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Vorsorge-Info Renzo Priore Generalagent Mark Keller Hauptagent.

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Präsentation zum Thema: "Vorsorge-Info Renzo Priore Generalagent Mark Keller Hauptagent."—  Präsentation transkript:

1 Vorsorge-Info Renzo Priore Generalagent Mark Keller Hauptagent

2 Themenübersicht Aufbau der Vorsorge in der Schweiz
Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungen Grenzbeträge Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen Gestaltung der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung (WEF) Ihre persönliche Vorsorgeanalyse

3 Themenübersicht Aufbau der Vorsorge in der Schweiz
Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungen Grenzbeträge Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen Gestaltung der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung (WEF) Ihre persönliche Vorsorgeanalyse

4 Aufbau der Vorsorge in der Schweiz
Bedarfsgerechte Vorsorge Drei-Säulen-Konzept Existenzsicherung Ergänzungs- leistungen (EL) Staatliche Vorsorge AHV/IV Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Über- obligatorische Vorsorge Berufliche Vorsorge Obligatorisch BVG/UVG Individuelle Ergänzung Freie Vorsorge (Säule 3b) Private Vorsorge Gebundene Vorsorge* (Säule 3a) 1. Säule 2. Säule 3. Säule * mit zusätzlicher Steuervergünstigung

5 Themenübersicht Aufbau der Vorsorge in der Schweiz
Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungen Grenzbeträge Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen Gestaltung der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung (WEF) Ihre persönliche Vorsorgeanalyse

6 Finanzierung AHV / IV Umlageverfahren Beiträge von Arbeitnehmer +
Beiträge von Arbeitgeber finanzieren laufende Alters- leistungen Invaliden- leistungen Hinterlassenen- leistungen

7 Finanzierung BVG Kapitaldeckungsverfahren Kapital und Zinsen
Beiträge von Arbeitnehmer + Beiträge von Arbeitgeber Kapital und Zinsen finanzieren künftige, eigene Alters- leistungen Invaliden- leistungen Hinterlassenen- leistungen

8 Demographische Entwicklung
Erwerbstätige Rentner 1950 6,2 : 1 1990 4,4 : 1 2040 1,8 : 1

9 Themenübersicht Aufbau der Vorsorge in der Schweiz
Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungen Grenzbeträge Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen Gestaltung der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung (WEF) Ihre persönliche Vorsorgeanalyse

10 Grenzbeträge 2011 AHV/IV – BVG – UVG

11 Themenübersicht Aufbau der Vorsorge in der Schweiz
Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungen Grenzbeträge Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen Gestaltung der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung (WEF) Ihre persönliche Vorsorgeanalyse

12 Leistungsübersicht Beispiel für Vorsorgelücke im Alter

13 Ursachen für Invaliditätsfälle
In der Schweiz wohnhafte Bezüger von Invalidenversicherungsrenten (2009) Quelle: IV-Statistik Dezember 2009 Psychische Erkrankungen 40,9% Erkrankungen von Knochen oder Bewegungsorganen 19,1% Unfälle 9,1% Geburtsgebrechen 1 1,7% andere Erkrankungen 12,1% Erkrankungen des Nervensystems 7,0%

14 Themenübersicht Aufbau der Vorsorge in der Schweiz
Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungen Grenzbeträge Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen Gestaltung der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung (WEF) Ihre persönliche Vorsorgeanalyse

15 Versicherte Personen gemäss BVG
Beginn Beitragszahlung Invaliden- und Hinterlassenenversicherung (Risikoprämien) Beginn Beitragszahlung Altersversicherung (Sparprozess) 1. Januar Altersjahre Grundsatz: Dem BVG-Obligatorium unterstehen Arbeitnehmer, die bei der AHV versichert sind, das 17. Altersjahr vollendet haben, über einen massgebenden AHV-Jahreslohn von mehr als CHF – (Eintrittsschwelle) verfügen, das 65. Altersjahr (Männer) bzw. 64. Altersjahr (Frauen) noch nicht erreicht haben.

16 Welcher Lohn ist versichert?
Lohnanteile über dem BVG-Maximum sind in der 1. und der obligatorischen 2. Säule nicht versichert. AHV-Lohn – – – – – – koordinierter Lohn = BVG-Lohn = versicherter Lohn CHF – 3 480.–* CHF – * Der minimal versicherte BVG-Lohn beträgt im Lohnbereich zwischen der Eintrittsschwelle – und – konstant –

17 Im BVG nicht versichert
Koordinierter Lohn 2011 Übersteigender Lohn* Im BVG nicht versichert Über- obligatorium Im BVG-Obligatorium nicht versichert BVG-Lohnmaximum CHF – Koordinierter Lohn gem. BVG, max. CHF – (versicherter Lohn) AHV-Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug von CHF – BVG Maximale AHV-Rente CHF – Koordinierter Lohn stets CHF – entspricht minimal versichertem Lohn BVG-Koordinationsabzug CHF – Eintrittsschwelle CHF – * bis insgesamt max. CHF – versicherbar (entspricht dem 10-fachen BVG-Lohnmaximum)

18 Altersleistungen im Alter 65/64
Altersgutschriften (in % des versicherten Lohnes) Total Altersgutschriften + Zins (Verordnung Bundesrat per : 2%) = Altersguthaben x Umwandlungssatz = Höhe jährliche Altersrente (Kapitalauszahlung des Alters- guthabens möglich, sofern im Reglement vorgesehen) Männer Frauen 7% 15% 10% 18%

