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Aktuelles Steuerrecht 2011 (Stand: Februar 2011)

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Präsentation zum Thema: "Aktuelles Steuerrecht 2011 (Stand: Februar 2011)"—  Präsentation transkript:

1 Aktuelles Steuerrecht 2011 (Stand: Februar 2011)

2 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung Die elektronische Lohnsteuerkarte Hinweise zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Ausblick: 5.1. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 5.2. Steuervereinfachungsgesetz Sonstiges

3 Überblick Gesetzgebung
Jahressteuergesetz: am im BGBl veröffentlicht Haushaltsbegleitgesetz 2011: am im BGBl veröffentlicht Schwarzgeldbekämpfungsgesetz: Stand Regierungsentwurf vom , Plan Inkrafttreten April 2011 (Zeitplan am bereits verschoben) Steuervereinfachungsgesetz I: Stand Kabinettsbeschluss vom , Plan Bundesrat im Juli 2011

4 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung Die elektronische Lohnsteuerkarte Hinweise zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Ausblick: 5.1. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 5.2. Steuervereinfachungsgesetz

5 WG bis 150 €: Wahlrecht Abschreibung oder Sofortabzug
Geringwertige Wirtschaftsgüter (galt schon 2010!) BMF-Schreiben vom BStBl I 2010, 755: darin Klarstellung der Behandlung von GWGs ab Hinweis: WG bis 150 € dürfen auch abgeschrieben werden Zusammenfassung: WG bis 150 €: Wahlrecht Abschreibung oder Sofortabzug WG 150,01 bis 410 €: Wahlrecht Abschreibung oder Sofortabzug oder Sammelposten (dieser aber nur für alle WG bis 1000 € einheitlich!) WG von 410,01 bis 1000 €: Abschreibung oder Sammelposten (dieser dann nur einheitlich für alle WG 150,01 bis 1000 €)

6 Fall: Geringwertige Wirtschaftsgüter zusammenfassendes Beispiel:
Der Unternehmer U kauft im Jahr 2010 folgende Wirtschaftsgüter: I: WG bis 150 €, ND 4 Jahre für 800 € II: WG von 150 bis 410 €, ND 3 Jahre für € III: WG von 410 bis 1000 €; ND 8 Jahre für € Frage: Wie kann U abschreiben und wie hoch sind die Abschreibungen?

7 Geringwertige Wirtschaftsgüter Zusammenfassendes Beispiel:
Lösung: Es gibt 6 (!) verschiedene Möglichkeiten: Variante WG bis 150 € (AK 800 €) WG von 150 bis 410 € (AK €) WG von 410 bis 1000 € (AK €) 1 Sofortabzug Abschreibung 2 3 Sammelposten 4 5 6

8 Geringwertige Wirtschaftsgüter zusammenfassendes Beispiel:
Berechnung der Abschreibung zu den Varianten: Vari- ante WG bis 150 € (AK 800 €) WG von 150 bis 410 € (AK €) WG von 410 bis 1000 € (AK €) Summe Abschreibung 1 800 2700 1000 4500 2 900 3 540 1600 2940 4 200 3900 5 2100 6 2340

9 Häusliches Arbeitszimmer
Reaktion auf Beschluss BVerfG Rückwirkend ab 2007 wieder beschränkter Abzug bis max € möglich Dies ist keine Pauschale! Nachweise sind nötig Anträge sind nötig Bescheide werden auf Antrag geändert

10 Steuerpflicht von Erstattungszinsen
BFH ( ): Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer sind steuerfrei Reaktion Gesetzgeber: ins Jahressteuergesetz 2010 die Steuerpflicht wieder reingeschrieben Folge, obwohl man Nachzahlungszinsen auf die Ertragssteuern nicht steuerlich geltend machen kann, sind die Erstattungszinsen nun steuerpflichtige Einkünfte (Abgeltungssteuer)

