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VERSORGUNG UND WOHNINTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN PERSONEN

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Präsentation zum Thema: "VERSORGUNG UND WOHNINTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN PERSONEN"—  Präsentation transkript:

1 VERSORGUNG UND WOHNINTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN PERSONEN
Lydia Krob Verein Projekt Integrationshaus, Wien BAWO Fachtagung 2017 , SALZBURG

2 ASYLSTATISTIK 2014 2015 2016 2017 (1.Quartal) Anträge 28.027 88.340
42.286 6.480 Erledigungen Asylanerkennung 8.734  14.413 22.307 4.882 Subsidiärer Schutz 2.617 2.478 3.699 1.615 Humanitärer Aufenthalt 184 2.112 1.546 225 rk. positiv 11.535 19.003 27.552 6.722 rk. negativ 14.596 24.017 26.698 6.372 Herkunftsländer Syrien Afghanistan Russ. Föderation Syrien Afghanistan Irak Syrien Afghanistan Irak

3 BEGRIFFE FREMDER = wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt ASYLWERBER*IN = ein Fremder ab Einbringung eines Asylantrages bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens oder dessen Einstellung.

4 BEGRIFFE ASYL: Prüfung anhand der Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention und europäischer Richtlinien. SUBSIDIÄRER SCHUTZ: Refoulmentprüfung - ob im Falle einer Abschiebung in den Herkunftsstaat eine reale Gefahr für Leib und Leben droht. HUMANITÄRE AUFENTHALTSTITEL: Prüfung, ob eine aufenthaltsbeendende Maßnahme zulässig ist (Interessensabwägung zwischen dem Privat- und Familienleben und den Interessen des Staates)

5 GRUNDVERSORGUNG (GVS):
Ist die Existenzsicherung (Unterbringung und Verpflegung) für hilfs- und schutzbedürftige Fremde Hilfsbedürftig: ist, wer den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Schutzbedürftig: sind Asylwerber*innen während des laufenden Verfahrens, subsidiär Schutzberechtigte, Geduldete und Fremde bis zu ihrer Abschiebung. Asylanerkennung: bis 4 Monate danach Subsidiär schutzberechtigt: bis zur Erwerbstätigkeit rechtskräftige Ablehnung des Asylantrags: bis zur tatsächlichen Abschiebung.

6 LEISTUNGEN GRUNDVERSORGUNG
Individuelle Unterbringung: Mietkosten: bis max.150€/Person/Monat (für Familie max. 300€/Monat) Verpflegung: 215€, pro Kind 100€ Kein Taschengeld Organisierte Unterbringung: Tagsatz für Unterkunft (inklusive Personal, Energie etc.) und Verpflegung 21€/Tag Verpflegungsgeld: ca. 5-6€ bei Selbstkochen (abhängig, ob Grundnahrungsmittel zentral gekauft werden) Taschengeld: 40€ Monat 

7 LEISTUNGEN GRUNDVERSORGUNG
Krankenversicherung bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse – darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Zahnersatz) : Einzelfallprüfung Sonderbetreuung Psychotherapie Schulbedarf (200€ pro Schüler*in/Schuljahr) und Schülerfreifahrt Bekleidung: Sach- oder Geldleistungen (150€ pro Person/Jahr) Deutschkurse

8 LEISTUNGEN GRUNDVERSORGUNG
Transportkosten: bei Überstellungen und behördlichen Ladungen Kostenübernahme eines ortsüblichen Begräbnisses/Rückführungsbeitrags Information, Beratung und soziale Betreuung (unter Einbeziehung von Dolmetscher*innen) – durch Beratungsstellen oder mobile Betreuer*innen. Rückkehrhilfe – Beratung, Reisekosten + einmalige Überbrückungshilfe bei freiwilliger Rückkehr

9 ASYLBERECHTIGUNG Befristete Asylberechtigung auf 3 Jahre (seit 2016) – bei weiterer Gefährdung: unbefristetes Aufenthaltsrecht Freier Zugang zum Arbeitsmarkt Uneingeschränkter Zugang zu Versicherungs- und bedarfsorientierten und universellen Leistungen Kein Wahlrecht, keine EU-Bürgerschaft Konventionspass Nach 5 Jahren: Beantragung „Daueraufenthalt EU“ Endigungsgründe (z.B.: Wegfall der Verfolgungsgefahr) keine Aberkennung nach 5 Jahren (außer Aufenthaltstitel NAG, rechtskräftige Verurteilung)

10 ASYLBERECHTIGUNG Problematisch:
Kein organisierter Übergang aus der Grundversorgung Oft fehlende Sprachkenntnisse und mangelndes Wissen über Wohnungsmarkt und sozialrechtliche Ansprüche. Schwierige Situation am Wohnungsmarkt

11 SUBSIDIÄRER SCHUTZ Befristet auf ein Jahr
Kann um jeweils 2 Jahre verlängert werden (Antrag) freier Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkter Zugang bei Sozialleistungen (z.B. Familienbeihilfe, BMS) – abhängig von Bundesland befristete Aufenthaltskarte und Fremdenpass Nach 5 Jahren Beantragung: „Daueraufenthalt EU“ Aberkennung: bei Wegfall der Voraussetzungen, Gefährdung der Sicherheit der Republik, rechtskräftige Verurteilung

12 SUBSIDIÄRER SCHUTZ Problematisch: weiterhin Anspruch auf GVS
Kein organisierter Übergang aus der Grundversorgung Existenzielle Probleme in bestimmten Bundesländern ohne BMS oft fehlende Sprachkenntnisse und mangelndes Wissen über Wohnungsmarkt und sozialrechtliche Ansprüche. Schwierige Situation am Wohnungsmarkt

