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Dresden, 10. August 2016 Thomas Haidan Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen, Teil 3 Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund.

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1 Dresden, 10. August 2016 Thomas Haidan Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen, Teil 3 Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund

2 1.Fördergegenstand und Zuwendungsvoraussetzungen 2.Antragstellung 3.Auszahlung und Verwendungsnachweis Inhalt 3

3 4 Informationen über die Förderrichtlinie www.sab.sachsen.de

4 Formulare und Unterlagen 5

5 Fördergegenstand 6 SprachkursNiveaustufe gem. GER UE je 45 Min. Abschluss 1.Einstiegskurs „Deutsch sofort“ A1 = elementare Sprachanwendung 200Teilnahmebestätigung 2.Alphabetisierungs- kurs A1 = elementare Sprachanwendung 400Teilnahmebestätigung 3.Aufbaukurs „Deutsch qualifiziert“ B1 = fortgeschrittene Sprachanwendung 400Sprachtest / Zertifikat „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ)  Gegenstand der Förderung nach Ziff. II, Teil 3, Richtlinie Integrative Maßnahmen (IM)

6 Zuwendungsvoraussetzungen  Antragsberechtigt sind Sprachkursträger mit Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gemäß § 18 der Integrationskursverordnung* als: Integrationskursträger oder Träger von berufsbezogenen Sprachförderkursen gemäß ESF-Bundesprogramm oder Deutschsprachförderverordnung** (Ziff. IV 1, Teil 3, Richtlinie IM)  Die Sprachkurskonzepte müssen sich an den Standards der Integrationskurse orientieren und sollen zu diesen anschlussfähig sein (Ziff. IV 2, Teil 3, Richtlinie IM).  Für Einstiegskurse „Deutsch sofort“ gilt: Von der Qualifikation der Lehrkräfte kann abgewichen werden, sofern die Sprachkursträger erklären, dass die Lehrkräfte gemäß den Standards der Integrationskurse des BAMF arbeiten (Ziff. IV 6, Teil 3, Richtlinie IM). * Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung – IntV) ** Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung – DeuFöV) 7

7 Art und Umfang der Förderung  Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.  Umfang der Förderung Kostenerstattung pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit (Ziff. V 1, Teil 3, Richtlinie IM)  Umfang: sämtliche Sachausgaben wie Lernmaterialien, Warmmiete und Personalausgaben  Erstattungshöhe gemäß § 20 Abs. 6 IntV bzw. Trägerrundschreiben des BAMF Fahrtkosten für Teilnehmer ab einer Entfernung zwischen Wohnort und wohnortnahem Sprachkurs von mehr als drei Kilometern (Ziff. V 2, Teil 3, Richtlinie IM)  Pauschal pro bedürftigen Teilnehmer  Erstattungshöhe gemäß einer ortsüblichen Monatskarte 8 Aktueller Erstattungssatz: 3,90 EUR (ab dem 21. Teilnehmer: 2,00 EUR)

8 Art und Umfang der Förderung  Umfang der Förderung Kosten für die Durchführung der Einstufungstests für die Aufbaukurse „Deutsch qualifiziert“ (Ziff. V 4, Teil 3, Richtlinie IM)  Erstattungshöhe gemäß IntV bzw. den BAMF-Trägerrundschreiben  Erstattung einmalig pro Teilnehmer möglich Kosten für die Durchführung der Abschlusstests für die Aufbaukurse „Deutsch qualifiziert (Ziff. V 5, Teil 3, Richtlinie IM)  Erstattungshöhe gemäß IntV bzw. den BAMF-Trägerrundschreiben  Erstattung einmalig pro Teilnehmer möglich 9 Aktueller Erstattungssatz: 30,00 EUR Aktueller Erstattungssatz: 91,44 EUR

