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1 „zusätzliche Altersvorsorge“ in der gesetzlichen Rentenversicherung Heike Sibinski Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung.

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Präsentation zum Thema: "1 „zusätzliche Altersvorsorge“ in der gesetzlichen Rentenversicherung Heike Sibinski Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung."—  Präsentation transkript:

1 1 „zusätzliche Altersvorsorge“ in der gesetzlichen Rentenversicherung Heike Sibinski Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung Bereich „Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit und Altersvorsorge“ Arbeitstagung „Statistiken und statistisches Berichtswesen der GRV “

2 2 Gliederung 1.Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung Finanztest 01/2014 2.Nachentrichtungsmöglichkeiten Finanztest 02/2014 3.Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung §187a SGB VI

3 3 Gliederung 1.Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung Finanztest 01/2014 2.Nachentrichtungsmöglichkeiten Finanztest 02/2014 3.Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung §187a SGB VI

4 4 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/2014 Inhalt: Vergleich zwischen den Leistungen aus einer Rente der gRV, Basisrente und einer ungeförderten privaten Rente bei gleichbleibenden Einzahlungen.

5 5 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/2014 Ergebnisse: gesetzliche Rentenversicherung ist besser als ihr Ruf private Renten schneiden aufgrund der ungünstigeren Steuerregelungen schlechter ab Basisrenten nur selten besser als die gRV Kranken- und Pflegeversicherung im Alter relevant

6 6 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/2014 Modellfall: Alter: 37 Jahre Einzahlungen für 30 Jahre in Höhe von 300 bzw. 600 Euro /mtl. Basisrente und private Rente ohne EM-Renten- und Hinterbliebenenschutz

7 7 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/2014 – Ergebnisse alle Angaben in Euro * Annahme: Kranken – und Pflegeversicherungspflicht, keine weiteren Einkünfte, Steuergrundtabelle keine Rente aus der gRV Einzahlung300 Euro600 Euro RenteBruttoNetto * Steuer- ersparnis BruttoNetto * Steuer- ersparnis gRV-Rente Anpassung 1% 636569 25.000 1.2731.036 63.000 gRV-Rente Anpassung 2% 855738 25.000 1.7101.333 63.000 Basisrente 489 - 825 406 - 783 25.000 978– 1.650 796 – 1.420 63.000 private Rente 489- 825 406 - 825 -- 978– 1.650 812 - 1.650 --

8 8 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/2014 - Berichtigung - Inhalt: Vergleich zwischen den Leistungen aus einer Rente der gRV, Basisrente und einer ungeförderten privaten Rente bei gleichbleibenden Einzahlungen.

9 9 Berichtigung der Testergebnisse – nur online „Überraschung im Rentenduell“ Ergebnisse: gesetzliche Rentenversicherung schlägt die garantierten Leistungen privaten Produkte mit Überschüssen schneiden die privaten Produkte besser ab Kranken- und Pflegeversicherung im Alter relevant

10 10 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/2014 - Berichtigung nur im Internet Einzahlung300 Euro600 Euro RenteBruttoNetto * Steuer- ersparnis BruttoNetto * Steuer- ersparnis gRV-Rente Anpassung 1% 6365691.2731.036 gRV-Rente Anpassung 2% 8557381.7101.333 gRV-Rente ohne Anpassung 552495 25.000 1.104919 63.000 Basisrente 432 - 825 359 - 783 25.000 867– 1.650 718 – 1.420 63.000 private Rente 432 - 825 359 - 825 -- 867– 1.650 720 - 1.650 -- * Annahme: Kranken – und Pflegeversicherungspflicht, keine weiteren Einkünfte, Steuergrundtabelle alle Angaben in Euro keine Rente aus der gRV

11 11 „Überraschung im Rentenduell“ Wie unterscheiden sich die Artikel hinsichtlich der Rentenhöhe der gRV? ursprünglichberichtigt keine Veränderungen in den Berechnungswerten, aber Rentenanpassung i. H. v. 1 bzw. 2% Lohnsteigerung jährlich i. H. v. 2,65% Anstieg Beitragssatz auf 22 %

12 12 Bruttolohn- und –gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr Aktueller Rentenwert Altersvorsorgeanteil durchschnittlicher Beitragssatz in der Rentenversicherung Bruttolohn- und gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr Rentnerquotient: Verhältnis von Rentner zu Beitragszahlern Die Rentenanpassungsformel „Überraschung im Rentenduell“

13 13 „Überraschung im Rentenduell“ Ist ein Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung mit privaten Produkten überhaupt möglich?

