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Schulung und Begleitung der Individuellen Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz Präsentation der Projektergebnisse in der Abschluss- und Auftaktveranstaltung.

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Präsentation zum Thema: "Schulung und Begleitung der Individuellen Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz Präsentation der Projektergebnisse in der Abschluss- und Auftaktveranstaltung."—  Präsentation transkript:

1 Schulung und Begleitung der Individuellen Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz
Präsentation der Projektergebnisse in der Abschluss- und Auftaktveranstaltung am 2. August 2017 in Mainz Rückfragen an: Hans Oliva - FOGS GmbH - Tel , Fax -11; Dr. Heinz Jaschke - ceus consulting GmbH - Tel , Fax -4;

2 Ziele und Aufgabenstellung der Erprobung Grundlagen der Erprobung
Inhalte Ziele und Aufgabenstellung der Erprobung Grundlagen der Erprobung Fragestellungen der Erprobung Untersuchungs- bzw. Erhebungsdesign Ergebnisse der Erprobung aus Sicht der Klient*innen Mitarbeiter*innen der Erprobungskommunen externen Begleitung Zusammenfassende Bewertung und Entwicklungs- bedarfe aus Sicht der externen Begleitung 2 2

3 Ziele und Aufgabenstellung der Erprobung
Erprobung des ICF-gestützten Teilhabeinstrumentariums in (ausgewählten) rheinland- pfälzischen Kommunen im Hinblick auf die vier Bausteine Mantelbogen Bogen zur ICF-gestützten Erfassung der Teilhabebedarfe in fünf Lebensbereichen Ergebnisbogen inkl. Leistungsabsprache/Zielvereinbarung Bogen zur Lebensbereichsübergreifenden Prüfung der Zielerreichung/Wirkungsein- schätzung und Fortschreibung des Teilhabeplans (damaliger und heutiger) fachlicher Bezugsrahmen für das Teilhabeinstrumentarium: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe Bundesteilhabegesetz (BTHG)

4 Grundlagen der Erprobung
konzeptgemäß richtet sich das neue Instrumentarium im Besonderen auf die Erfassung der Teilhabebedarfe im Bereich Wohnen für die Zielgruppe erwachsene Menschen mit Behinderungen Erprobung des ICF-gestützten Teilhabeinstrumentariums in (ursprünglich) neun Kommunen Landkreise: Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Kusel, Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn-Kreis Städte: Kaiserlautern, Neustadt und Trier Erprobung von jeweils fünf Neufällen (also max. 45) aus dem Bereich Wohnen mit möglichst zwei psychisch beeinträchtigten Menschen/suchtkranke Personen zwei geistig behinderte Menschen eine Person mit Mehrfachbehinderung Befristung der jeweiligen Teilhabeplanung auf sechs Monate

5 Fragestellungen der Erprobung – I
Enthält der Mantelbogen alle wesentlichen Dimensionen, um die nachfragende Person hinsichtlich der für die Bedarfsermittlung relevanten Merkmale zu beschreiben? Können die nachfragenden Personen in angemessener Weise ihre Anliegen, Wünsche und Ziele in die neue Teilhabeplanung einbringen? Können diese in geeigneter Weise dokumentiert werden? Gelingt die (qualitative) Beschreibung der Fähigkeiten der nachfragenden Person? Ist die Anwendung der je Lebensbereich festgelegten ICF-Items praktikabel? Welche Probleme ergeben sich bei der Anwendung der ICF-Items? Fehlen ICF-Items, um eine Bedarfsermittlung durchzuführen? Ist eine Bewertung der Funktionsbeeinträchtigungen auf Basis der ICF-Items möglich? Ist eine Beschreibung der (umweltbezogenen und personalen) Kontextfaktoren leistbar? Treten dabei Schwierigkeiten auf, wenn ja, welche? Ist eine zusammenfassende Beschreibung der Bedarfssituation auf der Grundlage der im Bedarfserhebungsbogen vorgegebenen Arbeitsschritte möglich? Konnten mit den nachfragenden Personen vorrangige (operationale) Ziele erarbeitet werden? Treten dabei Probleme auf, wenn ja, welche?

6 Fragestellungen der Erprobung – II
Ist grundsätzlich mit Hilfe des Bedarfsermittlungsbogens eine angemessene Erfassung des Teilhabebedarfs möglich? Entsprechen die mit den Klient*innen und den Leistungsanbietern erarbeiteten Ziele den S.M.A.R.T.-Kriterien? Konnten die ermittelten Teilhabebedarfe mit Blick auf die Zielerreichung in entsprechende Zeiteinheiten (Stunden pro Woche) umgesetzt werden? Ist eine Fortschreibung der Teilhabeplanung auf Basis des Zielerreichungsbogens möglich? Treten dabei Probleme auf, wenn ja, welche?

