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Unterschiede im Steuersystem zwischen Polen und deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich, die Schweiz)

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Präsentation zum Thema: "Unterschiede im Steuersystem zwischen Polen und deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich, die Schweiz)"—  Präsentation transkript:

1 Unterschiede im Steuersystem zwischen Polen und deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich, die Schweiz)

2 Darstellung der grundlegenden Unterschiede im Steuersystem zwischen Polen und den deutschsprachigen Ländern, dh. Deutschland, Österreich und dem deutschsprachigen Teil der Schweiz, im Bereich der Körperschaft-, Einkommen-, Umsatz- und Verbrauchsteuer

3 Polen, Österreich und Deutschland sind Mitglieder der Europäischen Union somit sind ihre Steuersysteme in vielen Bereichen vereinheitlicht, z.B. im Bereich der Umsatzsteuer aufgrund die Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie 2006/112/EG. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat jedoch bilaterale Abkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen; ist ein föderalistischer Staat und besteht aus 26 Kantonen (in 19 gilt ausschließlich deutsch als Amtssprache); Steuer erheben sowohl der Bund als auch die Kantone und sogar die Gemeinden; jeder Kanton hat sein eigenes Steuergesetz und belastet Einkommen, Vermögen, Erbschaften, Kapital- und Grundstückgewinne höchst unterschiedlich.

4 Steuerarten PolenÖsterreichDeutschlandSchweiz KöperschaftStJa GewerbeStNein JaNein EinkommenStJa UmsatzStJa VerbrauchStJa VermögensStNein Ja KraftfahrzeugStJa Erbschaft/SchenkStJaNeinJa vom Kanton abhängig GrundStJa GrunderwerbStJa StempelgebührenJa Bearbeitungsgebühr Ja Renn-, Wett- u. LotterieSt Ja KirchenStNeinJa Besondere Steuer Solidaritätszuschlag

5 Körperschaftsteuer in Polen Körperschaftsteuer (poln. Podatek dochodowy od osób prawnych) ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen, Kapitalgesellschaften im Gründungsstadium, organisatorische Einheiten ohne juristische Persönlichkeit Körperschaftsteuersatz beträgt 19% grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip, durchbrochen vom Realisationsprinzip der erzielte Gewinn wird besteuert unabhängig davon, ob er thesauriert o. ausgeschüttet wird wirtschaftliche Doppelbesteuerung liegt vor - zunächst werden die Gewinne der GmbH besteuert u. dann noch die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter Verluste werden auf 5 dem Verlustjahr folgenden Jahre vorgetragen, max. jedoch i.H.v. 50% des Verlustes in einem Jahr Unternehmen haben das Recht, eine „Unternehmensgruppe” (Organschaft) zu errichten, welche als ein einheitliches Körperschaftsteuer-Subjekt behandelt wird

6 Körperschaftsteuer in Polen (2) Besteuerungsgrundlage ist das Einkommen nach Vornahme der gesetzlich zugelassenen Abzüge -steuerbare Einnahmen: z.B. erhaltene Gelder, Geldwerte darunter auch die Wechselkurse der Währung, der Wert der entgeltlich oder teilweise entgeltlich erhaltenen Sachen o. Rechte -Kosten: Kriterium Kostentragung, Konnexität zw. den getragenen Kosten und den Einnahmen -Abrechnungsunfähig: z.B. Zinsen aus Verbindlichkeiten, Darlehens- verträgen, die zwar angerechnet, aber nicht bezahlt o. getilgt wurden Anzahlungen auf Körperschaftsteuer -monatlich (auch quartalweise, oder u.U. in vereinfachter Form i.H.v. 1/12 der im Vorjahr fälligen Gesamtsteuer) -bis zum 20. des Monats für vorigen Monat (für Dezember bis zum 20. Dezember in der Höhe für November, für den Fall, dass das Steuerjahr das Kalenderjahr ist)

7 Körperschaftsteuer in Deutschland die Körperschaftsteuer (Abk.: KSt) ist die Steuer auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie bspw. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen es ist eine Gemeinschaftssteuer, da die Einnahmen sowohl dem Bund als auch den Ländern je zur Hälfte zustehen KSt beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens das maßgebliche Einkommen wird auf Basis der Steuerbilanz durch verschiedene Korrekturen, welche die Steuergesetze vorgeben, ermittelt die Körperschaftsteuererklärung für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr ist regelmäßig bis zum 31. Mai gegenüber dem Finanzamt abzugegeben, wo sie geprüft und die zu entrichtende Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag mittels Steuerbescheid festgesetzt wird (das Finanzamt kann vierteljährliche Steuer- Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid (auf Basis der Körperschaftsteuer bei der letzten Veranlagung) festsetzen)

