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Nach der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung können aus diesem Sonderver- mögen nur Investitionsvorhaben gefördert werden. Der Investitionsbegriff.

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Präsentation zum Thema: "Nach der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung können aus diesem Sonderver- mögen nur Investitionsvorhaben gefördert werden. Der Investitionsbegriff."—  Präsentation transkript:

1 Nach der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung können aus diesem Sonderver- mögen nur Investitionsvorhaben gefördert werden. Der Investitionsbegriff erfasst Neubau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsvorhaben zur Schaffung neuer oder Sicherung bestehender Plätze für Kinder unter drei Jahren. Wir setzen uns dafür ein, dass Tagespflegepersonen eine Pau- schale für Ausstattungsinvestitionen in Höhe von 500 pro neu geschaffenem Platz erhalten. Inwieweit und mit welchem Anteil auch Plätze in der Kindertagespflege aus den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln gefördert werden, hängt vom jeweiligen Bedarf ab. Wir werden uns in Regierungsverantwortung gemeinsam mit den Kommunen verständigen, welcher Bedarf an welchen Plätzen in den jeweiligen Gebietskörperschaften vorhanden und zu fördern ist. Wir wollen im Sinne der Familien die vorhandenen Bundesmittel in den Ausbau einer hochwertigen und modernen Infrastruktur investieren. Dabei wollen wir bereits bis 2010 eine deutliche Verbesserung der Situation erreichen und die Versäumnisse der Koch-Regierung zumindest teilweise ausgleichen. Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen sollten unserer Meinung nach so eingesetzt werden, dass qualitativ und quanti- tativ eine Verbesserung der Betreuungsangebote für unter Dreijährige erreicht wird. Für die Tagespflege besteht ein anderer Investitionsbedarf als für die Einrichtung von Krippenplätzen. Ein Teil des Sondervermögens könnte aber in die Schaffung von Weiterbildungsangeboten für Tages- mütter und –väter fließen. Wegen der zu gering bemessenen Bundes- mittel im Vergleich zu den erforderlichen Investitionskosten wird allerdings voraussichtlich eine Deckelung des Anteils, der in die Tagespflege fließt, erforderlich sein. Nach den Regelungen des Bundesgesetzes können bis zu 90 % der Investitionskosten von den Kommunen geltend gemacht werden. Dies würde unserer Meinung nach auch für die Familientagesbetreuung, z. B. bei notwendigen Umbauten oder Ausstattungen, zutreffen. Nach unseren Kenntnissen wird die Betriebskostenförderung des Bundes ab 2009 den Ländern nach Kinderzahl gewährt. Da es sich um durchlaufende Mittel handelt, sollte die gleiche Maßgabe auch in Hessen gelten. Die Sondermittel des Bundes sollten vorrangig zur Aus- und Weiterbildung der Tagespflegepersonen genutzt werden, da diese ja – wie von Ihnen ausgeführt – zwar in den allermeisten Fällen über die persönliche Eignung, aber in vielen Fällen nicht über eine fachliche Ausbildung verfügen. Qualifizierung ist insbesondere auf dem Gebiet der Sprachförderung und der Kleinstkinderbetreuung besonders notwendig, auch wenn man den Bildungs- und Erziehungsplan zu Grunde legt. 4. Der Bund stellt Finanzmittel für Investitionen und später Betriebskosten zur Verfügung, um den von Bund, Ländern und Kommunen beschlossenen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote bis zu 30 % zu fördern. Auf Landesebene wird beschlossen, nach welchen Maßgaben die Mittel verteilt werden. Für welche Zwecke konkret sollte Kinder- tagespflege nach Ihrer Meinung Geld aus dem Sonder- vermögen des Bundes erhalten?


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