7 Untersuchungs- und Erhebungsdesign
Erprobung und Bewertung von max. 45 Teilhabeplanungen teilnehmende Beobachtung der externen Begleitung von 27 Bedarfsermittlungsgesprächen in sechs Erprobungskommunen von 17 unterschiedlichen Mitarbeiter*innen schriftliche (teilstandardisierte) Befragung der an den Bedarfsermittlungsgesprächen beteiligten 27 Klient*innen (Rücklauf: Bogen von 16 Klient*innen) schriftliche (teilstandardisierte) Befragung der Mitarbeiter*innen der Erprobungskommunen in zwei Wellen: 1. Welle im September 2016 zu den Erfahrungen im Hinblick auf die Anwendung des Teilhabeinstrumentariums (Mantelbogen, Bogen zur Erfassung des Teilhabebedarfs und Ergebnisbogen); Rücklauf: 14 von 17 Beschäftigten haben sich an der Befragung beteiligt 2. Welle im Februar 2017 zu den Erfahrungen hinsichtlich der Anwendbarkeit des Bogens zur Zielerreichung/Wirkungseinschätzung und Fortschreibung der Teilhabeplanung; Rücklauf: 14 von 17 Beschäftigten haben an der Befragung teilgenommen Erfassung und Auswertung der 27 in den Erprobungskommunen erstellten Teilhabepläne Erfassung und Auswertung der 19 in den Erprobungskommunen erstellten Bogen zur Prüfung der Zielerreichung/Wirkungseinschätzung und Fortschreibung der Teilhabeplanung

8 Methodische Anmerkungen
explorative Untersuchung keine repräsentative Stichprobe sowohl nach Art der Beeinträchtigungen als auch nach den im Rahmen der Erprobung ermittelten Teilhabebedarfe der nachfragenden Personen Erprobung des Teilhabeinstrumentariums in 27 Bedarfsermittlungsgesprächen und in 19 Gesprächen zur Überprüfung der Zielerreichung/Wirkungseinschätzung Erprobung des Teilhabeinstrumentariums in sieben bzw. sechs Kommunen mit insgesamt 17 Mitarbeiter*innen (Bedarfsermittlung) und zehn Beschäftigten (Zielerreichung/Wirkungsein- schätzung)

9 Ergebnisse der Erprobung: Sicht der Klient*innen – I
Beurteilung des Bedarfsermittlungsgesprächs

10 Ergebnisse der Erprobung: Sicht der Klient*innen – II
Einschätzungen zur Antragstellung

11 Ergebnisse der Erprobung: Sicht der Mitarbeiter*innen – I
alle Befragten wiesen darauf hin, dass der Mantelbogen alle wesentlichen Dimensionen enthält, um die nachfragenden Personen hinsichtlich der für die Bedarfsermittlung relevanten Merkmale zu beschreiben nach Einschätzung aller befragten Mitarbeiter*innen konnten die Klient*innen ihre Anliegen, Wünsche und Ziele in den Gesprächen „gut einbringen“ und diese in den dafür vorgesehenen Freitextfeldern problemlos dokumentiert werden nach Ansicht des ganz überwiegenden Teils der Befragten (n = 12) gelang es ihnen gut, auf Basis des Bogens zur Bedarfsermittlung die Fähigkeiten der nachfragenden Personen zu besprechen und zu dokumentieren fast alle Befragten waren der Auffassung, dass die den fünf Lebensbereichen zugeordneten ICF-Items zur Erfassung der Teilhabebedarfe nützlich und praktikabel sind 13 Befragte waren der Auffassung, dass eine Erfassung und Bewertung der Kontextfaktoren möglich und wichtig ist eine zusammenfassende Beschreibung der Bedarfssituation unter VI. ist nach Auffassung aller Befragten (sehr) gut möglich nach Einschätzung von zwölf Befragten war es möglich, mit der nachfragenden Person operationale Ziele zu erarbeiten

12 Ergebnisse der Erprobung: Sicht der Mitarbeiter*innen – II
nach Meinung von elf Beschäftigten war eine Erfassung des Hilfe- und Teilhabebedarfs mit dem Bedarfsermittlungsbogen möglich der ganz überwiegende Teil der Befragten (zehn Personen) konnte die erfassten Bedarfe mit Blick auf die Zielerreichung in Zeiteinheiten umsetzen vier Befragte konnten die Umrechnung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs nicht allein auf der Grundlage des Bogens, sondern nur mit Hilfe von Erfahrungswerten aus der derzeit umgesetzten Teilhabeplanung vornehmen

