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Veröffentlicht von:Alexander Keller Geändert vor über 8 Jahren
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Im Brennpunkt: Menschenhandel und Asyl Tagung der Hanns Seidel Stiftung am 15. Oktober 2015 Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Referentin: Angelika Schmitt Referat 416: Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, Clearingstelle Präventionskooperation, Beratungsstelle Radikalisierung
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Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
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Rechtliche Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung: - Aufenthalt - Familiennachzug - Integrationskurse Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer - 2011/36/EU Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
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Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Ergebnisse aus dem gemeinsamen Projekt mit IOM und UNHCR Identifizierung und Schutz von Opfern des Menschenhandels im Asylsystem Sensibilisierungs-Schulung für alle Asylentscheidenden Sonderbeauftragte für Opfer von Menschenhandel in jeder Außenstelle Dienstanweisung für Asylentscheidende mit Indikatorenliste und Handlungsanweisungen beim Vorliegen eines Menschenhandelsfalls Möglichkeit der Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-Fällen Verzahnung von Asylverfahren mit Arbeit der Fachberatungsstellen Enge Vernetzung zwischen Bundesamt, Menschenhandelsopfer, Fachberatungsstelle und Polizei
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Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Fortentwicklung der Projektergebnisse: Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung Aufhebung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtung Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-Fällen Erfolgsindikatoren: Schutzgewährung statt Ablehnung Gewinnbringende Zusammenarbeit zwischen Fachberatungsstellen und Sonderbeauftragten Kontinuierliche Meldungen von Verdachtsfällen durch Asylentscheidende Nutzung der im Asylverfahren gewonnenen Informationen für die Strafverfolgung
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Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Aktuelle Zahlen Menschenhandelsfälle: 1. Anzahl der Meldungen von Verdachtsfällen durch Asylentscheidende 2012: 72013: 332014: 412015: 21 (Stand 30. 9.) Hauptherkunftsländer seit Erfassung 2012: Nigeria, Kenia, Gambia, Vietnam, Albanien, und Ghana Über 90 % der Opfer waren weiblich. Herkunfts- land Anzahl Meldun- gen Albanien3 China1 Gambia4 Ghana3 Guinea1 Kenia1 Nigeria8
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Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Aktuelle Zahlen Menschenhandelsfälle: 2. Ausländerzentralregister: Anzahl der in der Bundesrepublik aufhältigen AusländerInnen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG 2010: 642013: 83 2011: 672014: 72 2012: 742015: 63 (Stand 30.09.)
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Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes G7-Projekt: Improvement of structures in asylum procedures in order to combat trafficking in human beings Ziel: Gewinnung von „best practice“ aus internationalem Vergleich Ergebnisse der deutschen Auswertung: - 50 Prozent der Menschenhandelsopfer erhielten subsidiären Schutz oder Abschiebeverbote - Bearbeitungsdauer Menschenhandelsfälle knapp ein Jahr - Kein missbräuchliches Vorbringen - Unterschiedlichste Einschätzungen zur Aussagebereitschaft in Strafverfahren - Bedeutung der Fachberatungsstellen für Identifizierung und Bewusstmachung - Unbeeinflusste Asylentscheidungen - Verwertbarkeit der im Asylverfahren gewonnenen Erkenntnisse für die Strafverfolgung
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Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Mitarbeit des Bundesamtes beim European Asylum Support Office (EASO): Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei Opferidentifizierung Ausblick: Was wurde erreicht? Was hat sich bewährt? Was ist ausbaufähig?
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Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: angelika.schmitt@bamf.bund.de Tel 0911-943-8204 www.bamf.de
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