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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2006

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Präsentation zum Thema: "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2006"—  Präsentation transkript:

1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2006
VOB-Tag, 10. November 2006, Berlin Neues in der VOB/C 40 überarbeitete ATV in der neuen VOB 2006

2 Referent Architekt (ir.= Studium TU Delft, NL)
Seit 2005 im DIN mit verantwortlich für die Begleitung der Arbeiten des DVA an der Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) Vertreter der nationalen Interessen des HA GAEB im Ausland Seit 2002 Leiter Außenstelle GAEB im DIN Mitglied in GAEB-AG (GAEB DA XML) Schriftführer in einigen GAEB-AK (STLB-Bau)

3 Inhalt • Einleitung 40/63 ATV von DVA überarbeitet • Kennbuchstaben
U, R+, F /F+ und N+ • Fachtechnisch überarbeitete ATV 19 ATV • Neue ATV ATV DIN 18322, ATV DIN 18459

4 Einleitung • VOB 2006: 63 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) 40 ATV von Hauptausschüssen Tief- und Hochbau bearbeitet (HAT und HAH): 19 redaktionell 19 fachtechnisch 2 neu Im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet: U R+ F/F+ N+ VOB Teil A im Mai 2006 veröffentlicht. Gesamtband mit Teilen A, B und C Ende Oktober 2006 herausgegeben Erlass vom : „Ab dem 1. November 2006 sind auch anzuwenden: VOB Teil A, VOB Teil B und VOB Teil C“ VOB Teil C: Jetzt 63 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat in HAH und HAT 40 ATV bearbeitet 19 redaktionell, 19 fachtechnisch und 2 neu Im Inhaltsverzeichnis: Kennbuchstaben erläutern, wie ATV bearbeitet, U, R+, F/F+ und N+ Ab 1. November 2006 anzuwenden: VOB/A, VOB/B und VOB/C

5 Kennbuchstaben (1/3) • U = Unverändert (23 ATV)
„Diese ATV wurden ohne Änderungen aus der VOB Ausgabe 2002 übernommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass hierbei die Normenverweise nicht aktualisiert wurden. Aktuelle Informationen zu Normenänderungen erhalten Sie u.a. in den Ausgaben von VOBaktuell (zu beziehen unter • R = Redaktionell überarbeitet (19 ATV) "Diese ATV wurden redaktionell überarbeitet. Dabei wurden Normenverweise aktualisiert und die damit zusammenhängenden Festlegungen entsprechend angepasst." U = Unverändert „Diese ATV wurden ohne Änderungen aus der VOB Ausgabe 2002 übernommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass hierbei die Normenverweise nicht aktualisiert wurden. Aktuelle Informationen zu Normenänderungen erhalten Sie u.a. in den Ausgaben von VOBaktuell (zu beziehen unter Nicht „Neues in der VOB/C“, aber: Wichtige Klarstellung. Auch normative Verweise unverändert, da mit Normenänderungen auch inhaltliche Konsequenzen möglich, aber kein Antrag auf Überarbeitung Auch kein neues Ausgabedatum, sondern 2000, 2002 VOBaktuell: Informiert über Änderungen der zitierten Normen und technische Regelwerke, 4mal jährlich Artikel - Grundlage für diesen Vortrag - in der Ausgabe erschienen - ein Exemplar in Tasche mit Unterlagen R = Redaktionell überarbeitet "Diese ATV wurden redaktionell überarbeitet. Dabei wurden Normenverweise aktualisiert und die damit zusammenhängenden Festlegungen entsprechend angepasst." Normative Verweise aktualisiert (ohne inhaltliche Konsequenzen) Standardformulierungen bringen keine inhaltliche Änderung Nicht weiter betrachtet. Auf die mit “R” gekennzeichneten ATV wird im Folgenden nicht weiter eingegangen

6 Kennbuchstaben (2/3) • F = Fachtechnisch überarbeitet (19 ATV)
"Diese ATV wurden zur Anpassung an die Entwicklung des Baugeschehens fachtechnisch überarbeitet." Auf die mit “F” gekennzeichneten ATV wird im Folgenden ein besonderes Augenmerk gelegt • N = Neu (2 ATV) "Diese ATV wurden neu aufgestellt und erstmalig in die VOB aufgenommen“ F = Fachtechnisch überarbeitet "Diese ATV wurden zur Anpassung an die Entwicklung des Baugeschehens fachtechnisch überarbeitet.„ Veränderungen Inhalt der weiteren Erläuterungen N = Neu "Diese ATV wurden neu aufgestellt und erstmalig in die VOB aufgenommen“ ATV DIN "Kabelleitungstiefbauarbeiten" , ATV DIN "Abbruch- und Rückbauarbeiten„ Werden am Schluss betrachtet ATV DIN "Kabelleitungstiefbauarbeiten" und ATV DIN "Abbruch- und Rückbauarbeiten"

