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Betreuungseinrichtungen zur stationären Pflege

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Präsentation zum Thema: "Betreuungseinrichtungen zur stationären Pflege"—  Präsentation transkript:

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2 Betreuungseinrichtungen zur stationären Pflege
- Landesbezirk NRW Situation in den Betreuungseinrichtungen zur stationären Pflege älterer Menschen in NRW Stand:

3 Pflegebedürftige in NRW (nach Pflegestatistik 2007)
aus: Landesberichterstattung Gesundheitsberufe - Situation der Ausbildung und Beschäftigung in NRW

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9 Pflegerische Betreuung in der Altenpflege
Direkte Pflege: 1. Unterstützung im Bereich der Mobilität Einzelaktivitäten zur Förderung/Erhaltung der Mobilität Lagern Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen (AZB) Unterstützung beim An-, Aus- und Umkleiden Unterstützung beim Gehen, Stehen, Treppensteigen, Fortbewegen im Rollstuhl Unterstützung beim Verlassen/Wiederaufsuchen der Einrichtung

10 2. Unterstützung bei der Ernährung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Hilfe bei der Sondenernährung 3. Unterstützung im Bereich Ausscheidungen Hilfen beim Toilettengang Hilfen bei der Ausscheidung Rektale Abführmethoden Blasenkatheter legen/wechseln 4. Unterstützung im Bereich der Körperpflege Unterstützung bei Waschungen Unterstützung beim Duschen/Baden Unterstützung bei der sonstigen Körperpflege

11 Interventionen zur Unterstützung bei psychischen und
sozialen Problemlagen und Bedürfnissen (psychiatrische Pflege) Einzelgespräche Unterstützung bei sozialen Kontakten/sozialer Teilhabe Interventionen bei Wanderungstendenz Einzelbetreuung bei Selbst- und Fremdgefährdung Interventionen bei speziellen psychischen Problemlagen Spezielle Pflege (Behandlungspflege) Wundversorgung und Verbände Medizinische Einreibung Medikamentengabe Subcutane Injektionen Kontrolle Vitalparameter/Gewicht Blutzuckerkontrollen Sonstige spezielle Pflege

12 Mittelbare klientenbezogene Leistungen
(indirekte Pflege) Pflegeplanung und -dokumentation Stellen der ärztlich verordneten Medikation Zusammenarbeit mit externen Stellen Arbeitsbesprechungen (einrichtungsintern) Koordination, Organisation, Verwaltung Kontakte zu Angehörigen/Bezugspersonen der Bewohner/-innen Kooperation mit freiwilligen Helferinnen und Helfern Aufräum-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten Tätigkeiten zur Vor- und Nachbereitung von unmittelbar bewohnerbezogenen Maßnahmen

13 Circulus Vitiosus Immer weniger Personal immer weniger Geld
soll für immer weniger Geld immer pflegebedürftigere Menschen mit immer besserer Qualität versorgen.

14 Pflegefehler und –risiken bei Personalmangel
Dekubitus, Kontrakturen, Intertrigo, Thrombosen und Pneumonie aufgrund unzureichender Prophylaxen Infektionen durch fehlerhafte Pflege (z.B. „Katzenwäsche“), mangelnde Hygiene und unzureichende Schutzkleidung Austrocknung und Mangelernährung Stürze und Verirrungen durch unzureichende Aufsicht und Sorgfalt Myoklonische Anfälle durch plötzliches und zu frühes Wecken Beschneidung von Freiheiten und des Selbstbestimmungsrechtes z.B. durch Fixierung

15 Qualitätsmängel in der Pflege

16 Weitere Fehler • Kooperationsfehler → Kommunikationsmängel
→ Koordinationsmängel → Qualifikationsmängel → Kompetenzabgrenzungsmängel → Dokumentationsfehler • Aufklärungsfehler z.B. Aufklärung zu Gefahrenquellen

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18 1. Ziele der Pflegeversicherung
Entlastung der Kommunen als Träger der Sozialhilfe Keine Abhängigkeit der Pflegebedürftigen in Heimen von der Sozialhilfe Keine Belastung der Unternehmen, aber der Beschäftigten z.B. durch Streichung eines Feiertages Begrenzung und Stabilität der Beitragsentwicklung im Interesse der Beitragszahler (Beschäftigte und Arbeitgeber)