11 Elektronische Übermittlung von Bilanzen
BMF gibt Form und Inhalt vor geht über die Gliederung im HGB hinaus, da um steuerliche Angaben erweitert E-Bilanz verschoben: erstmalig sollen Bilanzen, deren Wirtschaftsjahre nach dem beginnen elektronisch übermittelt werden (also für 2012) Härtefallregelung möglich

12 Teilabzugsverbot auf ertraglose Beteiligungen
BFH (2009): wenn keine laufenden Einnahmen noch Einnahmen aus der Veräußerung erzielt wurden, sollte Verlust voll steuerlich anerkannt werden Vorher: Halb-/Teileinkünfteverfahren JStG 2010: Teilabzugsverbot ins Gesetz aufgenommen, gilt ab 2011

13 Teilabzugsverbot auf ertraglose Beteiligungen
Beispiel: Eine GmbH mit dem Stammkapital von € wird gegründet. -keine Gewinnausschüttungen -am Ende Liquidation mit Verlust der gesamten Einlage. Frage: Können die € voll steuerlich geltend gemacht werden? Lösung: Sicht der Finanzverwaltung bis nur 50%, also €, ab 2009 nur 60%, also € BFH in 2009: 100% können geltend gemacht werden Jahressteuergesetz 2010: ab 2011 können nur noch 60% geltend gemacht werden

14 Leistungsempfänger als Schuldner der Umsatzsteuer
Ab : Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen (darin insbesondere Hausfassadenreinigung, Reinigung von Räumen und Inventar und Fensterreinigung), weitere Voraussetzung hier: Empfänger der Leistung ist selbst Gebäudereiniger

15 Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
Bisher nur Lohnsteuer und Umsatzsteuervoranmeldungen Ab 2011 (bereits im Steuerbürokratieabbaugesetz verabschiedet): auch Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Körperschaftsteuererklärung Ab 2011 nun auch für Umsatzsteuerjahreserklärung (JStG 2010)

16 Beendigung degressive Abschreibung
(max. 25% Abschreibung) ab 2011 nicht mehr möglich Absenkung Schwellenwerte beim Investitions-abzugsbetrag und Sonderabschreibungen Jetzt wieder: BV bis € (bisher €) Gewinn (EÜR) bis € (bisher €) Wirtschaftswert max € (bisher €)

17 Keine Doppelförderung bei Handwerkerleistungen für Leistungen ab 2011
Steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger ab 2011 Neuer Freibetrag in Höhe von € pro Jahr geschaffen gilt zusammen mit dem Übungsleiterfreibetrag Keine Doppelförderung bei Handwerkerleistungen für Leistungen ab 2011 Keine Steuerermäßigung, wenn für die Maßnahmen das Co2-Gebäudesanierungsprogramm, zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden

18 Restaurationsumsätze
Problem: beim Verzehr an Ort und Stelle = Dienstleistung, gilt der Regelsteuersatz (19%), bei reiner Lieferung gelten 7% Umsatzsteuer Frage: Abgrenzung Dienstleistungsmerkmale? EuGH: Infrastruktur =>Dienstleistung, dazu zählen Speisesaal, Möbel; Geschirr, Kellner BFH: Infrastruktur: auch Stehtische am Imbissstand, Geschirr beim Partyservice, Verzehreinrichtungen in Kinos, Theatern usw.  liegt beim EuGH vor! BMF: alte Auffassung Stühle in Kinos, Sporthallen, Stadien und Getränkehalter sind keine Infrastruktur Empfehlung: Imbissstände, Imbisswagen, Kinos, Theater, Party-Service-Unternehmen sollen Bescheide offen halten, wenn zur Zeit 19% USt erhoben werden!