7 Kennbuchstaben (3/3) - Standardformulierungen
"Standardformulierungen wurden grundsätzlich angewendet." Ohne Standardformulierungen: Sachverhalte gleichen Inhalts werden in den verschiedenen ATV unterschiedlich umschrieben Mit Standardformulierungen: Gleiche Inhalte gleicher Wortlaut Gleiche Ordnungskriterien beim inhaltlichen Aufbau von Angaben Gleiche Sortierung von Angaben + = Standardformulierungen "Standardformulierungen wurden grundsätzlich angewendet." ATV DIN "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" für jegliche Bauleistung von Bedeutung -> Wiederholung in ATV nicht nötig Aber Über Basis-Regelungen hinaus, in ATV des Öfteren Sachverhalte gleichen Inhalts jedoch in unterschiedlichem Wortlaut Kann zu Verwirrungen führen -> Standardformulierungen für Hochbau, sehr ähnlich auch für Tiefbau Grundlage für Harmonisierung von ATV untereinander bei allen redaktionellen und größtenteils auch bei fachtechnischen Überarbeitungen für VOB 2006 Gleiche Inhalte den gleichen Wortlaut, gleiche Ordnungskriterien beim inhaltlichen Aufbau von Angaben, gleiche Sortierung von Angaben. Harmonisierung der ATV noch nicht abgeschlossen (ATV unbearbeitet), Grundlage für kommende Überarbeitungen. Nur bei mit „+“ gekennzeichneten ATV angewandt. Grundlage für zukünftige Überarbeitungen

8 Inhaltliche Betrachtung der fachtechnisch überarbeiteten ATV
• Vorgehensweise Im Folgenden besonderes Augenmerk auf Veränderungen bei: Titel, Geltungsbereich Besondere Leistungen Abrechnungen Gleicher Aufbau bei allen ATV: Abschnitt 0: Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung -> gehört nicht zum Vertragsbestandteil, Abschnitt 1: Geltungsbereich Abschnitt 2: Angaben zu den Stoffen und Bauteilen, wo "für die gebräuchlichsten genormten Stoffe und Bauteile ... die DIN-Normen ... aufgeführt" sind Abschnitt 3: Aussagen zur Ausführung, d.h. zu einer Regelausführung Abschnitt 4: Liste der Neben- und Besonderen Leistungen Abschnitt 5: Abrechnung. Teil 2 und Teil 3 (bis auf wenige Ausnahmen) bei folgenden Betrachtungen außen vor. Besonderes Augenmerk auf: Veränderungen in Titeln, Geltungsbereichen, Veränderungen in Besonderen Leistungen und Abrechnungen. Dabei werden aber nur einige Punkte exemplarisch herausgegriffen um zur Eigenlektüre anzuregen Aber: Nur einzelne Punkte exemplarisch herausgegriffen

9 ATV DIN 18299 Besondere Leistungen Einholen der erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Anordnungen nach der StVO für die Umleitung, Regelung und Sicherung des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs Hinweise Ob Gerüstbauleistungen als Neben- oder Besondere Leistung angesehen werden, wird jetzt in den einzelnen ATV geregelt Anforderungen an Zufahrten, Lager- und Stellflächen werden nicht mehr automatisch als Nebenleistungen gezählt 18299 Abschnitt 0: Angaben über die Gerüstbauleistungen geändert, dass der Umfang hiervon, also ob Nebenleistungen oder Besonderen Leistungen, in den speziellen ATV definiert werden müssen. Bestimmung gestrichen, dass Anforderungen an Zufahrten, Lager- und Stellflächen automatisch als Nebenleistungen gezählt werden. Abschnitt 4: Leistungen zur Umleitung, Regelung und Sicherung des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs dadurch ergänzt, dass nun auch das Einholen der hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Anordnungen nach der StVO Besonderen Leistungen. 18299