19 2. Privat vor Staat – Kapitalorientierter Pflegemarkt
Schaffung eines offenen Pflegemarktes insbesondere für private und freigemeinnützige Träger Ausdruck eines marktwirtschaftlich geführten Wettbewerbs ist die Herausbildung eines Überangebotes mit Niedrigstpreisen, ständigen „Marktbereinigungen“ und Konzentration Kostenbegrenzung im Pflegebereich durch Forcierung des wirtschaftlichen Wettbewerbs und daraus folgendem Druck auf tarifliche Leistungen

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22 3. ambulant vor stationär: Folgen für stationäre Pflegeeinrichtungen
höheres Alter der Pflegebedürftigen beim Einzug und höheres Durchschnittsalter der Bewohner(innen) höhere Pflege- und Behandlungsbedürftigkeit zunehmende Multimorbidität (Mehrfacherkrankungen) und Demenz (ca. 60% der Bewohner/innen) zusätzliche Erschwernisse wie z.B. Weglauftendenz, größere Sturzgefahr, nachlassendes Trinkbedürfnis, zunehmende Schwäche des Immunsystems, zunehmende Stuhl- und Harninkontinenz kürzere Wohnzeit in der Pflegeeinrichtung (1992 ca. 5 Jahre und 2008 ca. 3,6 Jahre) Abnahme der sozialen Betreuung und sozialen Teilhabe am öffentlichen Leben

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29 Ausländische Pflegekräfte

30 Projekt im Kreis Recklinghausen
Antrag auf Hilfe zur Pflege in Stationären Einrichtungen – Prüfung der Heimnotwendigkeit Fachkraft Pflege/soziale Beratung Hausbesuch Beratung der Angehörigen Gespräch mit Pflegedienst, Betreuer u.ä. Amtsärztin Besuch im Krankenhaus Gespräch mit behandelnden Ärzten, Sozialdienst Reha-Potential u. Prognose Fallkonferenz Individuellen Hilfeplan erstellen Entscheidung über die Heimnotwendigkeit Dokumentation Auswertung

31 4. Verkürzung der Liegezeiten in den Krankenhäusern durch Einführung der DRG‘s

32 z.B. Langzeitbeatmung

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34 5. Sinkende Einnahmen Deckelung der Pflegesätze seit 1992
Wettbewerb auf dem Altenpflege-Markt mit Gewinnorientierung Förderung des Preiswettbewerbes durch regionale Konkurrenzvergleiche der Pflegekassen bei Pflegesatzverhandlungen sinkende Belegungen durch höheres Platzangebot Deckelung der Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfeträger mittels Steuerung der Belegung in preisgünstige Einrichtungen ungünstige Einstufungen bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit standardisierte und begrenzte Leistungen

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38 2070 € Personalkosten pro Bewohner(in) in Pflegestufe I in einer stationären Einrichtung (aus: RP )

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41 Begutachtung und Einstufung
Im Zuge der Begutachtungen des MDK hat sich die Struktur der Pflegeeinstufungen verschlechtert, was zwangsläufig zu weiterem Abbau von Personal beitrug. Die Begutachtung orientiert sich i.d.R. an den dokumentierten Leistungen ohne im Einzelnen deren Notwendigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Qualität ausreichend prüfen zu können. Zeiten der medizinischen Behandlungspflege und der indirekten Pflege (Dokumentation, Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung, Qualitätsmanagement usw.) bleiben unberücksichtigt. Die Zeiten der standardisierten pflegerischen Tätigkeiten sind zu knapp bemessen.

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44 Standardleistungen und Standardzeiten
Hilfebedarf bei vollständiger Übernahme Zeitkorridor in Minuten Ganzkörperwäsche 20 bis 25 Baden Wasserlassen 2 bis 3 Stuhlgang 3 bis 6 Mundgerechte Zubereitung Aufnahme der Nahrung 12 bis 15 Umlagern Ankleiden Gesamt 8 bis 10

