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In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen 10) Informationen zum Übergang.

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Präsentation zum Thema: "In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen 10) Informationen zum Übergang."—  Präsentation transkript:

1 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen 10) Informationen zum Übergang

2 Versetzung in die Qualifikationsphase Gesetzliche Grundlagen: 1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 24.03.2003; zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.03.2011 2. Versetzungsverordnung vom 17.12.2009; GVBl. LSA Nr. 25/2009 3. Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I vom 20.07.2004 SVBl. LSA Nr. 9/2004 Gymnasiale Oberstufe: Einführungsphase (10. Klasse) Noten Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) Punktesystem Versetzung in die Einführungsphase: zumindest ausreichende Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches mangelhafte Leistung in nur einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach Versetzt wird auch bei: mangelhafte Leistung in einem Kernfach und mangelhafte Leistung in nur einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach oder mangelhafte Leistung in zwei sonstigen versetzungsrelevanten Fächern

3 Versetzung in die Qualifikationsphase Versetzt wird auch bei: Alle nicht ausreichenden Leistungen müssen ausgeglichen werden. Mangelhafte Leistungen in einem Kernfach können nur durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Kernfach ausgeglichen werden. Mangelhafte Leistungen in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach können durch mindestens befriedigende Leistung in einem versetzungsrelevanten Fach ausgeglichen werden. Versetzung in die Qualifikationsphase: zumindest ausreichende Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches mangelhafte Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich kein Anspruch auf Versetzung mit Notenausgleich Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben.

4 Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe - in der Regel 3 Jahre (Einführungsphase, 4 KHJ Qualifikationsphase) - mindestens 2 Jahre (ohne Besuch der Einführungsphase z. B. bei Auslandsaufenthalt) - höchstens 4 Jahre (Freiwilliger Rücktritt und Wiederholung ist 1x möglich!) Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Verweildauer um ein Jahr überschritten werden.

5 Stundentafel für den 10. Schuljahrgang FachStundenzahl Deutsch4 Englisch3 zweite Fremdsprache4 Musik oder Kunsterziehung2 Geographie oder Sozialkunde2 Geschichte2 Religionsunterricht oder Ethikunterricht2 Mathematik4 Biologie2 Chemie2 Physik2 Sport2 Pool3 gesamt34

6 Stundenzuweisung 10. Schuljahrgang Schuljahr 2015/ 2016 Wahl von Klasse 9 nach Klasse 10 - momentan 6 Klassen - 133 Schüler Gesamtschülerzahl unter 131- 5 Klassen Stundenzuweisung: 5 Klassen Pool15 Sockel6 Summe21 Anzahl der KurseStundenbedarfSumme Stundenbedarf Rechtskunde 122 Sozialkunde bili12 (+1 Extrazuweisung )4 Wirtschaft248 Informatik1210 Astronomie2414 Kunst4 (Stundentafel) +1216 Berufsvorbereitung5521

7 Einführungsphase 2014/ 2015 Name, Vorname:________________________Klasse:_________________________ 1.Pflichtfächer: Deutsch, Geschichte, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Sport, Englisch, Französisch 2. Wahlpflichtfächer: ( 4 Fächer Pflichtbelegung ) Pro Wahlentscheidung ist nur ein Fach möglich: Musik oder Kunsterziehung Geographie oder Sozialkunde oder Sozialkunde bilingual (nur als Fortführung) ev. Religion oder Ethik

8 Einführungsphase 2014/ 2015 Aus den folgenden Fächern ist ein weiteres Fach zu wählen. Bitte einen Erst- und einen Zweitwunsch angeben! -Informatik- Kunsterziehung- Sozialkunde -Rechtskunde- Musik- Wirtschaft - Geographie - Astronomie Erstwunsch: __________________ Zweitwunsch: ___________________ Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Kurs besteht nicht. Die Kurswahl ist für beide Halbjahre verbindlich. Die hier aufgeführten Kurse können auch gewählt werden, wenn sie in Klasse 9 nicht belegt wurden. Datum: _______________ Unterschriften: _____________________ ____________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in)

9 Die Abiturprüfung Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind:  Mathematik,  Deutsch,  eine Fremdsprache,  Geschichte oder eine Naturwissenschaft Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Zulässig sind dabei nur Fächer, die in der gymnasialen Oberstufe seit Beginn der Einführungsphase durchgängig belegt wurden. (Ausnahmen: Sport und Astronomie)

10 Hier eine Korrektur zur Informationsveranstaltung am 16.01.2015! Für Schüler, die Aquarellmalerei als Wahlpflichtfach belegt haben, erscheint auf dem Zeugnis der Vermerk „Nicht erteilt“. Ich hatte diese Mitteilung für das Fach moderne Medienwelten formuliert. Hier gibt es natürlich im 1. Halbjahr eine Bewertung. Ich bitte um Entschuldigung! A. Modrach Oberstufenkoordinatorin


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