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E-log berufliche Fortbildung von Pflegefachpersonen in der Intensivpflege SGI KWFB Pflege Quelle:https://e-log.ch.

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Präsentation zum Thema: "E-log berufliche Fortbildung von Pflegefachpersonen in der Intensivpflege SGI KWFB Pflege Quelle:https://e-log.ch."—  Präsentation transkript:

1 e-log berufliche Fortbildung von Pflegefachpersonen in der Intensivpflege
SGI KWFB Pflege Quelle:

2 Inhalt Reglementarische Grundlagen Ziel der Erfassung Zielpublikum
Umfang und Gliederung Erfassungsinstrument Kosten Anerkennung von Bildungsveranstaltungen Label Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

3 Reglementarische Grundlagen
Bislang keine rechtliche Grundlagen oder gesetzliche Vorgaben Einführen eines nationalen Registers für Gesundheitsberufe Empfehlung Fachgesellschaft (SGI) Berufliche Fortbildung als Instrument der Qualitätssicherung Für die verpflichtende Teilnahme an beruflicher Nachdiplomfortbildung bestehen zurzeit keinerlei rechtlichen Grundlagen oder gesetzlichen Vorgaben. Die Fortbildungen von diplomierten Expertinnen/Experten Intensivpflege NDS HF beruhen auf Empfehlungen der Fachgesellschaft, ist freiwillig und geschieht eigenverantwortlich. Die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) beschreibt in ihrer Richtlinie für die Anerkennung von Intensivstationen: „Das Pflegepersonal muss regelmässig in relevanten pflegerischen, intensivmedizinischen und technischen Themen aus- und fortgebildet werden. Der Bund hat über Einführung eines nationalen Berufsregisters für Gesundheitsberufe entschieden, die konkrete Umsetzung ist noch offen. Das Weiterbildungsgesetz tritt per in Kraft. Gleichzeitig stellt die berufliche Fortbildung ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung dar. Quelle: Januar 2017_SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

4 Ziel der Erfassung beruflicher Fortbildung
Nachweis kontinuierlicher Kompetenzentwicklung Beitrag zur Sicherung der Pflegequalität Unterstützung der Patientensicherheit Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit Wertschätzung der erbrachten Leistung Aufwertung des Berufstandes Gestützt auf die Vorgaben der SGI, den Rahmenlehrplan Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege NDS HF (RLP NDS HF AIN) und den Masterplan der OdASanté (Attraktivitätssteigerung durch berufliche Fortbildung) ist das Ziel der Kommission für Weiter- und Fortbildung Pflege (KWFB Pflege) die berufliche Fortbildung zu erfassen, zu dokumentieren und anzuerkennen. Damit die Kompetenzentwicklung nachweisbar ist Ein Beitrag zur Qualitätssicherung darstellt Die Patientensicherheit unterstützt wird Dies hat zur Folge, dass Die Mitararbeiterzufriedenheit steigt Die erbrachte Leistung wertgeschätzt wird Der Berufsstand einen Aufwertung erhält Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

5 Zielpublikum Dipl. Expertinnen/ Experten Intensivpflege NDS HF
Pflegefachpersonen mit äquivalenten Abschlüssen Dipl. Pflegefachpersonen, die auf einer Intensivstation in der Schweiz arbeiten Zielpersonen/Zielpublikum In diesem Reglement angesprochen und zu regelmässigen Fortbildungen angehalten sind: diplomierte Expertinnen/Experten Intensivpflege NDS HF Pflegefachpersonen mit äquivalenten Abschlüssen Pflegefachpersonen, die auf einer schweizerischen Intensivstation arbeiten unabhängig davon, ob sie Mitglieder der SGI sind. Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

6 Umfang und Gliederung  20 Std. Nichtformale Bildung
25 Std. Fortbildung/Jahr (75 Std./drei Jahren)  20 Std. Nichtformale Bildung  5 Std. Informelle Bildung Die Fortbildungsempfehlung um das Zertifikat zu erhalten, umfasst unabhängig vom Beschäftigungsgrad mind. 25 Stunden/Jahr (bzw.75 Stunden in drei Jahren) Fortbildung. 20 Stunden nichtformale Bildung 5 Stunden informelle Bildung Die Einheit der Fortbildungen ist das log-Punkte System. Ein log-Punkt (log-pkt) entspricht 60 min netto, d.h. effektive Dauer der Bildungsveranstaltung ohne Pausen oder dergleichen. Die Vergabe von ¼ oder ½ log-Punkten ist möglich. 1 ECTS entspricht 30 log-Punkten. Die Definition von Formaler, Nichtformaler und Informeller Fortbildung wird auf der nächsten Folie erläutert: Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

