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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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Präsentation zum Thema: "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge"—  Präsentation transkript:

1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

2 Weltweite Flüchtlingsbewegung nach UNHCR

3 Wer ist ein UMF? Volljährigkeit tritt nach BGB mit dem 18. Lebensjahr ein. Auch nach der UN-Kinderrechtskonvention wird ein UMF mit dem 18. Lebensjahr volljährig. Achtung: !!!!

4 Wer ist ein UMF? Artikel 7 EGBGB (Einführungsgesetz für das bürgerliche Gesetzbuch) In einigen Heimatländer der UMFs tritt die Volljährigkeit später ein. Dies ist im familienrechtlichen Sinne zu berücksichtigen. Gilt dann aber nicht für das Jugendamt und auch nicht für ausländerrechtliche Angelegenheiten.

5 Wer ist ein UMF/Volljährigkeit?
Einige Ausnahmen sind: 19. Lebensjahr: Algerien 21. Lebensjahr: Pakistan (wenn eine Vormundschaft eingerichtet war, sonst mit 18) 21. Lebensjahr: Kamerun 21. Lebensjahr: Ägypten 21. Togo 09. Lebensjahr: Iran (nur Mädchen) 16. Lebensjahr: Pakistan nur Frauen

6 Artikel 7 EGBGB (1) Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird.

7 Besonderheiten bei UMF!

8 Clearing (§ 58 1a AufenthG) Vor der Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers hat sich die Behörde zu vergewissern, dass dieser im Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie, einer zur Personensorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird.

9 Clearing Vorläufige Inobhutnahme bei UMF
§ 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise (1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird. § 42 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 und 3, Absatz 5 sowie Absatz 6 gilt entsprechend.

10 Clearing Das bedeutet:
Wenn noch kein Vormund bestellt ist, dann kann der/die fallverantwortliche Mitarbeiter_in des betreffenden Jugendamtes einen Asylantrag stellen.

11 Clearing Nach Verteilung:
Wenn noch kein Asylantrag gestellt ist, prüfen, ob ein Asylantrag zu stellen ist.  in der vorläufigen Inobhutnahme Aufgabe des ASD  sonst Vormund Nach Verteilung: Vormund

12 Clearing Dublinverfahren ist zu prüfen, EURO-DAC –Treffer:
ggf. bei fast volljährigen dann doch Asyl beantragen. Asylverfahren wird dann in der BRD weitergeführt. BRD erklärt den Selbsteintritt zur Durchführung des Asylverfahrens.

13 s. hierzu auch BAMF-Merkblatt
Clearing s. hierzu auch BAMF-Merkblatt Familienzusammenführung: Häufig kommen Familienangehörige später nach. Familienzusammenführung in Zusammenarbeit mit dem ASD und HzE Mitarbeiter_innen, Familienzusammenführung mit im Ausland befindlichen Eltern  nicht Kernfamilie! (Geschwister nur über Härtefallantrag) Ist ein sehr schwieriger Prozess: Aufgabe des Vormundes in Zusammenarbeit mit der HzE.

14 Clearing Wichtig im Aufnahmeprozess zwischen
ASD , Vormund und Einrichtung Ist zu klären: Wer macht was? Aber: es gibt Aufgaben, die darf nur der Vormund durchführen, z. Bsp.: Unterschriftsleistungen für medizinische Behandlungen. (Vergleichsblatt)

15 Clearing HzE-Prozess bei UMF kann häufig
durch ständige Veränderungen (familiär, ausländerrechtlich, krankheitsbedingt) Veränderungen erfahren. Darauf muss sich die Jugendhilfe einstellen!

16 Clearing „Volljährigkeitsloch“
Beantragung von Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII im ausländerrechtliche Verfahren begleiten

17 Clearing Aufenthaltsbeendigung:
Nach dem 18. Lebensjahr wird es ausländerrechtlich schwierig für diejenigen die nicht anerkannt wurden, Nach einem negativen Asylverfahren oder der Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis droht die Aufenthaltsbeendigung wenn es nicht „Wege“ über die Integration gibt,

18 Clearing § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg:
Ein UMF ist nicht verpflichtet nach Volljährigkeit in einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Für sie gilt das FlüAG BaWü nicht!

19 Asylverfahren ist sehr komplex:
eine rechtskundige Beratung ist notwendig, ein offensichtlich unbegründeter Asylantrag kann schädlich sein (dies betrifft hauptsächlich junge volljährige), UMF sollen nicht eine offensichtlich unbegründete Ablehnung erhalten (Aussage BAMF), Individuelle Verfolgungsgründe sind nachzuweisen,

20 Vorbereitung auf das Asylverfahren

21 Asylverfahren Was ist zu beachten? Wann stell ich einen Asylantrag bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen?

