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15. iSPO Jahrestagung 22. - 24.11.2006 in Meißen Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen – Die (mögliche) Praxis in.

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1 15. iSPO Jahrestagung 22. - 24.11.2006 in Meißen Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen – Die (mögliche) Praxis in NRW Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland Sebastian Wirth

2 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 2 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW 1.Ausgangssituation Ambulant 2.Rechts- und Vertragslagen 3.Verträge in NRW 4.Realitäten vor Ort in NRW 5.Leistungsgeschehen in NRW 6.Gesetzlicher „Haushalt“ 7.Wechsel der Perspektiven 8.Chancen und Risiken 9.Statement 10.Provokante Fragen Inhalt

3 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 3 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW  Primär Behandlungspflege durch Patienten  Behandlungspflege nach Verordnung des Arztes  Sicherung des Ziels der ärztlichen Verordnung  Keine Definition von Vorbehaltstätigkeiten im SGB V  Festschreibung von Qualifikationen nur in Verträgen  Keine Abgrenzung im Bereich stationärer Altenhilfe  Schwierige Abgrenzung Behandlungs- zur Grundpflege  Übernahme-Möglichkeiten im Haushaltsbegriff 1.Ausgangssituation Ambulant

4 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 4 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW  Behandlungspflege nach Verordnung des Arztes  Unterschiedliche Verantwortungsstränge - Strukturverantwortung (Geschäftsführung) - Delegationsverantwortung (Pflegedienstleitung) - Durchführungsverantwortung (Pflegekraft)  Keine Rahmenempfehlung nach § 132a SGB V zur einheitlichen Versorgung mit Behandlungspflege  Unterschiedliche Verträge auf Basis § 132a SGB V mit Vereinbarungen zur Leitung und zum Personaleinsatz 2.Rechts- und Vertragslagen

5 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 5 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW  Freie Wohlfahrtspflege: - Gemeinsamer Vertrag mit Primärkassen (ohne BKK) - 01.1999 - 11.2005 Angelernte mit Berufserfahrung jede Behandlungspflege - ab 12.2005 Angelernte mit Berufserfahrung und 140 h Schulung definierte einfache Behandlungspflegen  Privat-gewerbliche Anbieter: - Unterschiedliche Verträge je Verband und Kassenart - bis Ende 2005 Angelernte keine Behandlungspflege - ab Anfang 2006 Regelungen analog Freie Wohlfahrtspflege 3.Verträge in NRW

6 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 6 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW  In einem Einsatz Leistungen des SGB V und SGB XI durch weitergebildete Angelernte  Notwendigkeit der hohen Kontrolldichte dieser Kräfte durch verantwortliche Pflegekräfte  Vereinzelt Kritik durch MDK   SGB V ausschließlich durch 3-jährig Examinierte  Möglichkeit mehrere Pflegekräfte in einem Einsatz  Eventuell höherer Anteil 3-jährig examinierter Kräfte 4.Realitäten vor Ort in NRW

7 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 7 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Leistungen aus Erhebung in ca. 75 Einrichtungen in 03.2006  Fast 90 % Leistungen der Leistungsgruppe 1 (einfache behandlungspflegerische Leistungen)  ca. 48 % Medikamentengabe und An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen  ca. 34 % s. c. Injektionen, Blutzuckermessung und Auflegen von Kälteträgern  fast 63 % Leistungen als solitäre Behandlungspflegen aus allen 3 Leistungsgruppen 5.Leistungsgeschehen in NRW

8 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 8 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Haushaltsbegriff  Bisher: Behandlungspflege im eigenen Haushalt oder in der Familie des Patienten  Gesundheitsreform 2007: Behandlungspflege im eigenen Haushalt oder in der Familie des Patienten oder sonst an geeignetem Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen  Behandlungspflegen an weiteren Orten, aber auch durch weitere Personen 6.Gesetzlicher „Haushalt“

9 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 9 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Behandlungspflege aus Sicht des/der …  Arztes: Unterstützung ärztlicher Behandlung  Patienten: Ärztliche Verordnung im Kontext Behandlung  Angehörigen: Gesundung bzw. keine Verschlechterung  Pflegekraft: Durchführung einer Behandlungspflege nach besten Kenntnissen (Angelernte) bzw. Fachwissen (Examinierte Pflegekraft)  Kostenträger: Unbudgetierte Leistung als Zusatz zur Behandlung 7.Wechsel der Perspektiven

10 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 10 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW  Möglichkeit der Definition von „Vorbehaltstätigkeiten“ für 3-jährig Examinierte  Anleitung, Überwachung und Beratung von Patienten, Angehörigen, Haushaltshilfen durch 3-jährig Examinierte  Koordinationsaufgaben der Behandlungspflegen durch 3-jährig Examinierte  Konzentration der 3-jährig Examinierten auf aufwendige und anspruchsvolle Behandlungspflegen  Einfachere Einsatzplanung durch verbundene Leistungen incl. niederschwelliger Angebote 8.Chancen und …

11 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 11 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW  Keine Unterscheidung mehr zwischen Grund- und Behandlungspflege  Darstellung der Pflege als „Jedermann-Leistung“ ohne Ausbildungsnotwendigkeit  Schwierigkeiten im Spagat zwischen qualitätshoher Versorgung und Kostenkalkulation  Gefahr der falschen Einsatzplanung mit größerem Haftungsrisiko  Kürzere Intervalle von aufwendigeren und häufigeren Pflegevisiten 8.… und Risiken

12 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 12 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW  Behandlungspflege darf keinen „Beliebigkeitscharakter“ analog der Grundpflege SGB XI bekommen.  Angelernte können einfache Behandlungspflegen unter Verantwortung einer Pflegefachkraft erbringen.  Qualifizierung und Berufserfahrung sind Voraussetzung für Angelernte in der Behandlungspflege.  Bei höherer Kontrolldichte durch Pflegefachkräfte sind so für Patienten geeignete Arrangements möglich.  Aufwendige und höherwertige Behandlungspflegen sollten Vorbehaltstätigkeiten werden. 9.Statement

13 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 13 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW ? Was unterscheidet Behandlungspflege durch Angehörige von der durch Angelernte? ? Hängt die Qualität jeder Behandlungspflege von der Qualifikation der Pflegekraft ab? ? Was hält die Pflegewissenschaft und der MDK von der Absenkung der Qualifikationsanforderungen? ? Zu welchen Einsparungen führen die offensichtlichen Synergien bei einer vollständigen Betrachtung? ? Was ist die Gesellschaft bereit für eine gesicherte (Behandlungs-)Pflege zu zahlen? 10.Provokante Fragen

14 S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 14 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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