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Auch Geistiges Eigentum ist als Eigentum geschützt Bernd Juraschko, Ass. jur., Ass. wiss. Bibliothekswesen Universitätsbibliothek der TU Chemnitz Bernd.Juraschko@gmx.de.

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Präsentation zum Thema: "Auch Geistiges Eigentum ist als Eigentum geschützt Bernd Juraschko, Ass. jur., Ass. wiss. Bibliothekswesen Universitätsbibliothek der TU Chemnitz Bernd.Juraschko@gmx.de."—  Präsentation transkript:

1 Auch Geistiges Eigentum ist als Eigentum geschützt Bernd Juraschko, Ass. jur., Ass. wiss. Bibliothekswesen Universitätsbibliothek der TU Chemnitz

2 Urheberrechtsschutz als besondere Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung Schutz des Eigentums Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG Materielles Eigentum Geistiges Eigentum Bindung der öffentlichen Hand an Recht und Gesetz: Art. 20 Abs. 3 S. 2 GG

3 Urheberrecht in der Informationskompetenz - IKOnline – die E-Learning-Strecke der Universitätsbibliothek Chemnitz - Kurs Recht des Geistigen Eigentums für NaturwissenschaftlerInnen

4 IKOnline (www. bibliothek. tu-chemnitz. de/ikonline/index
IKOnline ( Modul 7 Internet) - Allgemeine Ausführungen zum Urheberrecht - Schwerpunkt: - Zitiergebot, § 63 UrhG - Schranken des Urheberrechtsschutzes

5 Kurs Recht des Geistigen Eigentums für NaturwissenschaftlerInnen Kurzbiographie: - Gemeinsame Veranstaltung der Universitätsbibliothek und des Lehrstuhls für Elektrochemie (Prof. Dr. R. Holze) - Zusatzangebot – kein Ersatz für sonstige Lehrveranstaltungen - Teilnahmebescheinigung für aktive Teilnahme - Blockveranstaltung einmal jährlich - Absprache mit: Leiterin des Patentinformationszentrums, Leiterin der Universitätsbibliothek, Inhabern der juristischen Lehrstühle, Referent für Forschung der TU Chemnitz sowie mit dem Direktor des Instituts für Chemie

6 Anknüpfungspunkte Urheberrecht (Auswahl)
Bibliothekarisches Anliegen / Ziel Juristisches Thema Anknüpfungspunkt Erkennen der Bedeutung korrekter Zitierung für die Informationssuche § 63 UrhG (Zitiergebot) Wissenschaftlich korrektes Zitieren, Kurs „Ethik in der Wissenschaft“ Literaturversorgung und Zeitschriftenkrise, alternative Publikations-arten, Open Access Nutzungsrechte, § 137 Abs.1 UrhG Informationssuche Inhalt elektronischer Semesterapparate § 52a UrhG, öffentliche (Zugänglichmachung für Forschung und Unterricht) Urheberrecht im wissenschaftlichen Alltag Einhalten und Darstellung der notwendigen Sorgfaltspflichten Lizenzvertragsrecht Nutzungsbedingungen von Datenbanken

7 Anknüpfungspunkte Patentrecht (Auswahl)
Bibliothekarisches Anliegen / Ziel Juristisches Thema Anknüpfungspunkt Abbau von Hemmschwellen gegenüber juristischen und bibliothekarischen Themen Berufsbilder Informationsmanagement und Geistiges Eigentum Was nützen einem Naturwissenschaftler juristische und informationswissenschaft-liche Kenntnisse? Patente als Informations-quellen, PR Patent-informationszentrum Neuheit, Stand der Technik Informationssuche Berücksichtigung der Interessenlage der Universität § 47 Sächsisches Hochschulgesetz Anbietpflicht für patentrelevante Erfindungen Koordination von Erfindungsanmeldung und Publikation Neuheit von Erfindungen Publizieren so schnell wie möglich?

8 Andere Ansätze: Kurs Recherchen im Gewerblichen Rechtsschutz: - Zielgruppe: fortgeschrittene Studierende der Rechtswissenschaften - Vorlesung mit Rechercheübungen - Marken- und patentrechtlicher Schwerpunkt

9 Fazit: 1. Guter Kontakt der Universitätsbibliothek zum Institut für Chemie 2. Werbung für Universitätsbibliothek und Patentinformationszentrum durch ein Zusatzangebot 3. Aus der Bindung an „Recht und Gesetz“ wird ein Service

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11 Danke für die Aufmerksamkeit!


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