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Das Internet als Marktplatz

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Präsentation zum Thema: "Das Internet als Marktplatz"—  Präsentation transkript:

1 Das Internet als Marktplatz
E-Business Das Internet als Marktplatz Jakob Jerratsch, Marian Stephan

2 Jakob Jerratsch, Marian Stephan
Allgemein Eine abgrenzende Begriffsdefinition für E-Business ist schwierig zu finden. Der Begriff an sich wurde im Jahre 1998 durch eine Werbekampagne von IBM bekannt. Bereits seit etwa 1995 war der Begriff "E-Commerce" verbreitet, der heute als Teilgebiet des E-Business angesehen wird. Heute versteht man unter E-Business in der Regel alle Methoden der Abwicklung von Geschäften und administrativer Vorgänge über elektronische Medien, wobei das Internet oder zumindest die im Internet verwendeten Techniken und Protokolle eine wesentliche Rolle spielen und die Informationstechnologie als Voraussetzung angesehen wird. Ein wichtiger Aspekt ist die Aufhebung von Medienbrüchen, wie sie in der normalen Geschäftsabwicklung typisch sind. Zudem sollen die Eingriffe von Menschen in den Geschäftsablauf auf ein Minimum reduziert werden. Man spricht in diesem Fall von Straight Through Processing. Dazu ist aber eine weitgehende Integration der Geschäftsfunktionen erforderlich. Verknüpft man zu diesem Zweck Anwendungssysteme aus unterschiedlichen Funktionsbereichen oder über Unternehmensgrenzen hinweg, handelt es sich um ein klassisches Anwendungsfeld von Enterprise Application Integration (EAI). Enterprise Content Management (ECM) wird als eine der Basistechnologien für E-Business angesehen. Jakob Jerratsch, Marian Stephan

3 Jakob Jerratsch, Marian Stephan
Vor- und Nachteile Vorteile schnelles und bequemes Einkaufen Verkaufen ohne Mühe Günstige Angebote Nachteile Rechtsunsicherheit keine Prüfung der Ware möglich Datenunsicherheit Jakob Jerratsch, Marian Stephan

4 Jakob Jerratsch, Marian Stephan
Was gehört dazu? Eine Vielzahl von Geschäftsprozessen lassen sich bereits elektronisch abbilden. Bauernregel des E-Business: Man nehme ein „E-“, hänge die englische Bezeichnung dran und schon hat man einen modern klingenden Begriff:  E-Advising (anleiten, beraten), E-Auction (Versteigerung), E-Bonding (Kundenbindung), E-Book (papierlose Bücher), E-Cash bzw. E-Payment (Zahlungsverkehr), E-Catalog (Kataloge), E-Commerce (Handel), E-Consulting (Beratung), E-Education (Bildung), E-Government (staatliche Geschäftsprozesse), E-Intermediary (Vermittlung), E-Learning (Lernen), (Post), E-Mall (Einkaufspassage), E-Market (Markt) bzw. E-Marketplace (Marktplatz), E-Procurement (Einkauf), E-Publishing (Veröffentlichen), E-Service (Service-Dienstleistungen), E-Shop (Geschäft), E-Submission (Ausschreibung), E-Taxes (Steuer), E-Vote (Wahlen), E-Zine (Zeitschrift).  Wird das Ganze mobil, spricht man von M-Business bzw. M-Commerce. Ruft ein Fernsehzuschauer nach einer Dauerwerbesendung die eingeblendete Hotline-Nummer an, kann er das gezeigte Produkt telefonisch bestellen. Diese Form des E-Business wird V-Commerce (V von Voice, also Sprache) genannt. Jakob Jerratsch, Marian Stephan