22 Asylverfahren Was ist zu beachten? Asylantrag kann nach § 14 AsylG schriftlich erfolgen: wenn der Jugendliche sich in einer vollstationären Jugendhilfeeinrichtung befindet. Dies gilt auch für volljährige jugendliche Flüchtlinge.

23 Asylverfahren/Alternativen
§ 25a AufenthG für gut integrierte junge Menschen bis 21 Jahren (4 Jahre Aufenthalt) § 25b AufenthG für gut integrierte Menschen ab 22 Jahren (8 Jahre Aufenthalt!) § 23a AufenthG Härtefalleingabe § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG Ermessensduldung (Abschluss von Schule/Ausbildung) !!! ABER, für alle o. g. alternativen Aufenthaltsmöglichkeiten gilt die Passvoraussetzung !!!

24 Asylverfahren/Alternativen
Art. 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) Verwurzelung Politische Forderung Integrationsleistungen aufenthaltsrechtlich anerkennen! Integrationsgesetz 3 +2, 3 Jahre Ausbildungsduldung und dann 2 Jahre Aufenthalts erlaubnis, falls keine Übernahme des Lehrbetriebs erfolgt: Rechtsanspruch für die Ausstellung einer Duldung von 6 Monaten, um in seinem erlernten Beruf eine Anstellung zu finden. ( )

25 Asylverfahren Asylantragstellung hängt bei UMF stark von ihrem Herkunftsland ab, Asylantrag z. Bsp. ja: Syrien, Eritrea, Somalia, Yesiden und Minderheiten aus dem Irak, Afghanistan manchmal, Pakistan für die Gruppe der Ahmadiyya.

26 Sichere Herkunftsländer
§ 61 Abs. 2 AsylG Sichere Herkunftsländer: die Mitgliedstaaten der EU Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien/ehem. jugoslawische Republik, Montenegro, Serbien) Ghana Senegal seit Mai diesen Jahres, vom Bundestag beschlossen: Marokko, Algerien, Tunesien. Noch nicht vom Bundesrat beschlossen.

27 Asylverfahren Zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse können ebenfalls über ein Asylverfahren geprüft werden, Beispiele: Verfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit Zwangsrekrutierung, Zwangsbeschneidung, Erkrankung (Traumatisierung) Sachstandsanfrage

28 Asylverfahren Anhörung besteht aus drei Teilen: Fragen zur Person,
Fragen zum Fluchtweg, Fragen zu den Asylgründen bzw. Abschiebehindernissen

29 Was ist zu beachten? Glaubwürdigkeit! s. Bescheid
Asylverfahren Was ist zu beachten? Glaubwürdigkeit! s. Bescheid

30 Asylverfahren Keine Widersprüche Detailreichtum Glaubhaft Ehrlichkeit
Am Besten Beweise Es besteht die Möglichkeit einen Beistand mitzunehmen: Dienstanweisung Gesetz Merkblatt

31 Asylverfahren Nach der Anhörung: Rückübersetzung
Protokoll (14-30 Tage nach Anhörung) Möglichkeit der Richtigstellung nach der Anhörung. !!! Bei negativem Bescheid: ggf. Klage  3 - 7oder 14-Tages-Frist !!!

32 Asylverfahren Anerkennungsmöglichkeiten: Asyl nach 16 a Grundgesetz,
Flüchtlingseigenschaft nach den Genfer Flüchtlingskonventionen, Subsidiärer Schutz, Feststellen von Abschiebehindernissen.

33 Ausweisdokumente der UMF
GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung) Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylVfG) Duldung (§ 60a Abs. 2 AufenthG) Aufenthaltserlaubnis (§25 AufenthG) Manchmal Fiktionsbescheinigung

34 Grenzübertrittsbescheinigung

35 Die Duldung

36 Fiktionsbescheinigung

37 Aufenthaltsgestattung

38 Aufenthaltserlaubnis

39 „Blauer Flüchtlingspass“ (nach den Genfer Konventionen)

40 Härtefall §23 a AufenthG In Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit bei guter Integration schon nach ca. 3 Jahren einen Antrag zu stellen,

41 Voraussetzungen eine gute „Integration“ muss gegeben sein
Möglichst unabhängig von staatlichen Transferleistungen, Kein Ausschluss, wenn Jugendhilfe noch läuft und die Beendigung absehbar ist Härtefallkommission Baden Württemberg ist sehr offen für das Thema Jugendliche

42 Antragstellung Härtefall
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Checkliste

43 Vorgehen Unterstützerbriefe sammeln:
Wer?: Lehrer, HzE-Mitarbeiter/Innen, Freunde/ Bekannte, Ehrenamtliches Engagement bestätigen lassen, Wichtig ist, der Jugendliche/ die Jugendliche kann Integrationsleistungen nachweisen (keine Straftaten),

44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ein Recht auf Zukunft Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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