14 14 „Überraschung im Rentenduell“ Mögliche Unterschiede der Produkte: Absicherung EM - mit Mehrkosten / nicht möglich Absicherung H-Rente - mit Mehrkosten möglich Anspruch auf Reha-Leistungen – nicht möglich Anpassung der Beiträge teilw. mit Verlusten möglich Unterbrechung der Beitragszahlung teilw. nicht möglich Dynamik in der Auszahlungsphase unterschiedlich Abhängig von gesetzlichen Rahmenbedingungen Abhängig von „gesellschaftlichen“ Rahmenbedingungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerliche Behandlung …

15 15 Fazit Vergleich sehr schwierig, da letztlich unterschiedliche Produkte, die anderen Rahmenbedingungen und Einflüssen unterliegen, miteinander verglichen werden. „Überraschung im Rentenduell“

16 16 Gliederung 1.Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung Finanztest 01/2014 2.Nachentrichtungsmöglichkeiten Finanztest 02/2014 3.Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung §187a SGB VI

17 17 „Freiwillige vor“ Finanztest 02/2014 Inhalt: Vergleich zwischen den Leistungen aus einer Rente der gRV, Basisrente und einer privaten Sofortrente bei gleichen Einzahlungen.

18 18 „Freiwillige vor“ ….. bei Kindererziehung… Nachentrichtung nach § 282 Abs. 1 und 2 SGB VI ….. bis 8/ 2010 nicht zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen berechtigt waren….…

19 19 „Freiwillige vor“ maximal bis zum Erreichen der allgemeinen Wartezeit nur für Monate, die noch nicht belegt sind Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze keine Teilzahlung Verteilung der Beitragszahlung erfolgt im „Krebsgang“ Nachentrichtung nach § 282 Abs. 1 und 2 SGB VI

20 20 „Freiwillige vor“ Nachentrichtung nach § 282 Abs. 1 SGB VI Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze (1) Vor dem 1. Januar 1955 geborene Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge für so viele Monate nachzahlen, wie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch erforderlich sind. Beiträge können nur für Zeiten nachgezahlt werden, die noch nicht mit Beiträgen belegt sind.

21 21 „Freiwillige vor“

22 22 „Freiwillige vor“ Eurobeträge aRW bis 30.06.2014 alte Bundesländer Kind Einmal- zahlung „Rente“ KEZ „Rente“ Einmal- zahlung Brutto- rente Netto vor Steuer * * vor 1992 20.00028,1387,40115,53103,69 40.00028,13174,80202,93182,13 * nach 1991 20.00084,3787,40171,77154,16 26.989,2084,37117,94202,31181,57 * Annahme: Kranken – und Pflegeversicherungspflicht

23 23 „Freiwillige vor“ Nachentrichtung nach § 282 Abs.2 SGB VI (2) Versicherte, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben und am 10. August 2010 aufgrund des § 7 Absatz 2 und des § 232 Absatz 1 in der bis zum 10. August 2010 geltenden Fassung nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung hatten, können auf Antrag freiwillige Beiträge für so viele Monate nachzahlen, wie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch erforderlich sind. Beiträge können nur für Zeiten nachgezahlt werden, die noch nicht mit Beiträgen belegt sind. Der Antrag kann nur bis zum 31. Dezember 2015 gestellt werden. Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

24 24 „Freiwillige vor“ Einmalzahlung Eurobeträge aRW bis 30.06.2014 alte Bundesländer Bruttorente Netto vor Steuer bei KV /PV-Pflicht Incl. Beitragszuschuss zur PKV und PV 5.103 (Mindestbetrag) 22,3020,0123,93 20.00087,4077,5493,78 40.000174,80156,88187,56 67.473 (Höchstbetrag) 294,85264,63316,37 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze - § 282 (2) SGB VI

