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EHUG – Neue Rahmenbedingungen für die Publizität von Kapitalgesell-schaften und GmbH & Co KG RA Dr. Thomas Riemann Leiter Rechtsabteilung Verband der.

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1 EHUG – Neue Rahmenbedingungen für die Publizität von Kapitalgesell-schaften und GmbH & Co KG RA Dr. Thomas Riemann Leiter Rechtsabteilung Verband der Vereine Creditreform e.V. Sitzung des KAV-Ausschuss Syndikusanwälte Köln,

2 Motive der Novellierung des Register- und Veröffentlichungssystems
EU-Publizitätsrichtlinie aus 2003 fordert Umstellung der HR-Systeme auf elektronische Medien bis spätestens EU-Transparenzrichtlinie aus 2004 fordert amtliches System zur zentralen Speicherung kapitalmarktrechtlicher Informationen Regierungskommission Corporate Governance aus 2001 empfiehlt einheitliches deutsches Unternehmensregister Ermöglichung eines grenzüberschreitenden Informationsmediums über Unternehmensdaten, European Business Register (EBR)

3 Regelungsschwerpunkte des EHUG
Umstellung der Handelsregister auf elektronischen Betrieb Einrichtung eines neuen Registers: Das elektronische Unternehmensregister Änderung des Systems der Offenlegung von Jahresabschlüssen

4 Ziele / Vorteile Eine zentrale DB für alle unternehmensrelevanten Daten („one stop shopping“) Überwindung der föderalen Zersplitterung des Handelsregisterwesens durch zentrale elektronische Verknüpfung Steigerung der Schnelligkeit und Verfügbarkeit von Unternehmensdaten Beschleunigung von Unternehmensgründungen / Verkürzung der Eintragungszeiten Steigerung der Offenlegungsquote bei publizitätspflichtigen Unternehmen Zunahme der Transparenz im Rechtsverkehr Senkung der Publizitätskosten der Wirtschaft

5 Das elektronische Handelsregister
Registerführung Bekanntmachung Zuständig: dezentrale Amtsgerichte elektronische Registerführung Einsicht über Internet elektronische Anmeldung zur Eintragung Elektronische Bekanntmachung Übergangszeit bis Ende 2008: zusätzlich Bekanntmachung in einer Tageszeitung (Zugeständnis an Zeitungsverleger) Einsicht über Internet

6 Das Unternehmensregister
Zuständig: aber: Übertragung auf durch „Beleihung“ Einsicht: für jedermann über

7 Aufbau / Inhalt des Unternehmensregisters
Portal für: Daten des elektronischen Bundesanzeigers: Zulieferung der Unternehmens selbst: Daten der Handelsregister Genossenschaftsregister Partnerschaftsregister Insolvenzgerichte Jahresabschlüsse gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen Veröffentlichungen nach WpHG, WpÜG, BörsenZulV Kapitalmarktrechtliche Informationen Insiderinformation Stimmrechtsmitteilungen Director‘s Dealings „one stop shopping“

8 Beispiel: einsehbare Daten einer börsennotierten AG
Vorstandsmitglieder Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats Satzung ggf. ein Unternehmensvertrag Einberufung der Hauptversammlung ggf. Eintragungen im Aktionärsforum Unterlagen der Rechnungslegung Jahres-, Halbjahresfinanzberichte sowie Zwischenmitteilungen bedeutende Stimmrechtsanteile und deren Veränderungen Aktiengeschäfte von Führungspersonen Insiderinformationen (Ad-hoc-Meldungen) Mitteilungen über anderwärts veröffentlichte Verkaufs- und Wertpapierprospekte ggf. Veröffentlichungen nach dem WpÜG Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts

9 Offenlegung von Jahresabschlüssen
Einreichung beim Handelsregister Veröffentlichung im Papier-Bundesanzeiger (große Kapitalgesellschaften) Veröffentlichung einer Hinter-legungsbekanntmachung im Papier-Bundesanzeiger (mittlere und kleine Kapitalgesellschaften) bis Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger grundsätzlich in elektronischer Form, Übergangslösung: bis Ende 2009 Einreichung in Papierform möglich Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger Weiterleitung von Bundesanzeiger an Unternehmensregister für jedermann kostenlos abrufbar unter Bundesanzeiger informiert Bundesamt für Justiz ab

10 Die Veröffentlichungspflichten der Unternehmen nach Größenklassen
Kriterien Bilanz- summe in Mio. Euro Umsatz in Mio. Euro Arbeit- nehmer Veröffentlichungs- pflichten < 4,015 < 8,03 < 50 Bilanz, Anhang klein Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht < 16,06 < 32,12 < 250 mittel Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht groß > 16,06 > 32,12 > 250