5 Jakob Jerratsch, Marian Stephan
E-Payment Mit dem bargeldlosen Bezahlen im Internet hapert es noch. Von einer Vielzahl vorgestellter Systeme hat sich noch keines so richtig durchsetzen können. Es wird wahrscheinlich noch länger dauern, bis es ein System gibt, das zum Bezahlen in E-Shops so verbreitet ist, wie die Möglichkeit mit der EC-Karte in "richtigen" Geschäften bargeldlos zu zahlen. Derzeit kann unter Angabe der Kreditkartennummer in vielen Fällen bezahlt werden. Dazu sollte aber, aus Sicherheitsgründen, die Übertragung nur über eine gesicherte Verbindung (z.B. SSL) erfolgen und der Anbieter vertrauenswürdig sein. Das dürfte sicherer sein, als in einem Restaurant zum Zahlen die Kreditkarte auf den Teller zu legen, da man dieses Zahlungsmittel vergleichsweise leicht kopieren kann. Jakob Jerratsch, Marian Stephan

6 Jakob Jerratsch, Marian Stephan
Rechtsunsicherheit Bei online geschlossenen Verträgen ist oft nicht klar ersichtlich, welches Recht anzuwenden ist. Bei einem elektronisch geschlossenen Kaufvertrag könnten zum Beispiel das Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, das des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat oder das des Landes, in dem sich der Server befindet, in Frage kommen. Das Recht des E-Business ist damit ein sogenanntes "Querschnittsrecht". Jakob Jerratsch, Marian Stephan

7 Ein Beispiel für E-Business
Jakob Jerratsch, Marian Stephan

8 Über eBay - Zahlen und Fakten
eBay wurde 1995 von Pierre Omydiar in den USA gegründet und ist heute der größte Online-Marktplatz – vertreten in 31 Ländern (Teile Europas, Asiens, Ozeaniens und fast ganz Amerika). Mittlerweile hat eBay mehr als 125 Millionen registrierte User. Fast alles, was man sonst nirgends mehr bekommt, ist bei eBay garantiert auffindbar. Seinen Wunschartikel kann man sich aus 34 Millionen Artikeln herraussuchen, wobei täglich etwa 3,5 Millionen dazu kommen und etwa genauso viele verkauft werden. Bei eBay Deutschland wird alle 3 Minuten ein Auto und alle 25 Sekunden eine Uhr verkauft. Fast jeder zweite deutsche Internet-User kennt eBay und nutzt es regelmäßig. Die Angebotsgebühr beträgt je nach gewählten Layoutoptionen und größe des Artikels zwischen 25 Cent und 4,80€ (bei größeren Artikeln wird dem Verkäufer eine Provision von 2%-5% in Rechnung gestellt). Dies sind neben Werbeverträgen die Haupteinnahmen eBays. Jakob Jerratsch, Marian Stephan

9 Jakob Jerratsch, Marian Stephan
Sicherheit bei eBay Es gibt ein Bewertungssystem zum Einschätzen von Käufern und Verkäufern. Käuferschutz (Kulanzleistung bis 200€ als Ausgleich für den betrogenen Käufer) Ein Treuhandservice gibt zusätzlichen Schutz bei „großen“ (teuren) Käufen (Der Käufer zahlt auf ein unabhängiges Treuhandkonto. Der Verkäufer erhält das Geld erst, wenn der Käufer mit der Ware zufrieden ist. Falls der Käufer mit der Ware nicht zufrieden sein sollte, erhält er sein Geld erst dann zurück, wenn die Ware wieder unbeschadet beim Verkäufer angelangt ist.). Die Accounts sind Passwortgeschützt. Passwortabfragen erfolgen grundsätzlich über eine sichere SSL-Verbindung. Zusätzlich kann man, für den Fall dass man sein Passwort einmal vergisst, eine geheime Frage+Antwort als eine Art Ersatzpasswort angeben. Der Status „geprüftes Mitglied“: Mit einer Identitätsprüfung durch die Deutsche Post wird die Vertrauenswürdigkeit des Mitgliedes erhöht. Jakob Jerratsch, Marian Stephan

10 Jakob Jerratsch, Marian Stephan
Quellen eBay-Hilfe Wikipedia Online-Lexikon Jakob Jerratsch, Marian Stephan


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