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Gentechnik auf dem Acker? Der Stand der Dinge

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Präsentation zum Thema: "Gentechnik auf dem Acker? Der Stand der Dinge"—  Präsentation transkript:

1 Gentechnik auf dem Acker? Der Stand der Dinge
Was ist auf dem Markt? Rechtslage in der EU und in Deutschland Saatgut-Richtlinie Save our Seeds Kennzeichnung & Rückverfolgbarkeit Koexistenz & Kosten Gentechnikgesetz, Haftung, "gute fachliche Praxis" Gentechnikfreie Zonen Benedikt Haerlin, Mai 2004

2 Weltweiter Anbau von GVO nach Ländern
5 Länder = 98 % des GVO Anbaus USA: 63 %, Argentinien: 13,9 %, Canada: 4,4 %, Brasilien 4 %, China 4% Ausserdem (>1%) Indien, Uruguay, Südafrika, Australien, Rumänien, Spanien

3 Weltweiter GVO-Anbau nach Arten
Anbaufläche Anteil am Anbau global % Soja 41,4 mio ha 55 % Mais 15,5 mio ha 11 % Raps 3,6 mio ha 16 % Baumwolle 7,2 mio ha 21 % Papaya > ha >1 % Summe 67,7 mio ha (Zahlen der internationalen Gentechnik-Vereinigung ISAAA, 2003) Tomaten, Kartoffeln und Tabak wurden wieder vom Markt genommen In der Pipeline: Reis, Weizen, Rüben, Senf, Sonnenblumen, Kartoffeln etc.

4 GVO-Eigenschaften auf dem Markt
Herbizidetoleranz 77% (Roundup = Glyphosat, Basta = Gluphosinat, Imidazolinon) Insektengiftigkeit 15% (Bacillus Thuringiensis) Kombination HT / Bt 8% In der Pipeline (5 Jahre): V.a. noch mehr HT- und Bt-Sorten, Maiswurzelbohrer-Resistenz, Virusresistenzen, Veränderte Öl- und Stärkezusammensetzung (Raps, Kartoffeln, Soja) Reife- und Verrottungsverhalten (Tomaten) ... Neue Farben (Blumen)

5 Neuzulassungen von GVO weltweit

6 Die Situation in Europa
Einige GVO Sorten zugelassen (alle vor 98) meist nur als Lebens- und Futtermittel, nur drei für Anbau Praktisch kein kommerzieller Anbau bis auf ~ ha Mais in Spanien und ~50 ha in Deutschland Zulassungsmoratorium seit 1998 Soll jetzt aufgehoben werden – WTO Klage der USA Verschärfte Zulassungsrichtlinie 2001/18 Soll jetzt in deutschem Gentechnik-Gesetz umgesetzt werden Kennzeichnung in Lebens- und Futtermitteln 0,9% pro Zutat (z.B. 0,9% von 1% Lecithin in Schokolade) Auch wenn DNA nicht mehr nachweisbar ist (Öl, Stärke etc.) Auch in Futtermitteln, aber nicht für Fleisch, Milch, Eier Praktisch keine GVO-Lebensmittel auf dem Markt 2/3 aller großen Lebensmittel-Firmen garantieren, auch weiterhin keine GVO einzusetzen Grosse Mengen an Futtermitteln (Soja, Maiskleber >15 Mio t) Müssen ab gekennzeichnet werden, nicht aber die Endprodukte Freiwillige Produktlinien "ohne Gentechnik gefüttert"