8 Körperschaftsteuer in Österreich beträgt 25% vom steuerpflichtigen Einkommen, unabhängig von dessen Höhe (linearer Steuertarif) bei einer GmbH fällt – sowohl bei Gewinn als auch bei Verlust – eine sog. „Mindestkörperschaftsteuer“ an - beträgt entweder 1.092 EUR (im ersten Jahr des Bestehens) oder 1.750 EUR und ist zu je einem Viertel am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. zu entrichten Verlustausgleich/Verlustvortrag: möglich; Vortrags- /Verrechnungsgrenze: zeitlich unbegrenzt, jährlich i.d.R. höchstens 75% des Jahresgewinns, der Rest in den Folgejahren; kein Verlustrücktrag die Körperschaftsteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen -auf begründeten Antrag kann die Frist verlängert werden -bei einem steuerlichen Vertreter i.d.R. längere Zeit

9 Körperschaftsteuer in der Schweiz direkte Bundessteuer (dBSt) ist bei den juristischen Personen auf den Gewinn beschränkt; Veranlagung und Bezug von den Kantonen für den Bund und unter dessen Aufsicht (jeder Kanton liefert dem Bund 83% des von ihm bezogenen Steuerbetrags, der Kantonsanteil beträgt somit 17%) - Steuerpflichtig i.d.R. juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben - Kapitalgesellschaften - GewinnStsatz der dBSt proportional u. beträgt 8,5% - Vereine, Stiftungen u. übrige juristische Personen - Gewinnsteuer proportional u. beträgt 4,25% alle Kantone und Gemeinden (2 Ausnahmen) sehen eine Steuer vom Reingewinn sowie eine Steuer vom einbezahlten Grund- oder Stammkapital und den Reserven vor - Steuer vom Reingewinn am häufigsten mit einem proportionalen Steuersatz (fester Steuersatz), die Steuer vom Kapital in beinahe allen Kantonen proportional in Promillen

10 Zusammenfassung der Unternehmenssteuersysteme PolenÖsterreichDeutschlandSchweiz Steuersystem klassisch Unternehmenssteuer 19% 25% Einheitssatz 15,83 Einheitssatz 9%-25% Sonstige Unternehmenssteuer keine Gewerbesteuer 15-18% keine Gruppenbesteuerung JaJa/ausl.TöchterJa/BetriebsstätteNein Dividenden 19%½ Steuersatz25%+1.375%35% Abschreibungsmethode linear (degressiv) linear (degressiv) linear (degressiv) Verlustvorträge 5 Jahreunbegrenzt 7 Jahre Investitionsbegünstigung SWZForschung/ Ausbildung Sonder- abschreibungen Steuererleichter- ungen für neue Unternehmen

11 Einkommensteuer in Polen Der Einkommensteuer (poln. Podatek dochodowy od osób fizycznych) unterliegen Einkünfte aus: -nichtselbstständiger Arbeit -selbständiger Arbeit -wirtschaftlicher Tätigkeit -spezieller landwirtschaftlicher Tätigkeit -Liegenschaften oder ihren Teilen -Vermietung u. Verpachtung -Kapitalvermögen u. Vermögensrechten -(sonstigen) Verkaufs- u. Tauschgeschäften -sonstigen Quellen

12 Einkommensteuer in Polen (2) Steuerpflichtiges Einkommen über… in PLN Steuerpflichtiges Einkommen bis zu … in PLN Anwendbare Steuer - 85.528,00 18% abzüglich 556,02 PLN 85.528,00 14.839,02 PLN zuzüglich 32% des Überschusses über 85.528,00 PLN Die gem. Einkommensteuergesetz abzugsfähigen Werbungskosten betragen 111,25 PLN pro Monat