7 Definition Formale, Nichtformale und Informelle Bildung
Pflegefachpersonen auf einer Intensivstation bewegen sich auf den Stufen Nichtformale und Informelle Bildung. Für die Nichtformale Bildung tritt per 01. Januar 2017 das Weiterbildungsgesetz in Kraft. Quelle: Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

8 Nichtformale Bildung Fachspezifische Fortbildung Mind. 15 Std./Jahr
Themen aus Arbeitsprozess 1-4 (RLP) Nachweispflichtig Erweiterte Fortbildung Max. 5 Std./Jahr Themen aus Arbeitsprozess 2-4 (RLP) Nachweispflichtig Nichtformale Bildung (Fachspezifisch und allgemeine Bildung) Als fachspezifische Fortbildungen gelten Fortbildungen, die auf das Arbeitsfeld der diplomierten Expertinnen/Experten Intensivpflege NDS HF ausgerichtet sind (Arbeitsprozess 1 des RLP NDS HF AIN). Sie müssen dem Erhalt sowie der Aktualisierung des Fachwissens dienen, um die Pflegequalität und die Sicherheit der Patientinnen/Patienten auf der Intensivstation zu gewährleisten. Pro Jahr müssen mind. 15 Std. fachspezifische Fortbildung nachgewiesen werden Diese Fortbildungsstunden sind nachweispflichtig. Die Themen für erweiterte Fortbildungen sind frei wählbar und müssen in Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit stehen. Pro Jahr können max. 5 Std. erweiterte Fortbildung nachgewiesen werden. Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

9 Nichtformale Bildungstätigkeiten
Spitalinterne/ Abteilungsinterne Fortbildungen E-Learning Kurse, Workshops Mentorenfunktion während NDS IP Dozententätigkeit NDS AIN Referate Kongresse, Symposien, Tagungen CAS, DAS, MAS Kurse, Workshops (auf Grund von Dauer) Referate E-Learning (auf Grund von Dauer) Kongresse, Symposien, Tagungen (pauschal pro Tag/ ½ Tag = 5 / 2,5 log-pkt.) CAS, DAS, MAS (analog ETCS: 3 ETCS = 30Pkt) Spitalinterne/ Abteilungsinterne Fortbildungen Dozententätigkeit NDS AIN ( pauschal 5 log-Pkt.) Mentorenfunktion während NDS IP (pauschal 5-log.pkt) Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

10 Informelle Bildungsleistungen
Artikel publizieren Diplomarbeiten begleiten Dozententätigkeit Posterpräsentation Berufsverbandstätigkeit Fallvorstellung/-Besprechung Informell erbrachte Bildungsleistungen werden pauschal vergütet. (es gibt dazu eine eigene Auflistung) Artikel publizieren ( 3-log-Pkt.) Diplomarbeiten begleiten ((3-log-pkt) Dozententätigkeit (in AIN 5-Log-Pkt) Posterpräsentation Berufsverbandstätigkeit Fallvorstellung/-Besprechung Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

11 Erfassungsinstrument
E-log wurde vom SBK und der SIGA entwickelt Laufend kommen weitere Mandanten (Curacasa) dazu E- Log ist ein übersichtliches, persönliches Erfassungsinstrument und gut erklärt. Es gibt dazu auch eine Bedienungsanleitung Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

12 Erfassungsinstrument
Verband Mandant Arbeitgeber (noch in Arbeit) e-log Plattform Gesundheitsfach-person Verband/Mandant: dies sind Institutionen, Gesellschaften die e-log für sich nutzen. z.B. die SGI Gesundheitsfachperson: sind in unserem Fall die Pflegefachpersonen die auf einer Intensivstation arbeiten. User Bildungsanbieter: Institutionen, die ein Label für ihre Bildungsangebote beantragen Arbeitgeber: Dieser Bereich ist im Aufbau und sollte im 2. Quartal 2017 für die Stationen nutzbar werden. Bildungsanbieter Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