19 Steuerbefreiung für Postuniversaldienstleistungen
Bisher Umsatzsteuerbefreiung nur für Deutsche Post AG Neu ab : gilt für alle Unternehmer, die sich verpflichten im gesamten Bundesgebiet Leistungen zu erbringen. (Briefe, Bücher, Kataloge usw. bis 2kg; Pakete bis 10kg; Einschreiben und Wertsendungen)

20 Neuregelung der Zusammenfassenden Meldung
Ab muss die ZM über innergemeinschaftliche Warenlieferungen monatlich zum 25. des Folgemonats abgegeben werden Wenn die zu meldenden Umsätze im laufenden und den 4 vorangegangen Quartalen nur bis zu € betragen haben  Quartalsmeldung möglich Neu ab : Die Umsatzgrenze wird auf € reduziert!

21 Zinsen aus Bausparverträgen
Wenn zur Finanzierung des selbst genutzten Eigenheims ein Bauspardarlehen kombiniert mit einem Bausparvertrag gewählt wurde, sind die Zinsen auf den Bausparvertrag keine Kapitaleinkünfte, weil die Absicht, damit Einkünfte zu erzielen fehlt. Steht nicht im Gesetz und wird nur auf Antrag aus Billigkeitsgründen gewährt. Folge: keine Abgeltungssteuer und kein Verbrauch des Sparerfreibetrages!

22 Sonstige Einkünfte Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs innerhalb der Jahresfrist Diese sind nicht mehr als sonstige Einkünfte zu qualifizieren, wenn sie nach dem (also ab 2011) angeschafft werden. Der BFH hatte die steuerliche Berücksichtigung (2008) auch für Gegenstände des täglichen Gebrauchs, wie z.B. Jahreswagen oder Kunstgegenstände festgestellt. Beispiel: Ein selbst genutzter PKW wird innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung mit Gewinn/Verlust wieder verkauft.  nicht steuerbar!

23 Investitionszulagengesetz
Minderung des Fördersatzes durch InvZulG 2010, wenn nach dem mit der Investition begonnen wird: Beginn der Investition KMU andere Unternehmen vor dem 20% 10% vor dem 15% 7,50% vor dem 5% vor dem 2,50%

24 Geschenkgutscheine an Arbeitnehmer
Änderungen durch 5 aktuelle BFH-Entscheidungen zum Thema Sachzuwendungen an Arbeitnehmer Freigrenze je Monat 44 € Gutschein ist auch dann kein Geld, wenn der Wert zweifelsfrei feststeht Beispiele: Tankgutscheine, Geschenkgutscheine

25 Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010
es wurden mehrere Millionen Lohnsteuerbescheinigungen für freiwillig Krankenversicherte Arbeitnehmer falsch ausgestellt BMF am : diese brauchen nicht korrigiert zu werden, da sie durch Softwareumstellung in den Finanzbehörden maschinell erkannt und automatisch berücksichtigt werden Hinweis: Trotzdem prüfen, ob die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigt wurden.

26 Gesellschafterdarlehen nach dem MoMiG
 Durch das MoMiG treten alle Gesellschafterdarlehen automatisch im Rang zurück Frage: Braucht man dann noch eine Rangrücktrittserklärung? Antwort: Ja! Sollte das Darlehen ausfallen, kann somit wenigstens der Verlust noch steuerlich geltend gemacht werden. (Bewertung eines Darlehens, das in der Krise des Unternehmens stehen gelassen wurde)

27 Neue Grunderwebsteuersätze
Seit dem können diese auf Landesebene festgelegt werden. (vorher Bundeseinheitlich 3,5%) Bisher haben nur Berlin (4,5% seit ) und Hamburg (4,5% seit ) davon gebrauch gemacht. Seit Sachsen-Anhalt mit 4,5% Seit Niedersachsen ebenfalls 4,5% Weiterhin: Brandenburg 5% und Bremen 4,5% und Saarland (4%) ab Pläne: Thüringen im Jahr 2011 auf 5% Schleswig-Holstein ab 2013 auf 5%

28 Rechtsprechungsänderung zu Reisekosten
BFH, Beschluss v , GrS 1/06 : Aufteilung der gemischten Reiskosten ist zulässig, d. h. die sowohl den beruflichen als auch den privaten Reiseteil betreffen Voraussetzungen: Beruflich veranlasste Zeitanteile stehen fest und sind nicht von untergeordneter Bedeutung Aber :Kein Abzug der Aufwendungen, wenn die beruflichen und privaten Anlässe der Reise so ineinander greifen, dass eine Trennung nicht möglich ist.