9 Kursteilnahme  Die Teilnehmerzahl richtet sich nach § 14 IntV bzw. den aktuellen BAMF-Trägerrundschreiben (Ziff. IV 7, Teil 3, Richtlinie IM). Maximale Teilnehmerzahl für  Einstiegskurs „Deutsch sofort“ und Aufbaukurs „Deutsch qualifiziert“: 25 Personen  Alphabetisierungskurs: 12 Personen  Der Einstiegskurs und der Aufbaukurs können mit 15 angemeldeten Personen* beginnen.  Die Zuwendung wird nur für Teilnehmer gewährt, die mindestens 50 % des Kursumfangs absolviert haben (Ziff. IV 7, Teil 3, Richtlinie IM).  Die Sprachkursträger führen eine tägliche Anwesenheitsliste, auf der sowohl der Teilnehmer als auch der Sprachkursträger unterschreiben (Ziff. IV 7 + V 3, Teil 3, Richtlinie IM). * BAMF-Abrechnungsrichtlinie vom 01.07.2016 (AbrRL DeuFöV) 10

10 Projektbeginn  Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.* Projektbeginn = Sprachkursbeginn Projektbeginn nach Erhalt des Zuwendungsbescheides möglich  Ausnahme: förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn Die Zustimmung kann auf schriftlichen Antrag unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden  Vorliegen des Förderantrags bei der SAB  Formloser Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn inkl. nachvollziehbarer projektbezogener Begründung  Beginnt der Antragsteller mit der Umsetzung der Maßnahme, bevor ihm die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zugeht, führt dies dazu, dass das gesamte Projekt förderunfähig wird. * Nr. 1.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung 11

11  Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung wird unter Verwendung des SAB-Vordrucks* fortlaufend im Haushaltsjahr gestellt.  Pro Sprachkurs – Einstiegskurs „Deutsch sofort“, Aufbaukurs „Deutsch qualifiziert“, Alphabetisierungskurs – wird jeweils ein separater Antrag gestellt.  Der Antrag ist vollständig auszufüllen, durch gemäß Registerauszug unterschriftsberechtigte Person(en) rechtskräftig zu unterzeichnen und mit Stempel zu versehen.  Beizufügende Anlagen: Aktueller, vollständiger Registerauszug Nachweis der Zulassung als Integrationskursträger oder Träger von berufsbezogenen Sprachförderkursen unbeglaubigte Kopie des/der Personalausweise/s (Vorder- und Rückseite) der vertretungsberechtigten Person/en gemäß Registerauszug Unterschriftenblatt Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (rechtskräftig gemäß Registerauszug unterzeichnet und mit Stempel versehen) * www.sab.sachsen.de  Integrative Maßnahmenwww.sab.sachsen.de Antragsverfahren 12

12 Angaben und Erklärung des Antragstellers im Antragsverfahren  Anzahl der am Sprachkurs angemeldeten Personen und Anzahl der geplanten Unterrichtseinheiten  Anzahl der Teilnehmer und Gesamthöhe der Fahrtkosten für Teilnehmer mit Wohnort ab einer Entfernung von mehr als drei Kilometern zu einem wohnortnahen Sprachkurs Erstattung pro Teilnehmer in Höhe einer ortsüblichen Monatskarte  Anzahl der Teilnehmer und Gesamthöhe der Kosten für die Durchführung der Einstufungstests und Abschlusstests des Aufbaukurses „Deutsch qualifiziert“  Erklärung des Sprachkursträgers über die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen der am Sprachkurs teilnehmenden Personen mit Migrationshintergrund (im Fördermittelantrag integriert)  Erklärung des Sprachkursträgers, dass für die Maßnahme keine weiteren öffentlichen Mittel beantragt wurden (im Fördermittelantrag integriert) 13

13  Änderungen Bei Wegfall oder Abbruch des Sprachkurses ist die SAB formlos zu informieren.  Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Erstellung von Infobroschüren, Flyern) ist das Logo des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zu verwenden. Projektumsetzung 14 Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

