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Die berufliche Vorsorge der Lehrpersonen Leistungs- oder Beitragsprimat resp. kollektive oder individuelle Finanzierung?

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Präsentation zum Thema: "Die berufliche Vorsorge der Lehrpersonen Leistungs- oder Beitragsprimat resp. kollektive oder individuelle Finanzierung?"—  Präsentation transkript:

1 Die berufliche Vorsorge der Lehrpersonen Leistungs- oder Beitragsprimat resp. kollektive oder individuelle Finanzierung?

2 Das Prinzip Leistungsprimat Beitragsprimat
Rente = Prozentsatz des letzten versicherten Lohnes BLVK: 65% nach 38 Beitragsjahren (während Sanierung 40 Jahre) Beitragsprimat Rente = je nach einbezahlten Beiträgen Beiträge + Zins = Sparkapital; Umwandlungssatz ergibt Rente Die BLVK ist ein Mischsystem von Leistungs- und Beitragsprimat. Die Leistungen sind im Gesetz festgehalten, die Beiträge im Reglement. Eigentlich sollte nicht nur von einem Primatwechsel, sondern auch von einem Wechsel von der kollektiven zur individuellen Finanzierung gesprochen werden. Bei der BLVK werden beispielsweise die Überbrückungsrenten schon heute individuell finanziert, die übrigen Leistungen aber kollektiv. Der Umwandlungssatz ist in den letzten Jahren auf Grund der erhöhten Lebenserwartung vom Bundesrat gesenkt worden. Er gilt für den obligatorischen Bereich. Im freiwilligen Bereich ist die Kasse frei. Dies hat beim Beitragsprimat einen direkten Einfluss auf die Rentenhöhe. Im Beitragsprimat besteht ein hoher Sparzwang für die jüngeren Versicherten, damit sie von Zins und Zinseszins profitieren können. Lücken während diesen Jahren (Geburtsurlaub, kleine Pensen ...) wirken sich daher stark auf die spätere Rentenleistung aus.

3 Kosten Leistungsprimat Beitragsprimat
Die Kosten sind von der Lohnentwicklung abhängig und darum nur teilweise im Voraus bekannt. Beitragsprimat Die Kosten sind im Voraus bekannt. Die Kosten für die Pensionskasse, die Arbeitgeber und die Versicherten sind beim Leistungsprimat von der Lohn- und Inflationsentwicklung abhängig und deshalb nicht genau planbar. Beim Beitragsprimat sind die Kosten auch von der Lohnentwicklung und der Inflation abhängig. Weil beim reinen Beitragsprimat keine Einkäufe stattfinden, sind sie als Prozentsatz der Lohnsumme relativ klar planbar.

4 Lohnerhöhungen Leistungsprimat Beitragsprimat
Die Leistungen bleiben erhalten, müssen aber von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachfinanziert werden. Beitragsprimat Der Vorsorgegrad sinkt. Korrekturen sind teilweise möglich. In der BLVK kann erst ab dem 55. Lebensjahr auf eine rückwirkende Versicherung (Einkauf) verzichtet werden. Der Zwang zur Nachfinanzierung bietet Schutz für die Versicherten. Im Beitragsprimat wird die prozentuale Leistung der Rente sinken, da die bisherigen Jahre nicht nachversichert, sondern nur die kommenden Jahre finanziert werden. Meistens übernimmt der Arbeitgeber keine Verdiensterhöhungsbeiträge. Je nach Reglement sind Korrekturen möglich, doch meistens ausschliesslich vom Arbeitnehmer zu bezahlen.

5 Inflation Leistungsprimat Beitragsprimat
Der Teuerungsausgleich wird zum Leistungserhalt vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachfinanziert. Beitragsprimat Die Versicherten tragen das Risiko, da die Inflation meistens ungenügend berücksichtigt wird. Der Teuerungsausgleich ist Bestandteil des Lohnes und wird damit in Zukunft berücksichtigt. Sie muss wie eine Lohnerhöhung nachfinanziert werden. Im Beitragsprimat kann die Teuerung auch berücksichtigt werden. Allerdings wird diese meistens nur teilweise berücksichtigt und selten voll ausgeglichen.