13 HUMANITÄRER AUFENTHALT
3 Aufenthaltstitel im Asylrecht, die aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt werden: Aufenthaltsberechtigung plus Gilt 12 Monate Freier Zugang zum Arbeitsmarkt Nicht verlängerbar - Wechsel zu Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ oder eine „Niederlassungsbewilligung“ möglich

14 HUMANITÄRER AUFENTHALT
Aufenthaltsberechtigung Gilt 12 Monate Unselbständige Erwerbstätigkeit mit Beschäftigungsbewilligung Nicht verlängerbar - Wechsel zu Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ oder eine „Niederlassungsbewilligung“ möglich Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz Unselbständige Erwerbstätigkeit mit Beschäftigungsbewilligung (ohne Arbeitsmarktprüfung) Verlängerbar (Opfer von Gewalt – auch ohne Einkommen)

15 HUMANITÄRER AUFENTHALT
Problematisch: weiterhin Anspruch auf GVS – keine BMS Titel ohne freien Zugang zum Arbeitsmarkt – Prüfung des BB-Antrags durch Regionalbeirat oft fehlende Sprachkenntnisse und mangelndes Wissen über Wohnungsmarkt und sozialrechtliche Ansprüche. Schwierige Situation am Wohnungsmarkt

16 BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG
Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs sowie Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung. Zentrale Grundsätze der BMS: Pauschalierte Geldleistungen Subsidiaritätsprinzip Rechtsanspruch auf Mindeststandards

17 BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG
Der Mindeststandard umfasst: 75% Lebensunterhalt 25% Wohnbedarf 2017: 844,46€ (=Ausgleichzulagenrichtsatz der Pensionsbezieher*innen minus 5,1% KV-Beitrag ) Alleinstehende 100% Volljährige im gemeinsamen Haushalt: 75%; 50% (ab dritter Person) Minderjährige im gemeinsamen Haushalt: 18%; 15% (ab viertem Kind) 

18 BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG
für Subsidiär Schutzberechtigte ohne Einschränkungen K, Vbg, T Abzug der GVS von BMS (nur bei Privatwohnenden) W mit geringerer Leistungshöhe GVS (BMS nur wenn keine GVS bezogen wird - Deckelung) Bgld, Stmk Nur GVS NÖ, Sbg

19 BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG
Für Asylberechtigte (* = in Planung) Keine Einschränkungen W, K, Sbg Deckelung pro Haushalt/WG auf 1.500€ NÖ, OÖ* „Mindeststandard-Integration“ NÖ, Bgld* geringere Mindeststandards bei befristetem Asyl/für WGs/für Kinder Stmk, OÖ/ Vbg, T*/Stmk Verpflichtung zu Integrationsmaßnahmen NÖ, OÖ, Stmk, Vbg* raschere Sanktionen bei Arbeitsunwilligkeit/ Nichteinhalten der Integrationsvereinbarung Stmk, NÖ, Vbg*

20 BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG
WOHNBEDARF Große Unterschiede zwischen den Bundesländern: Übernahme tatsächlicher Kosten, z.B.: T, Vbg Reduktion bei geringeren/keinen Kosten, z.B.: NÖ, OÖ Ergänzende Wohnbedarfshilfe z.B.: Bgld, Sbg, Stmk Heizkostenzuschuss, z.B. K, Sbg, Stmk, Vbg Keine zusätzlichen Leistungen, z.B. Bgld, K, NÖ, OÖ Wohnbeihilfe reduziert BMS, z.B.: K, NÖ, OÖ, W)

21 Kinder-betreuungsgeld
WEITERE LEISTUNGEN Familien-beihilfe Kinder-betreuungsgeld Pflege-geld AW nein AB ab Monat des pos. Bescheids gekoppelt an Familienbeihilfe ja §8 Erwerbstätigkeitkeine GVS

22 GESUNDHEIT Spezielle Angebote: Muttersprachliche Ärzt*innen
Gesundheitsprojekte für Zuwander*innen: z.B.: Gesundheitslots*innen (OÖ, Sbg, W), FEM Süd, MEN (W) Psychotherapeutisches Angebot: Netzwerk für Interkulturelle Psychotherapie nach Extremtraumatisierung: Aspis (Klagenfurt), Ankyra (Innsbruck), Hemayat (Wien), Interkulturelle Psychotherapie Burgenland (Eisenstadt), JEFIRA (St. Pölten), OASIS (Linz), ODEM (Feldkrich), SINTEM (Wien), SOTIRIA (Salzburg), ZEBRA (Graz) Weitere: OMEGA (Graz), BOJE (Wien)

23 SPRACHERWERB Deutschkurse:
Fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Angebote auch in Zusammenarbeit mit Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und dem Arbeitsmarktservice (AMS). „Integration von Anfang an“: in Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien

24 ARBEIT Asylwerber*innen: Asylanerkannte /Subsidiär-Schutzberechtigte:
Mit BB für Saisonarbeiten (müssen seit 3 Monaten zum Verfahren zugelassen sein) Bartenstein-Erlass AW bis 25 Jahre – BB für Lehrstellen in Mangelberufen (Bundesländer) Dienstleistungsscheck Asylanerkannte /Subsidiär-Schutzberechtigte: Freier Zugang zum Arbeitsmarkt

25 WOHNEN Gemeindewohnungen: In der Regel kein Zugang.
Steiermark: für AB möglich (mind. 1 Jahr Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Graz) Wien: für AB und §8 möglich (erst nach 5jährigen Aufenthalt) Startwohnungen: Projekte z.B.: in W, NÖ, Sbg, T, Vbg (z.T.: nicht §8) Suche nach „Wohnraumspenden“: z.B.: Caritas, Diakonie, Integrationshaus 

26 VIELEN DANK FÜR IHRE AUMERKSAMKEIT!


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