14 Auszahlungsverfahren  Die Auszahlung ist erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides möglich.  Der Auszahlungsantrag ist unter Verwendung des SAB-Vordrucks* von berechtigten Person(en) zu unterzeichnen und im Original einzureichen.  Grundlage für die Auszahlung sind die Teilnehmerlisten und einschlägige Ausgabebelege (Ziff. VI 5, Teil 3, Richtlinie IM). Der Auszahlungsantrag wird eingereicht nach Beendigung des Kurses und mit dem Verwendungsnachweis (SAB-Vordruck).  Die Angaben zur Abrechnung sind anhand der SAB-Vordrucke vorzunehmen.  Die Vorlage von Originalbelegen, z. B. Teilnehmerlisten, Ausgabenbelege etc., ist nur auf Anforderung durch die Bewilligungsstelle notwendig. * www.sab.sachsen.de  Integrative Maßnahmenwww.sab.sachsen.de 15

15 Verwendungsnachweisprüfung  Der Verwendungsnachweis wird unter Verwendung des SAB-Vordrucks* für jeden Antrag und Sprachkurs separat vorgelegt. 16 Zahlenmäßiger Nachweis = IST-Angaben analog SOLL-Angaben im Antrag  Tatsächliche Anzahl der Teilnehmer  Anzahl der abrechenbaren Unterrichtseinheiten  Höhe der Fahrtkosten  Anzahl der durchgeführten Einstufungs- und Abschlusstests in „Deutsch qualifiziert“ Sachbericht = kurze Bewertung des Sprachkurses inkl. Darstellung der Zielerreichung Verwendungsnachweis * www.sab.sachsen.de  Integrative Maßnahmenwww.sab.sachsen.de

16 Verwendungsnachweisprüfung  Die Zuwendung wird auf Grundlage der Anwesenheitsliste für Anwesenheitstage und entschuldigte Fehlzeiten (sofern der Teilnehmer mindestens 50 % des Kursumfangs absolviert hat) erstattet (Ziff. V 3, Teil 3, Richtlinie IM).  Fehlzeiten der Teilnehmer Entschuldigte Fehlzeiten werden erstattet. Unentschuldigte Fehlzeiten werden nicht erstattet. Entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten mindern den absolvierten Kursumfang.  Verhinderungsgründe für entschuldigte Fehlzeiten sind z. B. Erkrankung Unaufschiebbare Behördengänge und zum Jobcenter/Bundesagentur für Arbeit Vorstellungsgespräch für eine berufliche Tätigkeit Tod eines nahen Angehörigen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern) 17

17 Anlage zum Verwendungsnachweis: Teilnehmerübersicht  Es werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die nachweislich mindestens 50 % des Sprachkurses absolviert haben.  Als Verwendungsnachweis ist eine namentliche Liste der Teilnehmer (Anlage 1) vorzulegen inkl. folgender Angaben: abrechenbare Unterrichtseinheiten = absolvierte und entschuldigte Unterrichtseinheiten bei Teilnahme von mindestens 50 % entschuldigte Unterrichtseinheiten = Nachweis zum Versäumnis liegt dem Sprachkursträger vor angefallene Fahrtkosten Anzahl der Teilnehmer am Einstufungs- und Abschlusstest in „Deutsch qualifiziert“  Nachweise – z. B. tägliche Anwesenheitslisten, Fahrscheine, Rechnungen, Kopien der Nachweise für entschuldigte Fehltage – müssen zu Prüfzwecken vorgehalten werden.  Der Sprachkursträger hat sämtliche mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren. 18

18 Ansprechpartner Bewilligung Sächsische Aufbaubank – Förderbank Anna Magdalena Wöhnl Telefon: 0351 / 4910 4246 E-Mail: anna.woehnl@sab.sachsen.deanna.woehnl@sab.sachsen.de Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung Sächsische Aufbaubank – Förderbank Katrin Löffler Telefon: 0351 / 4910 4291 E-Mail: katrin.loeffler@sab.sachsen.dekatrin.loeffler@sab.sachsen.de Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns! 19

19 Vielen Dank!


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