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DAAD Dr. Bettina Morhard, Beate Körner 13. April 2010 Fördermöglichkeiten für Dozenten in ERASMUS Dozenten- u. Personalmobilität (STA, STT) Vorbereitende.

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1 DAAD Dr. Bettina Morhard, Beate Körner 13. April 2010 Fördermöglichkeiten für Dozenten in ERASMUS Dozenten- u. Personalmobilität (STA, STT) Vorbereitende Besuche (PV) Intensivprogramme (IP)

2 2 Nationale LLP Agenturen in Deutschland EU Indirekt zentralisierte LLP - Verwaltung COMENIUSERASMUSLEONARDOGRUNDTVIG NA-PADNA-DAADNA-BIBB Programmverantwortliche, interessierte Fachöffentlichkeit und Vertragsnehmer Nationale Agenturen „Kunden“

3 3 Schul- bildung COMENIUS Hochschul- bildung ERASMUS 3,1 Mrd. € Berufs- bildung LEONARDO DA VINCI Erwachsenen- bildung GRUNDTVIG Budget: 6,97 Mrd. € (Proposal: 13,62 Mrd. €) - politische Entwicklung - Sprachen - ICT - Dissemination Programm für Lebenslanges Lernen 2007 - 2013 Min. 40 % Min. 25% Min. 4% Übergreifende Programme Jean Monnet Min. 13 % 3.1 Mrd. € für 7 Jahre Programm für Lebenslanges Lernen (2007 – 2013)

4 4 ERASMUS Studierendenmobilität (SM) Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Mobilität zur Fort-/Weiterbildung (STT) Intensivprogramme (IP) Vorbereitende Besuche (PV)

5 5 ERASMUS – Beteiligte Länder 27 EU Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein Türkei Schweiz aus eigenen Mitteln, kein STT Kroatien, Mazedonien ab 2010/11

6 6 ERASMUS Budget 2009/2010 Dieses wurde wie folgt zugewiesen: Studierendenmobilität (SM) 33.277.276 EUR (70,1%) davon Auslandsstudium (SMS), 28.403.088 EUR davon Auslandspraktika (SMP) 4.874.188 EUR Konsortien(SMP) 3.642.363 EUR (7,7%) Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA): 2.172.010 EUR (4,5%) Mobilität zur Fort-/Weiterbildung (STT): 551.220 EUR (1,2%) für die Organisation der Mobilität (OM): 5.810.340 EUR (12,2%) (Hochschulen und Konsortien) für die Intensivprogramme (IP): 2.000.000 EUR (4,2%) für die Vorbereitende Besuche (PV): 50.000 EUR (0,1%) Gesamtbudget: 47.504.000 Euro

7 7 47.504.000 ERASMUS Budget 2009/2010

8 ERASMUS Dozentenmobilität (STA) Lehren in Europa

9 9 Beschreibung Dieses Programm erlaubt Lehrkräften aus Hochschulen einen Lehrauftrag zwischen 1 Tag oder mindestens 5 Lehrstunden und maximal 6 Wochen (1 Woche = 5 Arbeitstage) an einer Hochschule in einem anderen teilnehmenden Land durchzuführen. Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)

10 10 Die Ziele der ERASMUS-Lehraufträge sind: Die Förderung der Erweiterung und Bereichung des Lehrangebots von Hochschulen Nutzung des Wissens und Fachwissens von wissenschaftlichen Lehrkräften aus Hochschulen anderer europäischer Länder durch Studierende, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können Förderung des Wissens- und Erfahrungsaustauschs über pädagogische Methoden Schaffung von Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)

11 11 Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Wer kann gefördert werden? Lehraufträge können von Lehrkräften aus Hochschulen oder von eingeladenem Personal aus europäischen Unternehmen durchgeführt werden. In jedem Fall muss die Gasthochschule die Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Lehrauftrag in das Curriculum integrieren.