10 ATV DIN 18300 Geltungsbereich ATV DIN gilt auch bei Erdarbeiten im Zusammenhang mit Arbeiten nach: ATV DIN "Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden", ATV DIN "Kabelleitungstiefbau"und ATV DIN "Entwässerungskanalarbeiten" Besondere Leistungen Wiederherstellen der planmäßigen Höhenlage, Neigung und Ebenheit Besondere Maßnahmen an Steilstrecken, bei felsigem oder steinigem Untergrund Abrechnungseinheiten m2: Wiederherstellen der planmäßigen Höhenlage, Neigung, Ebenheit m3: Herstellen von Montage- und Ziehgruben 18300: Angepasst wegen Bearbeitung von ATV DIN 18307 "Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden" und neuen ATV DIN 18322 "Kabelleitungstiefbau". Geltungsbereich: 18300 gilt auch bei Erdarbeiten im Zusammenhang mit Arbeiten nach ATV DIN 18307, und "Entwässerungskanalarbeiten" gilt. Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung: Wiederherstellen der planmäßigen Höhenlage, Neigung und Ebenheit Besondere Maßnahmen an Steilstrecken, bei felsigem oder steinigem Untergrund Abschnitt 0: Abrechnungseinheiten Wiederherstellen der planmäßigen Höhenlage, Neigung, Ebenheit nach Flächenmaß (m2) Herstellen von Montage- und Ziehgruben nach Raummaß (m3). 18300

11 ATV DIN 18301 ATV DIN 18301 gilt auch für:
Geltungsbereich ATV DIN gilt auch für: Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe, bei denen Stoffe gelöst und als Bohrgut gefördert werden. Neuer Bohrzweck: Gewinnung von Erdwärme als alternativer Energie-gewinnung Stoffe, Bauteile Einstufung der Boden- und Felsklassen zur Aufwandseinschätzung bei Bohrungen verfeinert und ergänzt Besondere Leistungen Maßnahmen zum Feststellen des Zustands der baulichen Anlagen Bei Entsorgung des Bohrgutes oder der Spülzusätze ist die Entsorgung dem Auftraggeber nachzuweisen 18301 Geltungsbereich: erweitert. ATV DIN 18301 gilt nun auch "für Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe, bei denen Stoffe gelöst und als Bohrgut gefördert werden“. -> auch für Bohrungen z.B. in Beton, Mauerwerk oder Asphalt. Die Gewinnung von Erdwärme als alternativer Energiegewinnung wurde als Bohrzweck mit aufgenommen. Abschnitt 2: Einstufung der Boden- und Felsklassen zur Aufwandseinschätzung bei Bohrungen verfeinert und ergänzt. Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung: Maßnahmen zum Feststellen des Zustands der baulichen Anlagen Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich vermuteter oder bekannter Kampfmittel Alle Abschnitte bzgl. der Entsorgung des Bohrgutes oder der Spülzusätze: Neue Regelung: Entsorgung ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Abschnitt 0: Abrechnungseinheiten: Umsetzen der Bohreinrichtung, getrennt nach Abständen der Bohransatzpunkte, nach Anzahl, (St) Beseitigen von Hindernissen nach Arbeitszeit (h). Abrechnungseinheiten St: Umsetzen der Bohreinrichtung, getrennt nach Abständen der Bohr-ansatzpunkte h: Beseitigen von Hindernissen 18301

12 ATV DIN 18302 Neuer Titel Geltungsbereich ATV DIN gilt auch für Ausbau von Bohrungen: zu Grundwassermessstellen für geotechnische Messungen zur Nutzung geothermischer Energie zum Einbau von Anoden. Abrechnungsregelungen Erdwärmesonden werden vom Sondenfuß bis zur Geländeoberfläche gemessen Abrechnungseinheiten m/St: geophysikalische Messungen Erdwärmesonde 18302: Titel: "Brunnenbauarbeiten" -> „Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen“ Geltungsbereich: nicht mehr nur Ausbau von Bohrungen zu Brunnen, sondern auch zu Grundwassermessstellen, für geotechnische Messungen, zur Nutzung geothermischer Energie, zum Einbau von Anoden. Abrechungsregeln: Mehrere konnten entfallen, da bereits in ATV DIN Neu: Erdwärmesonden werden vom Sondenfuß bis zur Geländeoberfläche gemessen. Abrechnungseinheiten: Erweiterung von Geltungsbereich -> neu:, geophysikalische Messungen oder Erdwärmesonden nach Länge (m) oder Anzahl (St). 18302

