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Modelle der Cannabisregulierung

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Präsentation zum Thema: "Modelle der Cannabisregulierung"—  Präsentation transkript:

1 Modelle der Cannabisregulierung
Eine Auslegeordnung Marc Marthaler Cannabistagung akzent, 15. November 2016, Luzern

2 Ablauf Vorbemerkungen Begriffliches
Regulierung – worüber sprechen wir? Cannabiskonsum in der Schweiz Regulierungsmodelle Coffeshops (Niederlande) Cannabis Social Clubs (Spanien, Belgien) Marktwirtschaftliches Modell (USA) Staatsmonopol (Uruguay) Bilanz Massnahmen Konsequenzen der Regulierung Pilotprojekte in der Schweiz

3 1. Vorbemerkungen

4 Begriffliches Legalisierung Regulierung Entkriminalisierung
Aufhebung eines Verbots Keine strafrechtlichen oder administrativen Sanktionen Regulierung Erlass von Regeln für Konsum, Besitz, Handel etc. Entkriminalisierung Keine strafrechtliche Verfolgung mehr (nur noch administrativ, z.B. Ordnungsbusse)

5 Regulierung – worüber sprechen wir?

6 Spektrum der regulatorischen Möglichkeiten
Cannabis-gesetzgebung Alkohol- & Tabak-gesetzgebung

7 Cannabiskonsum in der Schweiz
12-Monats- und 30-Tageprävalenz des Cannabis-gebrauchs nach Alters und Geschlecht (2015) CoRolAR, Sucht Schweiz

8 Trend 15-jährige SchülerInnen (HBSC)

9 Cannabismarkt Schweiz «guesstimate»: 5 - 7.5 Tonnen/Mio. Einwohner
70 – 90% des Gesamtkonsums durch täglich Konsumierende (~1.5% der Jährigen)

10 2. Regulierungsmodelle

11 Cannabis-Legalisierung & -Regulierung
Spanien / Belgien

12 Modelle der Cannabisregulierung
Vier bestehende Modelle Toleranz für den Besitz und den Verkauf von kleinen Mengen in den Niederlanden (seit 1976) Cannabis Social Clubs Vereinigungen von Konsumierenden in Spanien (seit 1993) und Belgien Marktwirtschaftliches Modell In den USA seit 2014 Staatsmonopol Legalisierung und Regulierung der Eigenproduktion und des Verkaufs in Apotheken in Uruguay (seit 2015)

13 Niederlande Ende der 60er-Jahre: zwei Expertenkommissionen:
Prohibition erzeugt mehr Probleme als sie verhindert Unterscheidung zwischen harten und weichen Drogen Opium Act von 1976: Anbau von 5 Hanfpflanzen und Besitz von 30 Gramm Cannabis sind keine Straftaten mehr (Bussen)

14 Coffee Shops Besitz und Verkauf von kleinen Mengen werden toleriert;
Regeln: kleine Mengen (5 Gr. Verkauf und Besitz / 500 Gr. an Lager) Mindestalter 18 Jahre keine anderen Drogen (inkl. Alkohol je nach Gemeinde) keine Werbung keine Belästigungen Cannabis stammt aber aus dem Schwarzmarkt (!)  backdoor problem

15 Lehren aus dem niederländischen Modell
Konsum unterscheidet sich auf lange Sicht nicht von anderen europäischen Ländern Trennung der Drogenmärkte hat dort wo es Coffee Shops gibt funktioniert Öffentliche Meinung befürwortet die Regulierung nach wie vor Ein tolerierter Markt mit einer illegalen Produktion lässt wenig Platz für die Regulierung (Qualitätskontrolle, Steuern, Verpackungen, etc.)

16 Vereinigungen von Cannabiskonsumierenden Cannabis Social Clubs
Rechtliche Grauzone: Besitz, Konsum (auch gemeinsamer Konsum) und Anbau zum Eigengebrauch gelten NICHT als Straftat  Grundlage der CSC Nicht-Anerkennung der CSC auf nationaler Ebene  Hin und Her zwischen Toleranz und Repression

17 Regulierungsmodell (Spanien)
Modell der Selbstregulierung in Spanien Non-profit Organisationen Schadensminderung/Früherkennung Nur für erwachsene Konsumierende zugänglich Mengen: max. 2-3 Gramm/Tag

18 Verbreitung der CSC in Spanien

19 Regulierungsbestrebungen
Regulierungsbestrebungen der Behörden auf lokaler Ebene (Katalonien, Baskenland, Navarra) Orientierungshilfe (guidance) für Gemeinden des Gesundheitsdepartments Katalonien (Jan. 2015) Zugang: 18+, Konsumenten, die von einem Mitglied vorgeschlagen werden Wartezeit: 15 Tage Öffnungszeiten: 8 Stunden/Tag Keine Werbung Ausbildung der Arbeitskräfte (Früherkennung von problematisch Konsumierenden) Karenzfrist von 15 Tagen

20 Regulierungsmodell «for profit» der USA
Kommerzielles Regulierungsmodell in den USA

21 USA – Eine lange Geschichte
1970er Jahre: Entkriminalisierung Etwa 10 Bundestaaten entkriminalisieren den Cannabiskonsum 1990er Jahre: Therapeutischer Cannabiskonsum 1996 Volksinitiative in Kalifornien. Danach in Washington State, Alaska, Oregon, Maine, Colorado, usw. Unregulierte Märkte und manchmal grosser Teil rekreativ Ab 2000 : Legalisierung und Regulierung Abgelehnte Volksinitiativen: Nevada & Colorado (2006), Kalifornien (2010), Oregon (2012), Ohio (2015) Angenommene Volksinitiativen: Colorado und Washington State (2012), Oregon, Alaska und Washington DC (2014)