12 12 Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Zuschuss Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltkosten nach dem jeweiligen angewendeten Reisekostengesetz (Landes- bzw. Bundesreisekostengesetz) oder für die Aufenthaltskosten als Pauschale bis zum jeweiligen EU-Höchstsatz. Fahrtkosten (FK) der Auslandsaufenthalte nach real entstandenen Kosten, Aufenthaltskosten (AK) werden bis maximal zur jeweiligen Höhe des EU-Länderhöchstsatzes bezuschusst

13 13 Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Antragsstellung Formlose Anfrage beim Akademischen Auslandsamt (AAA) Abstimmung eines Lehrprogramms (Teaching Assignment) mit der Gasthochschule vor der Abreise Prüfung des AAA, ob das Lehrprogramm bewilligt werden kann Unterzeichnung der „ERASMUS-Annahmeerklärung“ nach Bewilligung

14 14 Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Die Partnerhochschulen oder Unternehmen sind verpflichtet, sich im Voraus auf das Vorlesungsprogramm von Gastlehrern zu verständigen. Inhalt eines Lehrplans Zeitraum des Gastlehraufenthaltes Ziele und Inhalte der Lehrveranstaltung Anzahl der Lehrstunden

15 15 Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Vorteile - Mobilität als persönlicher Gewinn: Lehren & Lernen im Bildungsraum Europa Fachlicher Austausch und neue Perspektiven Weiterbildung auf allen Ebenen Stärkung von eigenen Kompetenzen Anregungen aus der Praxis gewinnen und einsetzen Netzwerke entwickeln und vertiefen Kulturen kennen und verstehen lernen

16 16 Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Vorteile - Gewinn für die Hochschule Kultur der Internationalität am Campus Positionierung der Hochschule Hochschulangehörige als Botschafter nutzen Auswirkung auf eigene Studierende

17 17  stabile Outgoingzahlen, aber europaweit kein Spitzenplatz  die Dozenten unterrichten überwiegend in den neuen EU-Ländern und der Türkei (38,4 %, davon allein 263 in Polen)  die mobilsten Dozenten stammen aus dem Fachbereich „Geisteswissenschaften und Kunst“ (29,5 %), gefolgt von den Fächern Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (23,3 %)  der Frauenanteil bei den Auslandsdozenturen beträgt nur 27,6 % (bei den Studierenden-Auslandsaufenthalten: 61,6 %)  durchschnittliche Aufenthaltsdauer: 5,8 Tage ERASMUS Dozentenmobilität 2008/09 Trends unter LLP-ERASMUS In der Dozentenmobilität gilt es, die vorhandenen Wachstums- möglichkeiten besser zu nutzen.

18 18 ERASMUS Dozentenmobilität 2008/09 Mobilität deutscher Dozenten 2002-2008

19 19 ERASMUS Dozentenmobilität 2008/09 Entwicklung der Fächerverteilung deutscher Outgoings 2004 - 2007

20 20 ERASMUS Dozentenmobilität 2008/09 Fächerverteilung deutscher Outgoings (nach ISCED Code)

21 21 ERASMUS Dozentenmobilität 2008/09 Deutsche Outgoings nach Zielländern Gesamt: 2.696 Outgoings (davon 33 Unternehmenspersonal) Polen 2. Platz Frankreich 3. Platz Spanien 1. Platz

22 22 ERASMUS Dozentenmobilität 2008/09 TOP 10 Outgoings deutscher Hochschulen

23 23 ERASMUS Dozentenmobilität 2008/09 - TOP 10 Outgoings deutscher Hochschulen relativ zur jeweiligen Gesamtzahl der Dozenten

24 ERASMUS Personalmobilität (STT) Weiterbildung in Europa

25 25 Beschreibung Erstmals 2007/08 als Maßnahme eingeführt. Dieses Programm unterstützt Lehrkräfte und sonstiges Personal von Hochschulen, um Fort- und Weiterbildungen von 5 Tagen bis maximal 6 Wochen (1 Woche = 5 Arbeitstage) an einer Hochschule oder einem Unternehmen in einem anderen teilnehmenden Land durchzuführen. Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

26 26 Die Ziele der Mobilität von Hochschulpersonal sind: Ermöglichung des Erwerbs von Wissen oder spezifischen Kenntnissen aus Erfahrungen und bewährten Verfahren im Ausland sowie praktischen Fähigkeiten, die für ihre derzeitige Stelle und ihre berufliche Entwicklung wichtig sind Die Unterstützung von Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen Der Aufenthalt in Partnerunternehmen und Organisationen kann unterschiedlich ausfallen und bezeichnet werden: Kurze Mitarbeitsphasen Job-Shadowing Studienbesuche Workshops Konferenzen Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

27 27 Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Wer kann gefördert werden? Hochschulpersonal aus verschiedensten Bereichen wie: International Office Studienberatung Öffentlichkeitsarbeit Weiterbildung Technologie und Transfer Finanzen Allgemeine und technische Verwaltung Bibliothek Fachbereiche und Fakultäten