13 ATV DIN 18307 Neuer Titel ATV DIN 18307 gilt nicht nur für:
Geltungsbereich ATV DIN gilt nicht nur für: Herstellen von Druckrohrleitungen. sondern auch: Alle Arbeiten an Druckrohrleitungen Besondere Leistungen Trennen von im Betrieb verbleibenden oder stillzulegenden Rohrleitungen einschließlich Verschließen der Rohrenden Entfernen von Schweißwulsten bei PE-Stumpfschweißverbindungen innen oder außen Abrechnungseinheiten St: Um- und Anbindung neuer Rohrleitungen an in Betrieb befindliche Rohrleitungen h/m: Stützungen oder Aufhängungen 18307: Titel: "Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich" -> Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden. Geltungsbereich: nicht mehr nur das Herstellen von Druckrohrleitungen, sondern auch alle Arbeiten an solchen. Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung: Trennen ... von im Betrieb verbleibenden oder stillzulegenden Rohrleitungen einschließlich Verschließen der Rohrenden Entfernen von Schweißwulsten bei PE-Stumpfschweißverbindungen innen oder außen. Abschnitt 0: Neue Abrechnungseinheit: Um- und Anbindung neuer Rohrleitungen an in Betrieb befindliche Rohrleitungen nach Anzahl (St) Stützungen oder Aufhängungen nach Anzahl (St) oder Rohrlängenmaß (m) 18307

14 ATV DIN 18311 Maßnahmen beim Antreffen von befestigten Geotextilien
Besondere Leistungen Maßnahmen beim Antreffen von befestigten Geotextilien Beseitigen von Schäden an schwimmenden oder sonstigen Geräten Abrechnungseinheiten St: Beseitigen einzelner Bäume St/m3: Beseitigen einzelner Steine und Blöcke 18311: Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung: Maßnahmen beim Antreffen von befestigten Geotextilien Beseitigen von Schäden an schwimmenden oder sonstigen Geräten. Abschnitt 0: Neue Abrechnungseinheit: einzelne Bäume nur nach Anzahl Beseitigen einzelner Steine und Blöcke nach Anzahl (St) oder Raummaß (m3). 18311

15 ATV DIN 18314 Besondere Leistungen Das Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten [aller!] Gerüste, deren Arbeitsbühnen höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen Liefern und Einsetzen von Einbauteilen Abrechnungsregelungen Bei der Abrechnung von Betonstahlmatten wird ein durch den Auftragnehmer nicht zu vertretender Verschnitt, dessen Masse über 10 % der Masse der eingebauten Betonstahlmatten liegt, zusätzlich gerechnet Abrechnungseinheiten St: Verankerungen 18314: Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung: Das Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, -> auf alle Gerüste. das Herstellen von Verankerungen für den Verbund das Liefern und Einsetzen von Einbauteilen. Abschnitt 5: Neue Abrechnungsregel: bei der Abrechnung von Betonstahlmatten wird ein durch den Auftragnehmer nicht zu vertretender Verschnitt, dessen Masse über 10 % der Masse der eingebauten Betonstahlmatten liegt, zusätzlich gerechnet. Abschnitt 0: Neue Abrechnungseinheit: Verankerungen nach Anzahl (St). 18314

16 ATV DIN 18315 Bei den ATV der Verkehrswegebauten wurden exemplarisch für HAT Standardformulierungen entwickelt - Basis für weitere Überarbeitungen Besondere Leistungen Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Absperrungen und Befesti-gungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen Maßnahmen zum Schutz vor ungeeigneten klimatischen Bedingungen Abrechnungsregelungen Bei Abrechnung nach Raum- oder Flächenmaß wird die Breite bis zur Mitte der Böschungslinie des eingebauten Baustoffgemisches, Bodens oder Fels gemessen. Bei der Harmonisierung der folgenden ATV der Verkehrswegebauarbeiten wurden beispielhaft für die anderen ATV des Tiefbau Standardformulierungen aufgestellt, die bei späteren Überarbeitungen auch in weitere Tiefbau-ATV einfließen werden. 18315: Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung: Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Absperrungen und Befestigungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen Maßnahmen zum Schutz vor ungeeigneten klimatischen Bedingungen. Abschnitt 5: Neue Abrechnungsregel Raum- oder Flächenmaß (m3/m2): die Breite bis zur Mitte der Böschungslinie des eingebauten Baustoffgemisches, Bodens oder Fels gemessen. 18315

17 ATV DIN 18316 · ATV DIN 18317 Besondere Leistungen
Umweltrelevante Untersuchungen bei Eignungsprüfung und Eigenüber-wachungsprüfungen Stoffe, Bauteile Neue Normen wurden eingearbeitet und die Regelungen in dieser ATV dahingehend angepasst 18316: Abschnitt 4: Umweltrelevante Untersuchungen bei Eignungsprüfung und Eigenüberwachungsprüfungen aufgenommen. 18317: Neue Normen wurden eingearbeitet und die Regelungen in dieser ATV dahingehend angepasst. 18316 18317

