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Antje Volland & Dr. Elisabeth Grunwald

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Präsentation zum Thema: "Antje Volland & Dr. Elisabeth Grunwald"—  Präsentation transkript:

1 Antje Volland & Dr. Elisabeth Grunwald
ERASMUS+ Personalmobilität (Stand Okt. 2016) ERASMUS+ Workshop zu Personalmobiltät am Antje Volland & Dr. Elisabeth Grunwald Referat Studium und Praktikum im Ausland Koordination ERASMUS

2 Programm: das ERASMUS-Team im International Center kurzer historischer Rückblick: ERASMUS in der EU und Entwicklung an der CAU das neue ERASMUS+ Programm ERASMUS+ Personalmobilität Verfahren an der CAU Erfahrungsberichte: Anita Hartz, Angelika Koslowski

3 Referat S 25: Studium und Praktikum im Ausland / ERASMUS
im International Center Antje Volland Dr. Elisabeth Grunwald Susan Brode Petra Struck Internet:

4 ERASMUS in der EU: kurzer Rückblick
- eine europäische Erfolgsgeschichte - 1987: Beginn mit Teilnehmern, 11 Länder 2012: „25 Jahre ERASMUS“ Rund 2, 5 Millionen Studierende und Lehrende haben einen Auslandsaufenthalt mit ERASMUS absolviert; über Hochschulen aus 33 Ländern Europas haben bisher an diesem Erfolgsprogramm teilgenommen 2017: 30 Jahre ERASMUS

5 ERASMUS in Deutschland: kurzer Rückblick
Deutschland hat von ERASMUS in besonderem Maße profitiert bis 2012: deutsche Studierende und über Dozenten gingen ins europäische Ausland Beteiligung von zuletzt 325 dt. Hochschulen Beispiel Studienjahr 2013/2014: Mehr als Studierende und Hochschulangehörige aus Deutschland haben eine Erasmus-Förderung erhalten 437 Hochschulen verfügten 343 (78,5 Prozent) über eine Erasmus University Charter (EUC), die zur Teilnahme am Erasmus-Programm berechtigt

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14 Es kann Hochschulpersonal aus technisch-administrativen Bereichen gefördert werden
Beispiele: Allgemeine & technische Verwaltung Bibliothek Fachbereiche Fakultäten Finanzen International Office Öffentlichkeitsarbeit Studierendenberatung Technologie & Transfer Weiterbildung

15 Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes:
• Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms („Mobility Agreement“) • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven • Stärkung der eigenen Kompetenzen • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

16 Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung:
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: Diese Sonderförderung kann beantragt werden von Studierenden, Graduierten und Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

17 Berechnung der ERASMUS-Zuschüsse:
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM/NA DAAD als „Stückkosten“ bezuschusst werden. Die Berechnung der Fahrtkosten in der Personalmobilität erfolgt mit Hilfe des Distance Calculators der EU KOM ( Die angezeigte Distanz im Rechner entspricht der Luftlinie der einfachen Entfernung.

18 Fahrtkostenpauschalen
einfache Entfernung gem. Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer_in (= Hin- und Rückfahrt) < 100 km entfällt 100 – 499 km 180 EUR 500 – km 275 EUR 2.000 – km 360 EUR 3.000 – km 530 EUR 4.000 – km 820 EUR 8.000 km und mehr 1.100 EUR

19 Pauschalen der Aufenthaltstage
Zielland Stückkosten je Tag pro Teilnehmer_in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) Stückkosten je Tag pro Teilnehmer_in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70% des Satzes Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich 160 EUR 112 EUR Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern 140 EUR 98 EUR Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien 120 EUR 84 EUR Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien 100 EUR 70 EUR

20 Berechnung der Aufenthaltskosten
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Es können nur die Tage gefördert werden, welche im direkten Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Eine Förderung der Aufenthaltstage am Wochenende ist nur möglich, wenn an diesen Tagen Dienstgeschäft stattgefunden hat und dieses von der Gastinstitution bescheinigt wird (sog. „Confirmation of Attendance“) Reisetage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt werden.

21 ERASMUS+ Personalmobilität an der CAU
Im Rahmen der weiteren Internationalisierungsbestrebungen unterstützt die Universität Kiel diese neue Programmlinie von ERASMUS+. Alle Angestellten des technisch-administrativen Personals können sich für diese Fortbildungsmaßnahme bewerben. Es können max. 5 Tage als Dienstgeschäft bzw. Arbeitstage im Rahmen einer „Auslandsdienstreise“ anerkannt werden. Längere Aufenthalte: Urlaub oder Bildungsurlaub (entsprechend des Weiterbildungsgesetzes Schleswig-Holsteins). Anträge an den zuständigen Sachbearbeiter/in im Personalmanagement.

22 ERASMUS+ Personalmobilität an der CAU
Für Arbeitszeiten gelten die üblichen Regularien bei Dienstreisen. An- und Abreisezeiten werden in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt; aber: keine Finanzierung. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus ERSAMUS-Mitteln. Eine Ko-finanzierung aus anderen Universitätsmitteln ist nicht zulässig.

23 Personalmobilität Personalmobilität = Dienstreise?
Reisen im Rahmen der Personalmobilität sind Dienstreisen Genehmigung über WinTrip durch den Vorgesetzten Finanzierung ausschließlich aus ERASMUS-Mitteln Zeiterfassung – erfolgt entsprechend den üblichen Regularien der CAU bei Dienstreisen Ggf. als Bildungsurlaub – Beantragung über Personalmanagement

24 Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse
beantragt werden? Kategorie: „Staff Training Weeks“ Hierbei handelt es sich um Fortbildungsmaßnahmen einzelner Hochschulen im europäischen Ausland, die teilweise zu bestimmten Themen und für unterschiedliche Zielgruppen angeboten werden. Viele Angebote werden jährlich ausgeschrieben und per an das International Center gesandt. Bislang werden diese Angebote im International Center gesammelt und können dort (nach vorheriger Terminabsprache) eingesehen werden. Eine Webseite ist in Planung, auf der alle Angebote regelmäßig publiziert werden.

