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Reform der Altersvorsorge 2020 Ausgangslage

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Präsentation zum Thema: "Reform der Altersvorsorge 2020 Ausgangslage"—  Präsentation transkript:

1 Reform der Altersvorsorge 2020 Ausgangslage

2 Die wichtigsten Herausforderungen der SchweizerInnen
Rang 2015 Herausforderung AusländerInnen Arbeitslosigkeit AHV/Altersvorsorge Flüchtlinge/Asyl Jugendarbeitslosigkeit Euro-Krise/Euro-Kurs EU/Bilaterale/Integration Gesundheit/Krankenkassen Persönliche Sicherheit Umweltschutz Neue Armut Sicherheit im Internet/Cyber-Spionage Quelle: Tagesanzeiger.ch, Was den Schweizern am meisten Sorgen bereitet 2015

3 Wirtschaftliches Umfeld
Lehmann Pleite Beinahe Zusammenbruch des Finanzsystems Konjunktureinbruch Vertrauensschwund Aufhebung Euro-Mindestkurs  Negativzinsen  Anlageverhalten PKs (Immobilien) Erhöhung Arbeitslosenquote geopolitische Krisenherde Chinakrise Staatshilfen Konjunktur- programme - Expansive Geldpolitik Erholung an den Märkten Konjunktur Normalisierung

4 Herausforderungen für die Pensionskassen
Gesellschaft (Sozialer Wandel, Individualisierung und Generationensolidarität) Wirtschaft (makroökonomische Fakten, wie tiefen Zins- und Rentenniveau) Regulatoren (Politik und Aufsicht) Arbeitsmarktpolitische Faktoren (Beschäftigungsquote) Berufliche Vorsorge (Kapitaldeckungsverfahren) Demographische Entwicklung (steigende Lebens- erwartung) AG AN Sozialpolitische Führung Risikoträger

5 Das Drei-Säulen-Konzept unserer Altersvorsorge
Staatliche Vorsorge Staatsverantwortung Berufliche Vorsorge Arbeitgeberverantwortung Private Vorsorge Eigenverantwortung Umlageverfahren Kapitaldeckungsverfahren Kapitaldeckungsverfahren Existenzsicherung Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Individuelle Ergänzung AHV / IV Ergänzungs- leistung (EL) Obliga- torisch BVG / UVG Über- obliga- torisch Gebundene Vorsorge (Säule 3a) Freie Vorsorge (Säule 3b)

6 Zunahme der Lebenserwartung
Datenquelle, BfS, Szenario 2015:

7 Historische Entwicklung der Altersvorsorge und ihre Finanzierung
Scheitern der 11. AHV-Revision vor dem Parlament Einführung Bundesgesetz der beruflichen Vorsorge Scheitern der 11. AHV-Revision vor dem Volk Scheitern der Senkung des BVG-Mindest- Umwandlungssatzes Bundesgesetz über die AHV (1. Säule) Erhöhung der MwSt. um 1 Prozentpunkt für die AHV Verankerung des Drei-Säulen-Systems in der Bundesverfassung Anhebung des Renten- alters für Frauen auf 63 Anhebung des Renten- alters für Frauen auf 64 Verfassungsgrundlage für 1 MwSt.-Prozent für die AHV

8 Die grosse demografische Herausforderung der umlagefinanzierten AHV
1948 2035 1 Rentner/in Erwerbstätige 1 Rentner/in Erwerbstätige 1 Rentner/in 6.5 Erwerbstätige 2007 Quelle: BSV

9 Umverteilung in der 2. Säule
6.8 % zu hoher Umwandlungssatz Implizierter Zins von 4.5 % Verrentungsverluste infolge tieferer Realverzinsung Tiefe Zinsphase verschärft die Situation zusätzlich Kosten CHF 800 bis CHF 1’000 pro aktiver Versicherte jährlich, Tendenz steigend Systemwidrige Bevorteilung einer Untergruppe zu Lasten einer anderen Untergruppe Jährlich ca. CHF 3.5 Mia. Aktive Versicherte Rentner

10 Verrentungsverluste 2% 18% 15% 10% 7%
Beitragsphase Rentenjahre 10% 7% 15% 18% Alters- guthaben AGH inkl. notwendige Reservenverstärkung bisherige Lebens-erwartung (84) Minimalsparen (BVG-Obligatorium) Zusatzsparen (Überobligatorium) Zinsgutschrift 2% Altersguthaben Reservenverstärkung neue Lebens-erwartung (87)

