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BDB Jahrestagung 2015 Goslar Arbeitsgruppe 6 VORSORGENDE VERFÜGUNGEN – BERATUNG IM BETREUUNGSVEREIN IM SPANNUNGFELD ZWISCHEN SELBSTBESTIMMUNG UND RISIKO.

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1 BDB Jahrestagung 2015 Goslar Arbeitsgruppe 6 VORSORGENDE VERFÜGUNGEN – BERATUNG IM BETREUUNGSVEREIN IM SPANNUNGFELD ZWISCHEN SELBSTBESTIMMUNG UND RISIKO Carola Friedrichs Heise, BV Nienburg, Martin Kristen, BV Weimar

2 Ablauf der Arbeitsgruppe 1: Vorstellungsrunde: Die Teilnehmer berichten von ihren Erfahrungen und eventuell Konzeptionen zur Beratung zu vorsorgenden Verfügungen / Querschnittstätigkeit Beratung und Information zu vorsorgenden Verfügungen als Pflicht? 2. Streitgespräch zu Vorteilen bzw. Nachteilen von vorsorgenden Verfügungen / die Querschnittsaufgabe Beratung zu Vollmachten und Information über Patientenverfügungen kritisch hinterfragen ? 3. Vor- und Nachteile des Musterformulars sowie anderer Beratungsmaterialien wie der Bundesbroschüre bzw. der Länderbroschüren, Bedarf für Veränderungen der benutzten Beratungsmaterialien ? 4. offizielle Statistik des Vorsorgeregisters 5. Fallstricke besonders bei der Patientenverfügung (Einwilligung ohne vorherige Aufklärung, fehlende Reichweitenbegrenzung, PV kann zum Tod führen) Strategien zur Information / (Beratung) sollen diskutiert werden 6. Abschlussdiskussion Ergebnisse

3 Nachteile versus Vorteile Nachteile der Vorsorgevollmacht Fehlende Kontrolle bei Verlust der Handlungsfähigkeit Kein Rechtssicherheit da kein gerichtliches Verfahren und keine (wenige) genehmigungspflichtige Angelegenheiten Unstimmigkeiten bei mehreren Beteiligten /Bevollmächtigten, unzureichende Regelungen der Vollmacht, Hinterlegungsproblematik, wer hat die V. wo liegt die V. Ausfall des Bevollmächtigten, Fehlende Beratung des Bevollmächtigten Qualität der Vertretung Zweifel an Vollmachtsfähigkeit des Vollmachtgebers Beurkundung bzw. Beglaubigung erforderlich Mißbrauchskontrolle und Entzug der Vollmacht nur mit Kontrollbetreuung möglich Unsicherheit, Bevollmächtigter kann, muss aber nicht vertreten

4 Nachteile versus Vorteile Vorteile der Vorsorgevollmacht Vollmachtgeber sucht sich Vertreter selbst aus Sofort wirksame privatrechtliche Vertretungsregelung Umfang der Vollmacht wird selbst bestimmt Keine Kosten Hinterlegung bei der Bundesnotarkammer einfach und kostengünstig Anzahl und Reihenfolge der Bevollmächtigten selbst bestimmbar Beratung zu Vollmachten und des Bevollmächtigten durch Betreuungsvereine möglich Mißbrauchskontrolle und Entzug der Vollmacht bei Vertrauen in den Vollmachtnehmer nicht nötig Unbürokratische lebensnahe Lösung der Probleme innerhalb der Familie ohne staatliche Intervention Vollmacht kann selbst widerrufen werden ohne gerichtliche Entscheidung

5 Das Musterformular Stärken und Schwächen In der Bundes und den Länderbroschüren hat sich ein Musterformular durchgesetzt. (4 Seiten 1-10. Ankreuzmöglichkeit) Vorteil: einfache Handhabung, klare Strukturierung, Abdeckung aller vertretungsrelevanten Aufgabenkreise, leichte Erklärbarkeit bei der Beratung, Durchsetzungsfähigkeit des Vertreterhandelns mit Musterformular generell gegeben insbesondere mit Beglaubigung Nachteil: Ankreuzen fraglich Vollmachtsfähigkeit, unflexibel, zu wenig individuelle Regelungsmöglichkeiten, mehrere Bevollmächtigte nicht möglich, mißverständliche Formulierungen bes. bei Vermögensangelegenheiten, fehlende Beglaubigungsvermerke

6 Offizielle Statistik des Vollmachtsregisters Betreuungszahlen 19952004 2008 2011 2013………(Prognose: stagniert) in Tausend 6251.160 1.250 1.300 1.360 Vorsorgevollmachten 1/05 01/06 01/07 01/11 01/20131/2015 …(Prognose: steigt) in Tausend 200 326 473 1200 18002650 Zahl der Neueintragungen Jahr 2014: 370 375 Davon mit einer Patientenverfügung verbunden: 279 871 Modell der Notare: zu fast jeder Vollmacht wird eine (für alle gleichlautende) Patientenverfügung mit „verkauft“

7 Beratung zu Patientenverfügungen wird sehr oft nachgefragt Beratung zu Patientenverfügungen wird sehr oft nachgefragt Beratungsinhalt ist eigentlich ärztliche Aufklärung bei Einwilligung / Nichteinwilligung in ärztliche Maßnahmen in der Zukunft Beratungsinhalt ist eigentlich ärztliche Aufklärung bei Einwilligung / Nichteinwilligung in ärztliche Maßnahmen in der Zukunft Auswirkungen von Patientenverfügungen können sehr weitreichend (bis tödlich) sein, keine Reichweitenbeschränkung auf unmittelbaren Sterbeprozess Auswirkungen von Patientenverfügungen können sehr weitreichend (bis tödlich) sein, keine Reichweitenbeschränkung auf unmittelbaren Sterbeprozess Beratung/ Information nicht Inhalt von § 1908 Beratung/ Information nicht Inhalt von § 1908 Aufgabe für Betreuungsvereine ? Aufgabe für Betreuungsvereine ? Fallstricke bei Beratung zur Patientenverfügung

8 Abschlussdikusion /Ergebnis Ausarbeitung von 5 Thesen zu Beratung zu vorsorgenden Verfügungen als Arbeitsgruppenergebnis: Ausarbeitung von 5 Thesen zu Beratung zu vorsorgenden Verfügungen als Arbeitsgruppenergebnis: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5.


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