13 Einkommensteuer in Deutschland gilt die Progressivbesteuerung, wobei der Steuersatz von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängt anders als in Polen regeln die deutschen Steuervorschriften den Prozentsteuersatz nicht direkt Ermittlung der Steuerlast anhand einer Formel, deren Grundsatz sich mit der Höhe des Einkommens ändert - im Jahr 2011 beträgt der Freibetrag 8.004 EUR - nach der Durchführung entsprechender Berechnungen beträgt der Steuersatz für das Einkommen von 8.005 EUR 14%, der bis 42% für das Einkommen von über 52.882 EUR wächst - Besteuerung des Einkommens von über 250.731 EUR mit einem Linearsatz von 45%

14 Einkommensteuer in Deutschland (2) bei Arbeitnehmern richtet sich der Lohnsteuerabzug sowie der Abzug von Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer nach der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklasse das Einkommensteuergesetz kennt sechs Lohnsteuerklassen (I-VI) soweit ein Arbeitgeber keine maschinelle Lohnabrechnung einsetzt, wird die Lohnsteuer anhand der im Fachbuchhandel erhältlichen Lohnsteuertabelle ermittelt in der Lohnsteuertabelle ist für jede Lohnsteuerklasse und Lohnstufe die Lohnsteuer ausgewiesen der Arbeitgeber behält Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag u. Kirchensteuer bei jeder Lohnabrechnung vom Brutto-Arbeitslohn ein u. führt sie an das Finanzamt ab ein auf der Lohnsteuerkarte bescheinigter Freibetrag wird vor der Anwendung der Lohnsteuertabelle vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen

15 Einkommensteuer in Österreich eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, angeknüpft am Einkommen Finanzausgleich - Steueraufkommen zw. Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt das zu versteuernde Einkommen (zvE) zunächst einer Tarifzone zugeordnet, dann lässt sich der Steuerbetrag (StB) nach der entsprechenden Formel berechnen; danach sind noch die individuellen Absetzbeträge vom errechneten Steuerbetrag zu subtrahieren - Nullzone: Grundfreibetrag - bis zu einem zvE von 11.000 EUR - keine Steuer - 0,00% StSatz für Einkommensteile zwischen 0 und 11.000 Euro jährlich - 36,5% StSatz für Einkommensteile zwischen 11.000 und 25.000 Euro jährlich - 43,2143% StSatz für Einkommensteile zwischen 25.000 und 60.000 Euro jährlich - 50% StSatz für Einkommensteile über 60.000 Euro jährlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer) die Einkommensteuererklärung ist bis zum 30. April bzw. bis zum 30. Juni (bei elektronischer Übermittlung) des Folgejahres einzureichen (die Frist kann verlängert w.)

16 Einkommensteuer in der Schweiz direkte Bundessteuer (dBSt) -Veranlagung und Bezug der Bundessteuer von den Kantonen für den Bund und unter dessen Aufsicht; jeder Kanton liefert dem Bund 83 % des von ihm bezogenen Steuerbetrags, der Bussen u. der Zinsen ab (Kantonsanteil 17%). -Prinzip der Familienbesteuerung - die Tarife der dBSt progressiv ausgestaltet, die Steuererhebung beginnt bei einem steuerbaren Einkommen von 17700 Franken (30600 Franken für Verheiratete; sog. Doppeltarif), u. der Höchstsatz beträgt 11,5% die Steuer der Kantonen und Gemeinden - in den meisten Kantonen besteht das Steuermass aus zwei Teilen, dem gesetzlich festgelegten Steuersatz und dem periodisch festgesetzten Steuerfuss -die Steuergesetze enthalten nur den sog. Grundtarif der Steuer, d.h. die einfachen Ansätze (die sich daraus ergebende Steuer heisst einfache Steuer); effektiv geschuldete Kantons- oder Gemeindesteuer ergibt sich durch die Multiplikation der einfachen Steuer mit dem Steuerfuss; die Gemeinden verwenden i.d.R. die gleiche Bemessungsgrundlage und den gleichen Tarif wie der Kanton, als Vielfaches des kantonalen Grundtarifes, d.h. der einfachen Staatssteuer oder als Vielfaches der effektiv geschuldeten Staatssteuer -die Einkommenssteuer-Tarife in fast allen Kantonen progressiv -alle Kantone und Gemeinden erheben eine Steuer vom Vermögen