11 Konzept Altersvorsorge 2020
Mindestumwandlungssatz Referenzalter Flexible Pensionierung Eintrittsschwelle Koordinationsabzug Flankierende Massnahmen Übergangsgeneration Referenzalter 65 Hinterlassenenleistungen Anteil des Bundes an der Finanzierung Finanzielle Auswirkungen / MwSt. Interventions- mechanismus BVG 2. Säule Transparenz-bestimmungen AHV 1. Säule

12 Finanzierung der AHV läuft aus dem Ruder
Quelle: BSV ; PFD Finanzperspektive der AHV Medienmitteilung compenswiss Betriebsergebnisse 2015 –

13 Fahrplan für die Reform
September 2015 2016 Juli 2017 1. Januar 2018 Ständerat SR Nationalrat NR Differenz- bereinigung Okt—März März Schluss-abstimmung Referen-dumsfrist Volks-abstimmung Inkrafttreten Parlamentarische Beratung Abstimmungskampagne

14 Einigungskonferenz – Die verabschiedete Reform
Quellen PDF – Bericht BDO ( – April 2017 – « Altersreform 2020: Was heisst das für Sie persönlich)

15 Überblick über die verabschiedete Reform
Thema Geltende Regelung Altersvorsorge 2020 Hinweise / Bemerkungen Referenzalter Frau 64 / Mann 65 Frau 65 / Mann 65 Flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren in der 1. & 2. Säule Umwandlungssatz 6.8 % 6.0 % Gilt nur für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge Finanzierung AHV – Lohnbeiträge 8.4 % 8.7 % Je 0.15 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Finanzierung AHV – Bundesbeitrag 19.55 % der AHV-Ausgaben 19.55% der AHV-Ausgaben Finanzierung AHV – Demografieprozent der MWST 83 % an AHV 100 % an AHV Finanzierung AHV – MWST -- MWST-Erhöhung um 0.6 %-Punkte +0.3 % ab 2018 (Ablösung IV), +0.3% ab 2021 Finanzierung BVG Altersgutschriften (7/10/15/18%) Altersgutschriften (7/11/16/18%) Kompensation Umwandlungssatz AHV-Maximalrente Einzelperson CHF 2’350.- / Monat CHF 2’420.- / Monat + CHF 70.- pro Monat auf Neurenten AHV-Maximalrente Ehepaar / Plafonds CHF 3’525.- / Monat 150 % CHF 3’751.- / Monat 155 % + CHF / Monat Koordinationsabzug CHF 24’675.- 40% des Lohnes (Min. CHF 14’100.- / Max. CHF 21’150.-) Kompensation des tiefen Um-wandlungssatzes und Besserstellung von Personen mit tiefem Einkommen

16 Entscheid aus der Einigungskonferenz
Die Vorlage kommt im September 2017 vor die Urne! Diese Vorlage sichert die Renten bis 2030. Angenommen Abgelehnt Gleiches Referenzalter für Mann und Frau (65) - Automatischer Interventionsmechanismus Flexibilisierung des Rentenalters zwischen 62-70 - Rentenalter 67 Reduktion des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% Senkung des Koordinationsabzug von CHF 24’675.- auf CHF 21’150.- Finanzierung der AHV durch zusätzliche 0.3 Lohnprozente Übergangsgeneration von 20 Jahren (Erhaltung des UWS von 6.8%) Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.6% (2021)

17 Entscheid aus der Einigungskonferenz Frühjahrssession 2017 – 1. Säule
Die Vorlage kommt im September 2017 vor die Urne! Diese Vorlage sichert die Renten bis 2030. AHV (tritt per 2018 in Kraft) Angenommen Abgelehnt Gleiches Referenzalter für Mann und Frau (65) Automatischer Interventionsmechanismus AHV-Rentenzuschlag von CHF 70.- pro Monat Rentenalter 67 Finanzierung der AHV durch zusätzliche 0.3 Lohnprozente Bundesbeitrag bleibt bei % und wird nicht auf 20% erhöht Gesamtes Demografieprozent zu Gunsten der AHV Keine Veränderung der Beitragssätze für Selbstständigerwerbende Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.6% zu Gunsten der AHV Keine Veränderung der Witwen- und Waisenrenten Flexibler Altersrücktritt zwischen 62 und 70 Jahren Plafonierung der Ehegattenrente bei 155%

18 Referenzalter - Schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65
+ 12 Mt. + 9 Mt. + 6 Mt. + 3 Mt. Jahr Jahrgang Referenzalter 2018 1954 64 Jahre und 3 Monate 2019 1955 64 Jahre und 6 Monate 2020 1956 64 Jahre und 9 Monate 2021 1957 65 Jahre

