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Veröffentlicht von:Klara Weiner Geändert vor über 8 Jahren
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1. Allgemeines 1. a) beteiligte und Ziele 1.b) rechtliche Grundlagen 2. Schritte des Hilfeplans 2.a) Schritte 1+2 1. b) Schritte 3+4 3. Aufgabe des Erziehers im Hilfeplanverfahren 4. Relevanz der Dokumentation 5. Veranschaulichung / Beispiele 01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn2
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Der Hilfeplan ist eine erzieherische Maßnahme für junge Menschen besteht in Deutschland seit 1990/91 wurde im Rahmen der Schaffung eines modernen Leistungsgesetzes (KJHG) formuliert und gesetzlich verankert er mehr als nur ein Formular Der Hilfeplan ist: Bemühen um die richtige(n) Hilfe(n) Vertrag zwischen allen Beteiligten Arbeitshilfe für die Durchführung und Prüfung der Hilfe(n) 01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn3
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Der Hilfeplan ist weiterhin: Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe Entscheidungshilfe im Einzelfall Instrument fachlicher Selbstkontrolle Beleg für die Beteiligung der Betroffenen Fahrplan für die Zusammenarbeit der Fachkräfte zeit- und zielgerichtetes Planungsinstrument Koordinierungsinstrument zwischen Jugendamt und Maßnahmenträger Entscheidungsgrundlage für Kostenträger Nachweis fachlicher Planungskompetenz 01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn4
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gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) §36 und §27ff 1)vor Beginn bzw. vor Änderung einer Inanspruchnahme der Leistung sind die Personensorgeberechtigten und das Kind zu beraten und über Möglichkeiten und Konsequenzen zu belehren 2)Entscheidung soll durch mehrere Fachkräfte getragen werden, der Hilfeplan zudem die Eignung und Notwendigkeit darstellen, sowie regelmäßig geprüft werden 3)in Fällen von Behinderung muss ein Arzt hinzugezogen werden 01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn5
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01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn6 fachlich- qualifizierte Durchführung ist bundesweit unterschiedlich Grundlage ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Hilfeplan, den alle am Hilfeplan beteiligten gemeinsam aufstellen Dient als Koordinierungsinstrument Information und Beratung beginnt mit ausführlicher Beratung der Betroffenen durch Jugendamt vor Hilfe muss Jugendamt abklären wieweit erzieherischer Bedarf besteht Maßstab für Beurteilung ist die mögliche oder bereits bestehende Gefährdung des Kindeswohls
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01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn7 Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für die Hilfen durch das Jugendamt nach Feststellung des erzieherischen Bedarfs müssen geeignete und notwendige Hilfen gefunden werden Jugendamt ist dem Verhältnismäßigkeitsprinzip verpflichtet zwischen Aussicht auf Erfolg und Einschränkungen der Leistungsberechtigten muss Balance bestehen
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01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn8 Gemeinsame Entscheidungen über die geeignete und notwendige Hilfe zur Erziehung (Hilfeplangespräch) Gespräch zwischen Jugendamt und Leistungsberechtigten (Kinder sind entsprechend dem Entwicklungsstand an sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen) Es wird eine einvernehmliche Entscheidung bezüglich der geeigneten und notwendigen Hilfeform getroffen
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01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn9 Erbringung der Hilfe und Fortschreibung des Hilfeplans Verantwortung trägt die ausgewählte Jugendhilfeeinrichtung Erstellt individuelle Erziehungspläne für Leistungsempfänger Dokumentation durch regelmäßige Aufzeichnungen Wird in vereinbarten Zeitabständen überprüft und fortgeschrieben
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übernimmt die pädagogische Betreuung der/des Adressaten Er/Sie sollte daher mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Schritten des HP vertraut sein gestaltet den „individuellen Erziehungsplan “ in Anlehnung an die Zielvereinbarungen des Hilfeplans Ansatz des IEP sind die stärken des Leistungsempfängers IEP enthält zudem Ziele bezüglich Ausbildungs- und Schulsituation motiviert, hört zu, begegnet Adressaten und Angehörigen wertschätzend 01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn10
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Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn01.09.2012 Erzieher/in macht sich ein Bild von der aktuellen Gesamtsituation, führt Elterngespräche E. steht im ständigen Kontakt zu Schulen und Ausbildungsstätten (bei Behinderung auch Werkstätten o.ä.) IEP soll methodisch vielseitige, individuell zugeschnittene Förderangebote aufweisen, im Einzelfall auch besondere pädagogische bzw. therapeutische Maßnahmen, die durch die E. begleitet werden E. führt Übungen durch und spricht mit Adressaten über Erfahrungen und baut Ängste ab 11
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Hilfeplan dient als Koordinationsinstrument zw. Jugendamt, Leistungserbringer und Leistungsberechtigten Trägt zur Qualifizierung des Hilfeprozesses bei Individuelle Erziehungspläne werden erstellt es werden die Schritte und Maßnahmen aufgezeigt Arbeit wird regelmäßig dokumentiert Situationsbericht dient als Grundlage für das nächste Hilfeplangespräch Jugendamt ist zuständig 01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn
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Nach Erstellung wird Hilfeplan halbjährig überprüft und weiter geschrieben Immer neue Gespräche der an der Hilfe beteiligten Auf grund des Situationsberichtes Überprüfung inwieweit die gesetzten ziele erreicht wurden Nach Analyse der Ist- Situation erfolgt die Fortschreibung des hilfeplanes Ist- Situation = wie hat sich die Situation verändert? Welche konkreten Ziele wurden nach Ansicht der Beteiligten durch die Ausgewählten Maßnahmen erreicht, nicht erreicht oder verändert? 01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn
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Film vom Landesverband Rheinland über Hilfeplanverfahren und gelebte Integration Quelle: youtube.com 01.09.2012 Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn
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