17 Zusammenfassung der Einkommensteuersysteme PolenÖsterreichDeutschlandSchweiz Steuersystem Progression idR Progression Einkommen- steuertarif 0 (3k)-32(85k) 0 (11k) – 50 (60k) 0 (8k) – 45 (250k)0%-40% Familien- besteuerung keine Splitting i.d.R. Vollsplitting Aufwendungen 3.091 PLNSoz.Vers.2.800 Soz.Vers. Soz.Vers. etc. Transferleistung k.a.FB 105,4 (Staffel)EUR 184 CHF 200 bis CHF 375 (155 € bis 290 €) Sonderformen der Besteuerung keine13. + 14. Gehalt StSatz 6% Unterhaltszlg. in manchen Kantonen f. Ehepaare

18 Umsatzsteuer in Polen Umsatzsteuer (poln. Podatek od towarów i usług, Abk.: VAT) Steuersätze: 23%, 8%, 5%, 0%, bzw. befr. Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem (jeder steuerbare Umsatz wird auf jeder Wirtschaftsstufe besteuert, wobei die Steuerbemessungsgrundlage für die zu berechnende u. abzuführende Umsatzsteuer der Nettobetrag, also Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer, ist) Umsatzsteuer wird in folgenden Fällen erhoben: - entgeltliche Warenlieferung u. entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen im Inland - innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren gegen Entgelt - Ausfuhr u. Einfuhr von Waren -innergemeinschaftliche Lieferungen Steuersätze gelten ab 01.01.2011 und können in den kommenden drei Jahren jeweils um 1 Prozentpunkt erhöht werden, falls das Verhältnis der Staatsverschuldung zum BIP 55% übersteigt

19 Umsatzsteuer in Polen (2) 23% Normalsatz - umfasst alle Waren u. Dienstleistungen, für die keine ermäßigten Sätze gelten 8%bestimmte Baudienstleistungen für Wohnzwecke von Einzelpersonen, Restaurantdienstleistungen, Pharmazeutika u. medizinische Ausrüstung, diverse verarbeitete Lebensmittel, Personenbeförderungen, Hotelunterkünfte, einige Waren für Kinder 5% unverarbeitete Nahrungsmittel, Bücher u. Fachzeitschriften (Anlage 10 des polnischen UStG) 0% Ausfuhr von Waren sowie innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren u. auf Transportdienstleistungen hinsichtlich der Einfuhr u. Ausfuhr von Waren

20 Umsatzsteuer in Polen (3) i.d.R. monatliche (quartalweise möglich) Abrechnung (VAT-7) und Zahlung der Vorsteuer, dann Jahresabrechnung Steuersubjekte, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, mindern die zu entrichtende VAT um den Vorsteuerbetrag, der sich aus den Rechnungen u. Zolldokumenten für Vorleistungen ergibt wenn die Vorsteuer höher ist, als die geschuldete VAT: - Rückerstattung des Überschusses der Vorsteuer über die Umsatzsteuer vom Finanzamt in bar - Vortrag eines solchen Überschusses in folgende Perioden

21 Umsatzsteuer in deutsprachigen Ländern ÖsterreichDeutschlandSchweiz Normal- steuersatz 20%19%8% reduzierter Steuersatz 10% z.B. Vermietung von Grundstücken f. Wohnzwecke, Lebens-, Arzneimittel 7% Lebensmittel, Druckerzeugnisse, Kunstgegenstände, Hotelübernachtungen 2,5% z.B. Nahrungsmittel, Tiere, Getreide, Futter- u. Düngemittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften Sondersätze 12% Wein aus frischen Weintrauben, 19% die in den Gebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Umsätze, da diese Gemeinden zollrechtlich zu Deutschland gehören 3,8% Übernachtungen mit Frühstück Vermietung von Ferienwohnungen Nullsatz Ja

22 Verbrauchssteuer im Hinblick auf die Verbrauchssteuern gilt in der EU Folgendes: -die Verbrauchssteuern auf Mineralöle, Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakwaren sind grundsätzlich einheitlich geregelt -in der seit dem 01.04.2010 gültigen Richtlinie über das allgemeine Verbrauchssteuersystem (Systemrichtlinie 2008/118/EG) sind die Grundlagen des innergemeinschaftlichen Verbrauchssteuersystems definiert. Daneben gibt es noch Strukturrichtlinien (enthalten die Bestimmung der verbrauchssteuerpflichtigen Waren, Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen) und Steuersatzrichtlinien (enthalten Mindeststeuersätze) für alle drei Warenarten. die Schweiz: die Verbrauchssteuern des Bundes umfassen die Tabaksteuer, die Biersteuer, die Mineralölsteuer, die Automobilsteuer sowie die Steuer auf Spirituosen

