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Definition der IP- Schutzinstrumente

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Präsentation zum Thema: "Definition der IP- Schutzinstrumente"—  Präsentation transkript:

1 Definition der IP- Schutzinstrumente
Patent- und Lizenzvertragsrecht I Herbert Laederach HS 2011 HS 2011

2 Wettbewerbsrecht (Unlauterer Wettbewerb)
Gliederung Geistiges Eigentum (Immaterialgüter) Urheberrecht Gewerbliches Eigentumsrecht Patente Marken Design (M&M) Wettbewerbsrecht (Unlauterer Wettbewerb) Topografien HS 2011

3 Exklusive Rechte im IP-Bereich
Situation vor 1994 Für jedes IP-Recht lag(en) ein oder mehrere int. Abkommen vor. Keine Querverbindungen, keine Einheitlichkeit Bedarf für ein internationales Rahmenwerk von Prinzipien, Regeln und Instrumenten zur Beherrschung des globalen Handels und der Produktepiraterie. HS 2011

4 Exklusive Rechte im IP-Bereich (2)
Situation vor 1994 Die Gesellschaft erkennt (langsam), dass IP-Rechte private Rechte sind. Die nationalen Gesetze sind von Land zu Land unterschiedlich HS 2011

5 Global Framework vor 1994 Trademark -PVUe Patent -Madrid Agr.
-Nice Agr. Patent -PVUe -PCT -Hague-Agr. Copyright -Berne Conv. -Rome Conv. Ind. Design -Locarno Agr. -PVUe HS 2011

6 Global Framework nach 1994 TRIPS Trademark -PVUe Patents -Madrid Agr.
-Nice Agr. Patents -PVUe -PCT -Hague-Agr. Copyright -Berne Conv. -RomeConv. Ind. Design -Locarno Agr. -PVUe HS 2011

7 Einleitung TRIPS regelt die Minimalbestimmungen betreffend
Registrierrechte (gewerbliche Immaterialgüterrechte) Patente Muster und Modell (neu: Industrial Design) Geographische Herkunftsangaben Marken Urheberrecht HS 2011

8 TRIPS-Vertragstext Englische Fassung: Deutsche Teil-Fassung: HS 2011

9 TRIPS - Minimal Standards
Definition des Schutzgegenstandes Definition of Subject Matter Schutzdauer Term of Protection Rechte des Schutztitelinhabers Rights Conferred Anforderungen an den Schutzgegenstand   Conditions on Subject Matter     HS 2011

10 Eigentumsähnliche Schutzrechte Grunddefinitionen 1. Patente
HS 2011

11 Erfindung im Patentbereich
Der Begriff „Erfindung“ ist in keinem Patentgesetz definiert. Gründe: Keine starre Festlegung in die Zukunft hinein (=Vorteil) In sich gewisse Unbestimmtheit und Ungewißheit (=Nachteil) HS 2011

12 Erfindung im Patentbereich
Heutige Vorstellung: Eine Erfindung setzt sich aus einer (technischen) Aufgabe und deren Lösung zusammen (technisches Problem) HS 2011

13 Erfindung im Patentbereich
Praxis: Aufgabe und Lösung müssen die Bedingung einer einzigen einheitlichen erfinderischen Idee erfüllen: eine einzige Erfindung Eine Gruppe von Erfindungen, die eine einzige erfinderische Idee verwirklichen (z.B. Schloss und zugehöriger Schlüssel) HS 2011

14 Was ist ein Patent? S. Art. 27, Abs. 1 TRIPS
Patente für Erfindungen betr. Produkte und Verfahren auf allen technischen Gebieten, soweit diese neu erfinderisch (nicht naheliegend) gewerblich anwendbar sind sind. HS 2011

15 Was ist ein Patent? (2) Praxis:
Produkterfindung (Erzeugniserfindungen) Verfahrenserfindung (reine Verfahren, Anwendungen, Verwendungen) HS 2011

16 Patentfähigkeit S. Art. 27, Abs. 2 TRIPS (Ausschlussbestimmungen)
Mitgliedsstaaten können von der Patentierbar-keit ausschliessen Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstossen die Mensch, Tier oder Pflanzen oder die Umwelt „bedrohen“ können. HS 2011

17 Patentfähigkeit (2) S. Art. 27, Abs. 3 TRIPS (Ausschlussbest.)
Mitgliedsstaaten können von der Patentierbarkeit weiter ausschliessen Erfindungen, die diagnostische, therapeutische oder chirurgische Verfahren am Menschen oder Tier betreffen. Pflanzen und Tiere (ohne Mikroorganismen) und im wesentlichen biologische Prozesse für die Produktion von Pflanzen oder Tieren (ausgenommen mikrobielle Prozesse). HS 2011