28 28 Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Zuschuss Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltkosten nach dem jeweiligen angewendeten Reisekostengesetz (Landes- bzw. Bundesreisekostengesetz) oder für die Aufenthaltskosten als Pauschale bis zum jeweiligen EU-Höchstsatz. Fahrtkosten (FK) der Auslandsaufenthalte nach real entstandenen Kosten, Aufenthaltskosten (AK) werden bis maximal zur jeweiligen Höhe des EU-Länderhöchstsatzes bezuschusst

29 29 Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Antragsstellung Formlose Anfrage beim Akademischen Auslandsamt (AAA) Abstimmung eines Arbeitsprogramms (Work Plan) mit der Gasthochschule/dem Unternehmen vor der Abreise Prüfung des AAA, ob das Arbeitsprogramm bewilligt werden kann Unterzeichnung der „ERASMUS-Annahmeerklärung“ nach Bewilligung

30 30 Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Arbeitsprogramm Das Arbeitsprogramm muss zumindest folgende Informationen enthalten: Der allgemeine Zweck und das Ziel der Weiterbildung Beschreibung der Tätigkeiten, die ausgeführt werden Die erwarteten Ergebnisse aus der Fortbildung Eine zeitlichen Ablauf der Mobilitätsphase Die sprachliche Ausbildung oder der Besuch von Konferenzen, Seminaren oder Workshop sollte nicht die Mehrheit der Aufenthaltstage darstellen.

31 31  Die meisten Mobilitäten finden zwischen Hochschulen statt (85 %).  Aufenthaltsgründe: „workshadowing“ (41,3 %) und Workshop-Teilnahme (24 %)  Am mobilsten sind Mitarbeiter der Akademischen Auslandsämter/ International Offices (39 %) und akademisches Personal (21,8 %). ERASMUS Personalmobilität STT 2008/09 Trends unter LLP-ERASMUS Die Outgoingzahlen bilden ein gutes Ergebnis, sind aber im europäischen Vergleich ausbaufähig: deutlich besser sind Polen (1.262 Geförderte) und Spanien (757 Geförderte).

32 32 ERASMUS-Personalmobilität 2008/09 Deutsche Outgoings DE Hochschule  ausländische Hochschule358 DE Hochschule  ausländisches Unternehmen63 Gesamt421

33 33 ERASMUS Personalmobilität STT 2008/09: Deutsche Outgoings Gesamt: 421

34 34 ERASMUS Personalmobilität STT 2008/09: Deutsche Outgoings DE Hochschule  ausländische Hochschule Gesamt: 358

35 35 ERASMUS Personalmobilität STT 2008/09 Deutsche Outgoings: DE Hochschule  ausländisches Unternehmen Gesamt: 63

36 36 ERASMUS Personalmobilität STT 2008/09 Unternehmensbereiche – Work Categories (Outgoings) I International Office F Finanzen G allgem. und technische Verwaltung T akademisches Personal S Studierendenberatung C Weiterbildung O Sonstige

37 37 ERASMUS Personalmobilität STT 2008/09 Unternehmensbereiche (Outgoings) B Bergbau, Steinbruch J Information, Kommunikation M Fachberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeit O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; gesetzliche Sozialversicherung P Bildung Q Gesundheits- und Sozialarbeitstätigkeiten R Kunst, Unterhaltung und Erholung U Tätigkeiten auswärtiger Organisationen und Institutionen

38 ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV) Vorbereitungsreisen

39 39 ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV) Rahmenbedingungen: Die entsendende Hochschule muss im Besitz einer gültigen ERASMUS Universitäts-Charta (EUC) sein. Der Zuschuss kann für Besuche an einer/mehreren (maximal zwei) künftigen Partnerhochschule(n) oder für Besuche von Unternehmen/Institutionen genutzt werden.

40 40 ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV) Der Zuschuss soll Hochschulen dabei behilflich sein, Kontakte zu möglichen Partnerhochschulen zu knüpfen: Abschluss neuer interinstitutioneller Vereinbarungen bezüglich der Studierenden-/Dozenten- und/oder Personalmobilität ERASMUS Intensivprogramme (IP) ERASMUS Studierendenmobilität-Auslandspraktika (SMP) ERASMUS zentrale Maßnahmen wie ERASMUS Thematische Netzwerke, multilaterale Projekte, flankierende Maßnahmen, “curriculum development”

41 41 ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV) Der Zuschuss wird in der Regel für eine Person - in begründeten Ausnahmefällen für zwei Personen der selben Hochschule - pro Besuch gewährt. Zwei Besuche pro geplanter Maßnahme können bezuschusst werden. Dauer: mindestens 1 Tag, maximal 5 Tage

42 42 ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV) Antragstermine: Letztmöglicher Antragstermin für Besuche im Hochschuljahr 2009/2010 war der 11. Dezember 2009. Die Mittelausschreibung für Reisen im Hochschuljahr 2010/2011 erfolgt in Kürze. Zuschuss: Der bewilligte Zuschuss setzt sich zusammen aus: Reisekosten und Pauschalsätzen für die Aufenthaltskosten, die der entsprechenden Tabelle der Europäischen Kommission entnommen werden können.