18 ATV DIN 18318 Neuer Titel ATV DIN 18318 gilt nur noch für:
Geltungsbereich ATV DIN gilt nur noch für: Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung Besondere Leistungen Schließen von Aussparungen sowie Einsetzen von Einbauteilen Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Absperrungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs Abrechnungsregelungen Bei Abrechnung nach Längenmaß werden Aussparungen oder Einbau-ten über 1 m Einzellänge in Entwässerungsrinnen und Einfassungen abgezogen. 18318: Titel und Geltungsbereich eingeschränkt. Abschnitt 3: Für Verlegung in gebundener Ausführung keine gesicherten Anforderungen und Regelbauweisen. Aber: es muss eine eindeutige Vertragsregelung vorgegeben werden, -> gebundene Bauweise herausgenommen. Abschnitt 4: Neue Besonderen Leistung Schließen von Aussparungen sowie Einsetzen von Einbauteilen Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Absperrungen ... zur Aufrechterhaltung des öffentlichen ... Verkehrs. Abschnitt 5: Neue Abrechnungsregel bei Abrechnung nach Längenmaß (m): Aussparungen oder Einbauten über 1 m Einzellänge in Entwässerungsrinnen und Einfassungen werden abgezogen. 18318

19 ATV DIN 18330 Herstellen von Deckenabmauerungen
Besondere Leistungen Herstellen von Deckenabmauerungen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Mauern bei Frost Abrechnungsregelungen Unmittelbar zusammenhängende, verschiedenartige Aussparungen, z.B. Öffnung mit angrenzender Nische, werden getrennt gerechnet Bindet eine Aussparung anteilig in angrenzende, getrennt zu rechnende Flächen ein, wird zur Ermittlung der Übermessungsgröße die jeweils anteilige Aussparungsfläche gerechnet Abrechnungseinheiten m2: Rückflächen von Nischen m3: (nur noch) Dämmstoffe für die Auffüllung von Hohlräumen und Schüttungen 18330: Abschnitt 4: Neue Besonderen Leistung: Herstellen von Deckenabmauerungen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Mauern bei Frost. Abschnitt 5: Neue Abrechnungsregel: unmittelbar zusammenhängende, verschiedenartige Aussparungen, z.B. Öffnung mit angrenzender Nische, werden getrennt gerechnet. Bindet eine Aussparung anteilig in angrenzende, getrennt zu rechnende Flächen ein wird zur Ermittlung der Übermessungsgröße die jeweils anteilige Aussparungsfläche gerechnet. Abschnitt 0: Neue Abrechnungseinheit die Rückflächen von Nischen in Flächenmaß m2 dass nur noch Dämmstoffe für die Auffüllung von Hohlräumen und Schüttungen in Raummaß m3 abgerechnet werden. 18330

20 ATV DIN 18351 Neuer Titel ATV DIN 18351 gilt für:
Geltungsbereich ATV DIN gilt für: Alle hinterlüfteten Bekleidungen Besondere Leistungen Fertigstellen von Bauteilen in zwei Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer Das Verstärken von angeschnittenen Elementen und von Unterkon-struktionen im Bereich von Anschlüssen und Aussparungen Abrechnungsregelungen Gleichartige Aussparungen, die durch konstruktive Elemente getrennt sind, werden ebenfalls getrennt gerechnet Unterbrechungen der Fassadenfläche durch Bauteile, z. B. Fachwerk-teile, Stützen, Unterzüge, Vorlagen, mit einer Einzelbreite über 30 cm werden abgezogen 18351: Titel "Fassadenarbeiten" -> "Vorgehängte hinterlüftete Fassaden". Geltungsbereich: auf alle hinterlüfteten Bekleidungen erweitert. Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung Fertigstellen von Bauteilen in zwei Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer das Verstärken von angeschnittenen Elementen und von Unterkonstruktionen im Bereich von Anschlüssen und Aussparungen. Abschnitt 5: Neue Abrechnungsregel: gleichartige Aussparungen, die durch konstruktive Elemente getrennt sind, ... ebenfalls getrennt gerechnet werden Unterbrechungen der Fassadenfläche durch Bauteile, z. B. Fachwerkteile, Stützen, Unterzüge, Vorlagen, mit einer Einzelbreite über 30 cm abgezogen werden. 18351