13 Ergebnisse der Erprobung: Sicht der Mitarbeiter*innen – III
Zusammenfassende Bewertung des Teilhabeinstrumentariums

14 Ergebnisse der Erprobung zur Bedarfsermittlung: externe Begleitung
In einer Gesamteinschätzung der teilnehmenden Beobachtungen lässt sich aus Sicht der wissenschaftlichen Begleitung feststellen, dass die Mitarbeiter*innen im Großen und Ganzen keine gravierenden Probleme in der Anwendung des Teilhabeinstrumentariums hatten. Gleichwohl fiel es einem Teil der Mitarbeiter*innen erkennbar schwer, die ICF-Items anzuwenden, eine Bewertung der Funktionsbeeinträchtigungen nach ICF vorzunehmen und messbare Ziele gemeinsam mit den Klient*innen zu entwickeln.

15 Ergebnisse der Erprobung: Sicht der Mitarbeiter*innen – IV
Bewertung einzelner Aspekte der Überprüfung der Zielerreichung/Wirkungseinschätzung Dimensionen ja teils/teils nein der Bogen zur „Lebensbereichsübergreifenden Zielerreichung/Wirkungseinschätzung“ enthält alle wesentlichen Dimensionen, um die vereinbarten Ziele zu überprüfen 10 (71,4 %) 4 (28,6 %) die Einschätzungen der nachfragenden Person und der Leistungsanbieter ergaben ein Bild der Zielerreichung bzw. der Wirkung 9 (69,2 %) 4 (30,8 %) 1 (7,7 %) mit den nachfragenden Personen konnten im Rahmen der Fortschreibung der Teilhabeplanung neue/veränderte (operationale) Ziele erarbeitet werden 7 (53,8 %) 3 (23,1 %) 3 (23,1 %) mit den Leistungsanbietern konnten im Rahmen der Fortschreibung der Teilhabeplanung neue/veränderte (operationale) Ziele erarbeitet werden 7 (53,8 %) hat sich die Tabelle „Grad der Zielerreichung“ mit den dort vorgegebenen Items für die Besprechung der Zielerreichung/Wirkungs­einschätzung und Fortschreibung der Teilhabeplanung als geeignet erwiesen 10 (76,6 %) 2 (15,4 %) mit dem Bogen zur „Lebensbereichsübergreifenden Zielerreichung/Wirkungseinschätzung“ kann ein veränderter Teilhabebedarf in den fünf Lebensbereichen abgebildet werden 5 (45,5 %) 1 (9,1 %)

16 Ergebnisse der Erprobung: Sicht der Mitarbeiter*innen – V
Zusammenfassende Bewertungen der Überprüfung der Zielerreichung/Wirkungseinschätzung und Teilhabefortschreibung (absolut und in Prozent) Dimensionen sehr gut eher gut eher schlecht die nachfragenden Personen konnten ihre Einschätzungen zur Zielerreichung einbringen 2 (15,4 %) 8 (613,5 %) 3 (23,1 %) die Leistungsanbieter konnten ihre Einschätzungen zur Zielerreichung in angemessener Weise einbringen 1 (7,7 %) 12 (92,3 %) zusammenfassende Bewertung des Bogens zur „Lebensbereichsübergreifenden Zielerreichung/Wirkungseinschätzung“ 9 (69,2 %) Praktikabilität des Bogens zur „Lebensbereichsübergreifenden Zielerreichung/Wirkungs­ein­schätzung“

17 Zusammenfassung und Entwicklungsbedarfe aus externer Sicht – I
Die verschiedenen Befragungen haben gezeigt, dass der Mantelbogen alle wesentlichen Dimensionen umfasst, um die die Leistungen nachfragenden Personen hinsichtlich der für die Bedarfsermittlung wesentlichen Merkmale zu beschreiben. Insgesamt hat sich in der Erprobung gezeigt, dass die Klient*innen ihre Anliegen, Wünsche und Ziel in den Bedarfsermittlungsgesprächen in angemessener Weise einbringen können. Zugleich konnte beobachtet werden, dass insbesondere Personen mit erheblichen kognitiven Beeinträchtigungen, Schwierigkeiten hatten, im Rahmen der Bedarfsermittlung über ihre Wünsche und Anliegen zu sprechen. Schließlich wurde deutlich, dass ein Teil der Klient*innen sowohl durch die Gesprächsdauer als auch die Komplexität der Inhalte überfordert war. Mit Hilfe des Bogens zur Erfassung des Teilhabebedarfs gelang es recht gut, die Fähigkeiten der nachfragenden Personen zu besprechen und im Bogen zu dokumentieren. Der größte Teil der befragten Mitarbeiter*innen der Erprobungskommunen schätzt die den fünf Lebensbereichen zugeordneten Items zur Erfassung des Teilhabebedarfs als nützlich und praktikabel ein. Gleichwohl traten in der Anwendung der Items bei einzelnen Fachkräften auch Probleme auf. I.d.R. ist es den Mitarbeiter*innen gut gelungen, die Funktionsbeeinträchtigungen auf der Grundlage der ICF-Items zu erfassen. Zugleich betonten einzelne Fachkräfte, dass dies nur unter Rückgriff auf die Kontextfaktoren möglich war.

