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September 2006 1 Folie: 1 Bürokratieabbau und Konzentration im Bereich Widerspruchsverfahren Günter Kozlowski Staatssekretär im Ministerium für Bauen und.

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1 September 2006 1 Folie: 1 Bürokratieabbau und Konzentration im Bereich Widerspruchsverfahren Günter Kozlowski Staatssekretär im Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

2 September 2006 2 Folie: 2 1 Wegfall oder Änderung von Aufgaben Nach Gesetzesentwurf Landesregierung vom 06.07.2006 bedarf es einer Nachprüfung in einem Vorverfahren nicht mehr, u.a.: bei Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden und Bau- genehmigungsbehörden gilt nicht, soweit Bundesrecht ein Vorverfahren vorschreibt gilt nicht für die Bewertung einer Leistung i.R. einer berufs- bezogenen Prüfung gilt nicht, wenn der VA dem Adressaten vor dem xx.xx.06 bekannt gegeben wurde. Gesetz soll noch in 2006 in Kraft treten und bis 31.12.2007 gelten. 1.1Reform Vorverfahren (Bürokratieabbaugesetz I, Übertragung Bürokratieabbaugesetz OWL auf NRW)

3 September 2006 3 Folie: 3 1 Wegfall oder Änderung von Aufgaben Beschleunigung der Entscheidungsprozesse Verzicht auf unnötige Verfahrensschritte Befriedungs- und Selbstkontrollfunktion zu selten erfüllt Vermeidung von Doppelprüfungen Stärkung der Eigenverantwortung der Ausgangsbehörden Verringerung der Kosten für Verfahrensbeteiligte durch Reduzierung der kostenpflichtigen Widersprüche 1.2Gründe für Reform Vorverfahren

4 September 2006 4 Folie: 4 1 Wegfall oder Änderung von Aufgaben Gestaltungsspielräume nutzen/ Chancen durch stärkere Eigenverantwortung wahrnehmen Antragsteller kompetent beraten Durch Verfahrensbeschleunigung in eigener Sache werben 1.3Konsequenzen für die Aufgaben untere Bauaufsicht

5 September 2006 5 Folie: 5 2 Neuorganisation Bauaufsicht 2.1Neuorganisation obere Bauaufsicht Wegfall der Zustimmung für Vorhaben im Außenbereich Neuordnung der Geschäftsprüfung Wegfall der Widerspruchsverfahren

6 September 2006 6 Folie: 6 2 Neuorganisation Bauaufsicht Beratungsfunktion für untere Bauaufsichtsbehörden Aufsicht im Rahmen der Berichtspflicht keine Ersatzprüfung im Einzelfall Aufsichtsbefugnisse im Einzelfall bleiben bestehen Aufgaben im Rahmen von Eingaben und Petitionen 2.2Konsequenzen für die Aufgaben obere Bauaufsicht

7 September 2006 7 Folie: 7 3 Sonstiges Weitere Bauthemen Novellierung § 6 BauO NW Neufassung des Außenbereichserlasses

8 September 2006 8 Folie: 8 4 Wegfall oder Änderung von Aufgaben Entscheidung der Landesregierung von Januar 2006 über Eckpunkte einer Reform des Widerspruchsverfahrens kein Vorverfahren mehr, wenn VA zwischen 01.07.07 und 30.06.12 bekannt gegeben wird Einschränkung des Devolutiveffektes Vorverfahren nur noch ausnahmsweise zulässig kein Vorverfahren, wenn BezReg den VA erlassen hat Drittwidersprüche von im Verfahren nicht beteiligten Dritten sollen bestehen bleiben Reform Vorverfahren (Gesetz Bürokratieabbau und Konzentration des Widerspruchsverfahrens) -1-

9 September 2006 9 Folie: 9 4 Wegfall oder Änderung von Aufgaben in Fällen, in denen das Vorverfahren nicht entfällt, sind die Ausgangsbehörden bei Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auch für die Entscheidung über den Widerspruch zuständig. Gesetz soll zum 01.07.2007 in Kraft treten Reform Vorverfahren (Gesetz Bürokratieabbau und Konzentration des Widerspruchsverfahrens) -2-


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