21 ATV DIN 18355 ATV DIN 18355 gilt auch für: Holz-Metallkonstruktionen
Geltungsbereich ATV DIN gilt auch für: Holz-Metallkonstruktionen Von Regelausführungen, die unter Abschnitt 3 aufgeführt sind, kann unter Bedingungen (s in jeder ATV) auch abgewichen werden! Ausführung Die Wahl des Dämmstoffes zum vollständigen Auffüllen von auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper wird dem Auftragnehmer überlassen Aber bei Ortschaum sind die angrenzenden oberflächenfertigen Bauteile durch rückstandsfrei zu entfernende Abklebungen sicher zu schützen Besondere Leistungen Abdichten von Anschlussfugen, soweit diese Leistungen nicht im Zuge der Montagearbeiten kontinuierlich erbracht werden können 18355: Geltungsbereich: erweitert -> auch für Holz-Metallkonstruktionen. Abschnitt 3: ATV auch alleinige Vertragsbedingungen ->, Angaben zur Ausführung nur auf eine Regelausführung beziehen, um eine eindeutige Berechnungsgrundlage bieten zu können. Kann abgewichen werden: "wenn andere als die in ... [der] ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben" ( in jeder ATV), Durch die Wahl besonderer Stellenwert eingeräumt, Aber: auf keinen Fall werden andere dadurch aber verboten. ATV DIN (2005): Stark kritisiert: von auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper ... mit Mineralfaserdämmstoffen 2006: Die Wahl des Dämmstoffes wurde nun dem Auftragnehmer überlassen. Aber bei Ortschaum: Auflagen:, die angrenzenden oberflächenfertigen Bauteile durch rückstandsfrei zu entfernende Abklebungen sind sicher zu schützen. Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung: nachträgliches Abdichten von Anschlussfugen, soweit diese Leistungen nicht im Zuge der Montagearbeiten kontinuierlich erbracht werden können Abschnitt 5: Neue Abrechnungsregel: dass auf Flächen mit begrenzenden Bauteilen ... die Maße bis zu den begrenzenden, ungeputzten Bauteilen zugrunde zu legen sind, wobei Vorsatzschalen und dergleichen aber als begrenzende Bauteile gelten, soweit sie nicht durchdrungen oder unterschnitten werden. Abrechnungsregelungen Auf Flächen mit begrenzenden Bauteilen sind die Maße bis zu den begrenzenden, ungeputzten Bauteilen zugrunde zu legen, wobei Vor-satzschalen und dergleichen als begrenzende Bauteile gelten, soweit sie nicht durchdrungen oder unterschnitten werden 18355

22 ATV DIN 18356 Besondere Leistungen Herstellen von sichtbar bleibenden Aussparungen, Fugen und Anschlüssen Abschneiden überstehender Randstreifen Abrechnungsregelungen Auf Flächen mit begrenzenden Bauteilen sind die Maße bis zu den begrenzenden, ungeputzten Bauteilen zugrunde zu legen, wobei Vor-satzschalen und dergleichen als begrenzende Bauteile gelten, soweit sie nicht durchdrungen oder unterschnitten werden Abrechnungseinheiten St: Revisionsklappen, Öffnungen und dergleichen 18356: Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung: Das Herstellen von sichtbar bleibenden Aussparungen, Fugen und Anschlüssen Abschneiden überstehender Randstreifen. Abschnitt 5: Neue Abrechnungsregel: Auf Flächen mit begrenzenden Bauteilen ... die Maße bis zu den begrenzenden, ungeputzten Bauteilen zugrunde zu legen sind, wobei Vorsatzschalen und dergleichen aber als begrenzende Bauteile gelten, soweit sie nicht durchdrungen oder unterschnitten werden. (siehe auch Punkt 3.15) Abschnitt 0: Neue Abrechnungseinheiten: Revisionsklappen, Öffnungen und dergleichen nach Anzahl (St). 18356

23 ATV DIN 18363 Neuer Titel ATV DIN 18363 gilt für:
Geltungsbereich ATV DIN gilt für: Beschichten mit Lacken, Anstrichstoffen und Beschichtungsstoffen Besondere Leistungen Ausbessern von umfangreichen Schäden in der Altbeschichtung und im Untergrund Vorbehandeln ungeeigneter Untergründe Abrechnungsregelungen Auch die Leibungen von Nischen werden unabhängig von ihrer Einzel-größe mit ihren Maßen gesondert gerechnet Silicon-Imprägnierungen und Kieselsäureester-Imprägnierungen werden nach verbrauchter Menge gerechnet. 18363: Titel. "Maler- und Lackierarbeiten" wurde um den Zusatz "Beschichtungen" erweitert. Geltungsbereich gestrafft Auf Beschichten mit Lacken, Anstrichstoffen und Beschichtungsstoffen festgelegt. Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung: Das Ausbessern von umfangreichen Schäden in der Altbeschichtung und im Untergrund und das Vorbehandeln ungeeigneter Untergründe das biozide Vorbehandeln von organischem Bewuchs und Entfernen von Algen- und Pilzbefall nun eine Leistung, die nur dann zur vertraglichen Leistung gehört, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt ist Abschnitt 5: Neue Abrechnungsregel neben den Rückflächen von Nischen auch die Leibungen unabhängig von ihrer Einzelgröße mit ihren Maßen gesondert gerechnet. Silicon-Imprägnierungen und Kieselsäureester-Imprägnierungen ... nach verbrauchter Menge gerechnet werden. Abschnitt 0: Neue Abrechnungseinheit: Pfeiler, Lisenen, Stützen, Unterzüge, Vorlagen, Gesimse, Untersichten von Dachüberständen, Pilaster und dergleichen mit einer Breite bis 1 m je Ansichtsfläche nach Längenmaß (m) Decken, Wände, Böden und Bekleidungen bei Flächen bis 2,5 m2 Einzelgröße nach Anzahl (St) Abrechnungseinheiten m: Pfeiler, Lisenen, Stützen, Unterzüge, Vorlagen, Gesimse, Unter-sichten von Dachüberständen, Pilaster und dergleichen mit einer Breite bis 1 m je Ansichtsfläche. St: Decken, Wände, Böden und Bekleidungen bei Flächen bis 2,5 m2 Einzelgröße 18363

