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Veröffentlicht von:Curt Schuler Geändert vor über 8 Jahren
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Präsentation EL Sozialhilfeforum Marlies Berger 29. Mai 2013
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Marlies Berger2 Inhalt der Präsentation Entwicklung EL-Bezüger Finanzielle Entwicklung Finanzierung EL Anspruchsvoraussetzungen Anspruch Beginn - Ende Wichtig zu wissen Berechnung in Kürze Abhängigkeiten Krankheits- und Behinderungskosten Unsere Homepage www.sva-bl.chwww.sva-bl.ch Anliegen Zusammenarbeit
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Entwicklung EL-Bezüger 29. Mai 2013Marlies Berger3
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Finanzielle Entwicklung 29. Mai 2013Marlies Berger4
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Finanzierung EL Der Bund beteiligt sich mit 5/8 Der Kanton übernimmt 3/8 Die KVG-Prämie geht voll zu Lasten des Kantons Die Krankheits- und behinderungskosten Übernahme durch den Kanton 29. Mai 2013Marlies Berger5
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Anspruchsvoraussetzungen Personen, die Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und Anspruch auf: eine AHV-Rente eine IV-Rente eine Hilflosenentschädigung ein IV-Taggeld für mindestens 6 Monate 29. Mai 2013Marlies Berger6
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Anspruch Beginn Anspruch auf eine EL besteht ab Beginn des Monats in welcher die Anmeldung eingereicht wurde Wird eine Anmeldung innerhalb 6 Monaten nach einem Heim- oder Spitaleintritt eingereicht, besteht der Anspruch ab Heim- oder Spitaleintritt Ende Der Anspruch auf eine EL erlischt per Ende Monats, in dem eine der Voraussetzungen weggefallen ist 29. Mai 2013Marlies Berger7
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Wichtig zu wissen Die EL kann erst berechnet werden wenn alle Parameter von den Einnahmen wie auch den Ausgaben, wie z.B. Unterhaltszahlungen / Renten (AHV/IV/EO) / Erbschaftsinventar / Schenkungen usw. rechtskräftig vorliegen. Die Zwischenfinanzierung ist durch die Sozialhilfebehörde sicher zu stellen. 29. Mai 2013Marlies Berger8
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Berechnung der EL in Kürze Ausgaben: für AlleinstehendeFr. 13'200.00 max für EhepaareFr. 15'000.00 max Einnahmen: 29. Mai 2013Marlies Berger9 Mietzins (inkl. Nebenkosten) für AlleinstehendeFr. 19'210.00 für EhepaareFr. 28'815.00 für die ersten zwei Kinder je Fr. 10'035.00 für zwei weitere Kinder jeFr. 6'690.00 für jedes weitere KindFr. 3'345.00 Allgemeiner Lebensbedarf pro Jahr Vermögen (Freibetrag) für AlleinstehendeFr. 37'500.00 für EhepaareFr. 60'000.00 Pro Kind jeFr. 15'000.00 Anrechnung AHV1/10 Anrechnung IV1/15
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Abhängigkeiten Gemeinde Alters- Pflegeheim (Hotel / Betreuung) Selbstzahler (inkl. Bewohnerbeteiligung) EL-BezügerIn (im Heim / Zuhause) Kanton / Gemeinde KantonGemeinde Bund ELG / ELV KVG: Pflege- finanzierung: Finanzierung- regeln Kranken- versicherer Bewohner- beteiligung Kanton / Gemeinde Investitionsbeiträge des Kantons an APH Übergangslösung BL: Spitex (ab 2013 : Zuhause wohnend mit Patientenbeteiligung) EL- Ausscheidungs- rechnung: Bundesbeitrag * Leitung APH: Taxen festlegen (Hotel, Pflege, Betreuung) KVG bestimmt Pflegeleistungen Kanton: Pflegenormkosten Kant. ELG / ELV * EL-Berechnung, wie wenn alle EL-Bezüger Zuhause wohnen würden; ohne EL-Krankheits- und Behinderungskosten, ohne Pauschalbetrag KVG-Prämie. Krankheits- und Behinderungs- kosten Wohn- und Behindertenheime: gleiche Fragestellungen wie APH 10
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Krankheits- und Behinderungskosten Selbstbehalt / Franchise Zahnbehandlungen (Suva Tarif - einfach, wirtschaftlich und zweckmässig) Haushaltshilfe durch Spitex/anerkannte Organisationen oder private Angestellte Betreuung in Tagesstrukturen und durch Begleitstunden Pflege durch direkt angestelltes Pflegepersonal Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle Hilfsmittel 29. Mai 2013Marlies Berger11
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www.sva-bl.ch 29. Mai 2013Marlies Berger12
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Unsere Anliegen Gegenseitige Kooperation Beidseitiges "Know-how" nutzen Vernetzte Zusammenarbeit Unterstützung beim Einholen von Unterlagen und Abklärungen beim Sozialhilfebezüger Direkter Kontakt bei Problemstellungen 29. Mai 2013Marlies Berger13
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Zusammenarbeit Unser Ziel: Die Zusammenarbeit zwischen den Sozialhilfebehörden und der SVA Ergänzungsleistungen zu stärken. Durch Informationen, wie z.B. den Newsletter, Mails und Broschüren Regelmässige Treffen Telefonische Rücksprachen bei Unklarheiten 29. Mai 2013Marlies Berger14
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Ihre Anliegen und Fragen 29. Mai 2013Marlies Berger15
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