45 Einrichtungsträger als Mitläufer:
„Bei Verzicht auf Personalschlüssel und gleichzeitig einem Nachfrageüberhang am Markt ist damit zu rechnen, dass die Träger den Personaleinsatz tendenziell reduzieren, sofern dies ohne Auswirkung auf die Preise bleibt. Denn dann steigt die Gewinnmarge der Träger an. Der Verzicht auf Personalschlüssel erhöht die Chancen der Träger, durch betriebswirtschaftliche Steuerung auch im Bereich der Personalkosten Gewinne zu realisieren. Diese Orientierung der Träger hat der Gesetzgeber der Pflegeversicherung erreichen wollen. … Weiter steigende Preise durch verbindliche Personalschlüssel wird niemand riskieren. Es ist zu erwarten, dass die Träger sich mit den verschärften Wettbewerbsbedingungen arrangieren, sich bei der Vergütung ihres Personals vom BAT abkoppeln und die Wirtschaftlichkeit ihrer Einrichtungen über den Personaleinsatz steuern.“ Thomas Dane (Diakonisches Werk Berlin) in „Personalbemessung in der Altenhilfe“

46 6. Senkung der Personalkosten
Ausweitung der Teilzeitarbeit mit dem Ziel einer höheren Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, der Verkürzung der täglichen Anwesenheitszeiten sowie der Überlappungs- und Übergabezeiten zwischen den Schichten Durchsetzung einer leistungsfähigeren Belegschaft (vor allem zu Lasten der Kranken, Älteren und Schwerbehinderten) Verringerung von Ausfallzeiten und Erhöhung der Verfügbarkeit von Beschäftigten (z.B. bei Arbeitsunfähigen, Schwangeren, Beschäftigten mit zu betreuenden Kindern und Pflegebedürftigen, Fort- und Weiterbildungen) Befristung der Arbeitsverhältnisse mit dem Ziel der Erhöhung der Flexibilität zur Anpassung an die Belegungsentwicklung und zur Vermeidung von Entgeltsteigerungen Tarifflucht durch Privatisierung, Ausgründung und Leiharbeit Flexibilisierung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und des Einsatzortes (Arbeitszeitverschiebungen, Überarbeit, Schaukeldienste, geteilte Dienste, Versetzungen) mit dem Ziel der Stellenreduzierung

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53 Zwangsteilzeit in Deutschland

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56 Bundesagentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassungsstatistik, Entwicklung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Deutschland, Juni , Index 1996 = 100 Quelle: IAT; September 2010;

57 Leiharbeitnehmer(innen)
70 % der stationären Einrichtungen und 83 % der ambulanten Dienste geben an, dass sie nicht oder eher nicht auf Zeitarbeitskräfte zurückgreifen. 14% der ambulanten Dienste setzen Leiharbeitnehmer(innen) ein. Ambulante Dienste bemängeln hohe Personalfluktuation und wenig Bewerbungen. 53% der ambulanten Dienste halten die Kosten für die Beschäftigung von Auszubildenden für zu hoch. aus: Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW Darstellung der wichtigsten Ergebnisse

58 7. Mehr Leistungen - weniger Personal:
„Mit Einführung der Pflegeversicherung ist auch die Bemessung des Personaleinsatzes in Pflegeheimen auf eine neue Grundlage gestellt worden. In den Folgejahren konnte beobachtet werden, dass einzelne Heimträger das Fehlen verbindlicher Personalanhaltszahlen nutzten, um aus Gründen der Kostensenkung den Personaleinsatz zu reduzieren. So waren in einigen Fällen bei den Trägern hohe Überschüsse zu verzeichnen bei gleichzeitig schlechteren Leistungen aufgrund verminderten Personaleinsatzes." Thomas Dane (Diakonisches Werk Berlin) in „Personalbemessung in der Altenhilfe“

59 Fehlende Personalermittlung in NRW
weder einheitliche Personalrichtwerte (wieviele Kunden werden von einer Pflegeperson versorgt) noch Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs auf der Grundlage der Bemessung der erforderlichen Pflegezeiten und der Pflegequalität (Pflegebedarf der Kunden)

60 Rahmenverträge § 75 SGB XI
Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung Die Landesverbände der Pflegekassen schließen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. im Land mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge mit dem Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Verträge regeln insbesondere: 3. Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte personelle und sächliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen,