18 Patentfähigkeit (3) S. Art. 27, Abs. 3 TRIPS (Ausschlussbest.)
Zum Schutz von Pflanzensorten sollen Staaten entweder eine Möglichkeit im Patentsystem oder ein spezielles Schutzsystem oder eine Kombination von beiden anbieten. HS 2011

19 Rechte aus dem Patent S. Art. 28, Abs. 1 TRIPS
1) Produkt: Patentinhaber kann Dritten verbieten: Herstellung, Benützung, Anbieten zum Verkauf, Verkauf oder Import des Produktes 2) Verfahren: Patentinhaber kann Dritten verbieten: Benützung des Verfahrens und Herstellung, Benützung, Anbieten zum Verkauf, Verkauf oder Import des unmittelbaren Produktes aus dem Verfahren HS 2011

20 Rechte aus dem Patent (2)
S. Art. 28 Abs. 2 TRIPS Der Patentinhaber soll das Recht zur Abtretung, Vererbung des Patents oder zum Abschluss eines Lizenzvertrages haben. HS 2011

21 Anforderungen an Anmeldung
S. Art. 29 TRIPS 1) Genügende Offenbarung für den Fachmann zwingend Beste Ausführungsform fakultativ 2) Jeder Staat kann verlangen, dass der Anmelder über ausländische Verfahren/Pa-tenterteilungen informiert. HS 2011

22 Schutzdauer S. Art. 33 TRIPS
Die Schutzdauer soll 20 Jahre betragen, gerechnet vom Anmeldedatum an. HS 2011

23 Eigentumsähnliche Schutzrechte 2. Urheberrechte
HS 2011

24 Was ist ein Urheberrecht?
S. Art. 9 TRIPS 1) Schutz für Werke auf dem Gebiet der Literatur und Kunst Insbesondere für Texte, Symbole, Musik, Bilder dreidimensionale Objekte oder Kombinationen davon. 2) Schutz erstreckt sich auf Ausdrucksformen und nicht auf blosse Ideen, Vorgänge, math. Konzepte HS 2011

25 Was ist ein Urheberrecht? (2)
S. Art. 10 TRIPS 1) Computerprogramme (im source oder objekt-code) werden wie literarische Werke behandelt 2) Aufbereitungen von Daten oder anderem Material sind, soweit sie hinsichtlich von deren Anordnung oder Inhalt geistige Schöpfungen darstellen, obigem gleichgestellt. Dieser Schutz erstreckt sich nicht auf das Datenmaterial als solches und präjudiziert dessen allfälligen Urheberrechtsschutz nicht. HS 2011

26 Rechte aus dem Urheberrecht
Inhaber haben u.a. die Möglichkeit, die Vervielfältigung oder Verbreitung ihres Werkes zu verhindern (verg. Art. 14 TRIPS) HS 2011

27 Schutzdauer S. Art. 12 TRIPS
Der Schutz eines Werks (ohne Foto oder Werk der angewandten Kunst) erstreckt sich über 50 Jahre, gerechnet vom Ende des Kalenderjahres seiner Veröffentlichung oder seiner Herstellung. HS 2011

28 Eigentumsähnliche Schutzrechte 3. Design
HS 2011

29 Was ist ein (Industrial) Design?
HS 2011

30 Was ist ein Design? Designschöpfungen 2-dimensionaler Art (Muster) oder 3-dimensionaler Art (Modell). Im E-Sprachraum spricht man oft nur von „Industrial Design“. Mitgliedstaaten können vorsehen, dass der Schutz sich nicht auf Designs erstreckt, die im wesentlichen von technischen (funktionellen) Aspekten beherrscht werden (verg. Art. 25 TRIPS). HS 2011

31 Anforderungen S. Art. 25 TRIPS Schutz für
unabhängig kreierte Design (Muster/Modelle), die neu originell, d.h. sich von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheiden. sind. HS 2011

32 Spezialität Textildesign
S. Art. 25 Abs. 2 TRIPS Jeder Mitgliedsstaat soll für „textile design“ insb. hinsichtlich Kosten, Prüfung und Publikation den Zugang zum Schutz nicht unverhältnismässig beeinträchtigen. Die Mitgliedstaaten können dabei frei zwischen Urheberrechts- oder Designschutz wählen. HS 2011

33 Rechte aus dem Design S. Art. 26, Abs. 1 TRIPS
Der Schutztitelinhaber kann Dritten verbieten, Artikel, die das Muster/Design oder eine annähernde Kopie davon tragen, herzustellen importieren soweit diese Handlungen kommerziellen Zwecken dienen HS 2011