24 ATV DIN 18364 Neuer Titel ATV DIN 18364 gilt für:
Geltungsbereich ATV DIN gilt für: Beschichtungsarbeiten für den Korrosionsschutz von Bauteilen aus Stahl Korrosionsschutz in Verbindung mit dem baulichen Brandschutz sowie das Feuerverzinken und das thermische Spritzen von Metallen Abrechnungsregelungen Bei Abrechnung nach Masse ist bei Blechen und Bändern aus Stahl die Masse von 7,85 kg/m2, aus Edelstahl die Masse von 7,90 kg/m2, je 1 mm Dicke zugrunde zu legen. 18364: Titel "Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten“ wurde um den Werkstoff, Aluminium, gekürzt Geltungsbereich: Beschichtungsarbeiten für den Korrosionsschutz von Bauteilen aus Stahl Korrosionsschutz in Verbindung mit dem baulichen Brandschutz sowie das Feuerverzinken und das thermische Spritzen von Metallen. Abschnitt 5: Neue Abrechnungsregel: Wenn nach Masse (kg) ->, ist bei Blechen und Bändern aus Stahl die Masse von 7,85 kg/m2, aus Edelstahl die Masse von 7,90 kg/m2, je 1 mm Dicke zugrunde zu legen. 18364

25 ATV DIN 18366 Besondere Leistungen Beispachteln von Übergängen und Nachspachteln von Fugen, Stößen und dergleichen Abrechnungsregelungen Die Rückflächen von Nischen sowie Leibungen werden unabhängig von ihrer Einzelgröße mit ihren Maßen gesondert gerechnet. Die abzuziehenden Aussparungen über 2,5 m2 Einzelgröße können auch raumhohe Öffnungen sein Abrechnungseinheiten St: Decken, Wände, Böden und Bekleidungen bei Flächen bis 2,5 m2 Einzelgröße 18366: Abschnitt 4: neue Nebenleistung: Entfernen und Wiederanbringen von Schalter- und Steckdosenabdeckungen und gehört somit auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung (§ 2 Nr. 1 VOB/B). neue Besondere Leistung Beispachteln von Übergängen und Nachspachteln von Fugen, Stößen und dergleichen ergänzt. Abschnitt 5: Neue Abrechnungsregeln: die Rückflächen von Nischen sowie Leibungen ... unabhängig von ihrer Einzelgröße mit ihren Maßen gesondert gerechnet werden. dass die abzuziehenden Aussparungen über 2,5 m2 Einzelgröße auch raumhohe Öffnungen sein können. Abschnitt 0: Neue Abrechnungseinheit Decken, Wände, Böden und Bekleidungen bei Flächen bis 2,5 m2 Einzelgröße nach Anzahl (St). 18366