61 Personalanhaltszahlen oder Personalbemessung
Als Teil der Verträge nach Absatz 2 Nr. 3 sind entweder 1. landesweite Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Bemessung der Pflegezeiten oder 2. landesweite Personalrichtwerte zu vereinbaren. Dabei ist jeweils der besondere Pflege- und Betreuungsbedarf Pflegebedürftiger mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und anderen Leiden des Nervensystems zu beachten. Bei der Vereinbarung der Verfahren nach Satz 1 Nr. 1 sind auch in Deutschland erprobte und bewährte internationale Erfahrungen zu berücksichtigen. Die Personalrichtwerte nach Satz 1 Nr. 2 können als Bandbreiten vereinbart werden und umfassen bei teil- oder vollstationärer Pflege wenigstens 1. das Verhältnis zwischen der Zahl der Heimbewohner und der Zahl der Pflege- und Betreuungskräfte (in Vollzeitkräfte umgerechnet), unterteilt nach Pflegestufen (Personalanhaltszahlen), sowie 2. im Bereich der Pflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege zusätzlich den Anteil der ausgebildeten Fachkräfte am Pflege- und Betreuungspersonal.

62 Bundesweite Empfehlungen
(6)Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sollen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie unabhängiger Sachverständiger gemeinsam mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Empfehlungen zum Inhalt der Verträge nach Absatz 1 abgeben. Sie arbeiten dabei mit den Verbänden der Pflegeberufe sowie den Verbänden der Behinderten und der Pflegebedürftigen eng zusammen.

63 Zahl und Qualifizierung des Personals
Der Betreiber und die Einrichtungsleitung haben sicherzustellen, dass die Gesamtzahl der Beschäftigten und ihre Qualifikation für die von ihnen zu leistende Tätigkeit ausreichen. Dies ist der Fall, wenn Zahl und Qualifikation der Beschäftigten dem in einem allgemein anerkannten und wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden Personalbemessungssystem ermittelten Bedarf entsprechen. Liegt ein solches Personalbemessungssystem nicht vor, wird vermutet, dass Zahl und Qualifikation der Beschäftigten ausreichen, wenn diese in Verträgen nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches bestimmt sind. siehe § 12 Abs. 3 und 4 WTG NRW, beschlossen am

64 Personalbemessung durch Begutachtung!?
Mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen besteht ein Verfahren, bei dem auch der Pflegebedarf der Pflegebedürftigen ermittelt wird. Als Grundlage dienen die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien. Hierin heißt es „Die Richtlinien bestimmen die Merkmale der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI) und die Pflegestufen (§ 15 SGB XI) sowie das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI). Sie gelten unabhängig davon, ob im häuslichen oder stationären Bereich gepflegt werden soll.“ 40% der erbrachten Leistungen werden durch die leistungsbegründenden Kriterien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit jedoch nicht berücksichtigt, so dass sich die ermittelten Pflegebedarfe nicht mit dem erforderlichen Pflegebedarf decken. Würde aber trotzdem der vom medizinischen Dienst der Pflegekassen in seinen Begutachtungen ermittelte Zeitaufwand für den Hilfebedarf pflegebedürftiger Heimbewohner bei der Berechnung des Personalbedarfs zugrunde gelegt, müssten gegenüber den Orientierungswerten der Kostenträger mindestens 40% mehr Pflegekräfte eingestellt werden.

65 Pflegestufe Minutenwerte nach MDK-Kriterien Mittelwert nach MDK-Kriterien für allgemeine Pflege Für die Personalbedarfs- berechnung anerkannte Pflegeminuten 0 – 44 22,5 33,6 1 45 – 119 82,5 67,25 2 120 – 239 180 95,4 3 ab 240 303 149,4 aus dem Vortrag von Helmut Wallrafen-Dreisow auf der ver.di-Tagung vom

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67 Ermittlung des Pflegebedarfs nur zur Pflegeeinstufung
"Die Festlegung des zeitlichen Mindest- pflegeaufwandes in den einzelnen Pflegestufen bedeutet keine Vorgabe für die personelle Besetzung von ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und lässt keine Rückschlüsse hierauf zu.“ aus den Pflegebedürftigkeits-Richtlinien (PflRi) vom

68 Erfüllung trotz Personalmangels
"Die aufaddierten Pflegebedarfe in Summen (Zeitkorridore enthalten keine verbindlichen Vorgaben; sie haben nur Leitfunktion) stellen nur das Verfahren zur Leistungs- begründung dar, dennoch sind die anerkannten und im Gutachten dokumentierten Pflegebedarfe durch die Seniorenzentren sicherzustellen.“ (aus dem Qualitätsmanagementhandbuch eines Heimträgers)

