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Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Risak 9. Übungseinheit am 31.05.2016 Beendigung - individualrechtlich.

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1 Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Risak 9. Übungseinheit am 31.05.2016 Beendigung - individualrechtlich

2 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit2 Übersicht  Fall 32 – „Verschwinden Sie!“  Beendigung des Arbeitsvertrages - Arten Erlöschen (Befristung, Tod des/der AN_in) Auflösung (Kündigung, Entlassung/Austritt, Probedienstverhältnis, einvernehmliche Lösung)  Vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund Wichtiger Grund Rechtzeitigkeit der Beendigung Rechtsfolgen ungerechtfertigter Entlassung  Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses

3 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit3 Fall „Verschwinden Sie!“ Sachverhalt  Hannelore Herz Ärztin im Privat-KH „Sonnenfels“ (Betreiber: Konrad Kurz)  Besprechung 5.3.2012: Dienstplan abgelehnt  Abend 5.3.2012: Auseinandersetzung Ärzt_innenkammer -> Mißstände publik machen „Verschwinden Sie!“  HH Familienbesuch – Abkühlung der aufgeheizten Situation  2 Wochen später: Abmeldung bei der GKK rückwirkend mit 5.3.2012 Anwaltsschreiben HH  21.3.2012 Anwaltsschreiben KK Nichterscheinen: unbegründeter Austritt Eventualentlassung

4 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit4 Fall „Verschwinden Sie!“ Rechtsfrage(n)  Wann und wie wurde das Arbeitsverhältnis beendet? Zusatzfragen  Macht es einen Unterschied wann die Entlassung ausgesprochen wird?  Welche Rechtsfolge hat eine unbegründeter Austritt/ein ungerechtfertigte Entlassung?  Welche Ansprüche hat HH bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Macht es einen Unterschied ob der Austritt/die Entlassung gerechtfertigt oder ungerechtfertigt war?

5 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit5 Beendigung des Arbeitsvertrages Arten  Erlöschen: durch Eintritt eines Ereignisses Tod des/der AN_in Tod des/der AG_in? Zeitablauf – Befristung – Kettenbefristung – Schwangere ANin: Ablaufhemmung Eintritt einer Bedingung – OGH: Resolutivbedingungen gs unzulässig – Ausnahmen  Auflösung: durch Willenserklärung, die auf Beendigung abzielt

6 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit6 Auflösung des Arbeitsvertrages  Zugang der Auflösungserklärung  Arten Einvernehmliche Lösung Lösung des Probedienstverhältnisses Kündigung – Frist und Termin – Begründungspflicht?

7 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit7 Vorzeitige Lösung aus wichtigem Grund  Keine Einhaltung von Frist und Termin  Wichtiger Grund Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung Unterschiede Arbeiter_innen/Angestellte Relevanz des Verschuldens  Unverzüglichkeitsgrundsatz  Fehlerhafte Beendigung Schadenersatztheorie - Kündigungsentschädigung Unwirksamkeitstheorie – Feststellung des Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

8 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit8 „Verschwinden Sie! “ – Falllösung Konkludente Beendigung?  „Verschwinden Sie!“ als Entlassungserklärung? Zweifelsfreie Absicht des/der AG_in das AV sofort zu beenden muss für AN_in klar erkennbar sein Beendigung oder keine weitere Störung nach Ende der Dienstzeit?  Nichterscheinen als konkludenter Austritt Zweifelsfreie Beendigung? Keine anderen Gründe für AG_in erkennbar?  Abmeldung von der SV? Bezug auf Austritt

9 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit9 Falllösung Ausdrückliche Entlassung - Entlassungsgrund  Rechtsgrundlage: § 27 AngG (bei Arbeiter_innen: § 82 GewO)  § 27 Z 4 1. Fall AngG Unterlassung der Dienstleistung während einer den Umständen nach erheblichen Zeit  Erhebliche Zeit Dauer, Dringlichkeit, nicht erzielter Arbeitserfolg, sonstige betriebliche Nachteile Faustregel: 1 Tag  Ohne Hinderungsgrund Nachschieben von Rechtfertigungsgründen  Alternativ bei Angestellten: Vertrauensunwürdigkeit (Z 1)

10 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit10 Falllösung Rechtzeitigkeit  Rechtszeitigkeit/Unverzüglichkeit – ohne schuldhaften Verzug  Ergebnis – Untergang des Entlassungsrechts (konkludente) Verzeihung Verwirkung Untergang kraft objektiven Rechts -> keine Unzumutbarkeit mehr  Wichtig: Gründe für Zuwarten – Betriebsabläufe, dringliche Aufgaben – Sachverhalt klären – Rechtsauskünfte/Zustimmung zur Entlassung einholen – Hierarchische Struktur im Unternehmen  Dauertatbestand: Warnpflicht?

11 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit11 Falllösung Rechtsfolge ungerechtfertigter Entlassung/Austritt  Rechtsfolge ungerechtfertigter Entlassung Unwirksamkeits-, Konversions- und Schadenersatztheorie Kündigungsentschädigung bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist – Wie lange ist diese? – Fälligkeit/Anrechnung  Rechtsfolge (un-)gerechtfertigten Austritts  Auswirkungen auf sonstige beendigungsabhängige Ansprüche

12 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit12 Ansprüche bei Beendigung  Dienstzeugnis  Urlaubsersatzleistung Verschuldete/unverschuldete Entlassung Urlaubserwerb während fiktiver Kündigungsfrist  Abfertigung “alt“/“neu“ Verschuldete/unverschuldete Entlassung  Betriebspension  Konkurrenzklausel  Ausbildungskostenrückersatz  Relevanz der verschuldeten Entlassung/gerechtfertigten Austritts?

13 Martin RisakPÜ aus Arbeits- und Sozialrecht – 9. Einheit13 Nächste Woche ist Klausur! 2. Klausur am 07. Juni 2016 Bei begründeter Abwesenheit kann die Klausur in derselben Woche nachgeschrieben werden. Mail an martin.risak@univie.ac.at mit Bekanntgabe des Verhinderungsgrundes martin.risak@univie.ac.at Teilnahme an beiden Klausuren ist Voraussetzung für eine positive Benotung!


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