26 ATV DIN 18451 ATV DIN 18451 gilt auch für:
Geltungsbereich ATV DIN gilt auch für: Bühnen, die als Hilfskonstruktionen für die Ausführung von Bauar-beiten jeder Art benötigt werden Stoffe, Bauteile Durch die Änderungen in der Normung wurde der Begriff "Gerüstgruppe" in der gesamten ATV durch "Last- und Breiten-klassen" ersetzt Besondere Leistungen Errichten von Treppentürmen Abschnittweise Auf- und Abbau der Gerüste Anschlüsse und Verankerungen an benachbarten Bauwerken 18451: Geltungsbereich erweitert: auf Bühnen, die als Hilfskonstruktionen für die Ausführung von Bauarbeiten jeder Art benötigt werden. Durch die Änderungen in der Normung wurde der Begriff "Gerüstgruppe" in der gesamten ATV durch "Last- und Breitenklassen" ersetzt. Abschnitt 4: Neue Besondere Leistung Errichten von Treppentürmen und der abschnittweise Auf- und Abbau der Gerüste Anschlüsse und Verankerungen an benachbarten Bauwerken nun besonders in der Leistungsbeschreibung aufgeführt werden, um zur vertraglichen Leistung zu gehören. Abschnitt 5. Neue Abrechnungsregeln für Arbeitsgerüste wurden ebenso auf Hänge- und Kletterbühnen übertragen. Abschnitt 0: Neue Abrechnungseinheit werden Laufstege nach Längenmaß (m). Abrechnungsregelungen Regeln für Arbeitsgerüste wurden ebenso auf Hänge- und Kletterbüh-nen übertragen Abrechnungseinheiten m: Laufstege 18451

27 ATV DIN 18322 · ATV DIN 18317 Geltungsbereich ATV DIN 18322 gilt für:
das Legen von Kabeln und Kabelschutzrohren und für das Herstellen und Instandsetzen von Kabelkanälen, einschließlich der dazugehöri-gen Schächte, Maste, Verteilerschränke und dergleichen den Aufbruch befestigter Oberflächen für Kabelleitungstiefbauarbeiten Geltungsbereich ATV DIN gilt für: den teilweisen oder vollständigen Abbruch oder Rückbau von baulichen und technischen Anlagen das Fördern, Lagern und Laden der abgebrochenen oder rückgebauten Anlagen sowie der gewonnenen Stoffe und Bauteile 18322: Obwohl Kabelleitungstiefbauarbeiten keinesfalls ein neuer Leistungsbereich sind, waren sie bisher nicht umfassend und eindeutig in der VOB/C geregelt. Geltungsbereich: Legen von Kabeln und Kabelschutzrohren und für das Herstellen und Instandsetzen von Kabelkanälen, einschließlich der dazugehörigen Schächte, Maste, Verteilerschränke und dergleichen, ebenso den Aufbruch befestigter Oberflächen für Kabelleitungstiefbauarbeiten. Um den Geltungsbereich einzugrenzen, wurde festgelegt, dass für alle beim Kabelverlegen anfallenden Erd-, Verbau- und Straßenbauarbeiten die entsprechenden ATV der VOB/C herangezogen werden sollen. 18459: Nach mehreren Anläufen wurde für die VOB 2006 die ATV "Abbruch- und Rückbauarbeiten" aufgestellt. für den teilweisen oder vollständigen Abbruch oder Rückbau von baulichen und technischen Anlagen und ebenso für das Fördern, Lagern und Laden der abgebrochenen oder rückgebauten Anlagen sowie der gewonnenen Stoffe und Bauteile. Noch anzumerken: Das Ansinnen, es bei den Abrechnungseinheiten zuzulassen, dass der Abbruch bzw. Rückbau von kompletten Bauwerken und Bauwerksteilen, die einsehbar und in ihrer Struktur erkennbar und meßbar sind, nach umbauten Raum (m3) abgerechnet werden können sollte, fand im HAH keine Mehrheit und wurde gestrichen. 18322 18459

28 Herzlichen Dank an Herrn MR Dipl.-Ing. Hinrich Poppinga, dem Vorsitzenden des HAT im DVA, für die Erlaubnis, seine Ausführungen zu den Änderungen in der VOB/C, Ausgabe 2006 einzusehen Herrn Dr.-Ing. Wolf-Michael Sack, Hauptverband der Deutschen Bau-industrie, Bundesfachabteilung Fassadenbau, nicht nur für die Hilfe-stellung für den dem Vortrag zugrunde liegenden Artikel, sondern auch für den unermüdlichen und äußerst gewissenhaften Einsatz bei der Erstellung und vor allem der Endlesung der Druckvorlagen der unter-schiedlichsten ATV. Hier sei noch ein herzlicher Dank an Herrn MR Dipl.-Ing. Hinrich Poppinga, dem Vorsitzenden des HAT im DVA ausgesprochen, der mir erlaubte, seine Ausführungen zu den Änderungen in der VOB/C, Ausgabe 2006 einzusehen. Ebenso möchte ich mich bei Herrn Dr.-Ing. Wolf-Michael Sack, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Bundesfachabteilung Fassadenbau, bedanken, der mir nicht nur Hilfestellung für diesen Artikel gegeben hat, sondern der sich auch unermüdlich und äußerst gewissenhaft bei der Erstellung und vor allem der Endlesung der Druckvorlagen der unterschiedlichsten ATV eingesetzt hat.

29 Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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