69 Personelle „Orientierungswerte“ als „Maximalwerte“ ab 2002 in NRW
Leitung: 1 für die ganze Einrichtung Verwaltung: 1: 40 Pförtner: 1 : 100 sozialer Dienst: 0,5 + 1 : 59 Hauswirtschaft: 1 : 7,7 Wäscherei: 1 : 38,5 Hausmeister : 1 : 100 Pflegedienst: Pflegestufe 0 1 : 8 Pflegestufe I 1 : 4 Pflegestufe II 1 : 2,5 Pflegestufe III 1 : 1,8 Zusätzlich 100 € pro dementen Bewohner für die Finanzierung von Betreuungsassistenten. (entspricht im Wesentlichen den Personalrichtwerten der Landschaftsverbände in NRW vom )

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71 Hoher Dokumentationsaufwand
Personal war rar und wurde so weit gekürzt, bis selbst das Nötigste – die Pflege – auf der Strecke blieb. So war hin und wieder eine einzige Schwester (teils nicht examiniert) für 30 Etagenbewohner zuständig. Natürlich lässt sich in solchen Fällen weder eine Schwerstpflege noch das Grundprogramm oder eine Aufsicht bewerkstelligen. Ganz zu Schweigen vom zwischenmenschlichen Kontakt zu den Bewohnern... Was bleibt ist Schreibkram, auf den sich die jeweils höhere Instanz beziehen kann. Schreibkram der vor den Folgen der immer übleren Verhältnisse rechtlich schützen soll. Schreibkram, welcher der Pflege zusätzliche Zeit raubt. Nicht selten ist dieser Schreibkram getürkt... aus einem Leserbrief von Dirk Glücksberg, ehemaliger Zivildienstleistender in einem Alten- und Pflegeheim in der MZ vom

72 0,00 20,08 % 69,69 % Pflegeschlüssel im Vergleich Steigerung
Orientierungswerte der Kostenträger (unverbindlich) 2,66  0,00 Stellen 37,53 Pflegeminuten pro Bewohner(in) 96,84 Mindestaufwand gemäß SGB XI, § 15 (I: 45 Min., II: 120 Min., III: 240 Min.) 116,28 20,08 % 45,07 Pflegeschlüssel 2,22 Mehrheit des Landespflegeausschuss 2,20  21,22 % 45,50 117,39 ver.di-Forderung 2,00   33,22 % 50,00 129,01 Höchstaufwand gemäß SGB XI, § 15 (I: 119 Min., II: 239 Min., III: 300 Min.) 164,32 69,69 % 63,69 1,57 bei einer 2009 durchschnittlichen, stationären Einrichtung in NRW mit 100 Bewohner/innen

73 Sozialhilfeträger als Bremser:
„Und ich sage auch ganz deutlich aus Sicht der Pflegekassen: Wir sind nicht bereit, hier die Sozialhilfeträger hinsichtlich ihres Gejammers bezüglich ‚angespannter finanzieller Ressourcen‘ zu stützen. Denn: die größten Bremser, wenn es um Personal und Kosten geht, sind hier die Sozialhilfeträger nach dem Motto ‚unsere Kassen sind einfach leer‘." Paul-Jürgen Schiffer (VdAK-Bundesverband) in „Personalbemessung in der Altenhilfe“

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76 8. Mangel an Pflegefachkräften
In jedem Fall ist sicherzustellen, dass insgesamt mindestens die Hälfte der mit betreuenden Tätigkeiten beauftragten Beschäftigten Fachkräfte sind; die Berechnung hat anhand der Vollzeitäquivalente zu erfolgen. Es muss nicht zu jeder Minute rund um die Uhr sicher gestellt sein, dass mindestens 50% des eingesetzten Personals Fachkräfte sind. (Urteil des OVG-Münster vom ) In Betreuungseinrichtungen mit überwiegend pflegerischer Betreuung muss nachts mindestens eine Pflegefachkraft ständig anwesend sein. Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Fachkräfte müssen eine mindestens dreijährige förderliche Ausbildung abgeschlossen haben. siehe § 12 Abs. 3 und 4 WTG NRW