7 Die Rechtslage in der EU und in Deutschland
Freisetzungsrichtlinie 2001/18 Zulassung, Risikoprüfung, Monitoring, allgemeine Kennzeichnung, Verbot für Freisetzung und Inverkehrbringung von GVOs Gentechnikgesetz u.a. Umsetzung von 2001/18, Zulassung Gute fachliche Praxis / Koexistenz gentechnikfreie Zonen, Zuständigkeiten Haftung St. Ausschuss GVO Lebens- und Futtermittel-Verordung Zulassung, Kennzeichung und Rückverfolgung von GVO in Lebens- und Futtermitteln Grenzwerte (0,9 %) § 906 BGB (Nachbarschaftsrecht) gilt unmittelbar (Durchführungsgesetz) Gentechnik-Saatgut-Richtlinie Kennzeichnung von GVO in Saatgut Saatgutverkehrs-Richtlinien Zulassung, Anbau Kennzeichnung von Saat- und Pflanzgut nach Arten Saatgutverkehrsgesetz Prüfung, Anerkennung, Kennzeichnung, automatische" Eintragung und Anerkennung der Sorten im gemeinsamen Sortenkatalog St. Ausschuss Saatgut RL gemeinsamer Sortenkatalog Zulassung (national) und Eintragung in nationalen und gemeinsamen Sortenkatalog Gemeinsamer Sortenkatalog Nationaler Sortenkatalog Bio-Verordnung Anbau, Zertifizierung, Kennzeichnung, Grenzwerte (für GVO nicht festgelegt) gilt unmittelbar St. Ausschuss Bio Kommissions-Leitlinien zur Koexistenz Rechtlich nicht bindende Empfehlungen an die Mitgliedstaaten

8 Kommt morgen die Gentechnik auf den Acker?
Rechtlich: Ja, es werden 2004 neue GVOs als Lebens- und Futtermittel zugelassen; später möglicherweise auch für den Anbau Theoretisch auch ohne Regelung von Haftung und Koexistenz (GenTGesetz, GfP), wenn GVO im gemeinsamen Sortenkatalog Praktisch: Nein, 2004 nur Probeanbau (200 ha in Sachsen-Anhalt) Danach nur bei erheblichem wirtschaftlichem Vorteil aufgrund der Nachfrage der Landwirte (z.B. Resistenzen) der Industrie (z.B. Stärke) von Verbrauchern (???) und bei beherrschbarem finanziellen Risiko Ausnahme: Saatgutverunreinigung

9 Die Gentechnik-Saatgut-Richtlinie der EU-Kommission
Verunreinigung von konventionellem oder biologischem Saatgut mit GVO muss nicht gekennzeichnet werden, wenn sie nicht höher ist als 0,3 % in Raps 0,3 % (Wallström, Fischler) oder 0,5 % (Byrne) in Mais 0,5 % in Kartoffeln, Tomaten und Rüben (0,7 % in Soja) Weitere Grenzwerte werden bei Erstzulassung für neue Art festgelegt

10 jede 200ste Maispflanze auf dem Acker gentechnisch verändert
jede 200ste Maispflanze auf dem Acker gentechnisch verändert? 500 GVOs auf jedem "gentechnikfreien" Hektar Maßstabsgetreu: Maisfeld mit 0,5% Verunreinigung

11 Vorsorge wird unmöglich
Bei flächendeckender Saatgut-Kontamination Rückruf eines GVO wird praktisch unmöglich Keine Registrierung des GVO-Anbaus Umwelt-Monitoring auf der gesamten Anbaufläche? GVO-freie Flächen und Zonen nicht realisierbar

12 Kosten-Explosion für Landwirtschaft und Verarbeitung
Alle Produkte müssen getestet werden Kosten: 150 (qualitativ) € – 400 € (quantitativ) pro PCR-Test Verarbeiter werden deutlich niedrigere Grenzwerte fordern als 0,9 %, um eigenes Risiko zu reduzieren Haftung unklar: Stammt Verunreinigung aus Saatgut oder vom Nachbarfeld? Aus ~ 5000 t Saatgut (Raps) werden ~ 4,1 Mio t Ernte – was ist billiger zu kontrollieren? Kosten und Risiko werden von GVO-Herstellern auf GVO-freien Anbau und Verarbeitung verschoben 0,9 % werden regelmäßig überschritten

13 Verhältnismäßigkeit der Kostenverteilung

14 Verunreinigungs-Kalkulationen
Quelle: Wissenschaftlicher Ausschuß der EU für Pflanzen Im Durchschnitt und unter idealen Anbaubedingungen und Vermeidungsmaßnahmen Prof. Sweet: 0,4% Kommissar David Byrne an Europaparlament, : "...the SCP clearly shows that starting with seeds at the limit of such thresholds will result in a product with a GM presence of around 0,8%, which still leaves a margin vis à vis the 0,9 % threshold for the final product."