19 Flexibilisierung – Flexibler Rentenbezug in der AHV
Heutige Regelung Altersvorsorge 2020 Rente kann um maximal 2 Jahre vorbezogen werden 3 Jahre vorbezogen werden Es können nur ganze Jahre (12 Monate) vorbezogen werden Einführung Teilrentenbezugs und Teilrentenaufschubs  Kürzungs- und Aufschubssätze werden an die Lebenserwartung angepasst (Senkung)

20 Flexibilisierung - Vorbezug und aufgeschobene Pensionierung
Vorzeitige Pensionierung Aufgeschobene Pensionierung

21 Flexibilisierung – Erwerbstätigkeit ab dem Referenzalter
Heutige Regelung Altersvorsorge 2020 Für erwerbstätige Rentner gilt ein Freibetrag von CHF 1’400.- Für erwerbstätige Rentner gilt kein Freibetrag Bezahlte Beiträge führen nicht zu einer Rentenerhöhung Bezahlte Beiträge werden nach dem Referenzalter berücksichtigt (bis zum 70. Altersjahr kann eine Neuberechnung der Rente verlangt werden)

22 Flexibilisierung: Flexibler Altersrücktritt in der 2. Säule
Heute kennt das BVG keine Bestimmungen zum flexiblen Rentenalter. Viele Vorsorgeeinrichtungen sehen dies aber bereits in ihren Reglementen vor. keine Beitragspflicht ab Referenzalter Referenzalter wie AHV Keine Pensionskassen-leistungen vor 62 Flexibler Alters-rücktritt zwischen 62* und 70 ( wie AHV) Mit 70 muss die gesamte Altersleistung bezogen werden (wie AHV) *Ausnahme: Vorsorgeeinrichtung kann das Mindestalter 60 Jahre festlegen, sofern das reglementarische Referenzalter nicht höher als 65 Jahre ist.

23 Entscheid aus der Einigungskonferenz Frühjahrssession 2017 – 2. Säule
Die Vorlage kommt im September 2017 vor die Urne! Diese Vorlage sichert die Renten bis 2030. BVG (tritt per 2019 in Kraft) Angenommen Abgelehnt Gleiches Referenzalter für Mann und Frau (65) Rentenalter 67 Reduktion des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% Anpassung des Koordinationsabzuges Anpassung der Spargutschriften: 25-34: 7% 35-44: 11% 45-54: 16% 55-65: 18% Übergangsgeneration von 20 Jahren (Erhaltung des UWS von 6.8%) Flexibler Altersrücktritt zwischen 62 und 70 Jahren

24 Umwandlungssatz und Ausgleich in der 2. Säule
Geltendes Recht Altersvorsorge 2020 Umwandlungssatz 6.8 % 2019: 6.6 % 2020: 6.4 % 2021: 6.2 % 2022: 6.0 % Altersgutschriftensätze 25 – 34 Jahre: 7 % 35 – 44 Jahre: 10 % 45 – 54 Jahre: 15 % 55 – 65 Jahre: 18 % 35 – 44 Jahre: 11 % 45 – 54 Jahre: 16 % Koordinationsabzug CHF 24’675.- 40 % des Lohnes Min. CHF 14’100.- Max. CHF 21’150.- Übergangsgeneration Zuschüsse an Übergangs-generation (45 Jahre und älter) durch Sicherheitsfonds

25 Koordinationsabzug in CHF Versicherter Lohn in CHF
Umwandlungssatz u. Ausgleich in der 2. Säule Anpassung Koordinationsabzug Geltendes Recht: Koordinationsabzug als Fixbetrag von CHF Neuer Koordinationsabzug Altersreform 2020 : Koordinationsabzug wird vom Lohn definiert  Koordinationsabzug 40% des Lohnes (Minimum: CHF / Maximum CHF ) Einkommen in CHF Koordinationsabzug in CHF Versicherter Lohn in CHF bis bis bis 40 % des Lohnes bis bis bis

26 Umwandlungssatz und Ausgleich in der 2
Umwandlungssatz und Ausgleich in der 2. Säule Anpassung Koordinationsabzug Jahreslohn Jahreslohn Jahreslohn Jahreslohn Heute Altersreform 2020 Koordinations-abzug CHF 24’675.- Koordinations-abzug CHF 21’150.- Koordinations-abzug 40 % des Lohnes Koordinations-abzug CHF 14’100.- Einkommen 21’150 – 84’600 Koordinationsabzug 24’675 Versicherter Lohn 3’525 – 59’925 Einkommen: 21’150 – 35’250 Koordinationsabzug 14’100 Versicherter Lohn: 7’050 – 21’ 150 Einkommen: 35’250 – 52’875 Koordinationsabzug 40% des Lohnes Versicherter Lohn: 21’150 – 31’725 Einkommen: 52’875 – 84’600 Koordinationsabzug 21’150 Versicherter Lohn: 31’725 – 63’450