77 Personalbedarfe Neubedarf: z.B. durch Neugründung bzw. Erweiterung von Einrichtungen Sofortbedarf: offene, zu besetzende Stellen Ersatzbedarf: für ausscheidende Beschäftigte z.B. infolge Rente, Ausstieg i.d.R. ca. 5 % des Personals Mehrbedarf: zusätzlich benötigte, aber derzeit nicht finanzierte Stellen, um die pflegerische Versorgung zu optimieren (Verbesserung der Relation Pflegebedürftige und Personalstellen auf ca. 1 : 2,2) Pflegepotential: Absolventen aus: Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW Darstellung der wichtigsten Ergebnisse

78 Eigene Berechnungen unter Zugrundelegung der Daten aus der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe - Situation der Ausbildung und Beschäftigung in NRW

79 Ausbildungsplatzentwicklung in der Altenpflege in NRW

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81 Personalbedarfsberechnung 2010 für die Pflegeeinrichtungen in NRW
Angaben in Vollkräften Gesundheits- und Kranken- pfleger(innen) Gesundheits- und Kinder- kranken- pfleger(innen) Alten- pfleger (innen) Gesamt Sofortbedarf 2010 (erhoben in 12/2009) 3.658 447 2.008 Neubedarf 675 85 1.440 Absolventen 2010 3.872 589 2.620 Differenz -461 57 -828 -1.232 Sofortbedarf in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Krankenhäusern Mehrbedarf nicht berücksichtigt Neubedarf durch Neugründung bzw. Erweiterung von ambulanten und stationären Einrichtungen Ersatzbedarf nicht berücksichtigt Pflegepotential (Absolventen von Lehrgängen in Krankenpflegeschulen und Fachseminaren für Altenpflege) aus: siehe Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2010 (unter Berichtigung eines Zahlentausches)

82 Aus: WAZ vom

83 Ausgleichsverfahren (Umlage)
(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung und der nach § 17 Abs. 1a zu erstattenden Weiterbildungskosten von den in § 4 Abs. 3 Satz 1 genannten Einrichtungen Ausgleichsbeträge erhoben werden, und zwar unabhängig davon, ob dort Abschnitte der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Ausgleichsverfahren erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. (2) Führt eine Landesregierung ein Ausgleichsverfahren ein, darf die Gesamthöhe der Ausgleichsbeträge den voraussichtlichen Mittelbedarf zur Finanzierung eines angemessenen Angebots an Ausbildungsplätzen nicht überschreiten. Die Landesregierungen regeln das Nähere über die Berechnung des Kostenausgleichs und das Ausgleichsverfahren. Sie bestimmen die zur Durchführung des Kostenausgleichs zuständige Stelle. § 24 Satz 2 und 3 bleibt unberührt. Hat eine Landesregierung ein Ausgleichsverfahren nach Absatz 1 eingeführt, so ist sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen die Notwendigkeit der Fortführung zu überprüfen. § 25 Altenpflegegesetz In Kraft gemäß Nr. 2 BVerfGE v I BvF 1/01 - mWv (Das Verfahren wird bisher nur in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg angewandt.)

84 Ausbildungsumlage Wird die Ausbildungsvergütung ganz oder teilweise durch ein landesrechtliches Umlageverfahren finanziert, so ist die Umlage in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen nur insoweit berücksichtigungsfähig, als sie auf der Grundlage nachfolgender Berechnungsgrundsätze ermittelt wird: 1. Die Kosten der Ausbildungsvergütung werden nach einheitlichen Grundsätzen gleichmäßig auf alle zugelassenen ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen und die Altenheime im Land verteilt. Bei der Bemessung und Verteilung der Umlage ist sicherzustellen, dass der Verteilungsmaßstab nicht einseitig zu Lasten der zugelassenen Pflegeeinrichtungen gewichtet ist. 2. Die Gesamthöhe der Umlage darf den voraussichtlichen Mittelbedarf zur Finanzierung eines angemessenen Angebots an Ausbildungsplätzen nicht überschreiten. 3. Aufwendungen für die Vorhaltung, Instandsetzung oder Instandhaltung von Ausbildungsstätten, für deren laufende Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) sowie für die Verwaltungskosten der nach Landesrecht für das Umlageverfahren zuständigen Stelle bleiben unberücksichtigt. § 82 a, Absatz 3 SGB XI

85 9. Überlastung

86 körperliche Anforderungen
Aus: Factsheet 10 des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom September 2014: Arbeit in der Pflege – Arbeit am Limit? Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