15 Produktionskette und kritische Punkte
=Test erforderlich GVO GVO-Verunreinigung? GVO Verarbeitung A Import 0,3 – 0,5 % Saatgut Import GVO Lagerung A Futter- mittel Vertrieb Transport A GVO Anbau GVO Verarbeitung B-n Verarbeitung B-n Import GVO Bearbeitung GVO Lagerung B-n Lagerung B-n GVO Ernte Transport B-n Transport B-n GVO Lagerung Futter- mittel Verpackung Ende der Berechnungdes wissen-schaftlichen Ausschuss Transport GVO Import Großhandel Sammellager Import 0,9 % ? Einzelhandel adapted from: GAFTA commodity fact-sheet

16 Komitologie-Verfahren der EU in den Ständigen Ausschüssen und im Ministerrat
Nur die Kommission kann Vorschläge machen Europäisches Parlament wird nicht beteiligt Regulierungsverfahren (GVO): Vorschlag der Kommission angenommen, wenn im Ausschuss qualifizierte Mehrheit dafür stimmt Wenn nicht angenommen, wird er dem Rat vorgelegt Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit Wenn innerhalb von 90 Tagen keine Rats- Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit zustande kommt, entscheidet Kommission Verwaltungsverfahren (Saatgutrecht): Vorschlag der Kommission angenommen, wenn im Ausschuss keine qualifizierte Mehrheit gegen ihn stimmt

17 Stimmverteilung der Mitgliedsstaaten der EU
Ab 1. Mai 2004 – Ab November (Vertrag von Nizza, kann sich noch ändern) Österreich 4 10 Belgien 5 12 Zypern 2 Tschechien Dänemark 3 7 Estland Finnland Frankreich 29 Deutschland Griechenland Ungarn Irland Italíen Lettland Litauen 3 7 Luxembourg 2 4 Malta Niederlande 5 13 Polen 8 27 Portugal 12 Slovakien Slovenien Spanien Schweden 10 Großbritannien 29 Stimmen gesamt 124 321 Qualifiz. Mehrheit 88 232* * von mindestens 13 Staaten

18 Demo

19 200.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner
Verbraucher, Bauern, Umweltschützer, Köche, Unternehmen, Gewerkschaften, Grundbesitzer, Kirchen: Kein Zwangsanbau von Gentechnik! Unterzeichnerinnen und Unterzeichner 350 Organisationen mit 25 Millionen Mitgliedern aus der gesamten EU Vier Mitgliedsstaaten Europäisches Parlament 1 Mio Postkarten an den Kanzler

20 Kennzeichnung in Lebens- und Futtermitteln
Produkt Ab April ALT Beispiel GW GVO (Pflanze) JA Maiskolben Kartoffel, Tomate, 0,9 % Lebensmittel, in denen GVO nachweisbar sind Mais-Chips, Lecithin Lebensmittel aus GVO, die im End-produkt nicht nachweisbar sind NEIN Stärke, Öl, Fructose Futtermittel Soja, Maiskleber Tierische Produkte, mit GVO gefüttert Fleisch, Milch, Eier - Mit Hilfe von GVO hergestellte Zusatzstoffe NEIN? Enzyme Zusatzstoffe aus GVO JA? Chymosin, Phytasen > 99% aller bisher importierten GVO

21 Rückverfolgbarkeit neue Pflichten ab April 2004
GVO-Hersteller: "unique identifier" und spezifisches Nachweisverfahren für jeden GVO Landwirte, Lebensmittel-Industrie, Handel: Dokumentation jeder Annahme und Abgabe von GVO (über 5 Jahre), Registrierung von Anbau Importeure: GVO-Herkunft auch der Zutaten, die nicht mehr nachweisbar sind

