium, Referat 14, Europäische Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung. Das Referat koordiniert den gesamten Programmvollzug Für die Annahme, Bearbeitung, Bewilligung und verwaltungsseitige Kontrolle der Förderanträge ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zuständig.Sie ist primär Ansprechpartner für Antragsteller bei allen Programmen. Sowohl für den EFRE als auch für den ESF wurde zur Begleitung der Programmumsetzung und zur Erarbeitung von Vorschlägen bzw. Beratungen der Landesregierung je ein Landesbegleitausschuss eingerichtet (Gemeinsam für RWB / Konvergenz). Für die HWKn sind Frau Dr. Sander (EFRE) und Herr Hintz (ESF) dort Mitglied. Für den ESF gibt es zudem einen Unterausschuss zur Begutachtung und Auswahl der infrage kommenden Anträge bei WOM und AdQ. Für die VHN ist Herr Hintz dort Mitglied.

21 Programme und Verteilung der EU-Fördergelder im Bereich des MK - Zeitraum: 2007 – 2013
ESF EFRE Ziel 1 Ziel 2 Mit Kabinettsbeschluss vom festgelegte Fördersumme für Programme des MK in Mio. € 28 29 17,5 Weiterführung von Programmen Interne Verteilung in Mio. € Überbetriebliche Lehrlingsausbildung 7,35 15,40 Ausbildungsverbünde 2,10 3,50 Konkurslehrlinge 1,05 3,00 Innovative Projekte Aus-, Fort- und Weiterbildung 2,65 3,40 Kompetenzzentren 1,85 3,70 Investitionen in Ausbildungsinfrastruktur für überbetriebliche Bildungseinrichtungen der Wirtschaft 13,50 28,00 Summe der Fördergelder 15,00 29,00

22 Programme und Verbleib der EU-Fördergelder im Bereich des MW - Zeitraum: 2007 – 2013
In Mio. € gesamt In Mio. € Anteil Handwerk Ausbildungsakquisiteure (ESF + Landesfinanziert) 7,35 3,675 Programm x (ESF + Landesfinanziert) Auswertung durch NBank vorgeschlagen Individuelle Weiterbildung in Nds (IWiN) 50 Ca. 25 Weitere Programme, an denen Handwerkskammern teilnehmen: Förderung von Arbeitslosen / Strafgefangenen Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM) Arbeit durch Qualifizierung (AdQ)


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