6 Anlagerisiko Leistungsprimat Beitragsprimat
Das Risiko trägt die Pensionskasse. Bei Sanierungen müssen aber auch die Arbeitgeber und Versicherten mithelfen. Beitragsprimat Das Risiko tragen die Versicherten. Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz fest. Gerade am Beispiel der BLVK zeigt sich, dass trotz der schmerzlichen Sanierungsbeiträge für die Versicherten ein besserer Schutz besteht, da auch die Arbeitgeber mitzahlen müssen und so ein rigoroser Leistungsabbau meistens verhindert werden kann. Der Mindestzinssatz für den obligatorisch versicherten Bereich richtet sich nach der Situation auf dem Kapitalmarkt. In den letzten Jahren wurde er wiederholt gesenkt, trotz der anziehenden Konjunktur aber noch nicht erhöht. Geplant ist nun eine kleine Erhöhung auf 2.75%. Je nach Höhe des Zinses steigt oder sinkt die zu erwartende Rente. Die Modellrechnungen beim Projektbericht Futura rechnen mit durchschnittlichen 4% Verzinsung der Altersguthaben. Zum Vergleich: Die Sammelstiftung Communitas rühmt sich für ihren durchschnittlichen Zins von 3.75% in den letzten zehn Jahren. Damit wird klar, dass die zur Diskussion stehenden Beitragsmodelle äusserst riskant gerechnet sind. Das Risiko tragen vor allem die jungen Versicherten, da sie am stärksten und am längsten dem Spardruck ausgesetzt sind. Auch im Beitragsprimat trägt zuerst einmal die Kasse das Anlagerisiko. Sie kann es aber besser auf die Versicherten überwälzen als im Leitungsprimat.

7 Kosten bei einem Systemwechsel
Eine Besitzstandsgarantie, die auch die künftige Lohnentwicklung berücksichtigt kostet je nach Modell über eine Milliarde. Die BLVK müsste zuerst vollständig vom Kanton ausfinanziert sein. Auch das verursachte enorme Kosten. Insbesondere die Versicherten ab dem 45. Lebensjahr riskieren einen massiven Leistungsabbau. Zwar werden flankierende Massnahmen versprochen, doch soll dabei eine Billigvariante, welche die künftige Lohnentwicklung nicht berücksichtigt, vorgezogen werden. Eine Unterdeckung bei der Pensionskasse bedeutet bei einem Primatwechsel ein höheres Risiko für die Versicherten, da die Kasse mit weniger Geld trotzdem einen guten Zins erwirtschaften muss. Das Anlagerisiko tragen dabei allein die Versicherten.

8 LEBE-Haltung LEBE ist gegen einen Primatwechsel resp. Wechsel von der kollektiven zur individuellen Finanzierung der Altersrente, weil das Anlagerisiko einseitig die Versicherten tragen die Leistungen mangels gerechten flankierenden Massnahmen voraussichtlich sinken die Umstellung zu Lasten der älteren Versicherten ausfällt. Modellrechnungen belegen, dass vor allem Versicherte ab dem 45. Lebensjahr mit Einbussen zu rechnen haben. Gerade ältere Versicherte finanzierten in ihren Anfangsjahren solidarisch die Renten mit. Nun sollen sie plötzlich nicht von dieser Solidarität profitieren. Das erachtet LEBE als ungerecht. Vor allem die jungen Versicherten stehen beim Beitragsprimat unter einem hohen Sparzwang und tragen das grösste Risiko. Eine solche Vorsorgeregelung wird von LEBE nicht unterstützt. Es muss aus pädagogischen und wirtschaftlichen Gründen das Ziel des Arbeitgebers sein, die Lehrerinnen und Lehrer möglichst lange im Beruf zu behalten. Falls sich tatsächlich noch Probleme bei der BLVK finden lassen, so können diese innerhalb der bestehenden Finanzierungsmethode angegangen werden. Die ausführliche Stellungnahme zum Projekt „Futura“ ist einsehbar unter

9 LEBE-Forderungen LEBE fordert von der Regierung
keine weiteren Verschlechterungen, sondern Verbesserungen der beruflichen Vorsorge den Verzicht auf einen Primatwechsel das Projekt Futura ad acta zu legen. Je nach Ergebnis der Grossratsdiskussion wird LEBE über geeignete gewerkschaftliche Massnahmen entscheiden, um Verschlechterungen für die Lehrerinnen und Lehrer zu verhindern. LEBE zählt dabei auf die Unterstützung seiner Mitglieder.

10 Politische Agenda November 2007: Regierungsrat
Dezember 2007 (ev. Januar 2008) vorberatende Grossratskommission Januarsession 2008 (ev. Märzsession 2008) Grossrat (2009 Gesetzesdebatte im Grossen Rat) (2010/2011 ev. Referendum und Volksabstimmung) Regierungsrat verabschiedet den Bericht mit Antrag zuhanden Parlament Dezember 2007 (ev. Januar 2008) wird der Bericht in der vorberatenden Grossratskommission behandelt und eine Empfehlung dazu abgegeben Januarsession 2008 (ev. Märzsession 2008) berät der Grossrat den Bericht und entscheidet, ob ein Gesetz zum Finanzierungswechsel ausgearbeitet werden soll Wichtig wird der Antrag der vorberatenden Kommission sein. Deren Empfehlung an den Grossen Rat nimmt oftmals die Entscheidung voraus.

11 Noch Fragen? Die Geschäftsstelle steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Christoph Michel, oder


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