11 Workflow Anforderung Jahresabschluss
Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger Unternehmensregister Meldung Bundesanzeiger an Bundesamt für Justiz über Nichteinreichungsfälle Einspruch möglich, aber ohne aufschiebende Wirkung Von Amts wegen Schreiben mit Androhung Ordnungsgeld und Fristsetzung von 6 Wochen Offenlegung innerhalb 6 Wochen (+) Offenlegung (-) begründeter Einspruch (+) Offenlegung (-) begründeter Einspruch (-) Festsetzung Ordnungsgeld (-) Verfahrensgebühr (+) Offenlegung (-) begründeter Einspruch (-) Festsetzung Ordnungsgeld (+) Verfahrensgebühr (+) Sofortige Beschwerde zum LG Bonn

12 Neues Sanktionssystem
zuständig für Überwachung und Sanktion: Bundesamt für Justiz NEU Antragserfordernis für Verfahrenseinleitung entfällt Tätigwerden von Amts wegen NEU Ordnungsgeld € – € wiederholte Androhung und Festsetzung möglich Verfahren gegen Geschäftsführung/Vorstand oder Kapitalgesellschaft selbst NEU Verfahrenskosten: pro Verfahren 50 € (auch zu begleichen, wenn Veröffentlichung nach Androhung erfolgt) Einspruch gegen Androhung des Ordnungsgeldes hat keine aufschiebende Wirkung festgesetztes Ordnungsgeld entfällt nicht bei späterer Einreichung

13 Diskussion verschiedener Sanktionsmodelle
Frühere Regelung (gültig für Jahresabschlüsse bis 2005): Ordnungsgeld € €, zuständig: Registergericht (Antragsverfahren) Gesetzentwurf der Bundesregierung Bußgeldverfahren € €, zuständig: Bundesamt für Justiz (Offizialverfahren) Vorschlag BT-Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Ordnungsgeld € €, zuständig: Bundesamt für Justiz (Offizialverfahren) Kompromiss Rechtsausschuss = aktuelle Regelung: Ordnungsgeld € €, zuständig: Bundesamt für Justiz (Offizialverfahren)

14 Kosten der Unternehmenspublizität sinken drastisch / 1
Bekanntmachung von HR-Eintragungen/-Änderungen 1 € pro Veröffentlichung (§ 137 Abs.1 KostenO) sowie: Wegfall der Kosten der Bekanntmachung in Printmedien ab 2009 Offenlegung Jahresabschluss gestaffelte Jahresgebühr: (gem. Gebührenverz. JustizverwKostO) kleine Kapitalgesellschaften 5 € mittelgroße und große Kapital- gesellschaften 10 € kapitalmarktrechtlich orientierte Kapitalgesellschaften für Eigenveröffentlichungen 30 € Für die Übertragung von Unterlagen, die noch in Papierform eingereicht und in ein elektronisches Dokument überführt wurden 3 € / Seite, mind. 30 €

15 Kosten der Unternehmenspublizität sinken drastisch / 2
Preisliste Bundesanzeiger Jahresabschlüsse kleiner Gesellschaften bei Anlieferungsform XML 50 € Jahresabschlüsse mittelgroßer Gesellschaften bei Anlieferungsform XML 70 € Jahresabschlüsse großer Gesellschaften bei Anlieferungsform XML max. 1,00 ct je Zeichen (degressive Zeichen preisstaffel) Anlieferungen in Excel, Word, RTF 1,50 – 2,50 ct

16 Wie viele Unternehmen erfüllen ihre Publizitätspflicht?
große Kapital-gesellschaften mittlere Kapital-gesellschaften Kleine Kapital-gesellschaften Hinterlegungspflichtige Unter- nehmen (Firmendatenbank) ca ca ca Erfasst in der Bilanzdatenbank (bis Dez. 2006) Unternehmen Unternehmen Unternehmen Abdeckung in % 91,7 % 24,2 % 6,0 % Unternehmen (95.8 %) Erwartete Publizität Ende 2007/08 Unternehmen (67 %) Unternehmen (17 %) ca Jahresabschlüsse insgesamt in Analyse- und öffentlicher Datenbank

17 Fazit Neue Qualität der Transparenz
keine neuen Publizitätspflichten, aber: effektivere Umsetzung; die Sanktionen werden jetzt in vollem Umfang greifen deutliche Kostendegression Der deutsche Mittelstand muss seine Publizitätsaversion überdenken und europaweite Standards übernehmen Geänderte Anforderungen an Berater: Umgehungs-/Vermeidungsstrategien werden zunehmend als dubios und rückständig empfunden Berater müssen ihre Mandanten an die Publizität heranführen: Hilfestellung für Maßnahmen zur Bilanzstruktur- verbesserung geben Verständnis für Funktion und Nutzen der Publizität schärfen

18 Kontakt Dr. Thomas Riemann Verband der Vereine Creditreform e.V.
Tel: / 1 09 – 41 01


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