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Menschenhandel im Asylverfahrenskontext - Hintergründe

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Präsentation zum Thema: "Menschenhandel im Asylverfahrenskontext - Hintergründe"—  Präsentation transkript:

1 Menschenhandel im Asylverfahrenskontext - Hintergründe

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3 Projektzusammenfassung Projektlaufzeit 12 Monate (06/2011 – 06/2012)
Projekt „Identifizierung und Schutz von Betroffenen des Menschenhandels im Asylsystem“ Projektzusammenfassung Projektlaufzeit 12 Monate (06/2011 – 06/2012) Projektpartner IOM, UNHCR, BAMF Phase 1 Aufarbeitung der Zusammenhänge zwischen dem Asylverfahren und dem Schutz von Menschenhandelsbetroffenen Expertenworkshop Phase 2 Entwicklung spezifischer Weiterbildungsmodule inklusive Kurrikulum, pädagogischem Konzept und Schulungsmaterialien für die Asylentscheider des Bundesamtes Phase 3 Durchführung von Schulungen im Bundesgebiet Asylentscheider des BAMF (Multiplikatoren Schulungen) Vernetzung der Asylentscheider mit den relevanten Fachberatungsstellen für Menschenhandelsbetroffene vor Ort durch Einbindung dieser Stellen in die Schulungen Phase 4 Projektevaluierung Zusammenfassung der Projektergebnisse und Erstellung eines Handbuchs

4 Seit 2005 gilt in Deutschland folgendes Recht:
§ 232 StGB: Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung § 233 StGB: Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft § 233a StGB: Förderung des Menschenhandels Deutsches Strafgesetzbuch

5 Formen der Ausbeutung

6 Quelle: BKA: Bundeslagebild Menschenhandel 2013

7 Quelle: BKA: Bundeslagebild Menschenhandel 2013

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9 Analyse nigerianischer Asylverfahren mit dem Verdacht des Menschenhandels
Fokus auf Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Datengrundlage: 164 Bescheide weiblicher Antragstellerinnen aus dem Zeitraum November 2009 bis September 2010 anonymisierte Form 53 von 164 Bescheiden enthielten Hinweise auf Menschenhandel (= ca. ein Drittel der Bescheide) Keine Asylberechtigung gemäß Art 16 a Abs. 1 GG oder Flüchtlingseigenschaft gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG 1 x Feststellung eines Abschiebeverbotes nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG

10 Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Allgemeine Indikatoren Einschränkung der Bewegungsfreiheit Eingesperrt sein, Verbot zu anderen Kontakten, wie z.B. Kunden, ständige Überwachung, ständige Begleitung bzw. Beaufsichtigung. Drohungen und Einsatz von Gewalt Spuren von Misshandlungen, Frau wirkt verängstigt, spricht von eigener Bedrohung oder Bedrohung und Einschüchterungen ihres näheren Umfeldes (Familie, enge Freunde). Binden, verliebt machen, beeindrucken Frauen berichten von Versprechungen (Arbeit, Heirat), Reisekosten wurde für sie übernommen, ihnen wurde der Pass weggenommen bzw. ein falscher Pass ausgehändigt. Zwang zur Prostitution Weisungen des Arbeitgebers gehen über Arbeitsort & Arbeitszeit hinaus, Kunden dürfen nicht abgelehnt werden, über den Lohn darf nicht frei verfügt werden, illegaler Status, Aufgriff im Milieu

11 Weibliche Händlerinnen
Landesspezifische Indikatoren: Nigeria Weibliche Händlerinnen Frauen sprechen von einer Geschäftsfrau, Madame, Schwester (Sister) oder von sonstigen Frauen, die sie angesprochen haben bzw. hierher gebracht haben. Anwendung von Magie und Zauberei Frauen verweisen auf die Einbindung in übermächtige Tätersysteme: Zauber, Magie, Juju, Voodoo und dass im Rahmen dessen jemand die Kontrolle über sie hat oder die Familie hat.

12 vor allem aus dem südlichen Teil Nigerias
Analyse Herkunft vor allem aus dem südlichen Teil Nigerias auffällig vor allem der Herkunftsort Benin City Schwangerschaften und Kinder 19 Frauen berichten von einer Schwangerschaft bzw. dass sie ein Kind von einem in Deutschland lebenden Mann haben (35,8 %) Zeitverzögerungen 38 Antragstellerinnen weisen eine Zeitverzögerung zwischen Einreise und dem Asylgesuch von drei und mehr Monaten auf Voraufenthalt in einem anderen europäischem Land: 17 Frauen (in erster Linie Italien)

13 Quote der Erkennung Menschenhandelsbetroffener sehr niedrig
Auswertung der Asylverfahren Fazit Quote der Erkennung Menschenhandelsbetroffener sehr niedrig Mögliche Gründe schwaches Problembewusstsein seitens der EntscheiderInnen viele Antragstellerinnen sprechen nicht offen/ bleiben bei ihren Erzählungen eher vage Antragstellerinnen erzählen teils falsche/konstruierte Geschichten, da sie (1) sich schämen, (2) sich schützen wollen oder (3) weil sie dazu angewiesen wurden

14 Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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