27 Ausgleich in der AHV zur Umwandlungssatz- reduktion und Erhöhung Referenzalter
Geltendes Recht Altersvorsorge 2020 AHV-Rentenzuschlag Zuschlag von CHF 70.- pro Monat auf alle neu entstehenden Altersrenten Maximalrente CHF 2’350.- CHF 2’420.- Plafonds 150 % x CHF 2’350.- = CHF 3’525.- 155 % x CHF 2’420 = CHF 3’751.- AHV-Lohnbeitrag 8.40 % 8.70 %

28 Finanzierung der AHV Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer
0.6 Prozentpunkte der MWST für die AHV 0.3 Punkte im 2018 durch Übertragung der IV-Zusatzfinanzierung 0.3 Punkte zusätzlich im 2021 Es handelt sich um einen separaten Bundesbeschluss, über den separat abgestimmt wird. Die Reform kann nur mit der Mehrwertsteuererhöhung bestehen und umgekehrt! Beitrag des Bundes an die Finanzierung der AHV Heutige Regelung Altersvorsorge 2020 Bundesbeitrag an AHV-Ausgaben 19.55 % Demografieprozent 17 % des Ertrages des Demografie-prozents (Mehrwertsteuer Prozent-punkt) zu Gunsten des Bundes Gesamtes Demografieprozent zu Gunsten der AHV

29 Langfristiges finanzielles Gleichgewicht - AHV Überwachung durch den Bundesrat
Heutige Regelung Altersvorsorge 2020 Gesetzlicher Stand des Ausgleichsfonds 100 % einer Jahresausgabe 80 % einer Jahresausgabe Überwachung Bundesrat prüft periodisch, ob sich die finanzielle Entwicklung im Gleichgewicht befindet Bundesrat ist verpflichtet der Bundesversammlung Stabilisierungsmassnahmen vorzuschlagen , falls Fonds innert nächsten 30 Jahren unter 80% zu fallen droht

30 Zusammenfassung Altersreform 2020 – Auswirkungen der Anspruchsgruppen
Auswirkungen für die heutigen Rentner Renten bleiben unverändert Erhöhung der Mehrwertsteuer Auswirkungen für die Neurentner Tiefere BVG-Renten wegen tieferem Umwandlungssatz Jedoch Übergangsregelung ab Alter 45 Einbussen werden durch den Sicherheitsfonds abgefedert Erhöhung der AHV-Rente um CHF 70.-

31 Zusammenfassung Altersreform 2020 – Auswirkungen der Anspruchsgruppen
Auswirkungen für die Arbeitnehmer höhere Lohnabzüge AHV-Beitrag % Höhere Altersgutschriften für BVG Senkung des Koordinationsabzug  Höherer versicherter Lohn Flexibilisierung der Pensionierungsmöglichkeiten (62-70 Jahre) Geringere Umverteilung von Aktiven zu Rentner (Reduktion der Umverteilung von CHF 1.3 Mia. zu 0.5 Mia.) Auswirkungen für die Arbeitgeber Höhere Abgaben AHV-Beitrag % Höhere Beiträge in der beruflichen Vorsorge Erhöhung der MWST

32 Finanzielle Auswirkung für die AHV im 2030
In Millionen Franken, zu Preisen von 2016 Ausgaben Einnahmen Vereinheitlichung des Referenzalters 65 + 110 Flexibilisierung des Rentenbezugs + 290 + 190 Rentenzuschlag und Erhöhung Plafonds +1 400* Bundesbeitrag aus Ausgabenveränderung + 90 Gesamtes Demographieprozent + 610 Erhöhung der MWST Auswirkungen der Massnahmen für die AHV + 460 Saldo Umlageergebnis im 2030 AHV – Fondsstand (in Mio.) 59 180 AHV – Fondsstand (in % der jährlichen Ausgaben) 97 % *Erhöhung der AHV-Beiträge von 0.3 %

33 Massnahmen Altersvorsorge 2020
Finanzielle Auswirkung auf die Beitragssumme in der beruflichen Vorsorge im 2030 In Millionen Franken, zu Preisen von 2016 Massnahmen Altersvorsorge 2020 Beiträge Langfristige Massnahmen: Anpassung Koordinationsabzug + Altersgutschriften Übergangsgeneration (Beiträge Sicherheitsfonds) + 400 Mehrbeiträge BV


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