25 25 „Freiwillige vor“ Bruttorente Gesetzliche RentenversicherungSofortrente Einzahlung i. H. v. keine weiteren Zeiten in der Rentenversicherung ein Kind, * vor 1992 ein Kind, * nach 1991 2.041,20 nicht möglich 93 € kein Angebot 4.082,40 nicht möglich 46 €102 € kein Angebot 5.103,00 22 € (24 €)50 €107 € kein Angebot 20.000,00 87 € (94 €)115 €172 €73€ 26.898,20 118 € (127)145 €202 €110 € 40.000,00 175 € (188 €)203 € nicht möglich 146 € 67.476,00 295 € (317 €) nicht möglich 260 € Beachte: Rechtsstand 02/2014 – ohne Berücksichtigung der „Mütterrente“

26 26 „Freiwillige vor“ Fazit Vergleich ist auch hier sehr schwierig, da unterschiedliche Produkte, die anderen Rahmenbedingungen und Einflüssen unterliegen, miteinander verglichen werden. Jedoch ist im Falle der Nachentrichtung für Mütter immer zu beachten, dass die Zeiten der Kindererziehung bei privaten Verträgen nicht berücksichtigt werden.

27 27 Gliederung 1.Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung Finanztest 01/2014 2.Nachentrichtungsmöglichkeiten Finanztest 02/2014 3.Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung §187a SGB VI

28 28 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (1) Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Die Berechtigung zur Zahlung setzt voraus, dass der Versicherte erklärt, eine solche Rente zu beanspruchen. § 187a SGB VI

29 29 Auskunft / Zahlung ab dem Jahr, in dem das 55. Lj. vollendet wird die Voraussetzungen für diese Altersrente können erfüllt werden Teilzahlungen ausdrücklich zugelassen tatsächlicher Rentenbeginn kann „verschoben“ werden die beantragte Rente nicht abschlagsfrei bezogen werden kann weder Pflicht- noch freiwillige Beiträge, d.h. keine „Wartezeiterfüllung“ keine zeitliche Zuordnung es entstehen „Persönliche Entgeltpunkte“ Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung

30 30 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Differenz PEP x Durchschnittsentgelt x Beitragssatz geminderter Zugangsfaktor Berechnung der möglichen Ausgleichszahlung: Höhe der Ausgleichszahlung =

31 31 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Beispiel: Versicherter ist am 31.12.1958 geboren gewünschter Rentenbeginn: 01.01.2022 keine „Vertrauensschutzregelungen“ (d. h. kein abschlagsfreier Rentenbeginn) bis zu Rentenbeginn sind 44 Entgeltpunkte vorhanden veränderter Zugangsfaktor: 0,892 (1-(36*0,3))

32 32 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Differenz PEP x Durchschnittsentgelt x Beitragssatz geminderter Zugangsfaktor Berechnung der möglichen Ausgleichszahlung : 44 EP x 0,892 =39,2480 -> Differenz 4,752 EP (entspricht 135,95 Bruttorente) 4,752 x 34.071,00 x 18,9 % 0,892 = 34.305,07 Euro

33 33 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Einmalzahlung oder Teilzahlung ?

34 34 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung EinmalzahlungTeilzahlung Betrag steht fest Betrag kann ggf. nicht voll steuerlich berücksichtigt werden erworbene Rentenansprüche stehen für eine H-Rente und ggf. EM- Rente sofort zur Verfügung Betrag kann sich ändern durch Veränderung – Beitragssatz – Durchschnittseinkommen durch „Verteilung“ kann der Betrag steuerlich ggf. voll berücksichtigt werden „Erhöhung“ der H- und ggf. EM- Rente nur aufgrund der „Teilzahlung“

35 35 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Fazit Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab. Individuell sollte u.a. folgendes beachtet werden: Krankenversicherungsverhältnis im Rentenalter Steuerliche Behandlung in der Ein- und Auszahlungsphase Familienstand Ansprüche EM - und H-Rente können sich erhöhen EM- und Hinterbliebenenschutz wird immer „mitbezahlt“ keine Beitragserstattung Leistungen unterliegen den rechtlichen Rahmenbedingungen …

36 36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Heike Sibinski Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung Bereich „Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit und Altersvorsorge“ Heike.Sibinski@drv-bund.de


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