22 "Koexistenz" – ist das machbar?
Wissenschaftler legen sich grundsätzlich nicht fest und sehen "erheblichen Forschungsbedarf" Bei Mais und Kartoffeln < 0,9 % machbar Bei Rüben schwierig wegen Schossern Bei Raps praktisch nicht machbar Keine Langzeitprognosen Rolle der Bienen umstritten EU-Kommission will dies Mitgliedstaaten überlassen und hat "Leitlinien" ohne Rechtsverbindlichkeit veröffentlicht; § 26(a) der Freisetzungsrichtlinie: Mitgliedsstaaten können Maßnahmen ergreifen, um Verunreinigung Nicht-GVO Anbau zu verhindern Bundesregierung will Koexistenz durch Verordnung zur "Guten fachlichen Praxis" und Haftungsvorschriften im Gentechnikgesetz regeln Industrie / BLL: Ist nur machbar bei "praxisorientierten Grenzwerten" Bauernverband: Muss praktisch erprobt werden

23 Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse
Raps-Saatgut überwintert mindestens 12 Jahre Nach einmaligem Anbau von GVO-Raps muß mindestens 10 Jahre lang mit Verunreinigung über 0,9% gerechnet werden GV-Raps-Pollen wurde noch in 26 km Entfernung von der Quelle gefunden Gerade Bio-Flächen wären ein Reservoir für GVO-Durchwuchs (weil nicht mit Herbiziden bekämpft) In Kanada ist der Anbau von Bio-Raps praktisch unmöglich, der gesamt Durchwuchs enthält herbizidresistente Sorten, z.T. 3-fach resistent

24 Mehrkosten durch "Koexistenz"
Vermeidungskosten: 53 € € pro Hektar bei 0,3 – 0,5% Saatgut-Verunreinigung (Raps, Mais, Kartoffeln) Wissenschaftler fordern allgemeine Versicherung, da Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Versicherer bieten diese aber nicht an. Quelle: Joint Research Centre der EU

25 Gentechnikgesetz – die wichtigsten Streitpunkte:
Gute landwirtschaftliche Praxis Wer muß die Maßnahmen ergreifen? Hersteller / Saatguthandel GVO Anbauer / GVO freie Betriebe / Biolandbau Imker Welche Maßnahmen sind erforderlich und zumutbar? Abstandsregeln Information und Absprachen (Fruchtfolgen, Aussaatzeitpunkt etc.) Reinigung, Trennung, Transport, Lagerung "Pollenbarrieren"

26 Gentechnikgesetz - die wichtigsten Streitpunkte
Haftung Was ist ein Schaden? Wie wird er bestimmt? Haftet der Hersteller oder/und die GVO-Landwirte? Verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung? Wer kann und wer muss sich wogegen versichern? Haftungsfonds? Wer trägt die Kosten der Kontrolle und Vermeidung? Wer trägt die sonstigen zusätzlichen Kosten? Wie hoch werden die Kosten tatsächlich sein? Information und Anbauregister: Wer muß wen informieren, was darf verheimlicht werden? Wer hat Recht auf Einsicht?

27 "Gentechnikfreie Zonen"
Die billigste und effektivste Methode der Koexistenz EU Kommission lehnt diese zwar "grundsätzlich" ab, sieht aber Möglichkeiten im Rahmen der Koexistenz-Regelungen (Kärntener Vorsorgegesetz) Der Schutz von "ökologisch sensiblen Gebieten" (FFH) ist rechtlich möglich Zwölf regionale Regierungen fordern gentechnikfreie Zonen Toskana, Aquitaine, Limousin, Baskenland, Schleswig-Holstein, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Thrazien, Wales, Burgenland, Schottisches Hochland Auf freiwilliger Basis sind gentechnikfreie Zonen jederzeit und überall machbar Uckermarck, Warbel-Recknitz, Spreewald, Chiemgau, Miesbach, Tölz, Schwäbisch Hall, Bodensee, Starkenburg, und viele, viele kleinere Initiativen .... Auch für Futtermittel?