29 Rechtsprechungsänderung zu Reisekosten
BFH, Beschluss v , GrS 1/06 Gemischt, d. h. beruflich (betrieblich) und privat, veranlasste Reise Werbungskosten/ Betriebsausgaben Kosten der privaten Lebensführung Beruflich (3/5) Privat (2/5) Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Aufteilung der Kosten ist möglich! 3/5 der Kosten sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zu berücksichtigen Kosten der Anreise Kosten der Abreise

30 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung Die elektronische Lohnsteuerkarte Hinweise zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Ausblick: 5.1. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 5.2. Steuervereinfachungsgesetz

31 ELStAM und Lohnsteuerkarte 2010
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2012 und Übergangsjahr 2011 Im Jahr 2011 behalten die Lohnsteuerkarten 2010 ihre Gültigkeit. Diese dürfen nicht vernichtet werden! ELStAM = Elektronische LohnSteuer Abzugs Merkmale

32 ELStAM und Lohnsteuerkarte 2010
Zuständigkeitenwechsel für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte, bzw. der ELStAM: Ab 2011 ist das Finanzamt zuständig für: Kinder (generell über und unter 18 Jahren) Änderungen/Wechsel Steuerklassen Freibeträge/Hinzurechnungsbeträge Dauerndes Getrenntleben Die Gemeinde bleibt zuständig für: Meldebehörden bleiben weiterhin zuständig für rein Melderechtliche Daten wie Geburt eines Kindes, Kirchenaustritt, Heirat usw.

33 ELStAM und Lohnsteuerkarte 2010
Ab 2012 gibt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer, sowie Angaben, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt, an. Der Arbeitgeber ruft dann die ELStAM elektronisch ab

34 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung Die elektronische Lohnsteuerkarte Hinweise zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Ausblick: 5.1. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 5.2. Steuervereinfachungsgesetz

35 Hinweise zum BilMoG Ziele
Internationalisierung des HGB-Jahresabschlusses Anlehnung an die IFRS Abschaffung von Wahlrechten Ziel Bessere Vergleichbarkeit von nationalen und internationalen Jahresabschlüssen Anwendung  spätestens ab 2010

36 Hinweise zum BilMoG Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit ab 2009
Bisher waren steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung mit dem HGB-Jahresabschluss abzustimmen. Diese Verbindung wurde durch Änderung des § 5 EStG Abs. 1 EStG und durch Streichung der HGB-Öffnungsklauseln für steuerliche Wahlrechte aufgehoben, z. B.: Sonderposten mit Rücklagenanteil (§ 247 Abs. 3 HGB) steuerrechtliche Abschreibungen (§ 254 HGB) FOLGE:  Ende der Einheitsbilanz

37 Hinweise zum BilMoG bis 2008 Umgekehrte Maßgeblichkeit (BMF hat das bestätigt) ab 2009 Neuer Maßgeblichkeitsgrundsatz; Neue Aufzeichnungspflichten (§ 5 Abs. 1 EStG n. F., Pflicht) ab 2010 späteste Anwendung des BilMoG (Pflicht)

38 Hinweise zum BilMoG Prüfen und ggf. anpassen: Vergütungsvereinbarungen (z. B. Tantiemeregelungen) Kreditverträge Gesellschaftsverträge Stille Gesellschaft Partiarische Darlehen Grund: Durch das BilMoG ändern sich typische Kennzahlen (EKQuote, EBIT, EBT, EBITDA, Ergebnis je Aktie