34 Rechte aus dem Design (2)
S. Art. 26, Abs. 3 TRIPS Der Schutz soll mindestens 10 Jahre dauern. HS 2011

35 Eigentumsähnliche Schutzrechte 4. Geographische Herkunftsangaben
HS 2011

36 Was ist eine geographische Herkunftsangabe?
S. Art. 22 (1) TRIPS Geographische Herkunftsangaben sind Zeichen, die der Ware eine Herkunft aus einem bestimmten Ort, Gegend, Gebiet oder Land zuordnen und damit auf eine damit verbundene bestimmte Qualität, Ruf oder Charakteristik hinweisen. HS 2011

37 Rechte aus der Geographischen Herkunftsangabe
S. Art. 22 (2) TRIPS Der Schutztitelinhaber kann Dritten verbieten die Benützung von Mitteln in der Bezeichnung oder Präsentation der Ware, die den Benutzer über deren Herkunft irreführen Jede Benützung, die einen unlauteren Wettbewerb im Sinne der PVUe, Art. 10bis. führt. HS 2011

38 Rechte aus der Geographischen Herkunftsangabe
S. Art. 23 TRIPS Für Weine und Spirituosen wird der unter Art. 22 TRIPS garantierte Schutz auch unabhängig von einer Irreführung der Öffentlichkeit oder unlauterem Wettbewerb gewährt. HS 2011

39 Eigentumsähnliche Schutzrechte 5. Marken
HS 2011

40 Was ist eine Marke? HS 2011

41 Was ist eine Marke? S. Art. 15 Abs. 1 TRIPS
Jedes Zeichen oder jede Kombination von Zeichen, das/die fähig ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmers von andern Unternehmern zu unterscheiden. Solche Zeichen sind insbesondere Wörter, Namen, Buchstaben, Zahlen, bildliche Zeichen, Farben und Kombinationen davon HS 2011

42 Was ist eine Marke? (2) S. Art. 15 Abs. 1 TRIPS
Wenn die Zeichen die betroffenen Waren/ Dienstleistungen nicht genügend unterscheiden, ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, die Registrierung in Abhängigkeit von der durch die Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft zu gewähren. Weiter können Mitgliedstaaten als Registrier-bedingung die visuelle Wahrnehmbarkeit verlangen. HS 2011

43 Was ist eine Marke? (3) S. Art. 15 Abs. 3 TRIPS
Mitgliedstaaten können als Registrier-bedingung einer Marke deren Nutzung verlangen. Eine Anmeldung darf aber erst, wenn sie innerhalb von 3 Jahren nach deren Regis-trierung nicht genutzt wurde, zurückge-wiesen werden. HS 2011

44 Was ist eine Marke? (4) S. Art. 15 Abs. 4 TRIPS
Die Art der Ware oder Dienstleistung, die mit der Marke in Zusammenhang steht, darf in keiner Weise bei deren Registrierung eine Rolle spielen. HS 2011

45 Was ist eine Marke? (5) S. Art. 15 Abs. 5 TRIPS
Mitgliedsstaaten sollen jede Marke bevor oder unmittelbar nach deren Registrierung publizieren. Sie sollen auch eine Gelegen-heit zur Rückgängigmachung der Registrie-rung anbieten. Mitgliederländer können ein Widerspruchs-verfahren installieren. HS 2011

46 Rechte aus der Marke S. Art. 16, Abs. 1 TRIPS
Der Schutztitelinhaber kann Dritten verbieten, gewerbsmässig identische oder ähnliche Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, soweit diese Handlungen kommerziellen Zwecken dienen und eine Verwechslungsgefahr vorliegt. HS 2011

47 Nutzungspflicht S. Art. 19 TRIPS
Falls die Nutzung der Marke verlangt wird, darf eine Löschung erst nach mindestens dreijähriger Nichtnutzung vorgenommen werden. Gültige Einwände gegen Löschung: Importrestriktionen, staatl. Vorschriften für die Ware/Dienstleistung, etc. HS 2011

48 Schutzdauer S. Art. 18 TRIPS
Unbegrenzte Schutzdauer, wobei höchstens alle 7 Jahre eine Verlängerung notwendig wird. HS 2011

49 Lizenz und Übertragung
S. Art. 21 TRIPS -Lizenz- und Übertragungsabkommen erlaubt -keine Zwangslizenzen/übertragungen -Marke kann mit oder ohne das Geschäft, das diese nutzte, übertragen werden. HS 2011


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