87 psychische Anforderungen
Aus: Factsheet 10 des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom September 2014: Arbeit in der Pflege – Arbeit am Limit? Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

88 Beanspruchung und Beschwerden
Aus: Factsheet 10 des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom September 2014: Arbeit in der Pflege – Arbeit am Limit? Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

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90 flexibler Personaleinsatz
Ständige Arbeitszeitveränderungen wie z.B. Schaukeldienste, flexibler Anfang und flexibles Ende der Schicht Überarbeit (Mehrarbeits- und Überstunden) z.B. früher kommen, später gehen, Einspringen an freien Tagen, freien Wochenenden, freien Feiertagen Urlaubsänderungen

91 Zeitdruck 73 % der Beschäftigten bleiben unter Zeitdruck länger am Arbeitsplatz 62 % verzichten auf Pausen 35 % verkürzen nach eigener Einschätzung auf riskante Weise die Arbeitsschritte, wenn es „eng“ wird 16 % nehmen dann sogar Arbeit mit nach Hause aus einer Studie des Instituts zur Erforschung sozialer Chancen (ISO)

92 Überdurchschnittliche Erkrankung
Alte Menschen können oft nur notdürftig versorgt werden, weil Altenpfleger überdurchschnittlich oft ausfallen. Die Fehlzeiten wegen Krankheit in der Altenpflege sind fast 20 Prozent höher als im Bevölkerungsmittel. Altenpfleger seien im Schnitt über 21 Tage im Jahr krank, also mehr als vier Arbeitswochen. Dies bringt erhebliche Versorgungsengpässe mit sich, weil häufig kein Ersatz gefunden werden kann. In der Regel müssen Kollegen die Schichten mitmachen und geraten dadurch in enormen Zeitstress. Eine angemessene Pflege ist dann nicht mehr möglich. Notlösungen würden angesichts der vielen Ausfälle zur Dauerlösung. Die Mehrbelastung führe dazu, dass viele Mitarbeiter unter Burnout leiden. Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen liege sogar 62 Prozent über dem Durchschnitt. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg (Quelle: ALTENPFLEGE 03/2007)

93 Gesundheitsbeschwerden
Der psychische Gesundheitszustand der Alten- pfleger/innen ist um fast 12% schlechter als der Vergleichswert der berufstätigen Bevölkerung der Bundesrepublik. Altenpfleger/innen leiden erheblich stärker als die Vergleichsbevölkerung unter psychosomatichen Beschwerden (44,3% über dem Durchschnitt). Die stationäre Altenpflege hat im Vergleich zur stationären Krankenpflege ein um etwa 40% höheres Arbeitsunfallrisiko. aus BGW-DAK Gesundheitsreport 2003 Altenpflege Detlev Beyer-Peters,

94 Höhere Arbeitsunfähigkeitsquote
Mit einem Krankenstand von 5,8% lag der Altenpflegebereich mit 0,9 Prozentpunkten über dem Branchendurchschnitt der AOK-Versicherten von 4,9%. Der Anteil der AOK-Mitglieder, die sich im Altenpflegebereich mindestens einmal im Jahr krank meldeten lag bei 59,6%. Damit lagen sie sogar fast 5% über dem Durchschnitt der Krankenschwestern und -pfleger. Die Ausfallzeiten von 21,3 Tage lagen im Vergleich zum Branchendurchschnitt von 17,7 Tagen höher und auch die durchschnittliche Dauer eines Krankheitsfalles lag mit 14,1 Tagen über dem Durchschnitt von 11,8 Tagen. Im Vergleich zu den AOK-Mitgliedern insgesamt liegen die psychischen Erkrankungen hinsichtlich der AU-Tage 4,3 Prozentpunkte höher. Somit wird bestätigt, dass Pflegepersonal überproportional häufig an psychosomatischen Beschwerden und psychiatrischen Erkrankungen leidet. Die Verteilung der Arbeitsunfähigkeitstage in Altenpflegeeinrichtungen nach Krankheitsarten zeigt, dass 2003 die Muskel- und Skelettkrankheiten in den AU-Tagen zwar dominieren, die psychischen Erkrankungen jedoch schon auf Platz drei nahe Platz zwei Atemswegserkrankungen rangieren. Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005 Quelle: Küsgens, I. (2005). Krankheitsbedingte Fehlzeiten in Altenpflegeberufen - Eine Untersuchung der in Altenpflegeeinrichtungen tätigen AOK-Versicherten. In: Badura, B. (Hrsg.). Fehlzeiten-Report Zahlen, Daten, Analysen aus allen Branchen der Wirtschaft- Gesundheitsmanagement in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Berlin Heidelberg: Springer Verlag, S