23 Verbrauchssteuer in Polen poln. Podatek akcyzowy Verbrauchssteuerwaren (Anlage 1 zu dem Akzisesteuergesetz) -Energiewaren (z.B. Benzin 1565,00 PLN/1000 Liter) -Stromenergie (20,00 PLN/1 MWh) -Alkoholgetränke (z.B. Bier 7,79 PLN/1 Hektoliter pro Grad Plato; Wein 158,00 PLN/1 Hektoliter) -Tabakwaren (z.B. Zigaretten 158,36 PLN/1000 Stück und 31,41% des maximalen Verkaufspreises) -Personenkraftwagen (3,1% bis 2000 cm3 Motorhubraum, 18,6% über 2000 cm3 Motorhubraum) Unternehmer, die Geschäftstätigkeit im Bereich von Akzisesteuerwaren führen, sind verpflichtet, sich vor der Vornahme der ersten steuerpflichtigen Tätigkeit, bei dem zuständigen Zollamt anzumelden

24 Kirchensteuer in Deutschland, Österreich und der Schweiz sie belastet die Personen, die eine Religionszugehörigkeit deklariert haben in Deutschland variiert die Höhe der Steuer zw. den Bundesländern und beträgt 8% (z.B. in Bayern und Baden-Württemberg ) bis 9% (andere Länder); die Steuer wird verhältnismäßig zu der Lohnsteuer berechnet in Österreich beträgt die Steuer 1% und sie wird jährlich von der Höhe der jährlichen Einnahmen des Steuerpflichtigen berechnet in der Schweiz erheben sie die Kirchgemeinden der drei Landeskirchen fast in allen Kantonen; sie belastet die Mitglieder der Kirche und meistens auch die im Kanton steuerpflichtigen juristischen Personen; - die Höhe der Steuer wird in Kantonen unterschiedlich ermittelt: in % der einfachen (Kantons-)Steuer, o. als jährliches Vielfaches der einfachen (Kantons-)Steuer, o. in % des (geschuldeten) Kantonssteuerbetrages, o. in % des (geschuldeten) Gemeindesteuerbetrages in Polen keine Kirchensteuer

25 Gewerbesteuer in Deutschland sie spielt große Bedeutung, trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei, ist ihre wichtigste originäre Einnahmequelle wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben besteuert werden Gewerbebetriebe für natürliche Personen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 EUR gewährt (5.000 EUR für sonstige juristische Personen des privaten Rechts, land- und forstwirtschaftliche Betriebe) Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer zur Ermittlung der Steuerschuld wird der Hebesatz (200-490%, meistens 250-400%) mit dem Steuermessbetrag (Steuermesszahl 3,5%) multipliziert in Polen, Österreich und der deutschsprachigen Teil der Schweiz keine Gewerbesteuer

26 Solidaritätszuschlag in Deutschland ist eine Ergänzungsabgabe zur EinkommenSt, KapitalertragSt und KörperschaftSt wird in ganz Deutschland erhoben und das Aufkommen steht allein dem Bund zu beträgt 5,5 % der Lohnsteuer/Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer wird erst erhoben, wenn die monatliche Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II, IV bis VI mehr als 81 EUR (972 EUR jährlich) beträgt und in der Steuerklasse III mehr als 162 EUR (1.944 EUR jährlich) - o.g. Freibeträge entsprechen einem zu versteuernden Einkommen von 13193 EUR bzw. von 26386 EUR in Polen, Österreich und der Schweiz keinen Solidaritätszuschlag

27 Zusammenfassung der vermögensabhängigen Abgaben PolenÖsterreichDeutschlandSchweiz Vermögenssteuer keine ja Grundsteuer 21.05/m2Bis 500% der BM0.98%-2.84% 0.3 ‰-3‰ vom Kanton abhängig Grunderwerbssteuern 2%3.5% (2%)3.5% (4.5%) 1%-3% vom Kanton abhängig Erbschaft/ Schenk.-steuer 0-7%keine7-30% keine 1-6% Verw. 30-50% Nichtverw. (Capital Gains Tax) 19%1J/10J1.J/10J/Akt.25% generell keine Bewertungsregeln m2Einheitswert


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