19 AXA Sammelstiftungen Umwandlungssatz
Übersicht jahrgangsspezifische BVG-Umwandlungssätze (UWS) Jahr Jahrgang Männer Pensions- alter Männer UWS Männer (in %) Jahrgang Frauen Pensions- alter Frauen UWS Frauen (in %) 2005 1940 65 7,15 1942 64 7,20 2006 1941 7,10 2007 1943 2008 7,05 1944 2009 1945 7,00 2010 1946 6,95 2011 1947 6,90 2012 1948 6,85 2013 1949 6,80 ab 2014 1950

20 Veränderung der Altersrente bei Vorbezug bzw. Aufschub
Vorbezug = gekürzte Leistung, längere Rentendauer, weniger Beiträge, weniger Zins Aufschub = erhöhte Leistung, kürzere Rentendauer, mehr Beiträge, mehr Zins Altersrente* 0% 50% 100% 150% 175% 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 Alter 165,0% 148,4% 134,0% 121,5% 110,1% 100,0% 89,0% 79,3% 70,6% 62,9% 56,0% Normalleistung Alter 65 * In % der Altersrente im Alter 65. Die Prozentangaben sind anhand eines Beispiels gerechnet. Der im Einzelfall gültige Prozentsatz muss jeweils neu ermittelt werden.

21 Steuerliche Behandlung
Alters- guthaben reduzierte Besteuerung als Einkommen + Besteuerung als Vermögen AHV-pflichtiger Lohn Beitrag BVG Beitrag AHV / IV / EO keine Besteuerung Besteuerung als Einkommen AHV BVG Besteuerung als Einkommen Renten

22 Gleitende Pensionierung Beispielschema
Aufschub Teilpensionierung Reduktion auf 70% 1. Schritt (Rente/Kapital) Reduktion auf 50% 2. Schritt (Rente/Kapital) Pensionierung 4. Schritt (Rente/Kapital) Reduktion auf 30% 3. Schritt (Rente/Kapital) Ordentliches Pensionierungsalter

23 Einkauf von Beitragsjahren
Kapital in CHF 50 000 Summe der regl. Alters- gutschriften (ohne Zinsen) auf Basis des versicherten Lohnes im Zeitpunkt des Einkaufs maximal mögliches Altersguthaben separate Freizügigkeitsguthaben vorhandenes Altersguthaben maximale Einkaufssumme tatsächliche Situation per Berechnungsdatum

24 Themenübersicht Aufbau der Vorsorge in der Schweiz
Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungen Grenzbeträge Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen Gestaltung der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung (WEF) Ihre persönliche Vorsorgeanalyse

25 Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
Vorbezug und Verpfändung sind für folgende Zwecke im In- und Ausland zulässig: Erwerb und Erstellung von Wohneigentum Ausbau oder Umbau von Wohneigentum Rückzahlung von Hypothekardarlehen Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften

26 Steuerbelastung bei Vorbezug
Der Versicherte hat den Vorbezug im Zeitpunkt des Bezuges als Kapitalleistung aus der Vorsorge zu besteuern. Der Steuerbetrag kann nicht mit dem Vorbezug verrechnet werden.

27 Rückerstattung des Steuerbetrages
Bei der Rückzahlung des Vorbezuges kann der Versicherte die Rückerstattung des Steuerbetrages (ohne Zins) verlangen, der auf dem Vorbezug erhoben wurde.

28 Die Auswirkung des Vorbezugs
Besteuerung bei Vorbezug Überweisung von Vorsorgegeldern Eigenkapital Leistungskürzung Zusatzversicherung

29 Vorbezug von Pensionskassengeldern
BVG Altersguthaben Überobligatorische berufliche Vorsorge Minimalbetrag: CHF – Vorbezug bis Alter 50: maximal zur Höhe der Freizügigkeitsleistung Vorbezug ab Alter 50: Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung oder Freizügigkeitsleistung im Alter 50

30 Die Auswirkung der Verpfändung
keine Besteuerung bei Verpfändung Fremdkapital keine Leistungskürzung Vorsorgegeld bleibt bis zur Pfand- verwertung in der Vorsorgeeinrichtung höheres Hypothekardarlehen Verzicht/Aufschub der Amortisation Zinsvergünstigung auf nachrangiger Hypothek

31 Der Versicherungsausweis (1)
Jede versicherte Person erhält jährlich einen Versicherungsausweis, welcher über die Leistungen und Beiträge informiert.

32 Der Versicherungsausweis (2)

33 Der Versicherungsausweis (3)

34 Themenübersicht Aufbau der Vorsorge in der Schweiz
Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungen Grenzbeträge Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen Gestaltung der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung (WEF) Ihre persönliche Vorsorgeanalyse

35 Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation?
Wie bin ich versichert? Ruhestandsplanung? Eigenheimfinanzierung? Nutzung von Steuererleichterungen? Finanzielle Absicherung meiner Angehörigen? Wähle ich eine Rente oder Kapital aus der 2. Säule? Individuelle Analyse Wir begleiten Sie gerne in allen Vorsorge- und Finanzfragen!!!

36 Ihre persönliche Vorsorgeanalyse
Individuelle Lösungen sind gefordert. Wir helfen Ihnen gerne sie zu finden! Dazu benötigte Unterlagen: Ihre Versicherungspolice(n) persönliche Angaben

37 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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