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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Via sicura aktueller Stand Referat anlässlich.

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Präsentation zum Thema: "Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Via sicura aktueller Stand Referat anlässlich."—  Präsentation transkript:

1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Via sicura aktueller Stand Referat anlässlich der Sitzung des Expertenrats FVS vom 18. März 2011 Werner Jeger, Vizedirektor ASTRA

2 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 20112 Stand des Verfahrens Parlamentarisches Verfahren bis mindestens 2012 Aktueller Stand: KVF-S hat Eintreten beschlossen Detailberatung der KVF-S ist noch nicht abgeschlossen In der Junisession wird sich das Plenum Ständerat mit Via sicura befassen

3 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 20113 Wirkung des Massnahmenpakets Welche Wirkung ist mit dem vorgeschlagenen Massnahmenpaket Via sicura möglich? Abschätzung durch die bfu im Auftrag des ASTRA: Die Anzahl der getöteten und der schwer verletzten Menschen kann um rund ein Viertel gesenkt werden!

4 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 20114 Merkmale des Massnahmenpakets Optimierung bestehender Regelungen. Keine «flächigen Massnahmen» mit Pflichten für alle, sondern gezielte Massnahmen für bestimmte Gruppen, die auffällig geworden sind oder ein überhöhtes Risiko darstellen. Ein Massnahmenpaket, das verschiedene Unfallursachen gleichzeitig bekämpft.

5 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 20115 Zulassungsbedingungen Das Massnahmenpaket Via sicura setzt an bei: Fahreignungsabklärung Dauer der Fahrberechtigung Weiterbildungspflicht für Auffällige

6 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 20116 Verbesserung der Fahreignungsabklärung (1) Die Anforderungen an die untersuchenden Psychologen und Ärzte werden neu gesamtschweizerisch festgelegt. Nur spezifisch ausgebildete und sich regelmässig weiterbildende Gutachter werden zugelassen.

7 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 20117 Verbesserung der Fahreignungsabklärung (2) Periodische Fahreignungsabklärung bei über 70- jährigen Personen: Keine Änderung der Periodizität Hausarztmodell ist weiterhin möglich Verbesserung der Ausbildung der Ärzte Periodische Weiterbildungspflicht der Ärzte Zweituntersuchungsstellen

8 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 20118 Obligatorische Fahreignungsabklärungen Eine Abklärung muss angeordnet werden bei … -Fahren mit 1,6 (oder mehr) Blutalkoholkonzentration (oder 0,8 Mg/l Atemalkoholkonzentration). -Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss. -Mitführen von harten Drogen. -Verkehrsregelverletzungen, die «auf Rücksichtslosigkeit schliessen lassen». -Ärztliche Meldungen oder Meldungen einer kantonalen IV-Stelle.

9 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 20119 Befristung des Führerausweises (1) Künftig soll der Führerausweis nach Ablauf der Probezeit bis zum 50. Altersjahr befristet werden. Die Verlängerung um jeweils 10 Jahre setzt bis zum 70. Altersjahr einen Sehtest voraus.

10 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 201110 Befristung des Führerausweises (2) Für die Verlängerung des auf das 70. Altersjahr befristeten Führerausweises muss der ärztliche Fahreignungsnachweis vorgelegt werden. Auch der Führerausweis für Senioren ist auf 10 Jahre und nicht bloss auf zwei Jahre befristet. Für die zweijährigen periodischen ärztlichen Kontrollen muss das Strassenverkehrsamt die betroffenen Personen weiterhin aufbieten.

11 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 201111 Alterslimite für die Kategorien D und D1 ? Soll die Fahrberechtigung der Kategorie D und D1 mit dem abgelaufenen 70. Altersjahr verfallen?

12 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 201112 Weiterbildungspflicht für Auffällige Pflicht zur Nachschulung bei: erstmaligem FiAZ mit 0,8 und mehr BAK wiederholtem FiAZ < 0,8 BAK Führerausweisentzug von 6 Monaten wegen wiederholter Widerhandlung. Die Nachschulung muss vor der Rückgabe des Führerausweises besucht werden.

13 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 201113 Verkehrsverhalten Via sicura enthält nur wenige neue Regeln: Verbot für bestimmte Personengruppen, unter Alkoholeinfluss zu fahren. Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag. Velohelmtragpflicht bis zum vollendeten vierzehnten Altersjahr.

14 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 201114 Zulassungsbedingungen für Fahrzeuge Fahrzeuganforderungen sollen zu keinen technischen Handelshemmnissen führen. Schwerpunkt der Aktivitäten auf internationaler Ebene. Einzige Fahrzeugbestimmung in dieser SVG- Revision: Das Verbot von Gigalinern.

15 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 201115 Infrastrukturmassnahmen Verzicht auf einen verbindlichen Auftrag an die Strasseneigentümer, die Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen zu beseitigen (Rücksicht auf die kantonale Strassenhoheit).

16 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 201116 Abbau von Polizeiaufwand Atemprobe (statt Blutprobe) als Regelfall. Ordnungsbussen gegen den Halter werden vereinfacht.

17 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Raser-Massnahmen Strengere Strafandrohungen und Führerausweismindestentzugsdauern; Vorsorglicher Führerausweisentzug; Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten (Blackbox); Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen; Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen bei skrupelloser Tatbegehung. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

18 Werner Jeger - Bundesamt für Strassen ASTRA Sitzung des Expertenrats vom 18. März 201118 Weitere Änderungen Verkehrszulassungsregister: Datenbekanntgabe wird auf Gesetzesstufe abschliessend geregelt. Optimierung der Strassenverkehrsunfall-Statistik und der Strassenverkehrskontroll-Statistik.


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