43 43 Kontaktseminare: Die gewährten Zuschüsse können außerdem für die Teilnahme an Kontaktseminaren verwendet werden, die von einer europäischen Nationalen Agentur organisiert werden. Der Zuschuss für ein Kontaktseminar setzt sich ebenfalls aus den Reise-/Aufenthaltskosten und ggf. den Gebühren für die Teilnahme an dem Seminar zusammen. Weitere Informationen sind auf unserer Internetseite erhältlich. ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV)

44 44 ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV) Die Mittel werden – ebenso wie die regulären ERASMUS- Mittel – in zwei Raten an die Hochschulen ausgezahlt: - 1. Rate (Erstzuweisung): 80 % der Gesamtzuwendungssumme - ggf. 2. Rate: bis zu 20 %. Zahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Hochschulen können die Mittel entweder zur Finanzierung eines PVs oder für die Teilnahme an einem Kontaktseminar beantragen. Sie können Mittel nur für eine der beiden Aktivitäten pro Besuch erhalten.

45 ERASMUS Intensivprogramme Innovation und Internationalisierung

46 46 Was charakterisiert ein Intensivprogramm? kurzes, strukturiertes Studienprogramm Dauer mindestens 10 Arbeitstage bis max. 6 Wochen mindestens 10 Studierende, die in das Ausland reisen Beteiligung von Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen ERASMUS- Teilnahmeländern interdisziplinäre Fragestellungen Europäischer Mehrwert im Projektthema Hoher Innovationsgehalt im Thema und in der Durchführungsweise feste Verankerung im Curriculum und volle akademische Anerkennung durch alle Partner ist gewünscht Laufzeit bis zu drei Jahre (1 Neu- + 2 Verlängerungsanträge)

47 47 Innovation durch Intensivprogramme  IP als kreativer "Think Tank„  Eröffnung und Erweiterung verschiedener neuer nationaler Möglichkeiten durch Austausch mit den beteiligten Partnern  neue professionelle Impulse  Impulse für neue Problemlösungsstrategien  Impulse für neue (gemeinsame) Studiengänge Innovation

48 48 Internationalisierung Erweiterung der bestehenden Lehrangebote um fachübergreifende Kompaktkurse, die im Rahmen der regulären Curricula nicht einfach angeboten werden können, Ausbau der Attraktivität des Hochschulstandorts durch Präsentation der Hochschule als interessanten Studienort für in- und ausländische Dozenten und Studierende Intensivierung der Partnerschaften mit europäischen Hochschulen IP als Einstieg in die Entwicklung weiterer gemeinsamer Curricula der Partnerhochschulen

49 49 Intensivprogramme zur Unterstützung der Individualmobilität von Dozenten und Studierenden  multinationale Arbeitsgruppen für Studierende und Dozenten  Die Teilnahme daran eröffnet neue Perspektiven für sich anschließende individuelle Auslandsaufenthalte  Intensivprogramme als Mobilitätsanreiz für weniger bekannte Regionen in Europa Mobilität

50 50 Motivation für Dozenten  Erwerb detaillierter Kenntnisse über akademische Kulturen in anderen Ländern  Erfahrung zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in den europäischen Partnerländern  Erwerb vielfältiger fachlicher Impulse  Erweiterung des eigenen fachlichen Netzwerks  Training der interkulturellen Kompetenz  Training der didaktischen Kompetenz  Erfahrung der Anerkennung durch ausländische Studierende

51 51 Allg. Informationen zur Antragstellung Koordinierende Hochschule stellt für sich und ihre Partner Antrag bei der Nationalagentur ihres Landes (DAAD für Deutschland) Alle beteiligten Hochschulen müssen über eine gültige EUC (Erasmus University Charter) verfügen Veranstaltungsort sollte an einer beteiligten EUC- Partnerhochschule sein Antrag besteht aus inhaltlichem (Projektbeschreibung) und finanziellem Teil Fahrt,- Aufenthalts- und Organisationskosten werden bezuschusst

52 52 Bisher beteiligte Fachbereiche

53 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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