28 Keine Gentechnik auf Kirchenland
Aktueller Stand (April 04) der Beschlüsse in der Evangelischen Kirche von Deutschland, EKD  Ausschluß von Gentechnik auf kirchlichem Pachtland  Empfehlung des Ausschlusses von Gentechnik auf kirchlichem Pachtland  Moratorium  Empfehlung: Zurückhaltung bei Gentechnik auf kirchlichem Pachtland  Nur Anwendung in umweltverträglichem Umfang  Keine Beschlüsse Zentralkommittee der Deutschen Katholiken: "Aufgrund vieler ungeklärter Fragen bei der Anwendung der Grünen Gentechnik in der Landwirtschaft empfehlen wir den Eigentümern kirchlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen, den Anbau von gentechnisch manipuliertem Saatgut zu untersagen." (November 2003)

29 Futtermittel: Genügend Soja ohne Gentechnik verfügbar Quelle: www
Futtermittel: Genügend Soja ohne Gentechnik verfügbar Quelle: Einfuhr von Sojabohnen in die EU (18 Mio t 2002) Einfuhr von Sojaschrot in die EU (18,6 Mio t 2002)                                                                           Entwicklung der Herkunft der Soja-Importe

30 Gefüttert ohne GVOs Lieferanten von Futtermitteln ohne GV-Soja oder -Mais Alle Bio-Lieferanten Beweka, Heilbronn Cremer Futtermühlen GmbH Papenburg Deuka, Düsseldorf Fleming und Wendeln GmbH, Garrel GS agri, Schneiderkrug HEMO Mohrscheden, Ingolstadt, Heilbronn Lohmann und Co (Wiesenhof) Raiffeisen HaGe, Kellinghusen Raiffeisen Ha Ge, Hamburg Raiffeisen, RCG Nordwest, Münster Rainer Bruns Landhandel, Rechterfeld Raiffeisen, Würzburg Sano Gold GmbH (Mineralstoffe) UNA - HAKRA, Hamburg Größere Fleischprogramme ohne Fütterung von GV-Soja und -Mais Sämtliche BIOPRODUKTE Alle Schweine des Gutfleisch Programms von Edeka Nord ( /Jahr) Alle Schweine der Bäuerlichen Erzeugergemein-schaft Schwäbisch Hall ( /Jahr) Alles Fleisch (Schwein, Rind, Geflügel) in "Du Darfst" Produkten 80% allen Mastgeflügels in D. wird GT frei gemästet. Velisco (Nölke, Lethetal), Heidemark, Wiesenhof, Stolle ... Zimbo (einer der größten Wursthersteller in D.) will bis 2005 zu 80% GT frei gefüttertes Fleisch verwenden Mehrkosten für GT freies Sojaschrot: 7% bis 20% Bei 20% Sojaschrot führt dies zu < 1 Cent Mehrkosten pro Kilo Quelle: Greenpeace

31 Schlußfolgerungen Reinheitsgebot für Saatgut jetzt durchsetzen
EU weite Haftung für Hersteller und Anwender EU-Verordnung für GVO-Anbau Kosten müssen von Herstellern und Anwendern getragen werden Alle Kosten und Risiken müssen auf den Tisch! Keine Zulassungen für Anbau von GVO ohne Regelung der Koexistenz-Bedingungen Keine Sonder-Grenzwerte für Bioprodukte und -anbau Gentechnikfreie Zonen in Gemeinden, Kreisen und Ländern Verfügbarkeit von gentechnikfreien Futtermitteln notfalls kartellrechtlich gegen die Blockade von ADM, Cargill, Bunge durchsetzen

32 w w w . s a v e o u r s e e d s . o r g korn
Saatgut wird seit 8000 Jahren von Generation zu Generation weitergegeben. Es ist unsere Überlebensgrundlage und das älteste Kulturgut der Menschheit.


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