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Gewaltenteilung in Deutschland

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Präsentation zum Thema: "Gewaltenteilung in Deutschland"—  Präsentation transkript:

1 Gewaltenteilung in Deutschland
Jonas TG11a

2 Quellen Grundgesetz Textausgabe bpb Juli 2002
„Kleines Lexikon der Politik“ , hrsg v. Dieter Nohlen , München 2001 Friedrich, Jürgen: „Grundlagen der Politik“ Frankfurt/Main 1980 „Politik 9/10 – Ein Arbeitsbuch“ , Floren u.a. , Schöningh Verlag 2003

3 Bundesverfassungs-gericht rechtsprechende Gewalt
Volk „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20 GG) wählt wählt wählt Regierung =Kanzler und Minister Verwaltung Militär/ Polizei/ Bundesgrenzschutz/ Bundestag Länderparlamente= Bundesrat wählt wählt Bundesverfassungs-gericht Oberste Gerichtshöfe Gerichtsbarkeit Legislative- = gesetzgebende Gewalt Judikative- = rechtsprechende Gewalt Executive- = ausführende Gewalt

4 Legislative- /gesetzgebende Gewalt
Ausschließliche Gesetzgebung (Art. 71&73 GG) : Bundestag (598 Abgeordnete) Bundesrat ( 69 Vertreter der Länderparlamente*) 16 Länderparlamente Bundesebene Landesebene Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72&74 GG) : * Art. 51 GG: (2) Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.

5 Executive- /Ausführende Gewalt
Bundesregierung: Kanzler Minister Bundesverwaltungen (z.B BKA Bundeskriminalamt) Militär/Bundesgrenzschutz Länderregierungen/Senate Ministerpräsidenten Länderverwaltungen (z.B LKA Landeskriminalamt ; NLM Niedersächsische LandesMedienanstalt Kreistage und Gemeindeverwaltungen Landräte Polizei Bundesebene Landesebene

6 Judikative- /rechtsprechende Gewalt
BundesVerfassungsGericht (1.& 2.Senat jeweils 8 Richter) Oberste Gerichtshöfe BundesGerichtsHof BundesFinanzHof BundesSozialGericht BundesArbeitsGericht BundesVerwaltungsGericht Bundesebene Landesebene LandesVerfassungsGerichte LandesSozialGerichte LandesArbeitsGerichte SozialGerichte ArbeitsGerichte

7 Gewaltenverschränkung
„Parlamentsabsolutismus“(Gegensatz Präsidentiellen Demokratie) : Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und kann diesen durch ein konstruktives Misstrauensvotum* abberufen Der Bundestag wählt die Richter des Bundesverfassungsgerichtes die Bundesregierung [Executive] hat ein Rederecht im Bundestag [Legislative] ; fast alle Gesetzesinitiativen der Bundesregierung werden auch abgeordnet . Keine Trennung von Amt und Mandat * Art. 67 (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen


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