Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Annaliese Radler Geändert vor über 10 Jahren
1
Anti-Doping-Fortbildung 2008 des NRIV
Hannover, M. Gärtner
2
Was ist eigentlich Doping?
Ursprung - Starker Schnaps der Einheimischen in Südafrika - Übernahme des Begriffes von den Buren und später den Engländern: Getränke mit stimulierender Wirkung - Erste dokumentierte „Anwendung“ 1899 als eine Mischung aus Opium und Narkotika, die Pferden in Rennen verabreicht wurde - Erster „offizieller Fall“: ; Tour de France, Mont Ventoux, Tom Simpson; gestorben an einer Mischung aus Alkohol und Amphetaminen bei der Olympiade in Mexiko erste Dopingkontrollen
3
Was ist eigentlich Doping?
Definitionen: 1. Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes in den Körperflüssigkeitsproben (Urin/Blut/...) 2. Anwendung oder Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffes oder einer verbotenen Methode 3. Verweigerung oder das Unterlassen einer Dopingkontrolle ohne zwingenden Grund 4. Verstoß gegen die Meldevorschriften
4
Was ist eigentlich Doping?
5. Heimliche Beeinflussung der Dopingprobe 6. Besitz eines verbotenen Wirkstoffes/Hilfsmittels oder einer verbotenen Methode auch durch das „Hilfspersonal“ des Sportlers 7. Verkauf oder Weitergabe von verbotenen Wirkstoffen 8. Deutschland: Teilnahme an einem Wettkampf während einer Sperre
5
„Eigenleistungen“ von Kaderathleten
(Mit-)Führen eines Sportlergesundheitspasses Aktuelle „Positivliste“ bei Arztbesuchen mitführen (Aktualisierung i.d. Regel einmal jährlich) Bei Kaderathleten erfolgt der sofortige Ausschluß aus „öffentlichen“ Fördermaßnahmen bei Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen neben der obligatorischen Sperre
6
Sinn der Antidopingfortbildung
PRÄVENTION (Vorbeugung/Aufklärung) Verpflichtung seit Anfang 2007 für Kaderathletinnen und Kaderathleten zur einmal jährlichen Teilnahme an einer Antidopingfortbildung
7
Die Dopingkontrolle Theoretisch Dopingkontrollen für D und C-Kaderathleten auch außerhalb des Wettkampfbereiches möglich Praktisch Kontrollen bei Wettkämpfen (insbes. Deutsche Meisterschaften) Dopingkontrolle in der Regel in Form einer Urinprobe (75 ml); Blutprobenabnahme nur durch Arzt erlaubt
8
Beispiele für verbotene Substanzen
Anabolika Hormone wie Erythropoeitin und Wachstumstumshormone Glukokortikoide ß2-Agonisten (Asthmasprays); ggf. vor Anwendung medizinische Ausnahmegenehmigung besorgen (Formular TUE) ß-Blocker (zur Beruhigung) Stimulanzien wie Amphetamine und Kokain Diuretika (Maskierungsmittel) Insulin
9
Kontaktadressen NADA (Nationale Antidopingagentur); Tel. 0228/812920 LSB-Niedersachsen - sportmedizinisches Zentrum (0511/ ) - Referat Leistungs-/Spitzensport (0511/126820 NRIV-Antidopingbeauftragter ; M. Gärtner; Tel /94702
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.