18 Zusammenfassung und Entwicklungsbedarfe aus externer Sicht – II
Insgesamt hat die Erprobung gezeigt, dass es den Mitarbeiter*innen der Erprobungs- kommunen überwiegend gut gelungen ist die umweltbezogenen und personalen Kontextfaktoren zu erfassen sowie eine fachliche Beurteilung und zusammenfassende Beurteilung der Bedarfssituation als Grundlage der Zielbildung zu erstellen. Auch die Bildung operationaler Ziele nach den S.M.A.R.T-Kriterien konnten von einem Großteil der Beschäftigten gut gemeinsam mit den nachfragenden Personen erarbeitet werden. Der allergrößte Teil der Beschäftigten war in der Lage mit dem Bedarfsermittlungsbogen den Teilhabebedarf der Menschen mit Behinderungen adäquat zu erfassen. Insofern konnte auch der professionelle Teilhabebedarfe mit Blick auf die Zielerreichung in Zeiteinheiten (Stunden pro Woche) „übersetzt“ werden. Einschränkend muss allerdings hinzugefügt werden, dass dies i. d. R. dann gut gelang, wenn die Mitarbeiter*innen über mehrjährige Erfahrungen in der Umsetzung von Teilhabeplanung verfügen. Ebenfalls positiv ist zu bewerten, dass es den Mitarbeiter*innen der Erprobungskommunen überwiegend gut gelang, wesentliche Verfahrensschritte der Überprüfung der Zielerreichung/Wirkungseinschätzung mit dem dazu einzusetzenden Bogen umzusetzen. Dabei wurde die Tabelle „Grad der Zielerreichung“ als guter Gesprächseinstieg bewertet.

19 Zusammenfassung und Entwicklungsbedarfe aus externer Sicht – III
Entwicklungsbedarfe werden aus Sicht der externen Begleitung insbesondere im Hinblick auf folgende Aspekte gesehen: Der im Rahmen des Projektvorhabens entwickelte Bogen zur Gesprächsvorbereitung sollte weiterentwickelt und künftig regelhaft im Teilhabeverfahren eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund des BTHG (§118) sollten die Anzahl und der inhaltliche Zuschnitt der im Bogen zur Erfassung des Teilhabebedarfs abgebildeten Lebensbereiche (und damit auch die Zahl der ICF-Items) künftig noch einmal grundsätzlich überdacht und entsprechend angepasst werden. Hierbei sollte auch berücksichtigt werden, dass der Bogen künftig auch für den Bereich Arbeit und andere Zielgruppen (Kinder und Jugendliche) eingesetzt werden kann. Die Bedarfserhebung und Bedarfsfeststellung sowie die Teilhabefortschreibung sollte – im Vergleich zur Erprobungsphase – künftig stärker im Rahmen einer Gesamtplanung i. S. des § 58 SGB XII (und neuerdings des BTHG § 117 [Kapitel 7 – Gesamtplanung) unter Einbeziehung auch vorrangiger Leistungsträger erfolgen.

20 Zusammenfassung und Entwicklungsbedarfe aus externer Sicht – IV
Alle Erhebungsbefunde in der Erprobung weisen darauf hin, dass die ICF-basierte Erfassung und Feststellung der Teilhabebedarfe sowie die Bildung von Zielen auf der Grundlage der S.M.A.R.T.-Kriterien sowohl durch die Mitarbeiter*innen der Erprobungskommunen als auch durch die Mitarbeiter*innen der Leistungsanbieter künftig intensiv geschult werden müssen. Wie die verschiedenen Erhebungen gezeigt haben, überforderte die Komplexität der behandelten Themen und die Bildung „smarter“ Ziele sowie die damit verbundene Dauer der Bedarfsermittlungs- und Teilhabefortschreibungsgespräche die Konzentrationsfähigkeit eines Teils der nachfragenden Personen. Vor diesem Hintergrund sollte künftig noch stärker darauf geachtet werden, dass die Zahl und die Dauer der Gespräche an den individuellen Ressourcen und Beeinträchtigungen der hilfesuchenden Personen ausgerichtet werden.

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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