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Veröffentlicht von:Hulderich Wurster Geändert vor über 10 Jahren
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Lärmsanierung vs. energetische Sanierung
ERFA-Tagung 2010 Lärmsanierung Staatsstrassen Lärmsanierung vs. energetische Sanierung ERFA Tagung 2010 Andrin Widmer Fachstelle Lärmschutz Zürich, 22. April 2010
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Inhalt Ausgangslage Energetische Sanierung: Bedingungen und Massnahmen
2/12 Inhalt Ausgangslage Energetische Sanierung: Bedingungen und Massnahmen Energetische Sanierung: Anforderungen an Fenster Energetische versus Lärmsanierung? Abstimmungsbedarf Abklärung Lärmbelastung bei energetischer Sanierung Vorgehensmöglichkeiten Eigentümer
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3/12 Ausgangslage Seit 1. Januar 2010 nationales Programm zur energetischen Sanierung von Gebäuden Laufzeit: 10 Jahre Mittel: Bis 300 Mio. Fr. pro Jahr für ganze Schweiz (alimentiert von Bund und Kantonen) Projektleitung im Kt. ZH: Abteilung Energie des AWEL Website:
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Energetische Sanierung: Bedingungen
4/12 Energetische Sanierung: Bedingungen Gebäude vor dem Jahr 2000 erstellt Nur Massnahmen an beheizten Gebäudeteilen Beitrag muss mindestens 1‘000 Franken betragen Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden Nach Förderzusage: 2 Jahre Zeit für Realisierung
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Energetische Sanierung: Massnahmen
5/12 Energetische Sanierung: Massnahmen Einzelbauteile: Wand, Dach, Boden, Fenster Gesamtsanierung nach Minergie oder Minergie-P
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Energetische Sanierung: Anforderungen an Fenster
6/12 Energetische Sanierung: Anforderungen an Fenster U-Wert Verglasung kleiner als 0.7 W/m2 3-fach-Verglasung Glasabstandhalter aus Plastik oder Edelstahl Beitrag von Fr pro m2 (Mauerlichtmass)
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Energetische vs. Lärmsanierung?
7/12 Energetische vs. Lärmsanierung? Schalldämmwerte 3-fach-Verglasung Glasaufbau Schalldämm-Mass Wärmedurch-gangs-Koeffizient U [W/m2] Quelle 4/12/4/12/4 A 33 [Rw] 0.7 Glas Trösch 8/12/4/12/6 W, A ≥ 32 [R‘w + Ctr] < 0.7 Kt. Aargau W = Wärmeschutzbeschichtung A = Argonfüllung Doppelförderung möglich, solange Beiträge nicht höher als Kosten Fenster das sowohl LSV- als auch energetische Anforderungen erfüllt ist möglich
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8/12 Abstimmungsbedarf Seitens Lärmsanierung: Eigentümer muss auf Gebäudeprogramm hingewiesen werden Seitens energetischer Sanierung: Falls Lärmbelastung bei Gebäude über Immissionsgrenzwert, muss Eigentümer auf Lärmsanierung hingewiesen werden. Problem: Nur wenn bereits Akustisches Projekt ausgearbeitet, kann angegeben werden, welches Fenster welchen Beitrag bekommt.
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Abklärung Lärmbelastung bei energetischer Sanierung
9/12 Abklärung Lärmbelastung bei energetischer Sanierung Jedes Gebäude muss im Web-GIS auf Lärmbelastung geprüft werden. Liegt es im IGW-Bereich → Meldung an FALS zur Abklärung
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Vorgehensmöglichkeiten Eigentümer 1
10/12 Vorgehensmöglichkeiten Eigentümer 1 Fenster-Einbau vor Erarbeitung des Akustischen Projektes. Unsicherheiten: Bestimmung AW- / Beitragsfenster / Fenster ohne Überschreitung noch nicht gemacht Genauer Betrag der SSF-Beiträge noch nicht bekannt Eventuell Einbau eines SSF obwohl keine IGW-Überschreitung
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Vorgehensmöglichkeiten Eigentümer 2
11/12 Vorgehensmöglichkeiten Eigentümer 2 Fenster-Einbau nach Erarbeitung des Akustischen Projektes. Unsicherheit: Förderzusage energetische Sanierung gilt 2 Jahre
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Fragen? Ausgangslage Energ. San.: Bedingungen Energ. San.: Massnahmen
12/12 Fragen? Ausgangslage Energ. San.: Bedingungen Energ. San.: Massnahmen Energ. San.: Anforderungen an Fenster Energetische vs. Lärmsanierung? Abstimmungsbedarf Abklärung Lärmbelastung bei energ. San. Vorgehensmöglichkeiten Eigentümer
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
+ jez giz Päuse
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