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Informationstag für Abiturienten

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Präsentation zum Thema: "Informationstag für Abiturienten"—  Präsentation transkript:

1 Informationstag für Abiturienten 9. 9. 2010
Rechtswissenschaft/ Internationale Rechtsstudien Prof. Dr. Thomas Raab

2 Abi '11 Abi-Tag Prof. Dr. Thomas Raab

3 Was ist Recht? Verhaltensregeln, die sich eine Gemeinschaft von Menschen gibt, um in bindender Weise ihr Zusammenleben von Menschen zu ordnen und zu regeln. Durchsetzung der Regeln mit den Mitteln staatlichen Zwanges Prof. Dr. Thomas Raab

4 Öffentliches Recht (Verfassungs- und Verwaltungsrecht)
Rechtsgebiete Privatrecht Öffentliches Recht (Verfassungs- und Verwaltungsrecht) Strafrecht Prof. Dr. Thomas Raab

5 Ziele der Ausbildung Vermittlung der Fähigkeit
zur methodischen Rechtsanwendung zur Einarbeitung in alle Bereiche der Rechtspraxis Prof. Dr. Thomas Raab

6 Jurastudium – Vorurteile und Wirklichkeit
Nicht Auswendiglernen von Vorschriften „graue Theorie“, „trockener“ Stoff Sondern Systemverständnis Lernen anhand konkreter praktischer Fälle Prof. Dr. Thomas Raab

7 Wichtige Voraussetzungen
Fähigkeit zu und Freude an Arbeiten mit Texten, vor allem Textanalyse Logischem Denken Sprachlichem Ausdruck (mündlich und schriftlich) Hilfreich: Interesse an Geschichte, aktueller Politik und gesellschaftlichen Entwicklungen Prof. Dr. Thomas Raab

8 Bundesgerichtshof Urteil vom 11.7.2007 Az VIII ZR 110/06
Fall: Bundesgerichtshof Urteil vom Az VIII ZR 110/06 Nachzulesen unter Prof. Dr. Thomas Raab

9 11. August: K kauft bei Tierhändler V eine Katze zum Preis von 600 €
Sachverhalt: 11. August: K kauft bei Tierhändler V eine Katze zum Preis von 600 € 6. Oktober: Katze wird von V an K übergeben 26. Oktober: Diagnose einer Hautpilzerkrankung bei der Katze. Behandlungskosten: 187 € Frage: Kann K von V Erstattung der Kosten für die tierärztliche Behandlung verlangen? Prof. Dr. Thomas Raab

10 Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer …
§ 437 BGB Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer … nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz ….verlangen Voraussetzungen: Kaufvertrag Kaufvertrag über eine Sache Mangel der Kaufsache Prof. Dr. Thomas Raab

11 Definition des Kaufvertrages
§ 433 BGB: Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Hier wollte sich offenbar der Händler V durch den Vertrag verpflichten, Eigentum zu verschaffen Prof. Dr. Thomas Raab

12 Problem: Tier = Sache? § 90a BGB: Tiere sind keine Sachen.
Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Prof. Dr. Thomas Raab

13 War die Katze „mangelhaft“?
§ 434 BGB Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, …… wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Prof. Dr. Thomas Raab

14 Krankheit als „Mangel“?
Grundsatz Der Käufer eines Haustiers kann erwarten, dass das Tier nicht an Krankheiten leidet. Üblicherweise werden erkrankte Tiere nicht zum Verkauf angeboten. Folge: Krankheit = Mangel des Tieres Prof. Dr. Thomas Raab

15 Zeitpunkt des Mangels § 434 BGB
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, …… wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Prof. Dr. Thomas Raab

16 Problem: Mangel bei Gefahrübergang?
§ 446 BGB Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.  Gefahrübergang = Zeitpunkt der Übergabe Aber: Lag die Erkrankung denn bereits bei Übergabe vor?  Beweisproblem (oder: Recht haben und Recht bekommen können zweierlei sein) Prof. Dr. Thomas Raab

17 Problem: Beweislast Grundsatz: Käufer muss alle Voraussetzungen des Anspruchs beweisen, also auch den Mangel bei Übergang. Aber: § 476 BGB Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Prof. Dr. Thomas Raab

18 Voraussetzungen des § 476 BGB
Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) Problem: Anwendbar auf den Tierkauf  Unvereinbarkeit mit der Art der Sache? Geltung bei Erkrankungen des Tieres  Unvereinbarkeit mit der Art des Mangels? Geltung nur bei Erkennbarkeit der Krankheit für den Verkäufer? BGH: Vermutung greift hier ein; es wird unterstellt, dass die Krankheit bereits bei Übergabe vorlag. Prof. Dr. Thomas Raab

19 Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer …
§ 437 BGB Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer … nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz ….verlangen  Was steht in den anderen §§??? Das lernen Sie, wenn Sie sich für ein Jurastudium entscheiden. Prof. Dr. Thomas Raab

20 Berufsfelder für Juristen
I. Klassische juristische Berufe Richter Staatsanwalt Rechtsanwalt Notar II. Verwaltung (im weiteren Sinne) Parlamente (wiss. Dienste, wiss. Mitarbeiter) Ministerien Behörden Europäische und internationale Organisationen III. Privatwirtschaft Unternehmen Verbände Prof. Dr. Thomas Raab

21 Der Weg zum berufsqualifizierenden Abschluss
Zweite juristische Staatsprüfung Assessorexamen („Volljurist“) Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) 2 Jahre Erste juristische Prüfung Staatliche Prüfung Universitätsprüfung (Schwerpunktfach) Studium (ca. 7 – 10 Sem.) Prof. Dr. Thomas Raab

22 Verlauf des Studiums Schlussphase
Examensvorbereitung (Wiederholung und Vertiefung des gesamten Pflichtstoffes) Schwerpunktstudium (Erwerb vertiefter Kenntnisse in einem selbst gewählten speziellen Rechtsgebiet) Hauptstudium Spezialgebiete des Rechts Erwerb der Leistungsnachweise für die Zulassung zur Abschlussprüfung Grundstudium (ca. 1. – 4. Semester) Grundlagen des Rechts Abschluss mit der Zwischenprüfung Prof. Dr. Thomas Raab

23 Auswahl des Studienortes
Mögliche Kriterien: Studienbedingungen (Bibliothek, Betreuungsrelationen) Zusätzliche Studien-/Prüfungsangebote (FFA, Bachelor, Master) Auslandskontakte (Erasmus, LL. M.) Kosten (Studiengebühren, Miete etc.) „Rankings“ (nur sehr bedingt aussagekräftig) Prof. Dr. Thomas Raab

24 Bewertung von Prüfungsleistungen
0 Punkte Ungenügend 1 – 3 Punkte Mangelhaft 4 – 6 Punkte Ausreichend 7 – 9 Punkte Befriedigend 10 – 12 Punkte Voll befriedigend 13 – 15 Punkte Gut 16 – 18 Punkte Sehr gut Prof. Dr. Thomas Raab

25 Kandidaten insgesamt: 248
Ergebnisse der Ersten juristischen Staatsprüfung Frühjahr 2009 – I F 09 Kandidaten insgesamt: Prof. Dr. Thomas Raab

26 Zum Nachlesen: http://www.arbeitsrecht.uni-trier.de
Prof. Dr. Thomas Raab


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