39 Hinweise zum BilMoG Handels-/Steuerbilanz
 Handelsrechtlich gilt die Ansatz- und Bewertungsstetigkeit. Entsprechend sind gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln. Die bislang übliche Bestimmung der Abschreibungsmethode (linear/degressiv) nach der im jeweiligen Geschäftsjahr anwendbaren steuerlichen Regelung ist zukünftig nicht mehr zulässig. Beispiel Erwerb eines Pkw in 2010: Steuerlich könnte hier die degressive Abschreibung geltend gemacht werden. Wenn in 2011 ein weiterer Pkw erworben wird, ist dieser genauso zu behandeln, wie der in 2010 angeschaffte. Steuerlich ist in 2011 die degressive Abschreibung aber nicht zulässig.

40 Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine
Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung Die elektronische Lohnsteuerkarte Hinweise zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Ausblick: 5.1. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 5.2. Steuervereinfachungsgesetz

41 5.1. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
Zeitplan hat sich bereits verschoben, da durch die Expertenanhörung im Finanzausschuss kritische Fragen aufgeworfen worden Geplantes Inkrafttreten: April 2011: Einschränkungen für Teilselbstanzeigen (Problem: alle auch fahrlässig begangene Fehler aller betroffenen Steuererklärungen müssten ausfindig gemacht werde, bevor erfolgreich Selbstanzeige erstattet werden kann….das ist nicht möglich!) Zuschlag für Steuersünder (5%? Höhe und ob überhaupt, die Finanzämter müssten für jeden Einzelfall ermitteln, ob Vorsatz vorlag) Sperrwirkung für Selbstanzeige bereits mit Prüfungsanordnung Sperrgründe auch für leichtfertige Steuerverkürzung

42 5.2. Steuervereinfachungsgesetz
Das Gesetz soll grundsätzlich am in Kraft treten. Einige Maßnahmen sollen bereits zum wirksam werden. Aktueller Stand: Regierungsentwurf vom Nachfolgend einige ausgewählte Punkte: Arbeitnehmer-Pauschbetrag Anhebung von 920 € auf 1000 € Wahlweise Abgabe der Steuererklärung nur alle 2 Jahre (nur für Steuerpflichtige ohne Gewinneinkünfte)

43 5.2. Steuervereinfachungsgesetz
Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige Entspricht die vereinbarte Miete mehr als 2/3 der ortsüblichen Miete, können 100% der Werbungskosten geltend gemacht werden Entfall der 56% - Grenze und der Totalüberschussprognose Berechnungsänderung für die zumutbare Belastung beim Spendenabzugsvolumen : Verzicht auf die Einbeziehung abgeltend besteuerter Kapitalerträge Kinderfreibeträge: Wegfall der Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern Kinderbetreuungskosten: Verzicht auf persönliche Anspruchvoraussetzungen der Eltern Entfernungspauschale: Vereinfachung der Berechnung

44 5.2. Steuervereinfachungsgesetz
Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung, d.h. Reduzierung der Anforderungen an eine elektronische Rechnung, Gleichzeitig jedoch Möglichkeit der Einsichtnahme in solche Rechnungen und andere Aufzeichnungen, Bücher und Geschäftspapiere Erbschaftsteuer: neues förmliches Feststellungsverfahren bei Unternehmensvermögen (Verwaltungsvermögen, Ausgangslohnsumme, Zahl der Beschäftigten) Verbindliche Auskunft: Bagatellgrenze von € Gegenstandswert für Gebührenpflicht Betriebsaufgabe, -verpachtung, -unterbrechung: Betrieb gilt als grundsätzlich fortgeführt, ausdrückliche Aufgabeerklärung wird erforderlich

45 Freizeichnung Der Vortragsinhalt und das Script sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann vom Verfasser und Referenten keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen werden. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung Simone Rappe Steuerberater mail: fon: / fax: / mobil: 0173 /


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