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Weintechnologe Weintechnologin

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Präsentation zum Thema: "Weintechnologe Weintechnologin"—  Präsentation transkript:

1 Weintechnologe Weintechnologin
Stand: März 2013

2 Agenda Ausgangslage Eckwerte Ausbildungsinhalte Zwischenprüfung Abschlussprüfung

3 Die Verordnung Weinküfer stammt aus dem Jahr
Ausgangssituation Die Verordnung Weinküfer stammt aus dem Jahr 1982 Neben Wein wurden weitere Weinerzeugnisse wie z.B. Schaumwein, Glühwein oder sonstige Weinmischgetränke kaum oder gar nicht berücksichtigt. Moderne Verfahren sollen durch offene Formulierungen besser berücksichtigt werden.

4 Ausbildungsverhältnisse „Weinküfer/Weinküferin“ zum 31.12.*
Ausbildungsverhältnisse „Weinküfer/Weinküferin“ zum * Jahr insgesamt Männer Frauen 1993 126 114 12 1995 132 117 15 1999 219 195 24 2008 231 201 30 2009 207 180 27 2010 186 156 * Datenbank Auszubildende des BIBB auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember) Margareta Pfeifer, AB 4.3 4

5 Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zum 30.09.
2008: 90 davon 12 weiblich 2009: 75 davon 9 weiblich 2010: 63

6 Erarbeitungsphase Antragsgespräch im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Bund-Länder-Koordinierungsausschuss Weisung erfolgt vom BMWi an BIBB Konstituierende Sitzung Ende Nov SV-Arbeiten möglichst bis Ende November beenden Mitte Jan „Erste Gemeinsame Sitzung“ der Sachverständigen des Bundes und der Länder zur Abstimmung von Ausbildungsrahmenplan und dem schulischen Rahmenlehrplan im BMBF in Bonn Mitte Februar 13 Stellungnahme der Spitzenorganisationen (DGB und KWB) Ende Februar 13 Endgültige Annahme durch Bund-Länder-KOA und Stellungnahme durch BIBB Hauptausschuss März bis Mai 13 Veröffentlichungsverfahren Mai Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 1. August 2013 Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Weintechnologen

7 Die Eckwerte für Weinküfer/Weinküferin
Berufsbezeichnung: Weinküfer/Weinküferin • Regelung nach BBIG und nach § 25 HwO • Zuordnung zu Anlage B, Abschnitt 1 (Zulassungsfreie Handwerke), Nr. 30 Weinküfer/Weinküferin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre Struktur und Aufbau: Monoberuf (zur Differenzierung ggf. „-oder-“ Formulierungen) Zeitliche Gliederung: Zeitrichtwerte mit Gliederung in zwei Abschnitte: vor und nach der Zwischenprüfung Abschlussprüfung/Gesellenprüfung Weintechnologe Weintechnologin Antragsgespräch fand am 12. Juli 2007 im BMWi statt. M. Pfeifer, AB 4.3.1 7

8 Wo werden Weintechnologen eingesetzt
Weintechnologen und Weintechnologinnen arbeiten in Winzergenossenschaften, Wein- und Sektkellereien, Weinbaubetrieben und weinwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten. Darüber hinaus sind sie im Wein- und Kellereifachhandel tätig.

9 Profil Herstellen von Wein, Sekt, Schaumwein, Perlwein und Weinmischgetränken Vermarkten von Wein und sonstiger betrieblicher Erzeugnisse; Beraten von Kunden Abfüllen, Ausstatten und Verpacken von Weinerzeugnissen Untersuchen von Proben Durchführen sensorischer Prüfungen und Bewerten von Ergebnissen Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen Durchführen von Arbeiten selbständig oder im Team auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen unter Beachtung des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Anwenden von Kommunikations- und Informationstechniken

10 Betriebliche Strukturen
Annehmen, Vorbereiten, Verarbeiten, Vergärung Betriebliche Strukturen Behandeln, Ausbauen, Überwachen Ausbildungsschwerpunkte sind nicht verordnet. Durch offene Formulierung (z.B. Erzeugnisse) können firmenspezifische Prozesse berücksichtigt werden. Zur Anpassung an betriebliche Strukturen werden offene Formulierungen verwendet. Grobstruktur: Abfüllen, Etikettieren, Verpacken … von Trauben, Maische oder Most Vorstellen, Bewerten, Vermarkten …von Erzeugnissen Schaumwein/Sekt Wein Weinmischgetränke …von Erzeugnissen …von Erzeugnissen

11 Inhalte Abschnitt A Annehmen von Trauben, Maische, Most und Wein,
Verarbeiten von Trauben, Maische und Most, Steuern der alkoholischen Gärung, Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein unter Anwendung oenologischer Verfahren, Durchführen von Analysen und sensorischen Bewertungen, Abfüllen von Erzeugnissen, Lagern von Erzeugnissen, Verpackungsmaterialien, Behandlungs- und Betriebsstoffen, Vorstellen und Vermarkten von Erzeugnissen, Informations- und Kommunikationstechniken anwenden, Kellerbuchführung, Durchführen von Hygienemaßnahmen.

12 Integrative Inhalte Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

13 Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Analyse und Behandlung sowie rechtliche Grundlagen und Verfahren statt. Analyse und Behandlung 120 Minuten (praktisch) Rechtliche Grundlagen und Verfahren 90 Minuten (schriftlich) Proben ziehen Analytische Untersuchung durchführen Filtration vorbereiten Behandlungsstoffe bereitstellen Erzeugnisse sensorisch prüfen und beschreiben Im Rahmen der Arbeitsprobe ist ein situatives Fachgespräch von höchstens 20 Minuten durchzuführen Rechtliche Grundlagen anwenden Trauben, Maische und Most verarbeiten Mengen ermitteln und berufsbezogene Berechnungen durchführen Gärprozesse einleiten Qualitätsstufen zuordnen Vorschriften der Lebensmittelhygiene be-achten

14 Abschlussprüfung Herstellen eines Weinproduktes
Verkostung und Vermarktung Kellerwirtschaft Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitsaufgabe 180 Minuten mit Fachgespräch von höchstens 20 Minuten Arbeitsprobe 45 Minuten mit Gesprächssimulation von höchstens 20 Minuten Schriftlich 150 Minuten 60 Minuten Erzeugnisse behandeln und oenologische Verfahren durchführen Süßreservemengen ermitteln und analytische Verfahren anwenden Sterilabfüllungen vorbereiten Erzeugnisse aus Trauben nach gesetzlichen Vorschriften ausstatten Wein sensorisch prüfen und beschreiben Kunden beraten und Erzeugnisse präsentieren Arbeitsabläufe planen Trauben, Maische und Most verarbeiten Wein ausbauen Klärverfahren anwenden Erzeugnisse abfüllen Erzeugnisse lagern und verpacken Verkostungen vorbereiten nach Wahl des Prüflings: h)a) Wein zu Schaum- und Perlwein verarbeiten h)b) ein sonstiges Weinerzeugnis verarbeiten allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen 30% 10%

15 Bestehensregelung im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“
in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“

16 Die neue Verordnung zum Weintechnologe und zur Weintechnologin tritt am 1. August 2013 in Kraft.

17 Vielen Dank!


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