13 Erfassungsinstrument
Funktionen für Gesundheitsfachpersonen Berufs- und Bildungsprofil online erstellen - e-log Zertifikat und log-Punkte erhalten Persönliches Login Log-Buch Log- Punkte Zertifikat CV-Lebenslauf Persönliches Login Log-Buch darin werden alle besuchte Weiter- und Fortbildungen verwaltet. Weiter- und Fortbildungen die ein Label tragen werden automatisch nach Besuch eingetragen Log- Punkte  werden automatisch oder von Hand eingetragen Zertifikat  wird automatisch von e-log ausgestellt. Eine Übersicht steht immer zu Verfügung. Curiculum Vitae-  Dieser kann für Bewerbungsschreiben individuell zusammengestellt und verwendet werden Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

14 eine SGI – Mitgliedschaft
Kosten Mitglieder SGI/SBK/SIGA kostenlos Nicht- Mitglieder CHF90.-* /Jahr *exklusive Mehrwertsteuer eine SGI – Mitgliedschaft lohnt sich Die SGI- Mitgliedschaft beläuft sich auf CHF100. Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

15 Kriterien für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
Bildungsanbieter: Qualitätssicherung Antragstellung Deklaration der Netto-Dauer Präsenzkontrolle Teilnehmer Deklaration Sponsoring Bildungsanbieter sind alle Institutionen, die Fort- und Weiterbildung anbieten also auch jede Klinik und Intesivsatation Um eine Veranstaltung Labeln zu lassen braucht es folgende Angaben, diese werden von der SGI- KWFB geprüft und genehmigt. Qualitätssicherung Antragstellung Deklaration der Netto-Dauer Präsenzkontrolle Teilnehmer Deklaration Sponsoring Als Bildungsanbieter anmelden (Prüfung durhc die SGI KWFB) Antrag Label Online über e-log Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

16 Kriterien für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
Titel Terminierung Dozent Zielgruppe Lernziele/Kompetenzen Methodik-Didaktik/Aktualität Präsenzkontrolle/Lernkontrolle Titel Terminierung Dozent Zielgruppe Lernziele/Kompetenzen Methodik-Didaktik/Aktualität Präsenzkontrolle/Lernkontrolle Quelle: Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

17 Label für Bildungsveranstaltungen
Gültigkeit: Einmalig stattfindende Veranstaltungen Wiederholt stattfindende Veranstaltungen (Fortbildungskonzepte) Re-Label-Vergabe Wiederholt stattfindende Veranstaltungen  Laufende Jahres- Programme können in einem Konzept ein Label beantragen. Re-Label- Vergabe alle 2 Jahre (vereinfachte Prüfung des Programmes) Regelmäßig stattfindende Tagungen, Kongresse (z.B. SGI- Jahrestagung) werden von den Anbietern für das Label eingereicht. Kopie der Gebührenordnung SBK Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

18 ab 01. Februar 2017 Ab Februar 2017 ist die SGI über e-Log aufgeschaltet und nutzbar für User und Bildungsanbieter Klärung mit dem SBK über die Zusammenarbeit und Nutzung von E-log läuft. Bis dahin werden die einzelnen Fachkommissionen und Interessegemeinschaften informiert Ebenfalls werden wir alle Intensivstationen/Institutionen, Bildungsanbieter, Pflegefachpersonen anschreiben und informieren Quelle: Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung

19 Quellen Bundesgesetz über die Weiterbildung (2014). Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Zugriff am auf weiterbildungsgesetz.html Masterplan Bildung Pflege – Zwischenbericht (2014). Staatssekretariat für Forschung, Bildung und Innovation, Zugriff am auf Rahmenlehrplan für Nachdiplomstudiengänge der Höheren Fachschulen Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (2012). Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté), Bern. Richtlinien für die Anerkennung von Intensivstationen (IS) durch die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) (2013)., Kommission für die Anerkennung der Intensivstationen (KAI), Zugriff am auf ssmi.ch/index.php/reglemente-und-formulare.html Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) (2014). Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Bern Januar 2017 SGI KWFB/SSMI Berufliche Fortbildung


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