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96 Ständige Überforderung der Pflegekräfte
Quelle: Gregersen, S., Ohlsen,S. & Sattel, H., 2002, S. 13

97 aus: BGW-DAK Gesundheitsreport 2003

98 Ursache: Stress Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005 Quelle: Quelle: Berger, J., Genz, H.O., Küfner, S., u.a.,2003, S. 35

99 Ursache: Stress Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005 Quelle: Quelle: Berger, J., Genz, H.O., Küfner, S., u.a.,2003, S. 35

100 Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005 Quelle: Gregersen, S., Ohlsen,S. & Sattel, H., 2002, S. 14

101 Erlebte Arbeitsbelastungen in der Pflege
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005 Quelle: Gregersen, S., Ohlsen,S. & Sattel, H., 2002, S.8

102 Quantitative Arbeitsanforderungen
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005 Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 15

103 kaum Einfluss auf die Dienstplangestaltung
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005 Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 35

104 Unzufriedenheit mit Schichtübergaben
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005 Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 15

105 sich nicht ausreichend qualifiziert fühlen
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung, Stand: 11/2005 Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 41

106 10. Sinkende Einkommen Tarifflucht:
Ausgründung und Ausgliederung Leiharbeit Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich: Zwang zur Teilzeitarbeit bis zur Geringfügigkeit mit Verdrängung in die Ehrenamtlichkeit Vermeidung von Aufstiegen: Befristete Arbeitsverträge Versagung tariflicher Leistungen: z.B. Geriatriezulage, Zeitzuschläge Tarifabsenkungen: Hohe Arbeitslosigkeit bei un- und angelernten Arbeitskräften Privatisierung der Pflege im doppelten Sinn Druck auf ältere, teurere Beschäftigte Mobbing, Bossing

107 11. Ausstiegsgedanken Jede 5. Pflegekraft denkt mindestens mehrmals monatlich daran, den Beruf zu verlassen. (nach GB und I liegt D an 3. Stelle) Vor allem jüngere und besser qualifizierte Kräfte erwägen den Ausstieg. 40% sind mit den Arbeitszeiten unzufrieden. Weitere Gründe: Unvereinbarkeit von Familie und Beruf, schlechtes Betriebsklima Untersuchung in 10 europäischen Ländern

108 sozial und unbescheiden
sofort rechtsverbindliche Personalrichtwerte mindestens 1 Pflegekraft auf 2 Bewohner(innen) Personal in regulären Beschäftigungsverhältnissen und unter einheitlich geregelten Arbeits- und Tarifbedingungen (z.B. Tarifvertrag soziale Dienste) Verbesserung der Fachkraftquote orientiert am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner(innen) dementsprechend leistungsgerechte Pflegesätze zügige Entwicklung und Einführung eines verbindlichen Personalbemessungssystems auf der Grundlage des tatsächlichen Pflegebedarfs der Bewohner(innen) Finanzierung der Behandlungspflege durch die Krankenkassen

109 Referenzmodell NRW Ehemaliger NRW Arbeitsminister Harald Schartau
auf der ver.di Demonstration vom : Wir schaffen innerhalb von fünf Jahren ein Personalbe- messungssystem auf der Basis des Referenzmodelles NRW

110 Personalaufwand bemessen
Zeitaufwand berechnen Pflegeziele auf der Grundlage einer Pflegetheorie Erforderliche Leistungen (Maßnahmen) festlegen Pflegebedarfe ermitteln (Screening und Assessment) evaluieren Ressourcen feststellen (Fähigkeiten/Motivation/Nutzung von Hilfsmitteln) Pflegeprobleme benennen - unterschiedliche Definitionsperspektiven -

111 fordert: Veränderung des Pflegebegriffs Erweiterung und Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung Verzahnung mit Prävention, Akutversorgung und Rehabilitation Stärkung der ambulanten und komplementären Dienste Förderung neuer Pflege- und Betreuungskonzepte Verbesserung der Einnahmen durch Einführung einer Bürgerversicherung Beibehaltung einer paritätischen Finanzierung durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber


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