25 Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse
beantragt werden? 2. Kategorie: „Job Shadowing“ / Hospitationen Hierbei handelt es sich um Einzelmaßnahmen, die individuell mit Kollegen an Partnerhochschulen im europäischen Ausland abgesprochen werden. Durch das „Mitlaufen“ oder „über die Schulter schauen“ bei ausländischen Kollegen und Kolleginnen, die in ähnlichen Strukturen arbeiten, sollen Einblicke in deren Arbeitsabläufe gewonnen und möglichst neue Anregungen für die eigene Arbeit Zuhause erzielt werden. Positiver Begleiteffekt ist die Vertiefung der eigenen Fremdsprachenkenntnisse.

26 Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse
beantragt werden? 3. Kategorie: Sprachkurse Zur Verbesserung der Englischkenntnisse aller Angestellten an der CAU soll ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Internationalisierung der CAU („Internationalisation at Home“) und zur besseren sprachlichen Betreuung der internationalen Studierenden und Lehrenden geleistet werden. In dieser Maßnahme können Fahrtkosten und Aufenthaltstage bis max. 7 Tage (auf der Grundlage der oben beschriebenen Berechnungsmodi) und die Sprachkursgebühren bis max. 500,- Euro pro Einzelmaßnahme aus ERASMUS-Zuschüssen (anteilig) finanziert werden.

27 Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse
beantragt werden? 4. Kategorie „STT-Incoming“ Im Rahmen dieser Maßnahme kann qualifiziertes Unternehmenspersonal für Vorträge und Weiterbildungsmaßnahmen an der CAU eingeladen werden. Es können Pauschalen für Reisekosten und Aufenthaltstage nach dem o.g. EU-Vorgaben gewährt werden. Diese Maßnahme wird ab 2016/17 angeboten.

28 Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse
beantragt werden? 5. Kategorie: Besuch der EAIE-Konferenz Jedes Jahr findet im September an wechselnden Orten in Europa eine große Messe und Konferenz zu internationalen Themen der Bildung statt: EAIE - European Association for International Education ( Zu dieser mittlerweile weltweit größten Bildungsmesse reisen Teilnehmer aus der ganzen Welt an. Die Konferenz in Prag im Jahr 2014 verzeichnete insgesamt über Teilnehmer.

29 Bewerbungsverfahren an der CAU
Bewerbungstermine und Infoveranstaltungen im International Center (IC) Bewerbungsfrist  (Einsendeschluss IC) Mobilitätsantritt  (frühestens) Infoveranstaltungen (Seminarraum des IC, jeweils Uhr) N.N.

30 Bewerbungsverfahren an der CAU
Welche Bewerbungsunterlagen sind einzureichen? Lebenslauf Motivationsschreiben max. 1 Seite (u.a. Relevanz zur ausgeübten Tätigkeit) Programm, Einladungsschreiben oder Kursbeschreibung. Sollte die Zusage des Vorhabens noch nicht vorliegen, ist diese spätestens beim Dienstreiseantrag nachzureichen. kurze, formlose Stellungnahme vom Vorgesetzten (2- 3 Zeilen sind ausreichend)

31 Bewerbungsverfahren an der CAU
Wer wählt aus? Das International Center (IC) wählt in Absprache mit dem Referat für Personalentwicklung und Reisekosten die zu fördernden Anträge aus. Die Zusage erfolgt zügig per durch das IC. Danach kann Flug und Unterkunft gebucht werden.

32 Was ist nach der erfolgreichen Auswahl zu tun?
Schritte vor der Abreise Dienstreiseantrag (WinTrip) an das IC; bitte bei Finanzierung „zu Lasten von ERASMUS+“ angeben; sofern die Zusage der Gastinstitution noch nicht vorlag, bitte jetzt beifügen. Ausstellung einer Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement) durch das IC; Inhalte der Mobilität werden hier schriftlich festgehalten. Das fertig unterschriebene Dokument ist dem International Center zu zuschicken (gescannte Version ist ausreichend).

33 Schritte vor der Abreise
Ausstellung des ERASMUS-Zuwendungsvertrags (Grant Agreement) durch das IC; diese Finanzierungszusage ist nach Ihrer Unterzeichnung bei uns einzureichen. Danach erfolgt die Auszahlung der 1. Rate (80 %).

34 Schritte nach der Rückkehr
Es muss eine Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Attendance) im Original vorgelegt werden; die Zusendung erfolgt durch das IC mit der Anweisung der 1. Rate. Unmittelbar nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie eine vom EU-Server mit dem Link zu einem Fragebogen zu Ihrer Mobilitätsmaßnahme, der online auszufüllen ist. Bei Vollständigkeit aller Dokumente und Überprüfung der Aufenthaltsdaten erfolgt die Auszahlung der 2. Rate (20%). Die herkömmliche Abrechnung mit Belegen entfällt, da Pauschalen ausgezahlt werden.

35 Erfahrungsberichte Frau Anita Hartz: Staff Training Week, Universidad de La Laguna (Spanien), 17/11/ /11/2014 Frau Angelika Koslowski: DIALOG-SPRACHREISEN International GmbH Edinburgh (UK), 28/08/ /09/2016

36 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Fragen?


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