22 Öffentliche Meinung

23 Öffentliche Meinung

24 USA – medizinisch vs. freier Verkauf

25 Colorado & Washington State
(+ Alaska & Oregon) Cannabismarkt Anbau / Produktion Aufbereitung / Vertrieb Verkauf Lizenzen auf allen 3 Ebenen Kontrolliert durch Regulierungsbehörden (& lokale Behörden) Nachverfolgung der Produktion vom Samen bis zum Konsumenten (from seed to sale)

26 Regeln Beschränkung der Menge: 1 Unze (= 28,4 Gramm)
Mindestalter: 21 Jahre Steuern (20 bis 50%) Verpackung und Kennzeichnung/Etikettierung Jugendschutz: Testkäufe Werbeverbot Aufklärungskampagnen Abgabeverbot (strengere Strafen) Etc.

27 Marktentwicklung Umsatz Colorado 2015: 588 Mio. USD (!)
= 1% der Steuereinnahmen des Staates Ca. 50 Tonnen Blüten rauchbares Cannabis 5 Mio. Einheiten essbare Cannabiswaren + Liquids, Öle etc. Edibles machen einen recht grossen Teil des Marktes aus (30% ?)

28 Eine neue Welt

29 Erste Beobachtungen 60-80% weniger Verzeigungen
Schaffung von Arbeitsplätzen (Wahrscheinlich) Verkleinerung des Schwarzmarktes (Wahrscheinlich) Zunahme des Konsums Neue Produkte (THC-haltige Esswaren, Konzentrate…) Lobbys/Gruppen, die sich gegen Regulierungs-massnahmen einsetzen (Werbeverbot, Konsum im öffentlichen Raum, Steuern usw.) Öffentliche Meinung bleibt stabil

30 Öffentliche Meinung

31 Uruguay Erstes Land, das Cannabis legalisiert hat
Drogenkonsum seit den 1970er Jahren entkriminalisiert Drogenkonsum im Vormarsch und Bestrebungen, die Märkte zu trennen (Paco und Cannabis) Langjährige Debatte um Cannabisregulierung und qualitativ schlechtes Cannabis Parallel dazu eine verstärkte Regulierung von Alkohol und Tabak  Public Health-Ansatz

32 Regulierungsansatz 3 Modelle für Besitz/Verkauf (480 Gr./Jahr bzw. 40 Gr./Monat bzw. 10 Gr./Woche = 1,3 Gr./Tag): Anbau für den Eigengebrauch (max. 6 Pflanzen, davon 3 in Blüte) Vereinigungen (15 bis 45 Mitglieder / max. 99 Pflanzen pro Jahr) Verkauf in Apotheken (max. 19 Gr./Woche) Institut für Regulierung und Kontrolle von Cannabis: Lizenzen und Registrierung aller (inkl. Konsumierende) Keine Werbung, kein Zugang für Ausländer Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken

33 Uruguay heute Ca. 3’200 Personen sind angemeldet für Anbau für den Eigengebrauch Ca. 30 Vereinigungen befinden sich in verschiedenen Stadien der legalen Anerkennung/Bewilligung (15 bewilligte Clubs?) staatlich lizenzierte Apotheken (Anzahl und Start Verkauf unklar) Präventionskampagnen wurden eingeführt

34 3. Bilanz

35 Massnahmen Steuerung der Nachfrage (Preis, Mengenbegrenzung)
Erhebung von Steuern Kontrolle und Deklaration der Inhaltsstoffe (THC, CBD, Pestizide, Schimmel etc.) Verbot von Cannabiskonsum in Teilbereichen des öffentlichen Raumes & Werbeverbot Zugang zu problematisch Konsumierenden Jugendschutz (Mindestalter)

36 Konsequenzen der Regulierung
Regulierung = stärkste Waffe gegen den Schwarzmarkt Regulierter Markt erleichtert Zugang zu Cannabis Zunahme des Konsums (zumindest in der Anfangsphase) Produkte: Kontrolle bedeutet einen Fortschritt gegenüber den Bedingungen auf dem Schwarzmarkmarkt Jugendschutz: von der Abschreckung zum Dialog ABER Aufklärungs- und Jugendschutzmassnahmen haben gewisse Grenzen (vgl. Alkohol / Tabak)

37 Fazit Das markwirtschaftliche Modell (USA) Staatsmonopol (Uruguay)
Dynamisch, kann Schwarzmarkt ersetzen, schafft Arbeitsplätze, generiert Einnahmen, Reduktion der Kosten für Repression etc. Angleichung an die Modelle von Alkohol und Tabak? Staatsmonopol (Uruguay) Frage der Umsetzung (Wirtschaftlichkeit, Interesse der Konsumierenden, Apotheken usw.)? Vereinigungen (Spanien, Belgien) Politisch akzeptable Lösung? Kein Markt!

38 Who’s next? Amerikanische Staaten (Abstimmungen vom 9.11.2016)
Kanada: geplante Einführung 2017 Europa? …und die Schweiz?

39 4. Pilotprojekte in der Schweiz
Pilotprojekte in Zürich, Basel, Bern und Genf Unterschiedliche Zielgruppen: begleitete Abgabe an (junge) problematisch Konsumierende unproblematisch konsumierende Erwachsene Konsum zu therapeutischen Zwecken (Selbstbehandlung) Modelle: Apotheken (BE!, ZH, BS), Vereinigungen (GE) Gesuch für wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte beim BAG – voraussichtlich erst 2017

40 Vielen Dank für Ihr Interesse


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